"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.07.2017, 08:19

Poorboy hat geschrieben:Alle zu dumm??
naja,
die anderen haben keine grossprojekte, wie zb. der BER,
der von einem korruptionsfall zum nächsten gereicht wird.
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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.07.2017, 09:01

wie gesagt,
ich finde es gut, dass du gegen die behörde vorgehen willst.

allerdings,

auch wenn du den taxameter nicht als "rechenmaschine",
sondern nur als messgerät ansiehst...,

meine ich,
dass das keine bedeutung hat,
weil die vorschrift von aufzeichnungsgeräten spricht.
und ein messgerät muss nicht rechnen können um aufzuzeichnen.

und taxameter zeichnen auf !!!

auch ein uralt spt-01 oder mct-05 oder 1155 zeichnet auf und
lässt sich über ensprechende erweiterungen auslesen bzw.
ausgelesene daten extern speichern.
lediglich eine sicherheitseinrichtung a la insika (beim nur spt-01 unter ser.-nr. 29.000) lässt nicht anschliessen.

wie gesagt,
deine argument "nur ein messgerät" geht damit ins leere,
siehe auch zitat http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... SichV.html

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) präzisiert die technischen Anforderungen des § 146a Abgabenordnung.
Es wird bestimmt,
welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen.
Die Verordnung sieht vor, dass Registrier- und computergestützte Kassen
über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen.
und achte hier auf den wortlaut
Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte,
wie z. B. Taxameter,
wäre über eine Änderung der Verordnung möglich.
ein taxameter ist also ein aufzeichnungsgerät.
keine rechenmaschine, keine kasse, kein ...
Zuletzt geändert von taxipost am 22.07.2017, 10:08, insgesamt 10-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.07.2017, 09:14

damit sind wir wieder bei der alles entscheidenden frage

und zwar nicht,
ist im taxi eine einzelaufzeichnung eine einzelne fahrt oder eine einzelne schicht,

sondern
muss die aufzeichnung durch das aufzeichnungsgerät erstellt werden,
wenn ein entsprechendes gerät eingesetzt wird und es die möglichkeit dazu bietet ?
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 22.07.2017, 12:19

Was macht denn ein ganz simpler Fahrrad-Tachometer ?
Ein Magnet wird an einem Reed-Kontakt vorbeigeführt und schliesst diesen. Im Tacho läuft dabei ständig ein Computerprogramm, welches auf solche Kurzschlüsse reagiert. Wird ein solcher erkannt, addiert das Teil eine zuvor eingegebene Einzelweglänge zu einer Gesamtweglänge und zeigt diese an. Gleichzeitig wird die Zeit zwischen den Impulsen gemessen und eine Geschwindigkeit wird berechnet, die ebenfalls zur Anzeige kommt.
(Gute Fahrradtachos schaffen 60 Impulse pro Sekunde, schlechte nicht mal 10. Aus dem Preis lässt sich nicht auf diese Genauigkeit schliessen, Billigteile aus Asien schaffen locker 40 Impulse/sec.)

Was macht das Taxameter ?
Erst mal scheinbar gar nix. Es ruft aber ständig den Zustand einer Taste ab. Erkennt es diesen als 'gedrückt', startet es das Programm 'Fahrpreisberechnung'. Unter Zuhilfenahme der veränderbaren Programmkonstanten berechnet es einen Fahrpreis und zeigt diesen an. Die erste Aktion ist die Anzeige der Grundgebühr, dann wird dieser Wert entsprechend der eingehenden Weg- oder Zeitimpulse erhöht. Wird diese Taste dann nochmal gedrückt, schaltet der 'Fahrpreiscomputer' auf Kasse und nix tut sich mehr. Wird eine andere Taste gedrückt, schaltet das Taxameter wieder von Kasse auf Tarif zurück und der Fahrpreis kann wieder erhöht werden.

Während beim mechanischen Taxameter dieser 'Impuls' direkt vom Getriebe kam - man benutzte den Tachowellenausgang - kommt er beim elektronischen Taxameter von 'was weiss ich woher'. Beim Mercedes scheint da der ABS-Sensor des linken Vorderrades eine Rolle zu spielen (zieh mal da den Stecker ab, du wirst dich wundern). Das ist ja auch unser aktuelles Problem, dass wir den genauen Signalverlauf dieses Sensores nachweisen müssen und das kann nur der Systemhersteller. Es sei denn ... wir basteln uns einen eigenen Impulsgeber und platzieren den z.B. an der Kardanwelle, Raum dafür wäre vorhanden. Wieviele Umdrehungen mach die Kardanwelle bei Höchstgeschwindigkeit ? Wieviel Impulse pro sec kann ein Taxameter auflösen ? Gibt es da Herstellerunterschiede ?

