"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 29.07.2017, 07:30

@Yes
willst du mich veräppeln ?!

dein letzter beitrag ist die zusammenfassung dessen,
was ich hier seit monaten einnigen klar zu machen versuche.

nicht anderes/neues hast du geschrieben,
was ich nicht bereits an anderer stelle gesagt hätte.

nun,
wenigstens hat du jetzt mir zugestimmt,
dass die einzelaifzeichnungspflicht im taxi nichts mit Poorboyschen §146 A zu tun hat und
bestätigt, dass es eine pflicht im gewerbe gibt.

wenn du dich jetzt noch mit meiner immer wiederkehrenden frage befasst hättest,
"sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?"
hätte ich deinen beitrag als wertvoll bezeichnen können.
Yes hat geschrieben:Möchtest Du Poorboy etwa Angst machen? Er könnte ja auch mit den neueren Entscheidungen argumentieren, wenn ihm das Schichtzettel-Urteil aus dem Jahr 2004 veraltet erscheinen würde. In erster Linie argumentiert er aber ohnehin nicht mit dem Steuerrecht, sondern mit dem StGB.
irgendwie übersiehst du, hin und wieder, das wichtigste.
ich will Poorboy keine angst machen,
im gegenteil,
ich habe ihm sogar angeboten,
einen kleinen finanziellen beitrag zu seinem vorhaben zu leisten.

nur frage ich,
welche strategische ausrichtung Poorboy anstrebt ?!

ich sehe weder hand noch fuss in seiner argumentation !!!
egal auf welches recht er sich berufen will.

Pirat hat es treffend mit einem satz beschrieben,
Pirat hat geschrieben:Worin besteht da die Drohung...??
zur was wurde er genötigt ?!
antwort: zur gar nichts !

er sollte auskunft geben, welchen taxameter bzw. welches system er verwendet bzw. künftig verwenden wird.

bloss weil Poorboy,
im übrigen einer von vielen,

insika hören wollte, damit er sich im anschluss darauf berufen kann,
dass er insika nicht will, braucht und dazu nicht gezwungen werden kann...

ist keine nötigung.
es ist mehr 164 stgb wenn er die vorwürfe zur anzeige bringt.

es ist das gleiche wie in Berlin.
ich sag, labo hat nie insika zur pflicht erklärt,
AsphaltRunner sagt, ohne gibts keine konz.

was soll ich sagen, ich weiss es besser.
und labo's haltung hat sich nie geändert.

daher nochmal meine frage,
können wir uns auf's wesentliche konzentrieren und klären

sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?

weil wenn nicht,
dann bin ich weg, kein mehrwert für mich hier.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.07.2017, 07:37, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 29.07.2017, 09:19

@ Poorboy

Wer in HH für den Taxibetrieb steuerlich zuverlässig ist, entscheidet doch in HH letztendlich die verfahrensführende Behörde.
Ansichten von Herrn Ritter u. Herrn Rottpeter kann man in einem Verwaltungsverfahren widerlegen...

An anderer Stelle hast Du doch diese Verfahrensweise vehement verteidigt...wenn ich mich recht erinnere..
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 29.07.2017, 10:01

Meiner Meinung nach besteht für Taxameterdaten keine Aufzeichnungspflicht. Warum auch ? In dem Moment, wo Du auch Pauschalfahrten machst, wäre der Sinn der 'lückenlosen Geschäftsvorfalldokumentation' gar nicht mehr gegeben.

Anders sieht es aus, wenn Du die Taxameterdaten als Grundlage für Deine Buchführung / Fahrerabrechnung nimmst. Aber auch da brauchst Du zusätzliche 'Umsatzinformationen', die ebendiese Pauschalfahrten, wie aber auch die Art des Erlöses (Kreditkarte, Rechnung, totaler Einnahmeausfall) wiedergeben und die durch die Taxameterdaten nicht erfasst werden. Die Taxameterdaten sind dabei nur das Gerüst, auf dem Du aufbaust, allerdings ein sehr gut handhabbares Gerüst, durch welches Du Betrügereien, welcher Art auch immer, erkennen kannst.

