"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 27.09.2017, 12:05

Taxi Georg hat geschrieben:...
Doch, grenzüberschreitender Verkehr!
dieses argument ist unwiderlegbar.

daher schrieb ich auch,
dass es unlogisch ist,
dass kienzle KlareWorte irgendwas von "das dürfen wir nicht" erzählt hat.
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KlareWorte
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 27.09.2017, 12:32

taxipost hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:...
Doch, grenzüberschreitender Verkehr!
dieses argument ist unwiderlegbar.

daher schrieb ich auch,
dass es unlogisch ist,
dass kienzle KlareWorte irgendwas von "das dürfen wir nicht" erzählt hat.

sie dürfen es nicht ohne Zustimmung der Eichbehörde.

taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 27.09.2017, 13:11

sivas hat geschrieben: ...
Wird eine Quittung ausgestellt, auf welchen Betrag bezieht sich die Angabe: "7% MwSt im Fahrpreis enthalten" ? meist (immer) ist das Trinkgeld im quittierten Betrag enthalten (die Kunden wollen das so), die Taxameterdaten führen jedoch zu einer geringeren MwSt-Abgabe.
1. was ein fahrpreis ist,
das definiert sogar MID 007.

2. was auf einer quittung mindestens zu stehen hat,
das definiert die TO.

3. auch wenn der fahrer die quittung falsch schreibt,
weil der fahrgast das so möchte,
so bleibt der angezeigte fahrpreis steuerlich relevant.
die anderen sachen können auch steuerlich relavant sein/werden,
aber das ändert nichts an der tatsache,

dass der fahrpreis stets steuerlich relevant ist !!!

und wenn du den fahrpreis im schichtbuch notierst,
dann hast du diesen "erst recht steuerlich relevant gemacht" und
damit die taxameterdaten,
weil du etwas von einem elektr. gerät händisch in deine aufzeichnungen übertragen hast.
du hast es per hand eingetragen und damit die möglichkeit der überprüfung verwirkt.

BMF sagt aber,
wozu es legitimiert ist,

"wenn du etwas von einem elektr. gerät abliest und per hand notierst
statt
das abgelesene dauerhaft durch das gerät zu speichern,
dann werden wir deine handzettel nach dem 1.1.2017 nicht anerkennen,
weil du uns die möglichkeit der überprüfung verweigerst."

sobald du also taxameterdaten irgendwo notierst,
bringst du dich selber in die pflicht,
diese daten auch digital aufzubewahren.

was folgt daraus ?!
taxameterdaten nirgends festzuhalten und nur kassenberichte/zählprotokolle anfertigen !!!

blöd nur,
dass 2004 BFH entschied,
dass im taxi mindestens schichtzettel geführt werden müssen.
und diese haben dann u.a. die taxameterdaten zu enthalten.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.09.2017, 13:58, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 27.09.2017, 18:26

taxipost hat geschrieben:
sivas hat geschrieben: ...
Wird eine Quittung ausgestellt, auf welchen Betrag bezieht sich die Angabe: "7% MwSt im Fahrpreis enthalten" ? meist (immer) ist das Trinkgeld im quittierten Betrag enthalten (die Kunden wollen das so), die Taxameterdaten führen jedoch zu einer geringeren MwSt-Abgabe.
[...]

3. auch wenn der fahrer die quittung falsch schreibt,
weil der fahrgast das so möchte,...
Der Fahrer schreibt die Quittung schon nicht "falsch".

Eine Quittung muss ggf. auch das Trinkgeld enthalten, weil der Fahrer auf Verlangen sämtliche Leistungen quittieren muss, die er vom Fahrgast erhalten hat. Hierauf hat der Fahrgast nach § 368 Satz 1 BGB einen gesetzlichen Anspruch.

Die Quittung ist selbst dann nicht "falsch", wenn ein Fahrer unberechtigt sein Trinkgeld in den Mehrwertsteuerausweis miteinbezieht. Soweit ein Trinkgeld - z. B. bei Festpreisen, Unternehmern - nicht ohnehin als Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts einzuordnen ist, ist die Umsatzsteuer in den übrigen Fällen wegen des unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG zu entrichten.
taxipost hat geschrieben:... so bleibt der angezeigte fahrpreis steuerlich relevant.
die anderen sachen können auch steuerlich relavant sein/werden,
aber das ändert nichts an der tatsache,

dass der fahrpreis stets steuerlich relevant ist !!!
Die von einem Taxameter ermittelten Fahrpreise und die sonstigen Taxameterdaten sind steuerlich unrelevant, da sie in keinem Fall für die Besteuerung von Bedeutung sind (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO).

