"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 19.08.2017, 07:35

Moin zusammen,

natürlich kann man jeden Taxameter nach Gut Dünken zurückstellen. Das geht ohne Probleme. Da werden Km-Stände, besetzt-km touren und Fahrpreis genullt. Also vor jeder Eichung ein Taxameter ohne Daten.
Wie es bei dem Fäkaltaxameter aussieht weiß ich noch nicht.

Schönes Wochenende
Gruß
Wolfgang

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.08.2017, 07:46

aha,
und wie macht man das ?

oder hast du nur davon gehört,
dass es angeblich machbar ist ?
Zuletzt geändert von taxipost am 19.08.2017, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 19.08.2017, 08:19

Ich war dabei, als alles genullt wurde.
Nicht nur davon gehört. Brauchst einfach nur eine "autorisierte" Fachwerkstatt, die machen das. Und wenn es sein muß auf einem Hinterhof oder in einer kleinen Seitenstraße.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 19.08.2017, 08:24

Muss das hier sein?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 19.08.2017, 08:26

Hier ist doch kein Hinterhof, obwohl es sich manchmal so liest,

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 19.08.2017, 08:36

Grossraum hat geschrieben:Hier ist doch kein Hinterhof, obwohl es sich manchmal so liest,
Viel schlimmer. :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.08.2017, 08:53

Taxameternullen ist doch Kinderkram ... das machen nur Anfänger ! Fortgeschrittene stellen Dir jeden beliebigen Wert ein ... und Profi's ... ja was machen die ?
Deshalb haben die Hamburger Behörden ja das Fiskaltaxameter eingeführt ! Die Profi's haben sich das auch sofort eingebaut ... und betrügen jetzt 'mit Vertrauensvorschuss' !

Diese EU-Richtlinie, die verlangt aber doch 'nicht rückstellbare Speicher' ? geht das nur bei älteren Taxametern ? (hätten besser 'nicht veränderbar' schreiben sollen, hihi)
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.08.2017, 09:17

taxipost hat geschrieben:müssen aufzeichnungen digital sein, wenn ein digitales gerät verwendet wird ???
Beantworte ich mittlerweile mit einem klaren NEIN !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.08.2017, 09:19

sivas hat geschrieben:Taxameternullen...
das ist genau der punkt.

wenn ich bei einem fiskalpeicher,
der durch verplombung fiskal ist,
die plomben breche,
dann ist jeder fiskalspeicher nur fäkalspeicher.

jeder schutz kann umgangen werden,
wenn's anders nicht geht,
mit einem hammer geht es immer.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.08.2017, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.08.2017, 09:22

Profis brechen keine Plomben - die sind doch nicht blöd ...

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 19.08.2017, 11:10

Blöd sind die wenigsten. Das schwärzeste Gewerbe in Deutschland: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... bile=false

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.08.2017, 11:54

Dieser Artikel ist gut geschrieben, lässt aber den Schluss zu, dass bisher gar nicht kontrolliert wurde. Das stimmt nicht ! Oft mussten vielfältige Unterlagen eingereicht werden, ganze Packen von Schichtzetteln - die aber nie überprüft, sondern nur durchgewunken wurden ... womit der Artikel in diesem Punkt der Realität entspricht.

Dass das Fiskaltaxameter jetzt das Allheilmittel sein soll ...
Auch die Erfassung jeglicher Bewegung einer Taxe ... wer soll das denn kontrollieren ?
Ich meine, da wollen nur welche an unserem Gewerbe Geld verdienen !

Mit ein bisschen Nachdenken eröffnen sich vielfältige, preiswerte, personalschonende und effektive Prüfverfahren. Dazu bedarf es keines Fiskaltaxameters. Es muss nur geprüft werden ! was bisher nur unzureichend stattfand - deshalb die Schieflage des Gewerbes - wofür letztendlich das Gewerbe selbst verantwortlich ist. Schade
Zuletzt geändert von sivas am 19.08.2017, 12:30, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 19.08.2017, 12:21

Eine Taxikonzession hat man nicht, um durch die Beförderung von Personen damit Geld zu verdienen, das klappt nicht mehr.

Eine Taxikonzession hat man, um durch Nachweise von geringstem Einkommen Zutritt zu den Töpfen der Sozialkassen zu bekommen, für seinen gesamten Familienclan ... und das ist politisch so gewollt, deshalb hält auch der Schäuble seine Füße still.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 19.08.2017, 13:34

TaxiBabsi hat geschrieben:Blöd sind die wenigsten. Das schwärzeste Gewerbe in Deutschland: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... bile=false
Jörn spricht Babsi aus der Seele.

http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69982

Ausmisten mit Hilfe des Fiskaltaxameters.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Augias
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 19.08.2017, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 20.08.2017, 04:30

Herzchen,

Du, Dein gelber Kumpel Jörn und seine geifernde Freundin könnt doch träumen, was Ihr wollt.

Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die begreift Ihr so wenig wie Quantenphysik.

Störe doch nicht dauernd!

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 20.08.2017, 06:00

Poorboy hat geschrieben:Herzchen,

Du, Dein gelber Kumpel Jörn und seine geifernde Freundin könnt doch träumen, was Ihr wollt.

Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die begreift Ihr so wenig wie Quantenphysik.

Störe doch nicht dauernd!

Poorboy
Beleidigungen bringen Dich nicht weiter, sind kontraproduktiv.

Das deutsche Taxigewerbe (EU) wird pulverisiert, nichts, rein gar nichts bleibt so wie nun schon seit über 50 Jahren. Das Fiskaltaxameter ist nur ein kleiner innovativer Teil davon. Digitalisierung, Uber, Mytaxi, autonome Taxis, Änderung der Gesetzgebung (EU) werden die hellelfenbeinenen Fahrzeuge ins Abseits drängen.

Das alles ist dringend notwendig!

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-pl ... z-100.html (mit Video)

PS
Auch der mafiöse Konzessionshandel wird bald Vergangenheit sein. Verkaufen, schnell verkaufen solange es noch möglich lautet die Devise.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.08.2017, 06:34, insgesamt 7-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 20.08.2017, 09:00

Womit hat Poorboy Dich denn beleidigt?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 20.08.2017, 09:06

Yes hat geschrieben:Womit hat Poorboy Dich denn beleidigt?
Mich hat er nicht beleidigt, das habe ich auch nicht behauptet.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 20.08.2017, 23:50

Hast Du denn inzwischen das Gesetz gefunden, dass die Legaldefinition für den "Fiskaltaxameter" enthält?
Dazu die Rechtsnorm, die den Einsatz dieses Phantasieprodukts zwingend vorschreibt??

Die BWVI findet da schon seit Jahren nichts. Vielleicht können Du, oder der juristisch funktionale Analphabet Deines Lieblingsforums oder seine keifende Freundin weiter helfen?

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 21.08.2017, 07:15

du musst schon korrekt bleiben,
die behörden verlagen nur sog. fiskaltaxameter.

damit ist jeder taxameter den du fiskal nennst auch fiskaltaxameter.
eine spezielle "sicherheitsvorrichtung" braucht dein taxameter nicht zu haben.
es reicht das du sagst, und ggf. das auch beweisen kannst,
dass dein taxameter sog. fiskal-voraussetzungen erfüllt.

sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden,
dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden,
deren Beschaffenheit es ungewiss lässt,
ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
dh. die schichtzettel
(wenn diese nicht geführt werden, dann die einzelaufzeichnungen)
müssen überprüfbar sein.
daher meine ich,
handgeschriebenes reicht nicht aus,
wenn ein digitales gerät als grundlage des handgeschriebenes verwendet wurde.
gerät da = ursprungsdaten des geräts
(5) Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen
können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden,
soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
bei Aufzeichnungen, die allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind,
bestimmt sich die Zulässigkeit des angewendeten Verfahrens nach dem Zweck,
den die Aufzeichnungen für die Besteuerung erfüllen sollen.
Bei der Führung der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern
muss insbesondere sichergestellt sein,
dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit verfügbar sind und
unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Dies gilt auch für die Befugnisse der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6. Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß.
wenn du keine bücher führst,
weil du diese als nicht kaufmann nicht führen musst,
dann muss deine "belege-sammlung" den gob und ggf. gob-d entsprechen.
deine handgeschriebenen schichtzettel (oder s.o.) müssen also abs.4-konform sein.
gob-d interessiert dich zwar nicht,
weil es kein gesetz ist,
aber ein gesetz verweist darauf. also ...
(6) Die Ordnungsvorschriften gelten auch dann,
wenn der Unternehmer Bücher und Aufzeichnungen,
die für die Besteuerung von Bedeutung sind, führt,
ohne hierzu verpflichtet zu sein
dh. wenn du etwas freiwillig machst,
weil du zb. sehen willst wie dein monat gelaufen ist,
dann muss alles gob-konform sein und
wenn es digital geführt wurde oder
handgeschriebenes auf digitalen daten basiert >> gob-d.

wenn du in deinem betrieb auf den taxameter also nicht verzichten kannst,
dann müssen die digitalen taxameter-daten für die überprüfung deiner hangeschiebenen zettel aufbewahrt werden.
dabei ist es egal,
ob du einzelaufzeichnungen jeder einzelnen fahrt per hand führst oder
ob dein schichtzettel die einzelaufzeichnung ist,

weil in beiden fällen die taxameter-daten eingetragen werden;
jeder einzelne fahrpreis oder die summen der tagesspeicher.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.08.2017, 08:58, insgesamt 10-mal geändert.
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