sivas hat geschrieben:Seit wann stellt ein Zahlungsdienstleister Quittungen aus ?Der Fahrgast erhält vom Taxifahrer keinen Beleg über die Taxifahrt. Diesen bekommt er automatisch per Email an die in seiner App hinterlegte Adresse gesendet.
Was er bestätigen kann, ist den Abschluss des Zahlungsvorganges und die Höhe des transferierten Betrages - aber eine Quittung ?
Der Fahrer hat eine Quittung auszustellen, mit dem Hinweis: 'per PayPal bezahlt', womöglich mit dem Zusatz: 'vorbehaltlich des Zahlungseinganges'.
Beide erhalten über ihre Email-Adresse einen MwSt-neutralen Beleg über den Zahlungsvorgang. Dabei wäre es hilfreich, wenn vor Ort bereits eine Belegnummer genannt werden kann. Diese kann dann abgeschrieben werden, wobei sie der Fahrer in seiner Abrechnung zusammen mit der Höhe des transferierten Betrages angibt - dann braucht's auch keinen Drucker.
Geldscheine sind doch auch MwSt-neutal. Oder gibt's verschiedene Zwanziger ? je nach Höhe der damit auch beglichenen Steuer.
sivas hat geschrieben:Ich hab jemandem 10 € gegeben. Dafür hab ich von siner Kreditkarte 15 € abgebucht.
Jetzt fragt mich meine Chefin: "Welcher Fahrt soll ich denn diesen Zahlungsvorgang zurechnen ? und welcher MwSt-Satz kommt zur Anwendung ?"
Ih hab ihr erklärt, dass da jemand Geld brauchte und 5 € für Geldwechseln von Kreditkarte zu Bar doch recht gut seien ...
War sie wohl nicht mit einverstanden.
KehrenTAXI hat geschrieben:Da hat sie wohl recht.
15,00 € Einnahme ohne Taxameter zu 19 % Umst. (entspricht 12,60 € netto).
10,00 € Ausgabe ohne Beleg ausgegeben. Wo ist das Geschäft? Du hast sie geschädigt.
sivas hat geschrieben:Ok, dann hätte ich bei meiner Abrechnung dazuschreiben müssen: "Einkaufsfahrt über 18,40 € enthalten".
Für diesen Betrag hätte meine Chefin dann 19 % USt abführen müssen, ...
KehrenTAXI hat geschrieben:Du durftest ein Einkaufsbeleg nicht dem Kunden aushändigen.
Das war dein, bzw. der des Unternehmens.
Den Betrag hättest du mit deinem Unternehmer abrechnen müssen.
KehrenTAXI hat geschrieben:Ein Trinkgeld hättest du auf gar keinen Fall einbehalten dürfen!
KehrenTAXI hat geschrieben:Die Taxameteraufzeichnung enthält aber nur 7 %.
sivas hat geschrieben:
Die Umsatzsteuer wird auf den Umsatz bezogen abgeführt.
sivas hat geschrieben:Ob eine Taxi-Fahrt mit 7 oder 19 % MwSt in die Buchhaltung eingeht, kann der Fahrer oft gar nicht entscheiden, muss er auch nicht. Deshalb schreibt er auf alle Quittungen 7 % drauf.
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