Anders als Registrierkassen erfassen Taxameter auch keine Geschäftsvorfälle. Darunter sind nur solche Ergeignisse zu verstehen, die das Betriebsergebnis oder -vermögen beeinflussen. Die Einnahme von Bargeld, die Begründung von Forderungen oder eben das Ausstellen von Quittungen mit unberechtigtem Umsatzsteuerausweis beeinflussen das Betriebsergebnis oder das Betriebsvermögen und sind deswegen Geschäftsvorfälle. Die vom Taxameter ermittelten und gespeicherten Fahrpreise dagegen nicht.
taxipost hat geschrieben:sobald du also taxameterdaten irgendwo notierst,
bringst du dich selber in die pflicht,
diese daten auch digital aufzubewahren.
Der Steuerpflichtige hat nach § 146 Abs. 5 Satz 1 AO grundsätzlich das Recht, die Form der Aufzeichnung und der Aufbewahrung selbst zu wählen.
taxipost hat geschrieben:blöd nur,
dass 2004 BFH entschied,
dass im taxi mindestens schichtzettel geführt werden müssen.
und diese haben dann u.a. die taxameterdaten zu enthalten.
Der BFH entscheidet bis heute, dass Schichtzettel den Aufzeichnungsanforderungen genügen, aber nicht, dass sie geführt werden müssten. Dies haben sowohl der BFH als auch die Verwaltungsgerichte bereits mehrfach klargestellt.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.09.2017, 06:57

Yes hat geschrieben:...
Der Fahrer schreibt die Quittung schon nicht "falsch". ...
wenn er das bef.entgelt und tip nur als eine summe quittiert,
dann ist diese quittung falsch.
dabei ist es egal,
ob der fahrer nur ein AN oder unternehmer ist.

einfach in die jeweilige TO reinschauen, was auf einer quittung mindestest zu stehen hat, s.TO HH
(3) Im Übrigen muss die Quittung folgende Angaben enthalten:
-Name und Betriebsanschrift der Unternehmerin oder des Unternehmers,
-Beförderungsentgelt,
oder Düsseldorf
...Auf der Quittung müssen Name und Anschrift des Taxenunternehmens, Ordnungsnummer, Datum, Gesamtpreis und die Fahrstrecke angegeben sein.
oder München
(3)Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung mit dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz über das Beförderungsentgelt mit Ang...

genau richtig erkannt,
Yes hat geschrieben:Eine Quittung muss ggf. auch das Trinkgeld enthalten, weil der Fahrer auf Verlangen sämtliche Leistungen quittieren muss, die er vom Fahrgast erhalten hat. Hierauf hat der Fahrgast nach § 368 Satz 1 BGB einen gesetzlichen Anspruch.
sämtliche leistungen müssen quittiert werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.09.2017, 07:47, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 28.09.2017, 07:21

Genau ! und das kann mit der Aufführung eines einzigen Betrages erfolgen. Was auf dem Taxameter stand, ist danach belanglos. Für Beide !

Trennt der Unternehmer Fahrpreis und Trinkgeld, wie sieht es dann mit der abzuführenden Mehrwertsteuer aus ?
7% auf den Fahrpreisbetrag, 19 % auf's Trinkgeld ?
Hat er das so auch auf der Quittung notiert ?
Zuletzt geändert von sivas am 28.09.2017, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.09.2017, 07:47

kann eben nicht in einem erfolgen !!!

und deine frage bzgl. 7 o. 19% macht es erst recht deutlich,
dass nichts zusammengefasst werden darf.

der mwst-satz des tip's richtet sich nach dem mwst-satz der ausgeführten leistung.
die ausgeführte leistung muss definiert/aufgeschrieben sein.

unabhängig davon,
dass die TO's das bef.entgelt auf der quittung vorschreiben.

bef.entgelt enthält den tip nie !!! s. TO.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.09.2017, 07:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.09.2017, 07:49

Yes hat geschrieben:...
Anders als Registrierkassen erfassen Taxameter auch keine Geschäftsvorfälle.
das ist deine auffassung.
und ich meinte, sie ist falsch.