Die alles entscheidende Frage ist aber, ob dieses System, nur weil es Fahrpreise berechnen kann, jetzt auch eine Kasse ist.

Diese Frage muss mit einem entschiedenen NEIN beantwortet werden. Es besteht zwar die hohe Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Fahrpreisberechnung auch ein Kassen-Geldeingang stattfindet, dies muss aber nicht so sein, auf gar keinen Fall findet ein Kassenzuwachs in Höhe des angezeigten Geldbetrages statt, meist ist er höher und nicht jeder Geldeingang wird mittels dieser 'Kasse' erfasst, z.B. bei Pauschalfahrten ausserdem gibt es Kasseneingangs-Totalausfälle. Will man aus einem Taxameter eine Kasse machen, müssen auch Einzel-Geldbeträge eingegeben werden können. Ansonsten stimmt bei einem Bargeldabgleich die Kasse nicht > Katastrophe !
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 22.07.2017, 12:30

Bei Mehrwagenunternehmen oder im Schichtbetrieb wird das Taxameter aber durchaus als Kasse genutzt ! weil dort der Geldeingang mit der Erhöhung des Fahrpreis-Summenspeichers gleichsetzt wird (Schichtzettel).
Das Kassengesetz sollte daher für solch ein verwerfliches Tun zur Anwendung kommen :mrgreen: !! unbedingt !! mit allen Konsequenzen !!
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 22.07.2017, 12:57

taxipost hat geschrieben:
ein taxameter ist also ein aufzeichnungsgerät.
keine rechenmaschine, keine kasse, kein ...
MOin,

das spielt jedoch keine Rolle, weil das "Aufzeichnungsgerät" Taxameter keine
aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne der AO erfasst/aufzeichnet.

Man hat sich von den technischen Möglichkeiten (digitale Schnittstelle) des Taxameters "blenden" lassen und
dabei "übersehen", daß die erfassten Daten, wie schon mehrmals erörtert, Messwerte und keine steuerrelevante Geschäftsvorfälle
darstellen.

Beispiel:
Ich habe gestern meinen Taxameter eichen lassen, der Lüneburger Eichbeamte war mit der Taxametereichung nicht so vertraut und hat sich
sich beim Auslesen von Softwareversion mehrmals "verdrückt" und dabei 30€ Pauschalpreis erfasst.
Am Ende hatte ich einen "Fahrpreissaldo" von ca. 72€. Wir sind uns wohl einig, daß die 72€ nicht steuerrelevant sind.
Wäre das Taxameter ein Aufzeichnungsgerät, daß Geschäftsvorfälle erfasst, könnte/müßte ich jetzt die 72€ aus dem "Kassen/Umsatzsaldo"
löschen/stornieren, kann ich aber nicht, stattdessen muß ich die 72€ manuell als Fehltour/Storno erfassen und aufzeichnen.

Dazu nochmal der erste Satz aus dem BMF-Schreiben von 2010:

"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern (im Folgenden: Geräte) erfassten Geschäftsvorfälle Folgendes:..."

keine erfassten Geschäftsvorfälle, ergo keine digitale Aufzeichnungspflicht.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 22.07.2017, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 22.07.2017, 13:10

Ich habe mein Taxameter um einen Temperatur- Regen- und Sonnenscheinsensor erweitern lassen :wink: wurde auch alles geeicht.
Muss ich diese Daten jetzt auch speichern ?
Kann das Hamburger Fiskaltaxameter auch GPS ? Ist da ein Steckplatz für eine SIM-Karte drinnen ?

Ein Taxameter muss einen Fahrpreis berechnen und anzeigen können. Wo steht, dass es noch mehr können muss ?

Ok, aktuelle Geräte müssen auch eine Schnittstelle haben, um Daten auslesen zu können. Nur, WELCHE Daten müssen denn vorgehalten werden ? ALLE nur irgenwie möglichen ? also auch meine Temperaturmessungen ? das glaube ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass die Daten übertragbar sein müssen, die im weiteren Verlauf einer Buchhaltung genutzt werden ... bei Verwendung eines handschriftlichen Kassenbuches wären das: KEINE !
Zuletzt geändert von sivas am 22.07.2017, 13:55, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 22.07.2017, 14:23

Zum Glück kann die Behörde Poorboy nicht wider besseres Wissen vorwerfen. :mrgreen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 22.07.2017, 15:26

Natürlich nicht, zumal ich gar nicht weiß, wer die "Rechtsauffassung" entgegen wörtlicher, gesetzlicher Bestimmungen überhaupt angeordnet hat.

