taxivorbestellung

Der virtuelle Taxitreff.
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 17.08.2013, 15:21

nightrider hat geschrieben:PS: ....und ja, wenn ich einen Gerichtstermin habe, dann arbeite ich eben vorher gar nicht, ist so
Richtig, da ich Nachtfahrer bin, geht das gar nicht anders.

Bei meiner letzten Zeugenaussage war das auch gar kein Problem, 12x 7,50€.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Weihnachtsmann
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Beitrag von Weihnachtsmann » 17.08.2013, 15:41

@nightrider

Völlig andere Fall. Falsche Frage beantwortet.
ich bin doch kein Anfänger. Über solche Allerweltsfragen habe ich nun wirklich kein Bock zu reden.



Warum gibt es denn ein Pflichtfahrgebiet ?
Und warum ist das Fahren nach Außerhalb desselben freiwillig ?
Mich würde mal das größe Pflichtfahrgebiet in Dtl interessieren. Ob das Berlin oder ein ländlicher Kreis ist... ?!

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 17.08.2013, 15:52

nightrider hat geschrieben:... indem du dich an einem Stand bereitstellst signalisiert du dem Kunden „ich bin bereit für jeden Auftrag im Pflichtgebiet” und zwar egal wie lang der dauert, oder ob ich gleich noch einen Termin habe.

Wenn du dazu nicht bereit bist, darfst du dich einfach nicht bereitstellen, ganz einfach und auch logisch.
Doch, natürlich darf ich meine Lenkzeitbeschränkung "nicht" verletzen.
Oder meinst Du allen ernstes das ich zwei Std vor Schichtende nicht mehr am HP stehen dürfte bzw. keine Funktour mehr annehmen darf, nur weil der Fahrgast evt. nach Münster, Bremen, Freiburg oder Amsterdam gefahren werden möchte :?:
Das muss ich meinem Chef mal erklären :wink:
Habe diese Fälle schon gehabt und im Falle der Bremen Tour den Kunden dann bei einem Kollegen abgesetzt der seine Schicht gerade begonnen hat....so schafft man sich Freunde 8)
Ob ich dies auch im Falle der kürzeren Tour "im Pflichtfahrgebiet" mache muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Nur zur Erinnerung, hier gehört Unna mit über 80 Km Fahrstrecke (die hier im Ruhrgebiet zu bestimmten Zeiten mit deutlich über 1 Std veranschlagt werden kann) zum Pflichtfahrgebiet.
Bei Fahrten mit mehreren Zielen ist man schon einmal mit über zwei Std. pro Richtung dabei.
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Beitrag von nightrider » 17.08.2013, 16:16

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Doch, natürlich darf ich meine Lenkzeitbeschränkung "nicht" verletzen.
Oder meinst Du allen ernstes das ich zwei Std vor Schichtende nicht mehr am HP stehen dürfte bzw. keine Funktour mehr annehmen darf, nur weil der Fahrgast evt. nach Münster, Bremen, Freiburg oder Amsterdam gefahren werden möchte :?:
Das muss ich meinem Chef mal erklären :wink:
Eine „Lenkzeitbeschränkung” in dem Sinn gibt es für Taxifahrer momentan offiziell nicht, nur eine Arbeitszeitbeschränkung da die reinen Lenkzeiten sowieso nicht erfasst werden.

Fahrten außerhalb Pflichtgebiet kannst du immer ablehnen, dazu musst du auch auf keinen Kollegen verweisen.

Im Pflichtgebiet hast du auf Wunsch zu fahren, auch wenn du in einer 1/2 Stunde Feierabend hast, denn gelegentliche Arbeitszeitüberschreitungen sind erlaubt, nur der Schnitt darf pro Woche die 48 Stunden nicht überschreiten, dann fährst du eben am nächsten Tag eine Stunde weniger, ganz einfach.

Es bleibt dabei, wer sich am Stand bereitstellt hat im Pflichtgebiet zu fahren, Ende. Da verlierst du jeden Prozess.

Bekannte Ausnahmen, sturzbesoffen, bedrohlich, bewaffnet, usw...)
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 04:08

nightrider hat geschrieben:...

Es bleibt dabei, wer sich am Stand bereitstellt hat im Pflichtgebiet zu fahren, Ende. Da verlierst du jeden Prozess.