siehe zb. MID 007 anhang I
10.4. Ein Messgerät, das zur Abwicklung eines Direktverkaufs dient, ist so auszulegen, dass das Messergebnis bei bestimmungsgemäßer Aufstellung des Geräts beiden Parteien angezeigt wird.
das i.v.m §28 bokraft
(2) Der Fahrpreisanzeiger muß anzeigen
1.das Beförderungsentgelt, getrennt nach Fahrpreis und Zuschlägen,
2.die gegebenenfalls anzuwendende Tarifstufe.
Die Anzeige muß leicht ablesbar und bei Dunkelheit beleuchtet sein.
und der begriff "preis" machen den geschäftsvorfall deutlich.

ich werde den begriff preis hier nicht erklären,
jeder dürfte selber entsp. def. finden.
es dürfte aber jeden sofort klar sein,
dass ein preis bis zu seiner vollständigen bezahlung eine forderung darstellt.
und eine forderung basiert immer auf einem vertrag/geschäft.

taxameter-daten, hier der fahrpreis, sind also ein teil des geschäfts.

und zum BFH 2004,
komm Yes :wink:,
mach die anderen nicht wuschig.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 28.09.2017, 08:16

Yes hat geschrieben:Anders als Registrierkassen erfassen Taxameter auch keine Geschäftsvorfälle.
Deshalb ist das optiPOS Web Unternehmerportal PLUS von Seibt & Straub auch Müll ! Das von anderen Dienstleistern vermutlich auch.

Wenn man da den Untermenüpunkt 'Geschäftsvorfälle' aufruft (nach Einloggen, das zeige ich hier aber nicht), steht unter 'Betrag' der vom Taxameter übermittelte Wert - ohne Trinkgeld und weiterer vereinbarter Zuschläge (Mithilfe beim 'Koffer-in-die-Wohnung-Tragen', Rollstuhltransport, usw.).
Soll der Unternehmer da jetzt anhand der Quittungsduplikate die weiteren Gelderhalte nachtragen ? mit welchem MwSt-Satz sind sie behaftet ? - wo doch auf der Quittung nur ein einziger Betrag aufgeführt wurde, mit 7% ... da ist das Führen eines Schichtbuches doch einfacher - und fiskalisch korrekt !
Zuletzt geändert von sivas am 28.09.2017, 08:52, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 28.09.2017, 08:25

taxipost hat geschrieben:der mwst-satz des tip's richtet sich nach dem mwst-satz der ausgeführten leistung.
Wo steht das ?
Die Höhe eines Steuersatzes kann doch nur von der Art der zu besteuernden Sache abhängig gemacht werden, nicht von der Höhe anderer anzuwendender Steuersätze.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 28.09.2017, 08:29

Die TO hat keine fiskalische Relevanz ! - ferdisch.

Stop ! noch nicht fertig, jetzt kommt's noch dicker:

Taxameterdaten haben gleichfalls keine fiskalische Relevanz !

jetzt ferdisch.
Zuletzt geändert von sivas am 28.09.2017, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.09.2017, 10:10

TO nicht,
eine quittung/rechnung schon.

und diese muss, lt. TO, das bef.entgelt gemäss taxameter aufweisen.

wie gesagt,
taxameterdaten auf einem aufbewahrungspflichtigen dokument notiert.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.09.2017, 10:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.09.2017, 10:20

sivas hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:der mwst-satz des tip's richtet sich nach dem mwst-satz der ausgeführten leistung.
Wo steht das ?
Die Höhe eines Steuersatzes kann doch nur von der Art der zu besteuernden Sache abhängig gemacht werden, nicht von der Höhe anderer anzuwendender Steuersätze.
google
"mwst nebenleistung hauptleistung"
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 28.09.2017, 15:28

taxipost hat geschrieben:google
"mwst nebenleistung hauptleistung"
Ich würde es nicht googlen, weil es für die Umsatzsteuer gleich bleibt, ob das Trinkgeld für eine Haupt- oder Nebenleistung gezahlt wird.

Trinkgeld ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, weil zu diesem alles gehört, was der Kunde aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Ob es sich bei dieser Leistung um eine Haupt- oder Nebenleistung (z. B. Koffertragen) handelt, ist unrelevant.

Bei Arbeitnehmern sind die Trinkgelder unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei.
taxipost hat geschrieben:und diese muss, lt. TO, das bef.entgelt gemäss taxameter aufweisen.
Selbst die von Dir weiter oben zitierten Taxenordnungen sehen insoweit nur die Angabe der "Gesamtpreise" oder der "Beförderungentgelte" vor und nicht die Angabe von Taxameterwerten.
sivas hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Anders als Registrierkassen erfassen Taxameter auch keine Geschäftsvorfälle.
Deshalb ist das optiPOS Web Unternehmerportal PLUS von Seibt & Straub auch Müll ! Das von anderen Dienstleistern vermutlich auch.