Es ist also "Unbekannt" zu ermitteln.

Die drei Vorzimmerdamen in der Behörde oder deren Vorgesetzte werden das nicht aus eigener Herrlichkeit getan haben. Die dürften Weisung bekommen haben und hüteten sich, ihre vermutlich höheren Orts angeordnete "Rechtsauffassung" bei Widerstand denn auch zu exekutieren.

Auch werden in unteren Amtsstuben eher nicht Vorlagen für Senat und Bürgerschaft geschrieben. Die haben aber eine bekommen, in der Unsinn stand. So wurden sie dazu gebracht, fünf Millionen Steuergelder locker zu machen.

Dieses Geld war nichts anderes als eine staatliche Anschubfinanzierung für das Unternehmen am Holzdamm. In Erwartung einer Gesetzesänderung, die dann nicht kam.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 22.07.2017, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 22.07.2017, 15:52

Seit wann sind Rechtsauffassungen gesetzeswidrig....
Es steht auch jedem frei, was Er oder Sie als Drohung empfindet..., hat aber in den seltensten Fällen was mit Nötigung zu tun.
Aber wie gesagt, Du weißt es ja nicht besser...muss man Dir zugute halten...
Zuletzt geändert von Pirat am 22.07.2017, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 22.07.2017, 19:02

Schützen die Fiskaltaxameter-Gegner sich selbst?

http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69782

Haben die Tesymex-Verschwörer endlich ein Bauernopfer gefunden?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Seit 01.01.2017 besteht die Fiskaltaxameter-Pflicht.

Wer den Staat, die Politik, die Ordnungsbehörden für korrupt hält soll klagen.

Viel Erfolg.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 22.07.2017, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 22.07.2017, 20:12

Schwerer Krankheitsschub hüben wie drüben :mrgreen: !
Gesetze sind nicht zustimmungspflichtig durch ein Irrenhaus :roll: !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 22.07.2017, 20:24

Poorboy hat geschrieben:Schwerer Krankheitsschub.....
Wie meinst Du das? Geistes-Krank?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 22.07.2017, 21:17

(BOKraft) § 28 Fahrpreisanzeiger
(1) Taxen müssen mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgerüstet sein. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.
(2) Der Fahrpreisanzeiger muß anzeigen
1. das Beförderungsentgelt, getrennt nach Fahrpreis und Zuschlägen,
2. die gegebenenfalls anzuwendende Tarifstufe.
Die Anzeige muß leicht ablesbar und bei Dunkelheit beleuchtet sein.
Beleuchtbarer Fahrpreisanzeiger - das ist es ! nicht mehr und auch nicht weniger.
nix von irgendwelchen auslesbaren Speichern ... und eine Wetterstation muss auch nicht drinnen sein.
Wo stand das nochmal mit dem 'fiskal' ? ich vergess doch in letzter Zeit immer mehr.
Danke !
Nachtrag:
Wurde diese Verpflichtung nicht über die Abgabenordnung hergeleitet ? die speziell Taxameter ausnimmt ?
Zuletzt geändert von sivas am 22.07.2017, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 23.07.2017, 03:58

Das ist es doch. Hergeleitet wurde aus dem § 146 a der Abgabenordnung, der wörtlich exakt das Gegenteil bestimmt.

Schon da sind Taxameter wegen der geforderten technischen Voraussetzungen, die diese allein durch Bauart nicht erfüllen können, explizit ausgenommen.
Das hebt auch ein Wischi-Wasschi-Schreiben aus 2010 des BMF nicht auf.

Die Forderung nach "sicherer" Speicherung ist unsinnig, wenn nicht gesetzlich definiert ist, welche Speicherung als "sicher" gesetzlich anerkannt ist.
Dieser "Pfusch" in der AO wurde nun behoben. Mit dem Kassensicherungsgesetz aus 2016 und der brandneuen Kassensicherungsverordnung aus 2017. Und da sind nun schon in § 1 Taxameter von den Bestimmungen des § 146 a der Abgabenordnung explizit befreit. Eben weil sie das gar nicht leisten können. Eine andere Bestimmung war nicht möglich, oder wäre so verrückt gewesen, wie die Erde per "Rechtsverordnung" zur Scheibe zu erklären.

