"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Tach auch.....
herrlich sivas...... .
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Moin,Marvin hat geschrieben:
Was sicher aufschlagen wird, ist die Vorgehensweise die vermutlich 90 % aller Tesyfuck Nutzer anwenden, zwar die Touren einzeln buchen zu lassen, aber den Tipp später als Gesamtsumme nachzubuchen. Ich vermute mal, dass viele Nutzer nicht einmal den Steuersatz oder die Zahlungsart (bar/Vr/Karte) korrekt zuordnen. Dann wäre die Buchführung ein Haufen Müll. Im Grunde ist selbst die spätere Zuordnung nicht statthaft.
genau das ist doch der springende Punkt, weil die von den Genehmigungsbehörden geförderte und geforderte digitale Speicherung
der Taxameterdaten automatisch zu einer fehlerhaften Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen führt, sofern man die
tatsächlichen Geschäftsvorfälle nicht anderweitig aufzeichnet, was wahrscheinlich die Mehzahl der "Fiskaltaxameter-Unternehmer" nicht
machen wird, weil die Behörden sie in dem Glauben läßt, mit dem Fiskaltaxameter ihre Einzelaufzeichnungspflicht zu erfüllen.
Dem FA wird es am Ende wahrscheinlich egal sein, weil die aufgezeichneten Taxameterdaten eine grobe Schätzung der Einnahmen
zuläßt, es geht jedoch um die Frage, ob das Vorhandensein so einer groben Einnahmenschätzung , mit dem Hinweis auf die gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht,
seitens der Genehmigungsbehörden als Kriterium für die Gehnemigungserteilung verwendet werden darf.
Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 31.10.2017, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Einzelaufzeichnungspflicht gilt ab JAHRESGEWINN von € 60.000,-!
https://www.steuertipps.de/gesetze/abga ... flichtiger
Scheint Raimund zu schaffen !
Poorboy
https://www.steuertipps.de/gesetze/abga ... flichtiger
Scheint Raimund zu schaffen !
Poorboy
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
und weil das allgemein bekannt ist,sivas hat geschrieben:Nicht nur Fahrer, auch Unternehmer !Grossraum hat geschrieben:ich unterstelle und vermute mal, dass manche Fahrer noch nicht einmal in der Lage sind die MWSt von 7 bzw 19 % aus dem Fahrpreis heraus zu rechnen.
regelt der gesetzgeber in den tarif- und taxenordnungen "alle" einzelheiten minutiös.
damit taxifahrer/unternehmer sich um so was
keine gedanken machen müssen bzw. nicht auf dumme ideen kommen.Yes hat geschrieben: Bei Mängeln kann der Fahrgast nach den §§ 634 Nr. 3 2. Alt., 638 BGB die Vergütung mindern.
@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
nicht nur die überschriften lesen !
Zuletzt geändert von taxipost am 01.11.2017, 13:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
eben nicht.Marvin hat geschrieben:Eine Quittung für den Gesamtbetrag ist für Unternehmer das einzig Richtige. Was Du vor dem Strich, unter dem der Gesamtbetrag steht, alles aufschlüsselst, bleibt Dir überlassen. Das kannst Du aber auch lassen. Relevant ist der erhaltene und versteuerte Betrag. ...ilkoep hat geschrieben: Ganz einfach. Stell die Quittung richtig aus: Fahrpreis und Tip getrennt.
diese problematik wurde bereits ausgiebig erläutert und begründet.
wer das immer noch nicht verstanden hat...
Zuletzt geändert von taxipost am 01.11.2017, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Moin,Poorboy hat geschrieben:Einzelaufzeichnungspflicht gilt ab JAHRESGEWINN von € 60.000,-!
https://www.steuertipps.de/gesetze/abga ... flichtiger
Scheint Raimund zu schaffen !
Poorboy
ab einem Jahresgewinn 60000€ besteht eine Buchführungspflicht, das bedeutet man muß Jahresabschlüsse und
eine Gewin- und Verlustrechnung erstellen, also bilanzieren.
http://www.rechnungswesen-verstehen.de/ ... flicht.php
Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung und Gewinnermittlung besteht immer.