Würde ich einem Betrieb Unregelmässigkeiten nachweisen wollen, würde ich auf diesem Gerüst aufbauen. Dazu würde ich die Fahrzeuge in regelmässigen Abständen vorführen lassen und die Daten notieren, Spontankontrollen auf Halteplätzen gehörten auch dazu. Als nächstes würde ich vom Unternehmer die Auskunft verlangen, wie sich dieser Umsatz auf welche Fahrer verteilt. Der Datenabgleich mit den Sozialleistungsträgern ist nur ein Klacks.

Sollten sich dabei 'Familienclan-Überlebensstrategien' offenbaren, bei denen Taxikonzessionen nur zum Zwecke des Abschöpfens von Sozialleistungen und Erhaltes von Aufenthaltserlaubnissen betrieben werden, würde ich dies bei höheren Stellen ansprechen. Kämen von da keine Reaktionen, nähme ich an, dass dies politisch so gewollt sei - würde mir eine gute Krankheit ausdenken und mich frühpensionieren lassen :wink: .

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 29.07.2017, 11:08

taxameter können zw. bar und unbar zahlung differenzieren.
sie speichern diese zahlungen dann auch in einem "extra" zähler ab.
nur muss diese funktion aktiviert sein und sie muss natürlich genutzt werden.

in der begründung zum gesetz vor manipulationen... steht drin,
dass in der kassensichv beschrieben wird, welche aufzeichnungsgeräte eine sicherheitsvorrichtung benötigen werden.

es gibt also unterschiedliche aufzeichnungsgeräte !
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 29.07.2017, 11:18

Gibt es bei den 'neuen Taxametern' auch die Funktion der Umsatzvorhersage ? - würde mir viel unnütz verbrachte Zeit ersparen ... :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 29.07.2017, 13:52

sivas hat geschrieben:Gibt es bei den 'neuen Taxametern' auch die Funktion der Umsatzvorhersage ? - würde mir viel unnütz verbrachte Zeit ersparen ... :lol:
Natürlich. Diese innovativen und lernfähigen Fiskaltaxameter errechnen aus den bisherigen Umsätzen den zu erwartenden Umsatz (abhängig vom Wochentag/ Tag-, Nachtschicht Fahrer A, B etc). Erstaunlich akkurate Ergebnisse sind dann regelmäßig zu bestaunen. Wenn ein Fahrer diese Umsatzprognose übertrifft erhält er einen Bonus.

Aber wenn es Dir um Deine eigene Umsatzprognose geht schau doch einfach in Deine eigene Umsatzhistorie der vergangen Jahre. :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 29.07.2017, 14:46

Jetzt weiss ich auch, warum eine Wetterstation in den modernen Taxametern ist ! Das beeinflusst unsere Umsätze nämlich ganz erheblich :D !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 29.07.2017, 16:07

27 Grad Sonne, zu erwartender Umsatz 120 €.
15 Grad Regen, zu erwartender Umsatz 121 €.
Und das noch alles fiskalisch erfaßt.
Herz was willst du mehr.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 30.07.2017, 02:59

Pirat hat geschrieben:@ Yes, Du hast BFH Urteil vom 26. 2. 2004 – XI R 25/02 verlinkt...
Danke, hier ist der richtige Link (Du kennst den Inhalt ja ohnehin schon): BFH, Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, Rdn. 10.
taxipost hat geschrieben:wenn du dich jetzt noch mit meiner immer wiederkehrenden frage befasst hättest,
"sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?"
Die Frage ergibt so eigentlich kaum Sinn. Wer für seine Aufzeichnungen ein (digitales) Aufzeichnungsgerät verwenden würde, würde zwangsläufig digital aufzeichnen und hätte demgemäß, soweit es sich um steuerliche Aufzeichnungen handelte, diese gemäß § 147 AO aufzubewahren und nach § 146 Absatz 5 Satz 2 AO auch sicherzustellen, dass sie während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar wären und unverzüglich lesbar gemacht werden könnten.

