taxipost hat geschrieben:
in Berlin will labo digitale taxameteraufzeichnungen haben.
auch wenn diese nicht zu 100% die einnahmen dokumentieren,
so können diese maschinell ausgewertet werden.
die masçhine sortiert vor und
bei bedarf kann dann zeitintensiv genau hingeschaut werden.
.
Was das Labo Berlin oder irgendeine andere Genehmigungsbehörde will ist das eine,
was gesetzlich vorgeschrieben ist das andere.
Und laut Gesetz / AO muß nun mal jeder Geschäftsvorfall (das was auf der Quittung seht / stehen würde)
einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet
aufgezeichnet werden.
Und jetzt frage ich dich gerne nochmal, wo finde ich bei Deiner kombinierten digitalen/manuellen Aufzeichnung diesen Geschäftsvofall
einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet und in einer Weise, daß die
Entstehung und Abfolge nachvollziehbar ist.
Oder konkret:
Fahrgast hat eine Taxiquittung von taxipost über 35€ steuerlich geltend gemacht (Vorsteuer, Betriebskosten),
das FA möchte jetzt von Taxipost die Aufzeichnung/Buchung von den 35€ Betriebseinnahme (Geschäftsvorfall) überprüfen.
Was sagst Du dann? Laut Taxameterdaten habe ich einen angezeigten Fahrpreis über 31,50€ gespeichert
und laut "Tippzettel" (Tagessumme oder jeder einzelne Tip?!) hatte ich einmal oder mindestens 3,50€ Tip an diesem Tag.
Die 35€ als Geschäftsvorfall muß man sich jetzt halt in Summe vorstellen, aufgezeichnet sind sie leider nicht.
Es steht jedem frei seine Taxameterdaten digital zu speichern, auch um bei den Behörden "auf schön Wetter" zu machen, jedoch
ersetzt dies nicht die Einzelaufnahmepflicht laut AO.
Jedoch genau dies wird von den Behörden suggeriert.
Grüße