Grüße
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
der springende punkt ist,RaimundHH hat geschrieben: Moin,
genau das ist doch der springende Punkt, weil die von den Genehmigungsbehörden geförderte und geforderte digitale Speicherung
der Taxameterdaten automatisch zu einer fehlerhaften Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen führt, ...
dass der steuerpflichtige nicht eigenmächtig entscheidet,
welche aufzeichnungen er für sinnig hält und diese aufbewahrt,
und welche er einfach löscht.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit, kurzum: jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten oder der gewöhnlichen Beschaffenheit, die ein Fahrgast bei gleichartigen Fahrten üblicherweise erwarten kann (vgl. § 633 Abs. 2 BGB).taxipost hat geschrieben:@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
... schreibe nur weiter und rede Dich noch um Kopf und Kragen.taxipost hat geschrieben:diese problematik wurde bereits ausgiebig erläutert und begründet.
wer das immer noch nicht verstanden hat...
Die Steuerpflichtigen werden ja wohl noch mitdenken dürfen. Hier geht es aber nicht um sie, sondern um solche Behörden, die Regelungen anwenden, die der Gesetzgeber nie getroffen hat.taxipost hat geschrieben:der springende punkt ist,
dass der steuerpflichtige nicht eigenmächtig entscheidet,
welche aufzeichnungen er für sinnig hält und diese aufbewahrt,
und welche er einfach löscht.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Also alles was MT auszeichnet, incl. der fehlerhaften Rechnungslegung.Yes hat geschrieben:Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit, kurzum: jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten oder der gewöhnlichen Beschaffenheit, die ein Fahrgast bei gleichartigen Fahrten üblicherweise erwarten kann (vgl. § 633 Abs. 2 BGB).taxipost hat geschrieben:@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
So sieht das eine Oberfinanzdirektion:
https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf
Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. Muss logischerweise auch für Dienstleistung statt Ware gelten. Beispiel dazu der Toilettenwagen auf dem Jahrmarkt. Jedes 50-Cent-Stück muss da nicht buchhalterisch erfasst werden.
Heute brannte wegen Dauerregens die Hütte! Kurztour auf Kurztour. Das hätte ich nie manuell einzeln aufzeichnen können. An anderen Tagen theoretisch schon.
Hieße: Mal Einzelaufzeichnung, dann wieder nur Summe der Bareinnahmen! Blödsinn!
Poorboy
https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf
Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. Muss logischerweise auch für Dienstleistung statt Ware gelten. Beispiel dazu der Toilettenwagen auf dem Jahrmarkt. Jedes 50-Cent-Stück muss da nicht buchhalterisch erfasst werden.
Heute brannte wegen Dauerregens die Hütte! Kurztour auf Kurztour. Das hätte ich nie manuell einzeln aufzeichnen können. An anderen Tagen theoretisch schon.
Hieße: Mal Einzelaufzeichnung, dann wieder nur Summe der Bareinnahmen! Blödsinn!
Poorboy
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
mach dir um mich keine sorgen undYes hat geschrieben: ... schreibe nur weiter und rede Dich noch um Kopf und Kragen
beantworte mir lieber,
im welchen zusammenhang stehen deine bsp.:
mit dem bsp. von sivas:Yes hat geschrieben: Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit,
und weil du schon vom " um kopf und kragen" schreibst...sivas hat geschrieben:"so, jetzt hätt' ich gern 12,80 € von Ihnen"
"ich geb' Ihnen aber nur 10 €. Das Auto ist ja ein rollender Schrotthaufen, bei dem man während der Fahrt die Türe festhalten muss - damit man sie nicht verliert."
die voraussetzungen bzw. der min.inhalt eines vertrages sind die s.g. essentialia negotii.Yes hat geschrieben:...
jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten
in taxi = beförderungsvertrag sind diese,
gem. pbefg - s. §§ 13, 21, 22, 39, 47, 51,
in den taxenordungen und tarifen vorgegeben.
