"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 26.07.2017, 08:31

das ist aber doch eine pro schichtzettel-entscheidung, sonst alles einzeln.
schichtzettel ist schon die erleicherung,
und laut Yes soll jetzt die erleichterung "muss nicht sein" ?!

schichtzettel = gob = einzelaufschlüsselung.
wenn einzelaufzeichnung zumutbar

und seit dem 01.01.2017 zumutbar,

weil die im taxi eingesetzte geräte,
mittlerweile mit fast jedem "alten" gerät möglich,
diese möglichkeit bieten,

und die ausnahme des BMF 2010 "unzumutbar, wenn das gerät nicht kann" ausgelaufen ist.
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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 26.07.2017, 09:05

taxipost hat geschrieben:
vasg hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:bei einem alten hale taxameter kannst du das alles eingeben.
Mal doof gefragt: wo kann ich bei einem alte Hale Taxameter den Mehrwertsteuersatz eingeben? In der Bedienungsanleitung für das SPT 01 kann ich eine derartige Eingabemöglichkeit nicht finden.

Und wenn ich mir meine "Fiskal"-Taxameterdaten auf dem Hale Server angucke: Für jede Tour werden 7% angegeben. Das denkt sich Hale selber aus, von mir kommt das nicht.

Immerhin etwas Gutes hat dieses schräge Konstrukt: Mein Fahrtenbuch mit Privatanteil von 3% und Hinweis auf das "Fiskal"-Taxameter wurde vom FA akzeptiert.
ein entsprechender parameter muss im unternehmermodus erst gesetzt werden.
dann kann der mwst per tasten ausgewählt werden.

vgl.
- pauschalfahrteingabe o.
- kreditkarten-zahlung etc.

ohne in die anleitung nachzuschauen,
meine ich,
sogar RaimundHH's "eichamt-storno" müsste gehen.
hab nochmal kurz nachgeschau.
parameter 277 und 278 sind die mwst. sätze, in 284 muss die auswahlmöglichkeit freigegeben werden.
es ist sogar möglich eine km-zahl (zb. 50km) vorzugeben,
ab wann der volle mwst.satz automatisch geschaltet werden soll.

aber jetzt keine weiteren fragen,
wie, welcher knopf, wann gedrückt werden muss...
bei mir werden all die sachen nicht genutzt.
19% laufen nie über taxameter.

es wird aber bestimmt jemand hier sein,
der die ganze knöpfe-drückerei beherrscht.
beim spt-02 oder mct-06 ist auch alles gleich.

und für selbstfahrende chefs:
sogar TIP kann eingegeben werden.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 26.07.2017, 15:06


taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 26.07.2017, 16:44

;-)
manche begreifen es nie.
146a schreibt die einzelaufzeichnungspflicht nicht vor, hat das noch nie.
auch §1 kassensichv tituliert diese pflicht nicht.

ende 2014 schrieb BFH
d) Da die GoB indes nur eine Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge im Rahmen des nach Art und Umfang des Geschäftes Zumutbaren verlangen, hat der BFH die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte
später auch für taxigewerbe konkretisiert
dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).
dieses wurde mit gesundem menschenverstand und sog. zumutbarkeit begründert
Ausschlaggebend für den BFH war insoweit, dass es technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch unmöglich war, an die Aufzeichnung der einzelnen zahlreichen baren Kassenvorgänge in Einzelhandelsgeschäften gleiche Anforderungen wie bei anderen Handelsgeschäften zu stellen
2010 hat BMF gesagt, dass es der meinung ist,
ab dem 1.1.2017 ist es jeden,
der irgendein aufzeichnungsgerät verwendet,
zuzumuten,
dass er auch einzeln aufzeichnet,
weil alle gängigen geräte das bereits 2010 können.
und bis ende 2016 ist noch soviel zeit,
dass nicht nur die gängigen geräte soweit sind/sein werden,
sondern alle !


ende 2016 hat der gesetzgeber gesagt,
alle die irgendein aufzeichnungsgerät verwenden,
brauchen dieses nicht sofort wegwerfen.
sie können es weiter verwendet.
nur diejenigen, die das aufzeichnungsgerät-kasse verwenden,
sollen bis spätestens 2022 eine sicherheitsvorrichtig in ihrer kasse haben.

die einzelaufzeichnungspflicht gab es schon "immer".
es gibt nur, hier und dort, eine erleicherung aus gründen der zumutbarkeit.

zumutbarkeit ist das stichwort.

ein alter spt-01 bj. 2004 kann alles was verlangt wird liefern.
ich weiss nicht,
ob man sich 2017 darauf berufen kann,
es ist unzumutbar den speichers des spt's auszulesen ?
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 26.07.2017, 18:43

Ein BMF-Schreiben hebt nicht die Rechtsprechung des BFH auf.