Im Cäsarenwahn hat es die Hamburger Behörde vorab dennoch gemacht. Das muss aber oberhalb unserer Kontaktpersonen in den unteren Amtsstuben geschehen sein. Die haben nur eine Anweisung von oben erhalten. Was rechtlich als "sichere Speicherung" anerkannt ist, hat der Gesetzgeber festzulegen, nicht Herr Krause mit seinen Auftraggebern in der Hamburger Behörde. Schon gar nicht, welche Geräte unter diese Regelung fallen.

Habe in der Vergangenheit nicht umsonst darauf hingewiesen, dass es ein "Fiskaltaxameter" sowenig geben kann, wie eine "Fiskaleieruhr" oder eine "Fiskalbriefwaage".

Weil Messungen steuerlich nicht relevant sein können, sondern nur Geldübergaben, die Messgeräte eben nicht dokumentieren.

Dass Leute, die beiden von "drüben", die bei früheren Diskussionen zu steuerlichen Fragen hier im Forum schon rechnerisch am Dreisatz gescheitert sind, was bei Drittklässlern die Versetzung verhindern würde, das nie begreifen, ist auch klar.
Dass die Behörde aber meint, das Gewerbe bestünde ausschließlich aus vermindert sprachkundigen Migranten und den Napps dieser Welt, die man nach Belieben kujonieren könne, macht mich zornig.

Nun hat der Gesetzgeber nachgebessert und genau bestimmt, welche Geräte unter den § 146 a der Abgabenordnung fallen und in der Kassensicherungsverordnung in § 1 festgelegt, dass Taxameter nicht dazu gehören. Die Seifenblase ist geplatzt!

Muss den unteren Beamten klar gewesen sein, denn sie knickten bei Widerstand sofort ein. Selbst erlebt. Da scheint es eine gesetzeswidrige Anweisung von oben gegeben zu haben. Vielleicht muss man einen ganz anderen Weg versuchen.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.07.2017, 06:22

@RaimundHH

ich meine deine bsp. führen ins nichts.
genauso gut könnte ich eine reg.kasse zu einem "nicht gerät" machen,
weil sie das ggf. vorhandene kassenmanko nicht erfasst.

das, was du mit 72,- beschreibst,
wäre nämlich ein kassenmanko,
wenn du vom eichamt nicht eine fehlschaltungsbescheinigung über 72,- erhalten hättest.

diese hast du aber ! und damit ist es kein manko und auch kein "storno".

wir kommen hier nicht zusammen,
tut mir leid.

ein fahrpreisanzeiger zeigt den fahrpreis an
und
der fahrpreis ist steuerlich relevant.

und wenn das anzeigegerät diesen fahrpreis speichert,
dann muss "dieser datensatz" fristgerecht aufbewahrt werden.
es bleibt nur die frage zur klären,
in welcher form muss der datensatz aufbewahrt werden?

ob einzele fahrt oder einzelne schicht - das kann für diese diskussion aussen vor bleiben.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2017, 06:27, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.07.2017, 06:53

Poorboy hat geschrieben:...
Schon da sind Taxameter wegen der geforderten technischen Voraussetzungen, die diese allein durch Bauart nicht erfüllen können, explizit ausgenommen.
Das hebt auch ein Wischi-Wasschi-Schreiben aus 2010 des BMF nicht auf.

Die Forderung nach "sicherer" Speicherung ist unsinnig, wenn nicht gesetzlich definiert ist, welche Speicherung als "sicher" gesetzlich anerkannt ist.
Dieser "Pfusch" in der AO wurde nun behoben. Mit dem Kassensicherungsgesetz aus 2016 und der brandneuen Kassensicherungsverordnung aus 2017. Und da sind nun schon in § 1 Taxameter von den Bestimmungen des § 146 a der Abgabenordnung explizit befreit...
das BMF 2010 befasst sich nur mit der aufbahrung digitaler unterlagen bzw.
befreiung von den aufbewahrungspflicht für digitale unterlagen.
nicht mit der "vorhandensein-pflicht" dieser unterlagen.

man kann das gesetz auch so auslegen,

dass alle aufzeichnungsfähige geräte aufzeichnen müssen
und
nur kassen über eine sicherheitseinrichtung verfügen müssen.

alles was keine kasse ist, braucht keine sicherheitseinrichtung.
eine, durch den steuerpflichtigen, vorgelegte verfahrensbeschreibung wird als ausreichend angesehen, dh.