eben in diesen taxenordungen und tarifen,
die der fahrgast mit der annahme des angebots des taxibetriebes akzeptiert hat,
ist festgeschrieben,
dass eine quittung das bef.entgelt enthalten muss.
und damit auch keine streitigkeiten darüber gibt,
was nun das bef.entgelt denn so ist,
definieren die o.g. und von beiden seiten, taxi und fahrgast, akzeptieren to's/tarife,
die einzelnen bestandteile des bef.entgelts !!!
wie gesagt, thema bef.entgelt bzw. rechnung/quittung ist nur im taxigewerbe
ein buch mit sieben siegeln.
ich habe nicht von denken geschrieben,Yes hat geschrieben: Die Steuerpflichtigen werden ja wohl noch mitdenken dürfen.
Hier geht es aber nicht um sie, sondern um solche Behörden, die Regelungen anwenden, die der Gesetzgeber nie getroffen hat.
sondern vom löschen - also handeln !!!
denken kann ein taxifahrer/unternehmer was er möchte.
hier geht es nicht um behörden,
sondern um daten-löschende taxiunternehmen.
Zuletzt geändert von taxipost am 02.11.2017, 08:27, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Warum nicht ?Poorboy hat geschrieben:Das hätte ich nie manuell einzeln aufzeichnen können.
Unter 'Fahrtbeschreibung' SF für Stadtfahrt, unter 'BAR' 9,- für die Einnahme.
So viel Zeit muss sein.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Poorboy,Poorboy hat geschrieben:Hier sollen aber nicht Einnahmen sondern Messergebnisse versteuert werden !
Bestimmt klärt uns taxipost auf, welcher Steuersatz denn für Messergebnisse anzuwenden ist !
Poorboy
du möchtest mein schüler sein ?!
lektion 1.
messergebnisse können steuerlich relevant sein.
lektion 2.
im taxi sind sie es.
Zuletzt geändert von taxipost am 02.11.2017, 07:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
was für eine erkenntnis.Poorboy hat geschrieben:So sieht das eine Oberfinanzdirektion:
https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf
Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. ...
Poorboy
Zuletzt geändert von taxipost am 02.11.2017, 07:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Der Zusammenhang besteht darin, dass auch ein rollender Schrotthaufen einen Mangel der Fahrt darstellen kann, der den Fahrgast dazu berechtigt, den Fahrpreis nach den §§ 634 Nr. 3 2. Alt., 638 BGB zu mindern. Unerheblich ist, ob dadurch der gültige Taxentarif unterschritten wird.taxipost hat geschrieben:....beantworte mir lieber,
im welchen zusammenhang stehen deine bsp.:mit dem bsp. von sivas:Yes hat geschrieben: Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit,sivas hat geschrieben:"so, jetzt hätt' ich gern 12,80 € von Ihnen"
"ich geb' Ihnen aber nur 10 €. Das Auto ist ja ein rollender Schrotthaufen, bei dem man während der Fahrt die Türe festhalten muss - damit man sie nicht verliert."
Wenn bereits feststeht, dass ein Entgelt wegen der mangelhaften Durchführung eines Beförderungsvertrages gemindert wird, kann es folgerichtig nicht mehr um die Frage gehen, ob ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist. Allein für diese Frage wären jedoch die wesentlichen (Mindest-) Eigenschaften eines Geschäfts (die essentialia negotii) von Bedeutung. Hier sind diese unrelevant, weil ohne Abschluss eines Beförderungsvertrags weder eine Minderung noch eine einvernehmliche Beförderung in Betracht kommt.taxipost hat geschrieben:... und weil du schon vom " um kopf und kragen" schreibst...die voraussetzungen bzw. der min.inhalt eines vertrages sind die s.g. essentialia negotii.Yes hat geschrieben:...jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten
in taxi = beförderungsvertrag sind diese,
gem. pbefg - s. §§ 13, 21, 22, 39, 47, 51,
in den taxenordungen und tarifen vorgegeben.