Wenn man da den Untermenüpunkt 'Geschäftsvorfälle' aufruft (nach Einloggen, das zeige ich hier aber nicht), steht unter 'Betrag' der vom Taxameter übermittelte Wert - ohne Trinkgeld und weiterer vereinbarter Zuschläge (Mithilfe beim 'Koffer-in-die-Wohnung-Tragen', Rollstuhltransport, usw.).
Soll der Unternehmer da jetzt anhand der Quittungsduplikate die weiteren Gelderhalte nachtragen ? mit welchem MwSt-Satz sind sie behaftet ? - wo doch auf der Quittung nur ein einziger Betrag aufgeführt wurde, mit 7% ... da ist das Führen eines Schichtbuches doch einfacher - und fiskalisch korrekt !
Der Unternehmer kann die reinen Taxameterdaten jedenfalls kaum zur Grundlage für seine Besteuerung machen. Anderenfalls dürfte er den Finanzbehörden über steuerrelevante Tatsachen unvollständige und unrichtige Angaben machen, was den Verdacht einer Steuerhinterziehung nahelegt.
taxipost hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:...
Anders als Registrierkassen erfassen Taxameter auch keine Geschäftsvorfälle.
das ist deine auffassung.
und ich meinte, sie ist falsch.

siehe zb. MID 007 anhang I
10.4. Ein Messgerät, das zur Abwicklung eines Direktverkaufs dient, ist so auszulegen, dass das Messergebnis bei bestimmungsgemäßer Aufstellung des Geräts beiden Parteien angezeigt wird.
Der Anhang hieß "MI-007". Die von Dir hier zitierte Regelung befand sich nicht dort, sondern an ganz anderer Stelle im Anhang I. Sie betraf in keiner Weise Taxameter, sondern die Frage, wo ein Messgerät bei Direktverkäufen zu positionieren ist. Die zitierte Messgeräterichtlinie regelte Fragen des Messrechts und keine des Steuer- oder Handelsrechts. Über "Geschäftsvorfälle" im abgabenrechtlichen Sinne traf sie keinerlei Aussagen, auch nicht im Zusammenhang mit dem von Dir anschließend benannten § 28 BOKraft. Sie ist darüber hinaus seit letztem Jahr außer Kraft. Für die Nachfolgeregelung gilt jedoch das gleiche und überdies erschließt sich auch nicht so ganz, warum ein Taxameter überhaupt zur Abwicklung eines Direktverkaufs dienen sollte. Oder verkaufst Du etwa Wurstwaren in Deinem Taxi?
Zuletzt geändert von Yes am 28.09.2017, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 29.09.2017, 08:25

Yes, jetzt willst du es aber ganz ganau haben, wa?! :D

wenn ich schreibe eg 2004/22 anhang I,
dann muss die hälfte der leser erst überlegen,
was gemeint ist.

dagegen ist die MID 007 allgemein bekannte bezeichnung für die messgerätedetektive.
erst recht vor dem hintergrund, dsss die 2004/22 durch die 2014/36 abgelöst wurde.

bzgl. haubt-/nebenleistung war die sache allgemein gemeint,
weil ich sivas frage
Wo steht das ?
Die Höhe eines Steuersatzes kann doch nur von der Art der zu besteuernden Sache abhängig gemacht werden, nicht von der Höhe anderer anzuwendender Steuersätze.
auch eher allgemein verstanden habe.
Selbst die von Dir weiter oben zitierten Taxenordnungen sehen insoweit nur die Angabe der "Gesamtpreise" oder der "Beförderungentgelte" vor und nicht die Angabe von Taxameterwerten.
dann schau mal nach,
was ein Preis ist,
dann wird du auch feststellen,
dass ein gesamtpreis nur die summe der einzelnen preise ist und
der tip niemals dazugehören kann (bezogen auf taxi).
einen satz vorher zitierst du noch §3 estg und dann sowas... 8)

und was beförderungsentgelt ist...
die taxenordungen/tarife die diesen begriff verwenden,
diese definieren ihn auch ganz genau, meinst gleich im §1.
hier gilt ebenfalls,
einfach mal nachschauen.