...
Welchen Prozess :?:
Wer soll mich verklagen solange ich höflich und freundlich bleibe :?:
Solange der Kunde unkompliziert an seine Fahrmöglichkeit kommt gibt es keinen Anlass für einen Disput.

Wir reden hier wieder über theoretische Rechte und Pflichten welche regional so unterschiedlich sind (siehe z.B. die Pflichtfahrgebiete) das jeder Richter die Akte kopfschüttelnd zu macht und fragt ob man nicht wichtigere Probleme hat.
Theoretisch magst Du Recht haben (ich habe weder die Zeit noch die Energie mich durch sich oft genug widersprechende Paragraphen zu lesen),
praktisch bleibe ich aber selber Herr meiner Entscheidung.
Wenn ich schon 11 Stunden im Auto sitze fahre ich nicht auch noch eine mehrstündige Auswärtstour, das ist weder für mich noch für den Fahrgast gesund.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob ich dies "darf" oder nicht, ein Herzinfarkt reicht mir vollkommen und lässt mich die Prioritäten sehr eindeutig setzen.
Wenn ich irgendwelche Termine habe ist es von deren Wichtigkeit abhängig ob sie mich zur Weitergabe veranlassen.

Wichtig ist nur eines, der Kunde kommt unkompliziert und zufrieden an sein Ziel und ich bleibe gesund (sowohl physisch als auch psychisch).

Gerade als Unternehmer sollten diese Maximen gelten, wem nutzt den ein Fahrer welcher irgendwann krank ausfällt oder sein Arbeitsmittel schrottet ?
Das kostet dann definitiv mehr als ein verpasster Longrun.
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Beitrag von nightrider » 18.08.2013, 05:49

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Wenn ich schon 11 Stunden im Auto sitze fahre ich nicht auch noch eine mehrstündige Auswärtstour, das ist weder für mich noch für den Fahrgast gesund.
Eben, dann einfach aufhören und sich nicht mehr bereitstellen nur um noch schnell eine 5,- Eurotour abzugreifen
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 17:50

Jetzt spalten wir doch nicht noch die Haare, 90 Prozent meiner Fahrten sind in 10-15 Minuten erledigt.
Da wäre ich mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich (nur wegen der evt. Gefahr einer längeren Tour) früher Schluß machen würde.
In der Regel mache ich in den letzten anderthalb Stunden meiner Schicht noch 3-4 Touren.
Auch hier gilt die Prämisse, ich entscheide wann es genug ist.....denn ich bin auch verantwortlich, nicht mein Unternehmer oder eine Verordnung.
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Beitrag von am » 18.08.2013, 17:55

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:....denn ich bin auch verantwortlich, nicht mein Unternehmer oder eine Verordnung.
Verantwortlich wofür?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 20:17

Für mich, meine Fahrgäste und für das Betriebsmittel meines Arbeitgebers.... genau in dieser Reihenfolge.
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Beitrag von nightrider » 18.08.2013, 22:28

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Da wäre ich mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich (nur wegen der evt. Gefahr einer längeren Tour) früher Schluß machen würde.
Nun wenn ich vergangene Herzinfarkte und sonstige Stressphänomene anführe, dann muss ich sagen (und das tu ich auch) stell ich mich einfach nicht mehr hin, nur um aus 11 evtl. 12 Stunden zu machen und auch evtl. noch 15 Euro mehr in der Tasche zu haben.

Also wenn ich sowieso keine größeren Touren mehr fahren kann, oder will, dann lass ich es eben ganz, was soll`s entweder ich habe den Umsatz den ich brauche, oder ich hab ihn nicht, dann bringen mich 20 Euronen auch nicht wirklich weiter.

Was denn nu, brauch ich evtl. Stress weil ich vielleicht fahren muss wegen fehlender Alternativen, (Kombi, Großraum was weiß ich), oder will ich stressfrei arbeiten, dann sind mir die 15 Euro wurscht.
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 23:09

Nightrider, ich arbeite definitiv stressfrei.
Es ist auch nicht das Thema ob ich 9, 10, 11 oder 12 Stunden fahre, sondern ob ich schon 1 bis 2 Stunden früher aufhöre nur auf die Gefahr hin eine längere Tour zu bekommen.
Wenn Du einen hoheren Anteil an diesen Fahrten hast und es gerne so halten möchtest sei es dir von Herzen gegönnt.
Das muß jeder für sich selber entscheiden.
Aber so wenig ich über deine Arbeitsweise zu urteilen habe, wirst Du dies mit der meinen tun können :wink:
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Beitrag von nightrider » 18.08.2013, 23:14

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Aber so wenig ich über deine Arbeitsweise zu urteilen habe, wirst Du dies mit der meinen tun können :wink:
Das will und werde ich auch nicht, mir geht es nur darum, dass ein bereitstehendes Taxi schlicht und ergreifend nach geltendem Recht mit ALLEM rechen und das auch erledigen muss.