Das Angebot geht in der Regel vom Fahrgast aus...taxipost hat geschrieben:eben in diesen taxenordungen und tarifen,
die der fahrgast mit der annahme des angebots des taxibetriebes akzeptiert hat,
Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!taxipost hat geschrieben:und damit auch keine streitigkeiten darüber gibt,
was nun das bef.entgelt denn so ist,
definieren die o.g. und von beiden seiten, taxi und fahrgast, akzeptieren to's/tarife,
Inwiefern "löscht" (= beseitigt) ein Unternehmer durch aktives Handeln Daten, wenn er - was durch und durch gesetzeskonform ist - bloß sein bisheriges Taxameter weiterverwendet oder Zählerstände aus einem MID-konformen Taxameter nicht auslesen und bei Dritten speichern lässt?taxipost hat geschrieben:ich habe nicht von denken geschrieben,
sondern vom löschen - also handeln !!!
denken kann ein taxifahrer/unternehmer was er möchte.
taxipost hat geschrieben:hier geht es nicht um behörden,
sondern um daten-löschende taxiunternehmen.
Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Moin,Poorboy hat geschrieben:So sieht das eine Oberfinanzdirektion:
https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf
Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. Muss logischerweise auch für Dienstleistung statt Ware gelten. Beispiel dazu der Toilettenwagen auf dem Jahrmarkt.
Poorboy
da Du aber neben Barzahlung auch unbare Zahlung anbietest, gilt diese Ausnahme auf gar keinen Fall für Dich.
Außerdem wurde in Deinem Link doch anschaulich erläutert, daß auch bei einer Einnahmen- Überschußermittlung und
einer offenen Ladenkasse eine Einzelaufzeichnungspflicht besteht, z.B. durch händische Aufzeichnungen.
Und es wurde auch erläutert, daß die Einzelaufzeichnungen entweder händisch, als Registrierkassenjournal oder als
digitale Einzelaufzeichnungen nachgewiesen werden müssen, je nach Art der Kassenführung.
Eine Vermischung von händischer und digitaler Aufzeichnung, wie von Taxipost und den Genehmigungsbehörden gefordert,
sieht die AO jedoch nicht vor.
Grüße
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Ich hätte hierzu einen Kommentar, aber den verkneife ich mir lieber.Yes hat geschrieben:
Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
In der Tat, auch wenn hier alle am Rad drehen, es geht um diese Frage.Yes hat geschrieben:
Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.
Dürfen Beamte mit legalen staatlichen Amtshandlungen drohen, um Bürger zu zwingen, Kunde von Firmen zu werden, die kostenpflichtig Messdaten speichern und archivieren. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Messdaten zu speichern und archivieren. Also staatlichen Zwang ausüben, um Privatfirmen Kunden zu aquirieren, die überhaupt kein tragfähiges Geschäftsmodell haben.
Da die hauptsächlich profitierende Firma, also Tesymex, zudem eine staatliche direkte und indirekte Anschubfinanzierung von gut € 5.000.000,- bekommen hat, hat die ganze Angelegenheit ein besonderes Geschmäckle.
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 03.11.2017, 02:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
deine bsp irren mehr und mehr in der abteilungYes hat geschrieben: Der Zusammenhang besteht darin, dass auch ein rollender Schrotthaufen einen Mangel der Fahrt darstellen kann
"wenn, dann hätte - fahrradkette"
regelmässig ist im taxigewerbe ein mangel nicht möglich !
mach aus ausmahmen nicht einen grundsatz.
nein,Yes hat geschrieben:Das Angebot geht in der Regel vom Fahrgast aus...
kurz und knapp - offerta ad incertas persona
auch falsch - s.o.Yes hat geschrieben: Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!
fahrgast kann nur das angebot, welches to als inhalt hat, annehmen oder nicht,
denn das angebot liegt bereit vor und
und fahrer/unternehmer ist an to und ggf. tarif gebunden.
1. alle taxameter, alt und neu, machen aufzeichnungen und speichern diese !!!Yes hat geschrieben: bloß sein bisheriges Taxameter weiterverwendet oder Zählerstände aus einem MID-konformen Taxameter nicht auslesen und bei Dritten speichern lässt?
das machen sie sozusagen ungefragt und
bringen den inhaber damit automatisch in die pflicht,
die gemachten aufzeichnungen aufzubewahren.