- die anleitung zum taxameter,
- beschreibung des daten-export vom taxameter zum ggf. zwischen-speicher.

eine erleichterung für die taxameter-inhaber nach dem motto,

wer einen taxameter besitzt,
muss nur glaubhaft machen,
dass seine datensätze unveränderbar aus dem taxameter-speicher
auf einen externen speicher übertragen wurden.
jedes verfahren ist erlaubt, zertifikat vorerst nicht notwedig.
(im übrigen:
das ist der standpunkt des labos.
verfahrensbeschreibung vorlegen und fertig ist die laube)

so wie es bei allen reg.kassen bis zum 31.12.2016 der fall war.

diese sichtweise setzt aber voraus,
dass daten in digitaler form vorliegen müssen.
BMF 2010 bedeuten an, dass das seit 2002 der fall ist.

vielleicht machen wir alle einen schritt zurück und
schauen, was seit 2002 denn so gilt und bis 31.12.2016 ausserkraft war ?
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2017, 07:04, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.07.2017, 08:31

sivas hat geschrieben:...
Gleichzeitig werden die Summen aller möglichen Zwischenwerte aktualisiert und abrufbar gespeichert. Dies muss aber nicht sein, sondern ist eine kostenlose Draufgabe des Geräteherstellers. Das Taxameter kann auch so programmiert werden, dass diese Werte nicht zur Anzeige gebracht werden können (denke ich mir, wär aber mal einen Versuch wert :wink: (back to the roots))...

du kannst im unternehmermodus die anzeige der "nicht rücksetzbaren absolutezähler" ausblenden.
sie sind aber trotzdem da, zählen mit und können jederzeit wieder mit akuellen werten angezeigt werden.

steht in der bedienungsanleitung.

der tarif ist das eine und das "betriebssystem des taxameters" bzw. seine zählwerke das andere.
quasi wie "windows und word".

es ist nicht der tarif der die zähler beschreibt,
sondern der hersteller hat vorher gesagt,
die zähler laufen und speichern alles mit.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2017, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 23.07.2017, 10:28

Selbstverständlich ist auch das Fiskaltaxameter ein Aufzeichnungsgerät...
Was es allerdings von andern Aufzeichnungssystemen unterscheidet, es verarbeitet auch „personenbezogene Daten“.
Arbeitszeiten, Pausen eines Arbeitnehmers sind laut EuGH „personenbezogenen Daten“.

http://lexetius.com/2013,1479

Die Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt vom Verantwortlichen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die für den Schutz gegen die zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, den zufälligen Verlust, die unberechtigte Änderung, die unberechtigte Weitergabe oder den unberechtigten Zugang - insbesondere wenn im Rahmen der Verarbeitung Daten in einem Netz übertragen werden - und gegen jede andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sind.

(Artikel 17) http://byds.juris.de/byds/016_2.3_95_46 ... kel17.html

Wem will der Staat die Verantwortung aufbürden??...dem Taxiunternehmer???
Der EuGH sagt auch, Mitgliedsstaaten müssen eine Bestimmung erlassen, die die Verpflichtung vorsieht.... Wo isse????
Die Klarstellung durchs EuGH erfolgte im Jahre 2013, auf Anfrage eines portugiesischen Gerichts...

Bis die Bedeutung der Klarstellung durchs EuGH in den hiesigen Amtsstuben ankam, verging bestimmt noch mal ein Jahr...
Da hatten einige die Rechnung ohne den Wirt (EuGH) gemacht...
Und Gesicht verlieren geht gar nicht...dann schon lieber rumeiern...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.07.2017, 10:45

personenbezogene daten werden im taxameter nicht verarbeitet und
durch diesen auch nicht an peripheriegeräte geräte übertrage oder
durch diese weitergeleitet.

es wird nur ein datensatz ohne personenbezogene daten erstellt/übertragen.
der fahrer meldet sich am taxameter zwar an,
aber nicht mit seinem namen, sondern mit einem code.

die verbindung name und code findet nicht im taxameter statt.
erst dort,
wo die datensätze aus dem taxameter mit dem fahrernamen verbunden werden,
bzw. ab diesen zeitpunkt,
sind es personenbezogene daten.

bis dahin ist es nur ein datensatz "x".
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2017, 10:53, insgesamt 3-mal geändert.
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