Dazu braucht es eine Gesetzesänderung, nicht die Wunschvorstellungen eines namenlosen Beamten.
Diese Änderung haben wir jetzt. Und laut Gesetzestext sind vom neuen Gesetz samt Verordnung Taxameter sowenig betroffen wie Dein Elektrorasierer :mrgreen: !

Es bleibt Dir natürlich überlassen, Deinen Rasiererspeicher auszulesen und über INSIKA an Herrn Krause kostenpflichtig zu übermitteln. :P

Und der gute "Bert" schmeißt drüben Perlen unter die Säue. Napp und Co sind zu schlicht strukturiert, um das verstehen zu können. Das versuchen sie durch kaum zu toppende Großmäuligkeit auszugleichen.

Es geht hier aber nicht darum, irgendwelchen Narren Rechtslagen zu erläutern, die sie eh nie begreifen werden.

Es geht darum Konsequenzen aus der Tatsachen zu ziehen, dass Behörden seit Jahren nicht existente Rechtslagen behaupten, um Herrn Krause Kunden zuzutreiben.

Poorboy
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 26.07.2017, 20:41

Kann man so sehen, Poorboy.

Oder der dringende Handlungszwang zwecks Stopp der überwiegend betrügerisch agierenden Taxiunternehmen insbesondere in Berlin und anderen Städten war die Triebfeder für ungeschicktes Vorgehen der Aufsichtsbehörden.

Mir sind "Eine Ordnungsbehörde sieht rot" in Charles Bronson Manier mit der Fiskaltaxameterschusswaffe lieber als weiterhin krumm wirtschaftende Taxiunternehmer die unser Gewerbe und den Staat schädigen.

Das Fiskaltaxameter ist in den meisten Fällen gut und sinnvoll. Jeder der dagegen wettert muss sich fragen lassen ob er nicht der großen Herde schwarzer Schafe angehört.

Auch in Schweinfurt blüht die Schattenwirtschaft im Taxigewerbe prächtig.

http://www.taxi-times.com/schweinfurt-k ... unlogisch/
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 27.07.2017, 01:55

Kann mal ein Moderator den Mist von "taxipost" und "TaxiBabsi" hier rausschmeißen?

Ich will nicht mir Mongoloiden über Trisomie diskutieren. Da sind sie bei Napp unter Ihresgleichen.
Fakt ist, bei Gründung von "Tesymex" mit damals drei Beschäftigten in 2009, wurde die Firma auf Initiative der hiesigen Genehmigungsbehörde von der Stadt mit € 137.083 "gefördert". Sprich Staatsknete wurde "verschenkt" für eine Firma ohne Sinn und Zweck.
.
Begründung waren "revisionssichere Taxameterdaten", die damals wie heute nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben waren. Ein "Messergebnis" war da und ist heute kein "Geschäftsvorfall". Was Napp und seine Forums-User nie verstehen werden.

Ein Jahr darauf bewilligten Senat und Bürgerschaft, von ihren Bediensteten über die Rechtslage nach Strich und Faden belogen, € 5 Millionen, um alle Hamburger Taxen mit einer Technik auszustatten, mit der täglich die "Messergebnisse" des Taxameters online an diese dubiose Firma übertragen werden konnten.

Pikant: Die nirgends vorgeschriebene online-Übertragung von "Messergebnissen" des Taxameters sollte, zum wirtschaftlichen Wohle der geförderten Firma "Tesymex" kostenpflichtig sein.

Anschließend wurden alle Taxiunternehmer schriftlich kujoniert, sie sollten sich dem System anschließend. Bei Widerstand wurde subtil mit Entzug der Genehmigung gedroht, vulgo der Existenzvernichtung! Und da haben wir die Nötigung nach § 240 StgB!!

Zur Untermauerung wurde ein "überarbeitetes", mithin "gefälschtes" BMF-Schreiben aus 2010 übersandt. Was eh nie Bedeutung hatte, da irgendein nicht gezeichnetes Rundschreiben eines Beamten nicht die Rechtssprechung des BFH aufhebt.

Man hatte also von einer Gesetzesänderung geträumt, die dann doch nicht kam. Aus gutem Grunde. Messgeräte sind eben keine Kassen.

Weil sie durchaus gewusst haben, dass sie sich im rechtsfreien Raum bewegen, wurden "Drohbriefe" auch stets mit "Taxi-Team" maschinell gezeichnet.