Die Frage ist wohl eher dahin zu verstehen, ob steuerlich relevante Aufzeichnungen im Taxigewerbe zwingend digital zu führen sind.

Eine solche Verpflichtung ist nicht ersichtlich, da es hierfür an einer rechtlichen Grundlage fehlt.

Nach § 146 Absatz 5 Satz 1 AO können Bücher und Aufzeichnungen auf Datenträgern geführt werden, zwingend ist dies aber nicht.

Die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO muss ein Taxiunternehmer nicht in digitaler Form erfüllen, da er sie auch schriftlich erfüllen kann, indem er jede Bareinnahme einzeln aufzeichnet oder z. B. Schichtzettel führt.

Eine solche Verpflichtung bestände selbst dann nicht in digitaler Form, wenn bei Verwendung eines der Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) entsprechenden EU-Taxameters die eichrechtlichen Pflichten über § 140 AO zu solchen des Steuerrechts würden. Die Richtlinie (MID) verlangt insoweit lediglich die Speicherung der Gesamtzählerstände (Nr. 15.1 des Anhangs IX, S. 83 ff.) und eine Datenübertragungsmöglichkeit über eine geeignete gesicherte Schnittstelle (Nr. 4). Sie verlangt nicht, dass diese Übertragungsmöglichkeit verwendet wird und sie sieht auch keine Speicherung der Daten einzelner Fahrten vor.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 30.07.2017, 03:47

Yes hat geschrieben:Die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO muss ein Taxiunternehmer nicht in digitaler Form erfüllen, da er sie auch schriftlich erfüllen kann, indem er jede Bareinnahme einzeln aufzeichnet oder z. B. Schichtzettel führt.
Und nun mal Butter bei de Fische. Wie soll das ein MWU auf die Reihe kriegen? Auf`m Dorf mit Krankenfahrten mags ja funktionopeln. In der Stadt mit rein, raus, Kurzstrecke, Umland, 7%, 19 % hastenichjesehen mit xy Fahrern wohl eher nicht.

Aber träumen ist ja erlaubt.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 30.07.2017, 05:23

Die "Einzelaufzeichnungspflicht" gibt es nicht und gab es nie aus Gründen der "Zumutbarkeit".

Siehe dazu Steuerrecht und Rechtsprechung des BFH!

Soll dazu morgen ein amtliches Dokument bekommen, das in der Sache eine Bombe sein könnte, so drinsteht, was der Überlasser behauptet. Bin aber skeptisch. Morgen weiß ich mehr.

Ist dem so, sind wir nach § 240 StGB auch noch bei § 339 StGB angelangt. Führt zur Existenzvernichtung der inzwischen sicher identifizierten Person im Amt. Bei Verurteilung zur Entfernung aus dem Amt unter Verlust der Pensionsansprüche.

Das wollte ich nie, ergibt sich dann aber zwingend in der Rechtsfolge. Einen zwischen die Hörner samt Laufbahn-Knick wollte ich schon anstoßen, aber keine Existenzvernichtung. Zumal das komplett rechtswidrige agieren "hehren" Zielen diente, deren Erreichung mir bislang nur wirtschaftliche Vorteile gebracht hat.