laut def. "Direktverkauf" werden taxameter genau zu diesem zweck verwendet.
auch wenn im taxi meistens keine wurst verkauft wird.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.09.2017, 08:34, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 29.09.2017, 16:47

taxipost hat geschrieben:
Selbst die von Dir weiter oben zitierten Taxenordnungen sehen insoweit nur die Angabe der "Gesamtpreise" oder der "Beförderungentgelte" vor und nicht die Angabe von Taxameterwerten.
dann schau mal nach,
was ein Preis ist,
dann wird du auch feststellen,
dass ein gesamtpreis nur die summe der einzelnen preise ist und
der tip niemals dazugehören kann (bezogen auf taxi).
einen satz vorher zitierst du noch §3 estg und dann sowas... 8)
Du verkennst die Funktion einer Quittung.

Quittungen sollen weder den Taxameterpreis noch einen sonstigen Preis wiedergeben, sondern dem Kunden bestätigen, welche Zahlungen oder sonstigen Leistungen der Taxifahrer von ihm erhalten hat. Eine Quittung ist ein formgebundenes Empfangsbekenntnis und kein Taxameterprotokoll.

Der Fahrgast hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Fahrer ihm nicht einen vom Taxameter abgelesenen Fahrpreis bestätigt, sondern den tatsächlichen Erhalt aller vom Fahrgast erbrachten Zahlungen oder sonstigen Leistungen. Dieser Anspruch folgt aus § 368 Satz 1 BGB, der wörtlich lautet:
  • Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
Zu diesen Leistungen gehört auch das Trinkgeld. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Trinkgeld einkommensteuerpflichtig ist oder nicht, da der Anspruch auf Erteilung einer Quittung auch bei einkommensteuerfreien Leistungen besteht.

Einen Anspruch auf einen Umsatzsteuerausweis hat der Kunde im Hinblick auf den Trinkgeldanteil nur, soweit das Trinkgeld auch umsatzsteuerpflichtig ist. Anderenfalls natürlich nicht. Ist der Mehrwertsteuerausweis unberechtigt erfolgt, ist meines Erachtens nach § 14c UStG zu verfahren.
taxipost hat geschrieben:und was beförderungsentgelt ist...
die taxenordungen/tarife die diesen begriff verwenden,
diese definieren ihn auch ganz genau, meinst gleich im §1.
hier gilt ebenfalls,
einfach mal nachschauen.
Die Taxenordnungen definieren weder an diesen noch an anderen Stellen den Begriff "Beförderungsentgelt", sondern treffen allenfalls tarifliche Regelungen darüber, wie sich die zu erhebenden Beförderungsentgelte im einzelnen zusammensetzen.

Dabei sehen die meisten Taxenordnungen ausdrücklich auch solche Beförderungsentgelte vor, die - z. B. bei Festpreisfahrten - ohne den Einsatz eines Taxameters ermittelt werden. Schon damit ließe sich die Annahme, dass ausschließlich ein mit dem Taxameterwert identisches Beförderungsentgelt in den Quittungen auszuweisen sei, nicht vereinbaren.

Quittungen sind aber in den Taxenordnungen ohnehin an anderer Stelle geregelt und dann auch in diesem Regelungszusammenhang zu verstehen.
taxipost hat geschrieben:dagegen ist die MID 007 allgemein bekannte bezeichnung für die messgerätedetektive.
erst recht vor dem hintergrund, dsss die 2004/22 durch die 2014/36 abgelöst wurde.
Die als "MID" bezeichnete Messgeräterichtlinie trifft Regelungen zu einer Vielzahl von Messgeräten, die am Markt zum Einsatz kommen. Die vorrangigen, spezialgesetzlichen Regelungen für Taxameter finden sich dort im Anhang "MI-007" der alten Richtlinie (heute "Anhang IX"). Wenn Du mit "MID 007" diesen Anhang meinst, findet sich dort unter der von Dir zitierten Nr. 10.4 eine ganz andere Vorschrift als die von Dir genannte Bestimmung zu Direktverkäufen. Wenn Du die Bestimmung zu den Direktverkäufen in Anhang I meinst, fragt sich, warum Du annimmst, Taxameter dienten zur Abwicklung von Direktverkäufen.
taxipost hat geschrieben:laut def. "Direktverkauf" werden taxameter genau zu diesem zweck verwendet.
auch wenn im taxi meistens keine wurst verkauft wird.
Die Vermutung, Taxameter würden für Direktverkäufe verwendet, ist eine irrsinnige Annahme.

