Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Verfasst: 31.07.2017, 19:29
Ich hatte verstanden...., hast die Hosen voll und wolltest zurückziehen.....oder??
Diskussionen rund um das mobilste Gewerbe der Welt
https://www.taxiforum.de/forum/
Ein Taxameter erfasst nicht die Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs.taxipost hat geschrieben: das ustg legt die soll-best. als regel fest,
die bezahlung ist also nebensache.
das ist aber gerade fürohne bedeutung.Yes hat geschrieben:insbesondere der Bareinnahmmen
denn wird am taxameter nicht eingegeben:
dieser fahrpreis = eine forderung
ist eine sofortige barzahlung erfolgt und
vom taxameter korrekt erfasst worden !!!
alles andere ist ein bedienerfehler und nicht eine unzulänglichkeit des systems.
und jetzt zur unkenntnis,
taxameter können alle notwendigen eingaben verarbeiten.
gilt für neue sowie alte taxameter gleichermassen.
die funktionen müssen nur eingeschaltet werden, siehe taxameter-anleitung,
und das auslesen/export der daten muss vorgenommen werden.
das dazu zusätzliche schnittstellen oder auch software (keine portale) benötigt werden...
spiel keine rolle.
und bitte jetzt nicht fiskal vor taxameter setzen,
sonst entsteht der eindruck,
dass ein 0815 taxameter etwas nicht kann.
alle taxameter erfassen und stellen die gleichen einzel-daten bereit.
sie machen das per se, ungefragt.
diese daten werden werden nur nicht abgeholt, sie sind aber da.
ein absicht!iches unterlassen dürfte mit sicherheit die schlechteste methode sein.
Mit "meistens" könntest Du Deine Bücher nicht vollständig führen. Darüber hinaus müsstest Du dann auch die Daten von Fahrzeugkilometerzählern, Kalendern, Armbanduhren usw. in ihrer ursprünglichen Form revisionssicher aufzeichnen, aufbewahren und bereitstellen, da deren Daten hier genauso "im Spiel" wären.taxipost hat geschrieben:lässt sich das aber auch mit der tatsache vereinbaren,
dass der fahrpreis
- die grundlage einer einzelnen aufzeichnung -
durch den taxameter ermittelt wird ?
es wird doch dieser wert vom taxameter abgelesen (zumindest meistens) und
per hand auf einen zettel geschriebenen.
damit ist der taxameter doch wieder im spiel.
Die Bezahlung ist bei der Bareinnahmen-Aufzeichnung eine Nebensache?!taxipost hat geschrieben:du gehst von ist-besteuerung aus.
das ustg legt die soll-best. als regel fest,
die bezahlung ist also nebensache.
Dann würde nur der Taxameterwert, aber weder die Leistung noch der vereinnahmte Betrag aufgezeichnet werden, obwohl allein diese und nicht der Taxameterwert Grundlage der Besteuerung sind.taxipost hat geschrieben:taxameter können alle notwendigen eingaben verarbeiten.
gilt für neue sowie alte taxameter gleichermassen.
die funktionen müssen nur eingeschaltet werden, siehe taxameter-anleitung,
und das auslesen/export der daten muss vorgenommen werden.
das dazu zusätzliche schnittstellen oder auch software (keine portale) benötigt werden...
Man braucht doch keinen PC, um die Daten sehen zu können.taxipost hat geschrieben:ist im übrigen bei reg.kassen genauso.
auch hier brauchst du einen pc um die daten sehen zu können und
eine zusätzliche software um sie lesen zu können,
weil die kassenhersteller oft auch noch daran verdienen wollen.)
Dass MWU Schichtzettel führen, ist jedenfalls in Hamburg gängige Praxis und damit auch Realität.ilkoep hat geschrieben:Und nun mal Butter bei de Fische. Wie soll das ein MWU auf die Reihe kriegen? Auf`m Dorf mit Krankenfahrten mags ja funktionopeln. In der Stadt mit rein, raus, Kurzstrecke, Umland, 7%, 19 % hastenichjesehen mit xy Fahrern wohl eher nicht.Yes hat geschrieben:Die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO muss ein Taxiunternehmer nicht in digitaler Form erfüllen, da er sie auch schriftlich erfüllen kann, indem er jede Bareinnahme einzeln aufzeichnet oder z. B. Schichtzettel führt.
Aber träumen ist ja erlaubt.
Jede einzelne Fahrt? Chapeau!Yes hat geschrieben:Dass MWU Schichtzettel führen, ist jedenfalls in Hamburg gängige Praxis und damit auch Realität.
Nein. Wie kommst Du darauf?ilkoep hat geschrieben:Jede einzelne Fahrt? Chapeau!
hier habe ich etwas ungeschickt ausgedrückt.Yes hat geschrieben: Mit "meistens" könntest Du Deine Bücher nicht vollständig führen.
nein, denn warum werden armbanduhren verwendet ?!Yes hat geschrieben: Darüber hinaus müsstest Du dann auch die Daten von Fahrzeugkilometerzählern, Kalendern, Armbanduhren usw. in ihrer ursprünglichen Form revisionssicher aufzeichnen, aufbewahren und bereitstellen, da deren Daten hier genauso "im Spiel" wären.
bei der soll-besteuerung kann man, vereinfacht ausgedrückt, das so sagen.Yes hat geschrieben: Die Bezahlung ist bei der Bareinnahmen-Aufzeichnung eine Nebensache?!]
nein, weil es wird alles aufgezeichnet,Yes hat geschrieben: Dann würde nur der Taxameterwert, aber weder die Leistung noch der vereinnahmte Betrag aufgezeichnet werden, obwohl allein diese und nicht der Taxameterwert Grundlage der Besteuerung sind.
es ist nicht die kredikarten-nummer des kunden, die hier eingegeben werden kann.Yes hat geschrieben: Hast Du außerdem schon mal versucht, im laufenden Betrieb eine Kartennummer über die Tasten eines Hale-Taxameters einzugeben und glaubst, dass alle Deine Kollegen das stets fehlerfrei oder wenigstens überhaupt hinkriegen würden? Mir fällt's schwer.
doch, nur bei einer pc-kasse nicht, weil hier der pc bereits vorhanden ist.Yes hat geschrieben: Man braucht doch keinen PC, um die Daten sehen zu können.
Hören Sie bitte auf Quark zu erzählen.PayCo hat geschrieben:...Nur diese beiden Behörden verlangen in Deutschland seit 2017 die Nutzung eines „Fiskaltaxameters“ und akzeptieren kein „CeySystem“ für die Archivierung der Einzelaufzeichnungen. Begründet wird dies mit §146 Abs. 1 und Abs. 4.
...
27.07.2017 Manfred Schröder
Nicht bemerkenswert sondern konsequent um mit Hilfe des Fiskaltaxameters den Intensivtätersumpf trockenzulegen.Poorboy hat geschrieben:Bemerkenswert!
Habe soeben Formulare für Erstantrag und Verlängerung bei der Behörde geholt!
Die verlangen noch immer "Fiskaltaxameter"!
Poorboy