Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

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sivas
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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von sivas » 16.08.2017, 17:26

Radfahrer haben eine Straßenbenutzungspflicht. Fahren sie trotzdem auf dem Bürgersteig, so müssen sie 'beim Auffahren auf die Straße' den Verkehr dort beachten und ihm Vorrang geben ! auch oder gerade dann, wenn sie dies im Bereich eines Fußgängerüberweges tun, der Fußggänger vor dem abbiegenden Verkehr schützen soll.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von ilkoep » 16.08.2017, 19:09

LRKN hat geschrieben:Und es ist eine Schande was man hier zu diesem Thema von euch lesen muss. Ihr ignoriert die Verantwortung, die das bewegen eines 1-40 Tonnen schweren Fahrzeugs mit sich bringt und gebt die Schuld am Tot lieber den Opfern als den Verursachern. Ihr disqualifiziert euch alle für die Teilnahme am Straßenverkehr. Und man sollte eigentlich eure Eignung hinsichtlich des beruflichen Führen eines KFZ überprüfen. Wenn ihr euch nicht bewußt seid, dass durch das fahren eines schweren Fahrzeugs ihr eine Verantwortung für die Gesundheit und Leben anderer Menschen habt, dann habt ihr im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Schalt mal einen Gang zurück. "Alle Radfahrer sind Unschuldslämmer und alle Kraftfahrer sind potentielle Mörder" macht sich vielleicht in gewissen Kreisen gut, entspricht aber nicht der Realität.

Ein Kumpel von mir ist LKW-Fahrer. Hat beim Rechtsabbiegen eine Gruppe von ca. acht Radfahrern durchgelassen. Eine 38-igjährige hat es aber noch erfolgreich geschafft unter die Zwillingsreifen des Aufliegers vom Sattel zu rutschen, d.h. er war schon ca. 12m um die Ecke. Wer ist hier das Opfer?

Das anschliessende Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde ohne Auflagen eingestellt. Zu kämpfen hat er mit dem Anblick heute noch.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von sivas » 16.08.2017, 21:17

Sagen wir's doch einfach so: LKW-Reifen haben auf Radfahrer eine gewisse Anziehungskraft ...

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Jim Bo » 17.08.2017, 00:00

LRKN hat geschrieben:Frage: wieviele LKW- oder PKW-Fahrer sind letztes Jahr durch Unfälle mit Fahrradfahrern in Berlin umgekommen? Ich sag es dir und ich muss nicht mal Googeln... NULL!
Schade, dass du nicht gegoogelt hast. Denn jeder Auto- und LKW- Fahrer ist auch Fußgänger.

2013: http://www.tagesspiegel.de/berlin/neue- ... 76088.html

2015:
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/v ... en-1634528

Übrigens liebe Radfahrer: Die Fußgänger haben Vorrang:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 71092.html
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Frage nun eindeutig zugunsten der Fußgänger entschieden. Ein Radler war auf einem solchen Weg schwer gestürzt. Der Grund für den Sturz, der ihm starke Kopfverletzungen bescherte: Er war mit voller Fahrt in der Handtasche einer Frau hängengeblieben. Diese war überraschend aus ihrem Grundstück auf den Rad- und Gehweg getreten. Der Radler klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – und unterlag in zwei Instanzen.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von TaxiBabsi » 17.08.2017, 06:36

Je schwächer der Verkehrsteilnehmer desto mehr muss er aufpassen wenn ihm seine Gesundheit und sein Leben wert ist.

Die Straße ist kein Spielplatz (ausgenommen Spielstraßen) und auch kein Seniorenheim. Mögen einige nicht gerne hören aber so isses.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.08.2017, 06:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von LRKN » 17.08.2017, 14:00

