"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Der virtuelle Taxitreff.
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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 18.10.2017, 09:00

taxipost hat geschrieben:du kannst nicht einfach die summe der bareinnahmen durch einfaches auszählen der kasse ermitteln !
Mach ich doch gar nicht ! Bei mir wird JEDE Einnahme im Kassenbuch erfasst, sogar der 10€-Schein, der unter'm Sitz lag.
taxipost hat geschrieben:vergiss fürs erste,
dass ein taxameter überhaupt da ist.
Gute Idee, meine Fahrgäste vertrauen mir auch so.
taxipost hat geschrieben:hast du 22,- bekomnen,
dann packst du, weil du ein angestellter bist, nur 20,- rein.
2,- tip sind deins und gehören nicht in die kasse.
Das was ich quittiere, ist Firmeneinnahme ! Ich quittiere den Betrag, den ich erhalte.
Quittiere ich 22,60€ und der Fahrgast gibt mir dann noch 2€, wandert das in meine Tasche. Ich wär' doch blöd, wenn ich meinem Chef mein Trinkgeld überlassen würde.
taxipost hat geschrieben:ohne taxameter könntest du also schreiben was du willst,
19, 18 oder nur 15,- und entsprechend nur soviel geld in die kasse packen,
wie aufgeschrieben. :D
keine sau kann im nachhinein den tatsächlichen preis überprüfen.
Sowas würde ich nie machen ! Dahingehend kann mein Chef mir vertrauen.
taxipost hat geschrieben:nochmal - du hast den taxameterwert abgelesen und aufgeschrieben !
Ab und zu les' ich den Taxameterwert schon ab ... aufschreiben tue ich ihn aber NIE.
Am liebsten vereinbare ich jedoch vor der Fahrt einen Festpreis. Die meisten Kunden begrüssen das.
taxipost hat geschrieben:haben sich im taxigewerbe die schichtzettel als gängige praxis durchgesetzt.
Das ist wohl richtig. Auch mit meinem Chef rechne ich nach Methode A) ab. Ob er jedoch eine Trinkgeldpauschale draufschlägt, hat er mir nicht verraten, muss er auch nicht.
Momentan bin ich bemüht ihm klarzumachen, dass einem Kreditkarten-Kassenbeleg keine Firmeneinnahme gegenüberstehen muss. Gegen Kassieren von 55€ per Karte habe ich nämlich 50€ bar ausgezahlt. Jetzt weiss er nicht, wie er dieses Vorgehen einzuordnen hat ...

muss jetzt weg, 'nen Stammkunden mit dem Privatauto des Chefs zu Flughafen fahren ... was soll ich tun ? mich weigern ? Bedenken habe ich angemeldet.

taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 18.10.2017, 11:15

sivas hat geschrieben: Bei mir wird JEDE Einnahme im Kassenbuch erfasst, sogar der 10€-Schein, der unter'm Sitz lag.
...
Das was ich quittiere, ist Firmeneinnahme !
...
Quittiere ich 22,60€ und der Fahrgast gibt mir dann noch 2€, wandert das in meine Tasche.
Ich wär' doch blöd, wenn ich meinem Chef mein Trinkgeld überlassen würde.
...
Ab und zu les' ich den Taxameterwert schon ab ... aufschreiben tue ich ihn aber NIE.
erster satz i.v.m. satz 3 steht im widerspruch zum letzten satz (taxameter-fahrt vorausgesetzt...ungeachtet §28).
:D
hast du 22,60 quittiert, weil das der am taxameter angezeigte preis war und
im kassenbuch 22,60 als einnahme notiert,

so hast du die taxameterdaten gleich zweifach steuerlich relevant festgehalten,
quittung bzw. doppel dieser und kassenbuch !!!

der taxameterwert 22,60 ist die grundlage der einnahme 22,60,
eine grundaufzeichnung.

und BMF sagte 2010,
dass handgeschriebenes, was auf der grundlage eines elektr. gerätes aufgeschrieben wurde,
nach dem 31.12.2016 mit hilfe des elektr. gerätes überprüfbar sein soll.