Konnte mir kaum verkneifen, mein Antwortschreiben mit "Die drei von der Tankstelle" zu zeichnen.

Und nun, nachdem die neue Gesetzeslage von der allein zuständigen "Legislative" anders als von der "Exekutive" erträumt beschlossen und in Kraft getreten ist, ist die Zeit gekommen, diese Herrschaften mit den Eiern an die Wand zu nageln!!

Habe eine neuen Mitstreiter, dem die Genehmigung entzogen wurde. Scheint mir aber dubios. Muss den Schriftverkehr auswerten.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 27.07.2017, 01:59, insgesamt 1-mal geändert.

TaxiBabsi
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 27.07.2017, 05:46

Poorboy hat geschrieben:...

Und nun, nachdem die neue Gesetzeslage von der allein zuständigen "Legislative" anders als von der "Exekutive" erträumt beschlossen und in Kraft getreten ist, ist die Zeit gekommen, diese Herrschaften mit den Eiern an die Wand zu nageln!!
...

Poorboy
Deine Sprache ist nicht zielführend und hat erstaunliche Ähnlichkeit mit der von B. (fettgedruckt).


http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69787
...Tretet ihm in seine winzigen E..r, daß sie als Leuchtraketen aus seinen Augenhöhlen schießen!...
Im übrigen ist Dein Wunsch nach Ausgrenzung anderer Meinungen der Sache nicht dienlich.

Nochmal: das seit 01.01.2017 zu verwendende Fiskaltaxameter und die Speicherung der signierten Daten auf externen Datenträgern ist dem Taxigewerbe dienlich. Die dafür bereitgestellten Gelder sind Peanuts und nichts zu den wirklichen Skandalen unserer Zeit (Dieselaffäre etc.).

Der Öffentlichkeit und Presse wird die Entstehung und damit auch eventuelle Fehler in der Umsetzung des Fiskalstaxameters weniger interessieren als dessen Vorteile sprich ein manipulationssicheres Taxigewerbe.

Volker-Hamburg
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Volker-Hamburg » 27.07.2017, 06:53

@Poorboy

"Kann mal ein Moderator den Mist von "taxipost" und "TaxiBabsi" hier rausschmeißen?"

Hoffentlich nicht ernst gemeint?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 27.07.2017, 07:08

@Poorboy

bezüglich tesymex hast du vollkommen recht.
die sache stinkt zum himmel und
damit auch die ganzen gutachten von l+k.

bezüglich insika liegst zu aber falsch.
zumindest was Berlin angeht.

ich habe schon AsphaltRunner gesagt,
labo verlang (oder hatte nie) eben nicht ausschliesslich insika.
das wird auf der strasse falsch ausgelegt/verstanden - o-ton labo/erfahrungen.
egal ob, konz.antrag, erneuerung oder fahrzeugwechsel.

das gleiche gilt fürs berliner finanzamt für körperschaften.
wäre AsphaltRunner zum termin mit zb. Hale Cey vorgefahren,
AsphaltRunner hat geschrieben: Ich hatte ne Umsatzsteuer-Nachschau beim FA für Körperschaften I in Berlin.
Bin ohne FT vorgefahren.
Nach der Prüfung, es wurden u.a. meine Taxameterdaten ausgelesen, bekam ich ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem u.a stand :arrow:
...
Sie verwenden ein nicht aufgerüstetes Taxameter.
Dadurch erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung nicht. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar und kann zu Schätzungen führen und berührt die steuerliche Zuverlässigkeit des Unternehmers an sich.
...
hätte er diese/keine "rüge" nicht bekommen !!! fakt.

wie gesagt,
ich finde es gut,
dass du gegen deine behörde vorgehen möchtest,
aber im grundsatz liegst du falsch, finde ich.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 27.07.2017, 07:41

Poorboy hat geschrieben:Ein BMF-Schreiben hebt nicht die Rechtsprechung des BFH auf...
vielleicht nimmst du dir die BFH emtscheidung nochmal vor.
BFH hat ausdrücklich gesagt,
dass schichtzettel stets zu machen sind.
sie müssen nur dann nicht aufbewahrt werden,
wenn deren inhalt auf dem kassenbericht festgehalten wird.

um etwas weg schmeissen zu können,
muss es erst vorhanden sein.

und wenn den deine km-stände und taxameter-werte auf dem kassenbericht stehen,
dann sind sie nicht weg. auch dann nicht, wenn du die schichtzettel weg geschmissen hast !
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 27.07.2017, 09:59

Taxifahren ist von der Tätigkeit, wie auch von der Kontrolle her, eigentlich recht simpel. Es werden Leistungen verkauft für deren Erbringen mit einem Kfz Wegestrecken zurückgelegt werden. Die in einem bestimmten Zeitraum gefahrenen Fzg-km lassen einen Schluss auf die Einnahmen zu > der 'KilometerPfennig' gibt Auskunft über das Maß des Betruges, der während der Verrichtung stattgefunden hat.