2. sie speichern aber nicht für die vorgeschriebene dauer.
3. taxameterinhaber missachtet also seine pflicht einmal erstellte aufzeichnungen
für die vorgeschriebene dauer aufzubewahren.
4. 2010 sagte das bmf, dass es dieses verhalten nur bis ende 2016 tolerieren wird.
5. speichern beim dritten war/ist nicht vorgeschrieben !
nein,Yes hat geschrieben: Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.
es gibt kein recht im unrecht.
macht sich der unternehmer strafbar,
kann er die verfolgung nicht als eine straftat auslegen.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.11.2017, 09:41, insgesamt 8-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
@RaimundHH
du hängst immer noch an einem super-duppa-aufzeichnungsgerät fest.
so was
ich probiere es erneut mit einem bsp.,
vielleicht klappt es jetzt
ein "kleiner" laden verkauft waren mit zuhilfenahme einer scanner-reg.kasse.
diese steht im laden inneren.
im sommer verkauft die mitinhaberin durch ein ladenfenster "eis am stiel" an die passanten.
sie hat nur eine sorte in der tiefkühltruhe und
der verkauft erfolgt über eine offene ladenkasse.
klingelt es bei dir ?!
oder meinst du,
die mitinhaberin muss beim jeden verkauf quer durch den laden schreien,
"Hans, ein eis und dann noch 2 !!!"
dein problem ist,
dass du das "jeden" falsch interpretierst !!!
ganz abgesehen davon, dass das nur auf geräte i.s.v. §146a gilt.
wie geschrieben,
es gibt kein super-duppa-gerät bzw. es ist keins vorgeschrieben.
das "jeden" bedeutet, dass das gerät alle vorgänge dieses geräts aufzeichnet und
nicht nur jeden zweiten vorgang oder nur die vorgänge "verkauf" usw.
"jeden" bezieht sich auf das gerät und nicht auf den gesamten betrieb.
sonst wäre auch der einsatz mehrerer geräte gar nicht möglich.
ich sehe schon die tumulte bei aldi;
"können sie eine zweite kasse öffen - nein, darf ich per gesetz nicht !"
und nur am rande,
so was wie eine vermischung gibt es nicht !
es gibt nur aufzeichnungen, aber ich weiss du meintest.
du hängst immer noch an einem super-duppa-aufzeichnungsgerät fest.
so was
RaimundHH hat geschrieben: sieht die AO jedoch nicht vor.
ich probiere es erneut mit einem bsp.,
vielleicht klappt es jetzt
ein "kleiner" laden verkauft waren mit zuhilfenahme einer scanner-reg.kasse.
diese steht im laden inneren.
im sommer verkauft die mitinhaberin durch ein ladenfenster "eis am stiel" an die passanten.
sie hat nur eine sorte in der tiefkühltruhe und
der verkauft erfolgt über eine offene ladenkasse.
klingelt es bei dir ?!
oder meinst du,
die mitinhaberin muss beim jeden verkauf quer durch den laden schreien,
"Hans, ein eis und dann noch 2 !!!"
dein problem ist,
dass du das "jeden" falsch interpretierst !!!
ganz abgesehen davon, dass das nur auf geräte i.s.v. §146a gilt.
wie geschrieben,
es gibt kein super-duppa-gerät bzw. es ist keins vorgeschrieben.
das "jeden" bedeutet, dass das gerät alle vorgänge dieses geräts aufzeichnet und
nicht nur jeden zweiten vorgang oder nur die vorgänge "verkauf" usw.
"jeden" bezieht sich auf das gerät und nicht auf den gesamten betrieb.
sonst wäre auch der einsatz mehrerer geräte gar nicht möglich.
ich sehe schon die tumulte bei aldi;
"können sie eine zweite kasse öffen - nein, darf ich per gesetz nicht !"
und nur am rande,
so was wie eine vermischung gibt es nicht !
es gibt nur aufzeichnungen, aber ich weiss du meintest.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.11.2017, 09:30, insgesamt 7-mal geändert.
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