dazu ist das BMF berechtigt.
es braucht keine gesetzänderung um das zu bestimmen.
es ergibt sich einfach aus den grundsätzen ordnungssgemässer buchführung,
dass belege aufbewahrt werden müssen und
der steuerpflichtige ggf. und im rahmen des zumutbaren die "richtigkeit" dieser belegen muss.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.10.2017, 11:29, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 18.10.2017, 13:34

na gut, ich saach's mal so:

Wenn ich Konzessionär wäre, würde das Auto niemand anderes fahren als nur ich selbst.
Dann würde ich meine Einnahmen nach Methode B) erfassen: Bar + Karte + Rechnung.

Da aber mein Chef Konzessionär ist und die Chefin die Buchhaltung macht, bestimmen die, was wie gemacht wird.
Deshalb rechne ich nach Methode A) auf 'nem A6-Blatt ab, auf dem die Taxameter-Grundzahlen notiert werden.
Gleichzeitig weiss ich, dass im Internet eine Geschäftsvorfall-Datei geführt wird, in die zusätzliche Angaben nachgetragen werden.
Ich hab schon auf den Nichtsnutz dieses Tun hingewiesen und das Trinkgeld- wie auch das Quittungsproblem angesprochen - keine Reaktion.
Mir soll's recht sein.

Gleichzeitig entwickle ich für mich ein Modell, wie ich es machen würde und überprüfe es auf Widersprüche und fehlende Gesetzeskonformität - kann bei bestem Willen nichts dergleichen finden.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 18.10.2017, 22:59

taxipost hat geschrieben:
AsphaltRunner hat geschrieben: Von Hale habe ich die Info, dass deren Key-System abhängig vom Wohnort fiskaltauglich gewertet wird. In Berlin jedenfalls nicht.
und warum hast du hale nicht gefragt,
wohin du umziehen sollst ???
:lol:
Ich mach jetzt auf LDSler :wink:
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.10.2017, 06:40

Noch was zum Schichtzettel-Urteil: Dieses schreibt die Führung von Schichtzetteln mit Taxameterdaten nicht vor !

Es stellt fest, dass Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen sind. Werden im Taxigewerbe jedoch Schichtzettel geführt, aus denen die Summe der Einzeleinnahmen anhand der Taxameterdaten berechnet werden, so genügt dies auch der Forderung nach einer Einzelaufzeichnung.

Werden jedoch Einzelaufzeichnungen jeder Bareinnahme geführt > braucht's keine Schichtzettel ! und keiner Taxameterdaten.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.10.2017, 07:12

AsphaltRunner hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
AsphaltRunner hat geschrieben: Von Hale habe ich die Info, dass deren Key-System abhängig vom Wohnort fiskaltauglich gewertet wird. In Berlin jedenfalls nicht.
und warum hast du hale nicht gefragt,
wohin du umziehen sollst ???
:lol:
Ich mach jetzt auf LDSler :wink:
jetzt wirklich ?
hatte daran auch schon gedacht,
allerdings nicht wegen ft.

problem,
wenn ein fahrer ein auto vom betriebssitz nach hause nimmt,
dann sind es gleich 20km, one way.

so unter uns,
gibt es in lds genug arbeit ausserhalb sxf ?
Zuletzt geändert von taxipost am 19.10.2017, 07:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.10.2017, 07:50

sivas hat geschrieben:Noch was zum Schichtzettel-Urteil: Dieses schreibt die Führung von Schichtzetteln mit Taxameterdaten nicht vor !
eben doch !
sivas hat geschrieben:Werden jedoch Einzelaufzeichnungen jeder Bareinnahme geführt > braucht's keine Schichtzettel ! und keiner Taxameterdaten.
hier erst recht,
weil 22,60 gleichzeitig taxameterwert ist.
gab es 2,- extra oben drau,
dann gibt es dafür eine extra aufzeichnung.