sivas hat geschrieben:Radfahrer haben eine Straßenbenutzungspflicht. Fahren sie trotzdem auf dem Bürgersteig, so müssen sie 'beim Auffahren auf die Straße' den Verkehr dort beachten und ihm Vorrang geben ! auch oder gerade dann, wenn sie dies im Bereich eines Fußgängerüberweges tun, der Fußggänger vor dem abbiegenden Verkehr schützen soll.
Wenn ein Fahrradfahrer an einer grünen Ampel die Straße queren will fährt er nicht auf die Straße auf. Er QUERT die Straße. Auffahren wäre, wenn der parralel verlaufende Fahrradweg endet und der Fahrradfahrer seine fahrt auf der Straße fortführen muss. Dann muss der Fahrradfahrer dem fließenden Verkehr vorrang geben. Bei Ampeln ist abbiegender Verkehr niemals fließender Verkehr. Und die Ampel ist primär dazu da, zu Signalisieren wenn der Fußgänger/Fahrradfahrer berechtigt ist, die Straße zu queren. Hat er Grün ist er berechtigt und hat vorrang vor abbiegenden Verkehr. Immer.
ilkoep hat geschrieben: Ein Kumpel von mir ist LKW-Fahrer. Hat beim Rechtsabbiegen eine Gruppe von ca. acht Radfahrern durchgelassen. Eine 38-igjährige hat es aber noch erfolgreich geschafft unter die Zwillingsreifen des Aufliegers vom Sattel zu rutschen, d.h. er war schon ca. 12m um die Ecke. Wer ist hier das Opfer?
Echt jetzt? Was für eine abartige Frage. Opfer ist dein LKW Fahrer? Der arme... Und was zählt schon das Leben der Frau im Vergleich zu deinem armen heulenden LKW Fahrer?!
Jim Bo hat geschrieben: Schade, dass du nicht gegoogelt hast. Denn jeder Auto- und LKW- Fahrer ist auch Fußgänger.
Und Auto- und LKW-Fahrer sind auch Radfahrer. Und Radfahrer sind auch Fußgänger. Und Fußgänger sind auch Fahrradfahrer. Und so weiter und so fort. Was soll diese Aussage? Wenn ein Mensch zu Fuß geht ist er kein Autofahrer mehr. Es gibt übrigens auch Fußgänger, die keine Autofahrer sind, mangels Führerschein. Er ist dann genauso wie ein Fahrradfahrer ein "schwacher" Verkehrsteilnehmer. Und darauf müssen die Verkehrsteilnehmer rücksicht nehmen. Und das gilt selbstverständlich auch für Radfahrer. Und ich bestreite ja nicht, dass es Fahrradfahrer gibt, die sich falsch verhalten. Daraus leitet sich aber nicht ab, dass man keine Rücksicht auf Fahrradfahrer nehmen muss oder sie gar an Leib und Leben gefährden darf. Ich bestreite auch das "alle" Fahrradfahrer Rücksichtslos fahren. Die meisten fahren regelkonform und rücksichtsvoll. Im Bewußtsein bleiben nur die hängen, die es nicht tun. Wenn von 10 Fahrradfahrern einer über Rot fährt kommt dann gleich der Spruch "alle Fahrradfahrer fahren über Rot". Die restlichen 9, die es nicht taten, werden ignoriert. Es ist wie bei Taxifahrern. Alle Taxifahrer fahren umwege, betrügen bei Steuern und Abgaben und fahren alle über Rot. Stimmt die Aussage? Wenn nein, dann stimmt auch die Aussage über rücksichtslose Radfahrer nicht.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Sascha1979 » 17.08.2017, 14:08

LRKN hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:Radfahrer haben eine Straßenbenutzungspflicht. Fahren sie trotzdem auf dem Bürgersteig, so müssen sie 'beim Auffahren auf die Straße' den Verkehr dort beachten und ihm Vorrang geben ! auch oder gerade dann, wenn sie dies im Bereich eines Fußgängerüberweges tun, der Fußggänger vor dem abbiegenden Verkehr schützen soll.
Wenn ein Fahrradfahrer an einer grünen Ampel die Straße queren will fährt er nicht auf die Straße auf. Er QUERT die Straße. Auffahren wäre, wenn der parralel verlaufende Fahrradweg endet und der Fahrradfahrer seine fahrt auf der Straße fortführen muss. Dann muss der Fahrradfahrer dem fließenden Verkehr vorrang geben. Bei Ampeln ist abbiegender Verkehr niemals fließender Verkehr. Und die Ampel ist primär dazu da, zu Signalisieren wenn der Fußgänger/Fahrradfahrer berechtigt ist, die Straße zu queren. Hat er Grün ist er berechtigt und hat vorrang vor abbiegenden Verkehr. Immer.
Nur dass das nicht falsch verstanden wird:

Ein Fahrrad-Fahrer, der an einer reinen Fußgänger-Ampel, die grün zeigt, hier die Straße überquert, hat KEINERLEI Vorrang.