Ich überlege also, zurückzuziehen. Muss drüber schlafen.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 30.07.2017, 06:51

Sehr lobenswert das Du endlich wieder das "Ganze" im Blick hast. :D

So this is the end of the story.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.07.2017, 07:44

sivas hat geschrieben:Gibt es bei den 'neuen Taxametern' auch die Funktion der Umsatzvorhersage ? - würde mir viel unnütz verbrachte Zeit ersparen ... :lol:
taxameter brauchen keine vorhersage ;-),
weil sie nur aufzeichnen (ist ja ein aufzeichnuhngsgerät) und
keine mysteriöse glaskugel.

spass bei seite,

alle daten, ob
- unbar zahlung,
- tip
- 7 o. 19%
können zu jeder fahrt direkt am taxameter eingegeben.
bei unbar ist es genauso wie vei aldi an der kasse.
du fährst, taxameter zählt, du hältst am fahrziel an und sagst zu fahrgast,

"es macht 9,80 euro",
der fahrgast sagt ich zahl mit karte.

du drückt einen knopf, genauso wie die kassiererin bei aldi,
und dein taxameter speichert die 9,80 im "unbar-zähler" ab.
dieser zähler wird dann auch extra angezeigt (schichtzettel), dh.
bei 2 fahrten je 10,-, einmnal bar und einmal unbar,

stehen zb. die tageszähler (gesamt-zähler enttsprechend) auf:
km-gesamt - 20km
km-besetzt - 10
touren - 2
zuschläge etc. - falls tarif
kasse - 10,00
unbar - 10,00

vergleichbares passiert bei 19%.
der einzige unterschied zu aldi ist hier nur,
dass die aldikasse durch den ean bereits informiert wurde,
dieser artikel = 19%.
aber auch hier kann der taxameter ähnliches,
der unternehmer muss im nur vorher einmalig sagen/eingeben,
bei strecken die länger als zb. 50km sind,
fahrpreis = automatisch 19%.

das alles kann zb. ein spt-01 bj. 2004.

und in einer tax-werkstatt hat mir jemand gesagt,
alle spt-01 können die gleichen eingaben verarbeiten.
egal wie alt.
Zuletzt geändert von taxipost am 30.07.2017, 07:56, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 30.07.2017, 07:58

@poorboy

Die technischen Möglichkeiten haben sich seit 1966 verändert, und dem wird Rechnung getragen.

Jede Klofrau an der polnischen Ostseeküste tippt die 50 Groschen für´s pinkeln in ihre Kasse ein, nur werden diese Daten nicht bei Linne & Krause oder Co. gespeichert.

Die (kostenpflichtige) externe Speicherung geht mir gegen den Strich, wofür ich auch keine Rechtsgrundlage sehe.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.07.2017, 08:11

Yes hat geschrieben:...
Die Frage ist wohl eher dahin zu verstehen, ob steuerlich relevante Aufzeichnungen im Taxigewerbe zwingend digital zu führen sind.
nein, nicht im taxi sondern grundsätzlich,
weil hier passt etwas nicht
Yes hat geschrieben:...
Nach § 146 Absatz 5 Satz 1 AO können Bücher und Aufzeichnungen auf Datenträgern geführt werden, zwingend ist dies aber nicht.
und
Yes hat geschrieben:...
Wer für seine Aufzeichnungen ein (digitales) Aufzeichnungsgerät verwenden würde, würde zwangsläufig digital aufzeichnen und hätte demgemäß, soweit es sich um steuerliche Aufzeichnungen handelte, diese gemäß § 147 AO aufzubewahren und nach § 146 Absatz 5 Satz 2 AO auch sicherzustellen, dass sie während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar wären und unverzüglich lesbar gemacht werden könnten.
oder meinst du,

aufzeichnugsgerät ist zwar da und arbeitet,
aber man zeichnet alles auch mit der hand auf,
daher sind die geräte-aufzeichnungen ohne bedeutung,
weil man bücher (sowie die aufzeichnungen) per hand führt ?

ist das die kernaussage deines beitrags?

denn wenn nicht,
dann bedeutet das,
dass sobald ein aufzeichnungsgerät (egal welcher art) vorhanden und verwendet wird,
dann müssen auch die daten dieses gerätes aufbewahrt werden !

und sivas, jetzt bitte nicht - taxameter sind nur farb-displays ;-).

in der begründung zum gesetz steht wörtlich drin,
dass kassensichv bestimmen wird,
welche aufzeichnungsgeräte über eine sicherheitsvorrichtung verfügen müssen.