Aus dem Grund eben wenn ich das nicht will, stelle ich mich einfach nicht mehr hin, fertig.

Wenn ich mich aber bereitstelle muss ich auch bereit sein.

Das ist alles was ich damit sagen will
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 23:38

Sicher muss ich bereit sein...zumindest dem Fahrgast seine Beförderungswunsch zu erfüllen....ob ich das selber mache oder einen Kollegen vermittel ist dem Fahrgast egal.
Letztendlich unterscheiden wir uns lediglich in der wortwörtlichen Auslegung der Definition.
Ich halte es eher mit der rheinisch-nonchalanten Version :wink:
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Beitrag von am » 18.08.2013, 23:47

Was möchte denn ein Fahrer, der sich bei genau solch einem Fall unsicher ist, mit auf den Weg nehmen, wenn er diesen Thread hier liest?

Möchte er dann nicht wissen, wie er sich am ehesten rechtskonform verhält?

Warum versuchen wir permanent, unsere Regeln, die es ja gibt, die die meisten hier auch kennen, in irgendeiner Weise zu relativieren?

Am Stand besteht Beförderungpflicht. Danach kommt lange nichts. Danch kommt ein Sonderfall mit angekündigten stundenlangen Besorgungsfahrten. Und erst weit danach kommen die sehr individuellen und von den lokalen Gegebenheiten abhängigen alternativen Lösungsmöglichkeiten.
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.08.2013, 23:51

Ja, vollkommene Zustimmung....kurz, prägnant und zutreffend.

So bekommt man auch Nightrider und mich unter einen Hut.
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Beitrag von TWG » 19.08.2013, 01:08

Hallo,

die Beförderungspflicht ziehlt doch wohl eher darauf, das ich auch nach einer Stunde Wartezeit eine kurze Tour fahren muss.
Wenn ich (aus welchen Gründen auch immer), keinen Bock mehr auf nen "Longrun" habe, wird sich der zweite oder dritte am Halteplatz sicherlich darüber freuen!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Beitrag von Weihnachtsmann » 19.08.2013, 01:19

@TWG

Lustig TWG, Du fängst genau von vorne an mit der Diskussion.

Genau dieses logisch prgmatische Denken bekommst Du aber in die (meisten) Taxigehirne und Vorschriftsfetischisten nicht rein...

Schwarz / Weiss ist die Devise hier. Entweder du bist bereit auch Stundenlang zu fahren oder garnicht...tja.

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Beitrag von nightrider » 19.08.2013, 02:57

Weihnachtsmann hat geschrieben:Vorschriftsfetischisten
....ähmn sind das die die bei einer roten Ampel tatsächlich stehen bleiben?
Gefährliche Leute sag ich nur :evil:
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Beitrag von nightrider » 19.08.2013, 09:08

TWG hat geschrieben:Hallo,

die Beförderungspflicht ziehlt doch wohl eher darauf, das ich auch nach einer Stunde Wartezeit eine kurze Tour fahren muss.
Nicht nur, es geht auch darum, dass sich ein Kunde sein Taxi aussuchen kann z.B. nach Erfordernis, Kombi, Großraum, persönlichen Vorlieben (Marken), sogar nach Geschlecht, oder Sympathie des Fahrers.

Aus dem Grund hat auch jeder zu fahren, egal an welcher Stelle er steht
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Beitrag von am » 19.08.2013, 10:38

Die Beförderungspflicht, wie auch die Betriebspflicht, dient sicher nicht dazu, dem Kunden jeden Wunsch von den Lippen abzulesen und jeden Sonderfall zu abzudecken.

Beides dient dazu, die Verkehrsbedienung sicherzustellen und dem Bürger ein verlässliches und jederzeit leicht verfügbares Beförderungsmittel bereitzustellen. Deshalb ja auch Taxistände.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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