nightrider hat geschrieben:...
Es bleibt dabei, wer sich am Stand bereitstellt hat im Pflichtgebiet zu fahren, Ende. Da verlierst du jeden Prozess.
...
Welchen Prozess
Wer soll mich verklagen solange ich höflich und freundlich bleibe
Solange der Kunde unkompliziert an seine Fahrmöglichkeit kommt gibt es keinen Anlass für einen Disput.
Wir reden hier wieder über theoretische Rechte und Pflichten welche regional so unterschiedlich sind (siehe z.B. die Pflichtfahrgebiete) das jeder Richter die Akte kopfschüttelnd zu macht und fragt ob man nicht wichtigere Probleme hat.
Theoretisch magst Du Recht haben (ich habe weder die Zeit noch die Energie mich durch sich oft genug widersprechende Paragraphen zu lesen),
praktisch bleibe ich aber selber Herr meiner Entscheidung.
Wenn ich schon 11 Stunden im Auto sitze fahre ich nicht auch noch eine mehrstündige Auswärtstour, das ist weder für mich noch für den Fahrgast gesund.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob ich dies "darf" oder nicht, ein Herzinfarkt reicht mir vollkommen und lässt mich die Prioritäten sehr eindeutig setzen.
Wenn ich irgendwelche Termine habe ist es von deren Wichtigkeit abhängig ob sie mich zur Weitergabe veranlassen.
Wichtig ist nur eines, der Kunde kommt unkompliziert und zufrieden an sein Ziel und ich bleibe gesund (sowohl physisch als auch psychisch).
Gerade als Unternehmer sollten diese Maximen gelten, wem nutzt den ein Fahrer welcher irgendwann krank ausfällt oder sein Arbeitsmittel schrottet ?
Das kostet dann definitiv mehr als ein verpasster Longrun.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)