Genau wie ein Fahrradfahrer, der ein Fußgängerüberweg (aka Zebrastreifen) queren möchte, keinerlei Vorrang hat.

Ein Zebrastreifen ist ein rechtliches Nichts für ein Fahrradfahrer. Fährt ein Fahrradfahrer auf diesen zu, so vermindere ich als Autofahrer nicht meine Geschwindigkeit, geschweige denn gewähre ich ihm Vorrang. Denn weder kann noch muss ich davon ausgehen, dass dieser einfach vor mir die Straße überqueren wird.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Löwenzahn » 17.08.2017, 14:31

Was viele Radfahrer falsch machen:
Sie fahren an eine Kreuzung über die rote Ampel der Autofahrer, bleiben in Höhe der Fußgängerampel stehen und überqueren die Straße, wenn die Fußgänger grün bekommen.

In der Schulzeit bekommt man an einem Tag gelehrt, wie man sich als Radfahrer zu verhalten hat. Ausbaubedürftig finde ich.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Grossraum » 17.08.2017, 14:57

Tach zusammen,

ilkoep hat aber Recht !!!

Wenn man mit einem Sattel (18 m) schon 12 Meter um die Ecke gefahren ist, hat man die verbleibenden 6 Meter nicht mehr unter eigener Kontrolle. Man ist froh, dass man rum ist. Wenn dann ein Radfahrer, der ja ein 6 Meter langes LKW-Stück nicht sieht, in die Karre rauscht, was soll ich im Führerhaus noch machen. Kann schlecht per Fernbedienung den Auflieger teilen.
Bin Anfang der 80er Jahre Motor-Hänger Zug sowie auch Sattel im internationalen Fernverkehr (damals noch unter T.I.R.) gefahren. Es sieht immer alles so toll aus, aber es ist Nervenanspannung pur. War immer froh, wenn es Freitag abend, bzw. Samstag morgen war und ich den LKW auf dem Firmenhof abstellen konnte.

Mir tut es wirklich um jeden Verkehrsteilnehmer leid, der im Straßenverkehr sein leben läßt, aber man muß auch immer die Gegenseite hören.

Stille Gedanken folgen.
Gruß
Wolfgang

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von alsterblick » 17.08.2017, 15:51

Ich hab es ja hier im Forum schon häufiger geschrieben.
Viele Autofahrer fahren vermehrt und offenbar auch verängstlicht beim Abbiegen aufgrund möglicher Fußgänger/Radfahrer usw., dass sich diese Fußgänger/Radfahrer schon deshalb gerne das beliebige Recht auch bei Rot zu überqueren nehmen. :roll:
Somit schon aus Gewohnheit verwöhnt, haben viele Fußgänger/Radfahrer gar kein Gefühl mehr dafür, was evtl. auch echt schiefgehen oder gar tödlich sein kann.

Ich zumindest versuche diese eingerissene Beliebigkeit auszubremsen, indem ich mit dem Auto / Taxi möglichst früh + klar zu erkennen gebe, was bei Beliebigkeit zu erwarten wäre.
Gelingt leider nicht immer :mrgreen: , denn unfallfrei hat bei mir dann doch Vorfahrt. :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von LRKN » 17.08.2017, 16:02