Auch ein Direktverkauf ist ein Kaufvertrag, durch den der Verkäufer einer Sache verpflichtet wird, einem Käufer diese Sache mangelfrei zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Ein Taxameter ist dafür nicht geschaffen, weil es dazu dient, einen Fahrpreis zu errechnen und anzuzeigen, den der Fahrgast für eine Fahrt zu entrichten hat. Der Fahrpreis wird damit für eine Fahrt geschuldet, die keine Sache ist, die der Unternehmer übergeben oder übereignen könnte, sondern eine Werkleistung.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Direktverkäufe auch nichts mit dem abgabenrechtlichen Begriff des "Geschäftsvorfalls" zu tun haben.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 29.09.2017, 18:44

Quittungen sollen weder den Taxameterpreis noch einen sonstigen Preis wiedergeben, sondern dem Kunden bestätigen, welche Zahlungen oder sonstigen Leistungen der Taxifahrer von ihm erhalten hat.
Genau so ist es!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.09.2017, 08:01

Taxi Georg hat geschrieben:
Quittungen sollen weder den Taxameterpreis noch einen sonstigen Preis wiedergeben, sondern dem Kunden bestätigen, welche Zahlungen oder sonstigen Leistungen der Taxifahrer von ihm erhalten hat.
Genau so ist es!
genau, und die TO ergänzt die vorgaben des BGB.
genauso wie pbefg in die vertragsfreiheit eingreift.

und was muss laut zb. TO Hamburg auf der quittung stehen ?!
(3) Im Übrigen muss die Quittung folgende Angaben enthalten:

- Name und Betriebsanschrift der Unternehmerin oder des Unternehmers,
- Beförderungsentgelt,
und was ist bef.entgelt ?!
Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs - und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen.
und woher weiss der fahrer was er zu verlangen hat ?!
Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.
nach der to muss der taxifahrer dem fahrgast den wert der taxameteranzeige quittieren.
ob er zusätzlich noch den gesamt betrag oder zusätzlich tip quittiert,
ändert nichts daran,
dass er den am taxameter angezeigten wert in jeden fall quittieren muss !!!

und Yes,
bokraft lässt zwar zu,
dass preise frei vereinbart werden,
aber eine ausnahme von der pflicht "die preise am taxameter anzeigen zu lassen",
enthält sie nicht,

vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1873/12
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_d ... 21128.html
Der vom Antragsteller verlangte Kreditkartenzuschlag verstößt auch gegen die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), und zwar gegen §§ 28 und 37 BOKraft. Obwohl § 28 Abs. 2 BOKraft verlangt, dass das Beförderungsentgelt (vollständig) angezeigt wird, weist der Antragsteller den Kreditkartenzuschlag nicht auf seinem Fahrpreisanzeiger aus. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 lit. l) BOKraft dar. Weiterhin verstößt er gegen § 37 Abs. 1 BOKraft. Dieser lautet: "Ein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt darf nicht gefordert werden." Soweit der Antragsteller jedoch einen Kreditkartenzuschlag verlangt, der erst auf dem Kreditkartenlesegerät und später auf der Quittung ausgewiesen wird, fordert er mehr als auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Auch dieser Verstoß ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 6 lit. e) BOKraft ordnungswidrig.
Zuletzt geändert von taxipost am 30.09.2017, 08:08, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.09.2017, 08:16

wie schon oft gesagt,
es hat keinen sinn,
wir kommen nicht zusammen.

auch wenn ich persönlich ft als unnötige investition ansehe,
meine ich,
eine pflicht kann mindestens konstruiert werden.

es sind einfach zu viele
"hier eine kleine vorschrift, dort eine einschränkung",
die dafür sprechen.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 30.09.2017, 08:48

lieber taxipost,

Dein Kartenhaus ist schon längst zusammengefallen, das konnten auch keine verzweifelten Rettungsversuche verhindern.
Bau Dir ein neues auf ! ohne Berücksichtigung jeglicher Taxameterdaten. Du wirst sehen, es funktioniert und wird vieles erleichtern. Sei nicht so verkrampft, sieh die Sache lockerer. Die bei diesem Neubau gewonnenen Erkenntnisse werden auch unsere Wissenshorizonte erweitern.

Sich mit aktuellen Gewerbeentwicklungen zu beschäftigen ist viel wichtiger ! Vielleicht ist es da noch nicht zu spät, steuernd eingreifen zu können.
Es ist richtig, dass das Gewerbe sauber werden muss - es muss aber auch ertragreicher werden !

Ein schöner Wochenende !

sivas

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