2,- waren ja auch "extra oben drau" !


wenn bei schichtzettel tacho- und taxameterwerte aufgezeichnet werden müssen,

und die schichtzettel eine branchenspezifische erleichterung darstellen,

dann kann davon ausgegangen werden,
dass bei einer nicht inanspruchnahme der erleichterung - "deine var. B" -
ebenfalls bzw. erst recht tacho- und taxameterwerte aufzuzeichnen sind.
jedes mal eben tacho und taxameter ablesen !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 19.10.2017, 08:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.10.2017, 10:28

muss ich auch den Reifenluftdruck notieren ? auch den des Reserverades ? ich hab aber gar keines mehr ...

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.10.2017, 18:28

Ist mir etwas entgangen, gibt es eine Schichtzettelverordnung ?
Wenn ja, welchen Sinn hat sie ? Wie lautet ihr Inhalt ?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 20.10.2017, 07:46

sivas hat geschrieben:muss ich auch den Reifenluftdruck notieren ?...
wenn du den kaufst/verkaufst - JA !
:mrgreen:
Zuletzt geändert von taxipost am 20.10.2017, 07:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 20.10.2017, 13:20

taxipost hat geschrieben:
und BMF sagte 2010,
dass handgeschriebenes, was auf der grundlage eines elektr. gerätes aufgeschrieben wurde,
nach dem 31.12.2016 mit hilfe des elektr. gerätes überprüfbar sein soll.
MOin,

und wenn ich für eine Ferntour mit Google maps oder dem Navi die Entfernung als
Grundlage der Preisfindung (vorab) ermittle, muß ich dann den GoogleMaps-Link oder
die Navieingabe auch digital abspeichern?!

Grüße

Yes
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 20.10.2017, 15:56

Ja, selbstverständlich musst Du Dein Navigationssystem, Deinen Tacho und z. B. die Zapfsäulen von der Tankstelle aufbewahren. Wie sollten Bedienstete der Finanzbehörde sonst Einsicht in die darin gespeicherten Daten nehmen und diese Geräte zur Prüfung nutzen können? Für Taschenrechner, Handys, Tablets und (elektrische) Uhren dürfte dann auch nichts anderes gelten. Ich fürchte, die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten würde auf diese Weise ein Luxus, den sich kaum ein Unternehmer noch leisten könnte. taxipost macht den Fehler, dass er alles durcheinander wirft und nicht hinreichend differenziert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 21.10.2017, 02:13

Und der Irrsinn geht weiter!

Taxikontrolle und ein alleinfahrender Unternehmer wird nach "Fiskaltaxameter" und "Schichtzetteln" gefragt. Neubewerber, der noch keine entsprechende Steuernummer hat, werden gönnerhaft drei Wochen ohne Datenübertragung (für die Karte braucht es die Steuernummer) gewährt!

Gegenmaßnahmen sind getroffen. Vielleicht wissen wir schon nächste Woche mehr!

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 21.10.2017, 07:25

RaimundHH hat geschrieben: MOin,

und wenn ich für eine Ferntour mit Google maps oder dem Navi die Entfernung als
Grundlage der Preisfindung (vorab) ermittle, muß ich dann den GoogleMaps-Link oder
die Navieingabe auch digital abspeichern?!

Grüße
nein,
und überleg mal warum nicht ?!
bist ja nicht blöd, du kommst sicherlich alleine drauf.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 21.10.2017, 07:53

Yes hat geschrieben:Ja, selbstverständlich musst Du Dein Navigationssystem, Deinen Tacho und z. B. die Zapfsäulen von der Tankstelle aufbewahren. Wie sollten Bedienstete der Finanzbehörde sonst Einsicht in die darin gespeicherten Daten nehmen ...
willkommen zurück !

nur am rande, Yes,
tankstellen besitzer müssen die aufzeichnungen ihrer tanksäulen ebenfalls aufbewahren.