Sascha1979 hat geschrieben: Ein Fahrrad-Fahrer, der an einer reinen Fußgänger-Ampel, die grün zeigt, hier die Straße überquert, hat KEINERLEI Vorrang.
Falsch. Jeglicher querende Verkehr hat hier vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Egal ob sie sich regelkonform Verhalten oder nicht. Wenn du meinst, du hast ein eingebildetes Recht diesem Verkehr nicht vorrang zu gewähren, verstößt du gegen §1 StVO.
Genau wie ein Fahrradfahrer, der ein Fußgängerüberweg (aka Zebrastreifen) queren möchte, keinerlei Vorrang hat.
Auch falsch. Es ist Situationsabhängig ob ein Fahrradfahrer an einem Zebrastreifen vorrang hat oder nicht. Zitat Wikipedia: "Fahren sie im Zuge eines Radweges parallel zur einen Fahrbahn und queren sie via Fußgängerüberweg eine Querstraße, haben sie alleine aus dieser Situation heraus Vorrang vor Abbiegern, und, wenn sie einer Vorfahrtsstraße folgen, eventuell Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen auf der Querstraße. Dies ist oftmals bei innerörtlichen Kreisverkehren der Fall." Es gilt aber auch hier §1 StVO.
Ein Zebrastreifen ist ein rechtliches Nichts für ein Fahrradfahrer. Fährt ein Fahrradfahrer auf diesen zu, so vermindere ich als Autofahrer nicht meine Geschwindigkeit, geschweige denn gewähre ich ihm Vorrang. Denn weder kann noch muss ich davon ausgehen, dass dieser einfach vor mir die Straße überqueren wird.
Fährt ein Fahrradfahrer offensichtlich auf dem Zebrastreifen zu, musst du sehr wohl auf diesen Fahrradfahrer rücksicht nehmen und deine Geschwindigkeit anpassen. Er könnte nähmlich auch absteigen und zu Fuß queren. Und dann hast du entsprechend anzuhalten. Wenn du dies nicht machst ist das ein Verstoß gegen §1 StVO.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von eichi » 17.08.2017, 16:49

Zitat sascha:
Ein Fahrrad-Fahrer, der an einer reinen Fußgänger-Ampel, die grün zeigt, hier die Straße überquert, hat KEINERLEI Vorrang.
Hilfe!
Profunde Unkenntnis...
StVo §9:
(1) 4. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr
zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden
Verkehrs ausgeschlossen ist.
(3) 1. Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder
neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Sascha meint wohl mit dem fehlenden Vorrecht für Fahrradfahrer den Zebrastreifen. Fußgängerüberwege
an Ampelanlagen... s.o.
Neuere Fußgängerampeln haben auch ein Fahrradsymbol auf der Lichtscheibe!
Hier ist etwas Besonderes zu bemerken: Diese Anzeige ist für die Fahrradfahrer verbindlich.
Radfahrer, die hier bei Rotlicht durchfahren, begehen eindeutig einen "Rotlichtverstoß", Ausreden
bez. "Hauptampel war aber noch..." ziehen nicht mehr.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von ilkoep » 17.08.2017, 17:57

Löwenzahn hat geschrieben:Was viele Radfahrer falsch machen:
Sie fahren an eine Kreuzung über die rote Ampel der Autofahrer, bleiben in Höhe der Fußgängerampel stehen und überqueren die Straße, wenn die Fußgänger grün bekommen.
Dieses Verhalten galt für Radfahrer bis zum 31.12.2016 und war vollkommen richtig.

Seit dem 01.01.2017 gilt eine neue Gesetzeslage:

https://fahrradampel.de/

Die Fussgängerampel ist seitdem für Radfahrer obsolet.

Scheint sich aber ebenso wenig rumgesprochen zu haben wie.....ach, lassen wir das.

Der liebste Radfahrer ist mir der der vor mir fährt.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Sascha1979 » 17.08.2017, 18:01

eichi hat geschrieben:Zitat sascha:
Ein Fahrrad-Fahrer, der an einer reinen Fußgänger-Ampel, die grün zeigt, hier die Straße überquert, hat KEINERLEI Vorrang.
Hilfe!
Profunde Unkenntnis...
StVo §9:
(1) 4. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr
zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden
Verkehrs ausgeschlossen ist.
(3) 1. Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder
neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Sascha meint wohl mit dem fehlenden Vorrecht für Fahrradfahrer den Zebrastreifen. Fußgängerüberwege
an Ampelanlagen... s.o.
Neuere Fußgängerampeln haben auch ein Fahrradsymbol auf der Lichtscheibe!
Hier ist etwas Besonderes zu bemerken: Diese Anzeige ist für die Fahrradfahrer verbindlich.
Radfahrer, die hier bei Rotlicht durchfahren, begehen eindeutig einen "Rotlichtverstoß", Ausreden
bez. "Hauptampel war aber noch..." ziehen nicht mehr.
Was wolltest jetzt sagen?
Keines deiner Zitate widerspricht der meinigen Aussage.

