willst du mich veräppeln ?!
dein letzter beitrag ist die zusammenfassung dessen,
was ich hier seit monaten einnigen klar zu machen versuche.
nicht anderes/neues hast du geschrieben,
was ich nicht bereits an anderer stelle gesagt hätte.
nun,
wenigstens hat du jetzt mir zugestimmt,
dass die einzelaifzeichnungspflicht im taxi nichts mit Poorboyschen §146 A zu tun hat und
bestätigt, dass es eine pflicht im gewerbe gibt.
wenn du dich jetzt noch mit meiner immer wiederkehrenden frage befasst hättest,
"sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?"
hätte ich deinen beitrag als wertvoll bezeichnen können.
irgendwie übersiehst du, hin und wieder, das wichtigste.Yes hat geschrieben:Möchtest Du Poorboy etwa Angst machen? Er könnte ja auch mit den neueren Entscheidungen argumentieren, wenn ihm das Schichtzettel-Urteil aus dem Jahr 2004 veraltet erscheinen würde. In erster Linie argumentiert er aber ohnehin nicht mit dem Steuerrecht, sondern mit dem StGB.
ich will Poorboy keine angst machen,
im gegenteil,
ich habe ihm sogar angeboten,
einen kleinen finanziellen beitrag zu seinem vorhaben zu leisten.
nur frage ich,
welche strategische ausrichtung Poorboy anstrebt ?!
ich sehe weder hand noch fuss in seiner argumentation !!!
egal auf welches recht er sich berufen will.
Pirat hat es treffend mit einem satz beschrieben,
zur was wurde er genötigt ?!Pirat hat geschrieben:Worin besteht da die Drohung...??
antwort: zur gar nichts !
er sollte auskunft geben, welchen taxameter bzw. welches system er verwendet bzw. künftig verwenden wird.
bloss weil Poorboy,
im übrigen einer von vielen,
insika hören wollte, damit er sich im anschluss darauf berufen kann,
dass er insika nicht will, braucht und dazu nicht gezwungen werden kann...
ist keine nötigung.
es ist mehr 164 stgb wenn er die vorwürfe zur anzeige bringt.
es ist das gleiche wie in Berlin.
ich sag, labo hat nie insika zur pflicht erklärt,
AsphaltRunner sagt, ohne gibts keine konz.
was soll ich sagen, ich weiss es besser.
und labo's haltung hat sich nie geändert.
daher nochmal meine frage,
können wir uns auf's wesentliche konzentrieren und klären
sind die aufzeichnuhngen zwinged digital zu führen wenn ein aufzeichnungsgerät verwendet wird bzw.
müssen diese aufzeichnugen durch das gerät selbst erzeugt werden ?
weil wenn nicht,
dann bin ich weg, kein mehrwert für mich hier.