und weil du so gut differenzieren kannst,
hast hier etwas zum auseinanderklamüsern:
bmf 2010
...
Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten...
innerhalb des Geräts nicht möglich,

müssen diese Daten

unveränderbar und maschinell auswertbar
auf einem externen Datenträger gespeichert werden
...
ah, lass...
nicht übersetze das für dich, bewor du noch ärger mit einem tankwart bekommst.

klartext:
kannst du die erforderlichen daten für die vorgeschriebenen dauer
nicht im gerät selbst speichern und sie dort aufbewahren,

oder

willst du das gerät mit den gespeicherten daten
für die vorgeschriebenen dauer nicht aufbewahren,

dann

musst du diese daten aus dem gerät entprechend exportieren und archivieren !
der steuerpflichtige ist für die daten, deren export, das archiv sowie entsprechende
nachweise verantwortlich und hat diese bei eine prüfung ggf. vorzulegen.
nicht der bedienstet der finanzbehörde.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.10.2017, 08:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.10.2017, 09:52

Ach taxipost, Du kapierst es nicht ...

Da steht doch geschrieben und Du hast es zitiert:
steuerlich relevanten Daten
.

Daten, die nicht zur Ermittlung steuerlich bestimmender Vorgänge (Einnahmen) genutzt werden > SIND NICHT STEUERLICH RELEVANT !

Das Ergebnis des Zählens des erhaltenen Bargeldes ist steuerlich relevant, sonst nix !

Jetzt fang nicht an und behaupte, dass ich auch festhalten muss, in welcher Stückelung ich das Geld erhalten habe ...

Bei MWU's wird aber gar kein Geld gezählt ! da wird anhand der Taxameterdaten berechnet, wieviel der Fahrer hätte zählen müssen.
Dadurch werden die Taxameterdaten zu steuerlich relevaten Daten ... und müssen gespeichert werden. Sonst nicht !
Zuletzt geändert von sivas am 21.10.2017, 10:02, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.10.2017, 10:08

Poorboy hat geschrieben:ein alleinfahrender Unternehmer wird nach "Fiskaltaxameter" und "Schichtzetteln" gefragt
Da kann ich nur für ihn hoffen, dass alles gutgeht.
Geht er nach der Methode E=B+K+R vor, können die ihm gar nix.
Nutzt er die Methode E=FP+P ... sollte er schnellstmöglich umstellen.
sivas hat geschrieben:Es gibt 2 Arten der Einnahmeermittlung:
A: Summe der Einzelfahrpreise gemäss Taxameter + Trinkgeld (pauschal) + Summe der Pauschalfahrten (E=FP+P)
B: Summe der Bareinnahmen + Kartenzahlungen + Rechnungsbeträge (E=B+K+R)
Bei Ermittlung nach B) finden Taxameterdaten keine Verwendung.
Bei einer Kontrolle sollte die erste Frage sein: WIE ermitteln Sie Ihre Einnahmen. Diese Frage steht aber den Ordnungsbehörden nicht zu !

Die Ordnungsbehörden dürfen nur überprüfen, ob alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Diese Vorschriften müssen sie belegen ! und auch die möglichen Ausnahmeregelungen benennen. Sonst handeln sie unseriös.
Zuletzt geändert von sivas am 21.10.2017, 10:26, insgesamt 6-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 21.10.2017, 10:32

Also mal Klartext.......

Ich darf also keine Zapfsäulen mitnehmen ?????

Wird immer doller hier....es hieß mal Schlußakkord.........

Au weia :twisted: :mrgreen: :twisted: :mrgreen: :twisted: :mrgreen:
Gute Nacht Mrs. Ochmonek, wo immer Sie sein mögen

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 21.10.2017, 12:13

Quittungsdurchschläge und Zapfsäulen müssen 10 Jahre an einem sicheren Ort verwahrt werden. Deshalb müssen Tankstellen auch einen zusätzlich groß dimensionierten Zapfzäulenverwahrbunker vorhalten.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.10.2017, 12:42

Welch ein herrliches Wort !
TaxiBabsi hat geschrieben:Zapfzäulenverwahrbunker

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