SIE BESTIMMT NICHT WAS EIN AUFZEICHNUNGSGERÄT IST !!!
.

im gegenteil, die gesetzesbegründung sagt aus,
dass geräteaufzeichnungen zur nachprüfung der geschäfte (progressiv/retrograd)
herangezogen werden und zur diesem zweck aufbewahrt werden müssen.
aufzeichnungen alle geräte, der mit und der ohne sicherheitsvorrichtung.

BMF hat in der kassrnsichv klar gesagt,
taxameter sind keine aufzeichnungsgeräte i.s v. 146a.
keiner hat aber gesagt, dass taxameter überhaupt keine aufzeichnungsgeräte sind.

ferner macht BMF durch den hinweis -
"taxameter können, irgendwann, in die kassensichv eingebunden werden"
klar, dass auch für BMF (für den gesetzgeber sowieso, siehe begründung),
taxameter aufzeichnungsgeräte sind !!!

nur eben hier mit erleichterung bzw. befreiung von der sicherheitsvorrichtung.


:!:
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Pirat
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 30.07.2017, 09:30

taxipost hat geschrieben:wenn du dich jetzt noch mit meiner immer wiederkehrenden frage befasst hättest,
"sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?"
Dazu gibt es ein Urteil.. BFH v. 16.12.2014 - X R 42/13 BStBl 2015 II S. 519 = http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/536615/

Ob und wie das Urteil auf uns anzuwenden ist, bin ich im Moment überfragt...

Hierauf könnte sich aber Herr Ritter in seiner Klarstellung bezogen haben... http://www.taxi-times.com/fiskaltaxamet ... s-hamburg/


Der BFH verweist im Leitsatz auf § 147 Abs. 6 AO..., hier wird von einem Datenverarbeitungssystem gesprochen...
Könnte darauf hinauslaufen, dass die für unsere Berufsgruppe zugestandene Erleichterung in puncto Einzelaufzeichnung hinfällig ist, sobald der Steuerpflichtige ein Datenverarbeitungssystem (z.B. Fiskaltaxameter) verwende...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.07.2017, 10:04

genau das meine ich, Pirat.

zu dieser entscheidung meinte Yes,
dass die frau die daten herausgeben musste,
weil sie nach §143 zur aufzeichnung verpflichtet war.

das steht aber im widerspruch zur seiner aussage,
dass man sich die art der aufzeichnung stets aussuchen kann.

im genannten fall wollte das finanzamt die daten nicht nur haben,
sondern es wollte die daten im digitalen format haben.
so wie sie das gerät erzeugt hat.
also nicht einfach nur ausgedruckt, abgeschrieben etc.

BFH bejahte den anspruch des fa's.

also was nun,
kann ich es mir aussuchen oder nicht ?!

ich meine,
sobald ein aufzeichnungsgerät vorhanden ist,
ist die sache gelaufen.
es kann nicht mehr gewählt werden bzw.
du kannst weiterhin deine bücher per hand führen,
aber die geräte-daten,
egal ob sie die gesamte buchführung widerspiegeln oder nicht,
müssen vorhanden sein.

im übrigen,
egal welche kasse man verwendet,
es ist unmöglich,
dass sie alles erfasst.

ich denke,
wir werden keine einheitliche linie finden,
zumindest nicht demnächst.
vielleicht wird fa Berlin in 2018 zur der jetzigen umsatzsteuernachschau
zusätzlich noch die kassennachschau "anbieten" und
wir bekommen dann etwas mehr klarheit bzgl. der sichtweise der behörden.

wer weiss,
wozu lässt sich das fa Berlin die ganzen taxen vorzeigen und
verteilt ggf. "rügen" zum taxametereinsatz.
eine echte ust.-nachschau ist das nicht.
also wozu ?! einfach nur aus spass ?!
quark, dass kostet doch zuviel geld, Berlin hat 8.000 taxen.
das sind "unsummen", alleine schon die erstellung/versand der vorladungen.
da wird ein bestimmter sinn und zweck verfolgt.