Und auch nicht, dass es auch Fußgängerampeln gibt, welche AUCH Fahrradsymbole haben! Nämlich immer da, wo ein Radweg ist.

Ansonsten erzähle ich es gerne noch mal:
Ein Fahrradfahrer, der an einer Fußgängerampel die Straße überquert, hat KEINEN Vorrang!

Natürlich fahre ich ihn deshalb nicht tot! Ich fahre niemanden tot! Egal was er tut! Aber ich gehe nicht davon aus, dass er drüber fährt und stelle mich erst mal nicht drauf ein. Denn: ER DARF ES NICHT.

Und deine Zitate kannst du dir wörtlich noch mal durchlesen

- nachfolgenden Verkehr???
- Vor dem einordnen???
- entgegenkommende Fahrzeuge
???
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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von TWG » 17.08.2017, 21:24

Hallo,

hast ja recht, Radfahrer hatte grün, LKW-Fahrer hätte sorgfältiger sein müssen etc.

Was nützt es mir als Radfahrer/Fußgänger, wenn auf meinem Grabstein steht "er hatte grün?"
Da halte ich doch lieber an bzw. bleibe stehen und verzichte auf den Grabstein.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von LRKN » 18.08.2017, 13:11

Sascha1979 hat geschrieben: Ansonsten erzähle ich es gerne noch mal:
Ein Fahrradfahrer, der an einer Fußgängerampel die Straße überquert, hat KEINEN Vorrang!
Und nochmal: jeglicher an der Fußgängerampel querender Verkehr hat vorrang vor abbiegenden Verkehr. Egal ob der querende Verkehr sich regelkonform verhält oder nicht. Sollte eine Fahrradfahrer regelwidrig die Fahrbahn gequert haben, kannst du dann gerne zur Polizei fahren und Anzeige erstatten. Trotzdem hat der Fahrradfahrer vorrang vor dem abbiegenden Verkehr.

Man kann allerdings davon ausgehen, dass 99% aller Fälle, wo Fahrradfahrer eine Lichtzeichenanlage folgend eine Straße queren, dies auch regelkonform ist. In Hamburg gibt es de facto nur noch die Fußgänger/Fahrradampel an allen stellen wo Fahrradwege vorhanden sind. Da wo keine Kombinationsampeln sind gilt eine reine Fahrradfahrer-Ampel oder die normale Auto-Ampel.

Und leider gab es gestern wieder ein toten Fahrradfahrer, der sich regelkonform verhalten hat. Getötet von einem LKW Fahrer der einfach mal über Rot fährt. Aber nach eurer Meinung ist wahrscheinlich der Fahrradfahrer wieder selber schuld an seinem Tot.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3711917

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von sivas » 18.08.2017, 17:51

Klar doch !
Wäre der Radfahrer mit all seinen Sinnen beim Verkehrsgeschehen gewesen, hätte er den von links herannahenden LKW bemerkt - und Reissaus genommen.

Löwenzahn
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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von Löwenzahn » 18.08.2017, 18:50

Es gibt nur zweierlei Idioten als Autofahrer: Zum Einen die illegalen Rennfahrer und zum anderen diejenigen, die auf der Autobahn wenden und über die Rettungsgasse oder dem Standstreifen zur letzten Ausfahrt zurückfahren.

Alle anderen Autofahrer sind rücksichtsvolle Opfer egoistischer Radfahrer.

:mrgreen:

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von ilkoep » 18.08.2017, 19:53

LRKN hat geschrieben:Aber nach eurer Meinung ist wahrscheinlich der Fahrradfahrer wieder selber schuld an seinem Tot.
"Augen auf im Strassenververkehr" wurde schon der Grundschule gelehrt, wer sie denn besucht hat.

Einen LKW zu übersehen bedarf schon einer gewissen Ignoranz. Wer es trotzdem drauf anlegt hat zwar Recht, nutzt ihm aber nix.

BTW: der §1 StVO gilt auch für Radler.

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Re: Vorsicht und Rücksicht in Bezug auf Radfahrer

Beitrag von ilkoep » 22.08.2017, 19:24

Wer hat hier schuld? Der Busfahrer der seinen Dienst macht oder der Träumer der einen Briefkasten nicht von einem Doppeldecker unterscheiden kann?

https://www.morgenpost.de/berlin/polize ... letzt.html

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