nur schikane ? wohl kaum.

wenn fa aber 2018 bei den gerügten betrieben kassennachschau macht,
dann dürfte die 2017 "rüge" von grosser bedeutung sein.
Zuletzt geändert von taxipost am 30.07.2017, 10:21, insgesamt 4-mal geändert.
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Yes
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 30.07.2017, 18:19

Pirat hat geschrieben:Der BFH verweist im Leitsatz auf § 147 Abs. 6 AO..., hier wird von einem Datenverarbeitungssystem gesprochen...
Könnte darauf hinauslaufen, dass die für unsere Berufsgruppe zugestandene Erleichterung in puncto Einzelaufzeichnung hinfällig ist, sobald der Steuerpflichtige ein Datenverarbeitungssystem (z.B. Fiskaltaxameter) verwende...
Das ist ein nicht ganz unwesentlicher Aspekt: Einige Genehmigungsbehörden mögen allein deswegen ihren Unternehmern nahegelegt haben, die Einzelaufzeichnungen nur noch mithilfe eines solchen Datenverarbeitungssystems vorzunehmen.

Wenn sich ein Unternehmer erstmal dazu entschieden hat, nicht nur sog. Fiskaltaxameter zu verwenden, sondern die Bareinnahmen über ein Unternehmerportal oder sonstige Datenverarbeitungssysteme aufzuzeichnen, hat er sich damit auch dafür entschieden, den entsprechenden Einzelaufzeichnungspflichten nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO in digitaler Form nachzukommen und ist dann nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO auch dazu verpflichtet, den Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung Einsicht in diese Daten zu gewähren.
taxipost hat geschrieben:genau das meine ich, Pirat.

zu dieser entscheidung meinte Yes,
dass die frau die daten herausgeben musste,
weil sie nach §143 zur aufzeichnung verpflichtet war.

das steht aber im widerspruch zur seiner aussage,
dass man sich die art der aufzeichnung stets aussuchen kann.

im genannten fall wollte das finanzamt die daten nicht nur haben,
sondern es wollte die daten im digitalen format haben.
so wie sie das gerät erzeugt hat.
also nicht einfach nur ausgedruckt, abgeschrieben etc.
Die Finanzbehörde konnte in dem BFH-Fall die Bücher und Aufzeichnungen nur deswegen in digitaler Form herausverlangen, weil die Apothekerin sie (ausschließlich) in dieser Form geführt hatte. § 143 AO sagt nur etwas über das "Ob", nichts dagegen über die Form der Aufzeichnungen aus.

Dem Unternehmer steht die Wahl des Aufzeichnungsmittels nach wie vor frei und er selbst kann entscheiden, ob er seine Aufzeichnungen manuell oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel vornimmt (so ausdrücklich der BFH, auch in dem von Dir zitierten Urteil vom 16.12.2014 - X R 42/13 dort im letzten Satz unter Rdn. 22).
taxipost hat geschrieben:ich meine,
sobald ein aufzeichnungsgerät vorhanden ist,
ist die sache gelaufen.
es kann nicht mehr gewählt werden bzw.
du kannst weiterhin deine bücher per hand führen,
aber die geräte-daten,
egal ob sie die gesamte buchführung widerspiegeln oder nicht,
müssen vorhanden sein.
Unternehmer können und müssen die in § 146 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO vorgeschriebenen Einzelaufzeichnungen weder ganz noch teilweise mittels eines (Fiskal-)Taxameters vornehmen. Diese sind außerstande, Buchungen oder die sonst erforderlichen Aufzeichnungen, insbesondere der Bareinnahmmen, durchzuführen. Und dass ein Unternehmer ein Vorsystem wie eine Registrier- oder PC-Kasse in seinem Taxi mitführt, wird wohl eher die Ausnahme bleiben.
Zuletzt geändert von Yes am 30.07.2017, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.

taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 31.07.2017, 06:47

Yes hat geschrieben:
...Unternehmer können und müssen die in § 146 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO vorgeschriebenen Einzelaufzeichnungen weder ganz noch teilweise mittels eines (Fiskal-)Taxameters vornehmen.
hm,
das würde bedeuten,
dass man hier gänzlich auf die führung der schichtzettel verzichtet und
stattdessen gesamten einzelaufzeichnungen per hand führt.

diese dürften dann auch keine taxameter-werte enthalten,
weil man sonst wieder das aufzeichnungsgerät ins spiel bringt.

lässt sich das aber auch mit der tatsache vereinbaren,
dass der fahrpreis
- die grundlage einer einzelnen aufzeichnung -
durch den taxameter ermittelt wird ?
es wird doch dieser wert vom taxameter abgelesen (zumindest meistens) und
per hand auf einen zettel geschriebenen.
damit ist der taxameter doch wieder im spiel.

und hier teile ich deine meinung überhaupt nicht.
Yes hat geschrieben:Diese sind außerstande, Buchungen oder die sonst erforderlichen Aufzeichnungen, insbesondere der Bareinnahmmen, durchzuführen...
diese aussage basiert entweder auf einer falschen sichtweise oder unkenntnis.
gerade bei bareinnahmen sind die taxameter "erste wahl".

zuerst zur falschen sichtweise,

das einschalten des taxameters passiert nicht zufällig oder
durch eine unsichtbare hand.
es passiert bewusst und mit absicht, weil
dem einschalten die schliessung einens schuldvertrages voraus gegangen ist.
damit liegt beteits hier ein geschäftsvorfall vor - der vertrag gilt bereits, mit allen pflichten.
ob der preis in bar, sofort, irgendwann oder überhaupt nie bezahlt wird,
spiel keine rolle.
die lieferung/leistung ist erfolgt !!!

du gehst von ist-besteuerung aus.
das ustg legt die soll-best. als regel fest,
die bezahlung ist also nebensache.

das ist aber gerade für
Yes hat geschrieben:insbesondere der Bareinnahmmen
ohne bedeutung.
denn wird am taxameter nicht eingegeben:
dieser fahrpreis = eine forderung
ist eine sofortige barzahlung erfolgt und
vom taxameter korrekt erfasst worden !!!
alles andere ist ein bedienerfehler und nicht eine unzulänglichkeit des systems.


und jetzt zur unkenntnis,

taxameter können alle notwendigen eingaben verarbeiten.
gilt für neue sowie alte taxameter gleichermassen.
die funktionen müssen nur eingeschaltet werden, siehe taxameter-anleitung,
und das auslesen/export der daten muss vorgenommen werden.
das dazu zusätzliche schnittstellen oder auch software (keine portale) benötigt werden...

spiel keine rolle.

(ist im übrigen bei reg.kassen genauso.
auch hier brauchst du einen pc um die daten sehen zu können und
eine zusätzliche software um sie lesen zu können,
weil die kassenhersteller oft auch noch daran verdienen wollen.)


und bitte jetzt nicht fiskal vor taxameter setzen,
sonst entsteht der eindruck,
dass ein 0815 taxameter etwas nicht kann.

alle taxameter erfassen und stellen die gleichen einzel-daten bereit.
sie machen das per se, ungefragt.
diese daten werden werden nur nicht abgeholt, sie sind aber da.

ein absicht!iches unterlassen dürfte mit sicherheit die schlechteste methode sein.
Zuletzt geändert von taxipost am 31.07.2017, 07:13, insgesamt 9-mal geändert.
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Poorboy
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 31.07.2017, 18:28

Es wird immer besser!

Hat man den unnötigen Einbau nach Druck der Behörde selbst finanziert, ist ein "Vermögensschaden" entstanden!
Damit wird es richtig böse :shock: !

Poorboy

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