Was sollen also Sitzkontakte oder Fiskaltaxameter ?

'Leben und Leben lassen' sollte die Devise sein, wer allerdings übertreibt >>> fliegt !

-----------------------------

Während auf Betriebsebene die Kontrollmöglichkeiten des Fahrpersonales immer perfider zur 'Umsatzerhöhung' genutzt wurden, haben die Unternehmer es versäumt, neue Kundenkreise zu erschliessen - die alten sind nämlich weggebrochen ...
Gleichzeitig sind immer mehr Teilnehmer auf dem Markt erschienen ... weil man dort doch 'so viel Geld' verdienen kann > das Elend begann sich auszubreiten.

Der Firma Linne&Krause ist es zu verdanken, dieses Elend dokumentiert zu haben.

Die Aufsichtsbehörden haben erkannt, dass sie ihrem Namen nicht gerecht werden und schiessen zurück. Die 'Großbetrüger' allerdings ... deren Fahrzeuge sind immer noch im Einsatz.

-----------------------------

Schon seit langem bezeichne ich das Personenbeförderungsgewerbe als 'organisierte Kriminalität' = illegal erwirtschaftetes Geld wird wieder in das System zurückgeführt. Es soll sogar Städte geben, in denen man für den Marktzugang dieses Geld gar nicht mal benötigt ! Die Taxikonzessionen gibt's da für umme ...

Mit der Firma uber drängt neues Geld auf den Markt - und sie werden sich durchsetzen !

-----------------------------

Solange wie ein kleines Kind noch "Taxi Taxi" ruft, sobald es uns sieht - ist die Welt doch noch in Ordnung !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 28.07.2017, 01:20

TaxiBabsi hat geschrieben:Kann man so sehen, Poorboy.

Oder der dringende Handlungszwang zwecks Stopp der überwiegend betrügerisch agierenden Taxiunternehmen insbesondere in Berlin und anderen Städten war die Triebfeder für ungeschicktes Vorgehen der Aufsichtsbehörden.
Das war nicht "ungeschickt" sondern glatt rechtswidrig. Das ist bei Nachweis strafbar, erst recht bei einem Beamten. Die Motivation ist unerheblich. Es gehört zu den Prinzipien eines Rechtsstaates, dass hoheitliches Handeln gegenüber den Bürgern immer und ausnahmslos an geltendes Recht gebunden ist.

Der Beamte kann und darf nicht machen, was er will und frei erfundene Rechtslagen zur vertretbaren Rechtsauffassung erklären. Auch ohne Steuerrechtler zu sein muss den Verwaltungsjuristen klar sein, dass ein BMF-Schreiben an Finanzämter weder die Abgabenordnung in wörtlicher Fassung für ungültig erklärt, noch die geltende Rechtsprechung des BFH aufhebt.

Heute neuen Schriftverkehr unserer Freund am Alten Steinweg mit einem mit der Sache befassten Anwalt bekommen.

Das wird immer dreister! Erneut wird das BMF-Schreiben bemüht, muss noch gucken, ob das Original und die Fälschung.

Dann wird § 146 der Abgabenordnung bemüht und geflissentlich übersehen, dass in § 146 a betroffene Geräte genau definiert sind und Taxameter, da sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen, hier schon von der Regelung ausgenommen sind.

Für die Seppl: Als eichpflichtiges Messgerät dient das Taxamater ebenso wie die Waage an der Wursttheke im Supermarkt der "Preisermittlung". Ist der Preis ermittelt, gibt das Gerät keiner Auskunft darüber, ob, und wenn ja, wie dieser Preisermittlung ein Geschäftsvorfall folgte.

Erneut findet sich die Drohung mit dem Widerruf der Genehmigung, falls der Betroffene nicht zahlender Kunde beim Messdaten-Erfasser Tesymex oder anderen werden wolle. Für mich ein klarer Fall von Nötigung nach § 240 StbG.

Dazu die durch keine Rechtslage gedeckte direkte und indirekte Förderung von Tesymex mit Millionen von Staatsgeldern.

Die juristische, politische und mediale Aufarbeitung steht nun auf der Agenda.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.07.2017, 08:06

Poorboy hat geschrieben:...Auch ohne Steuerrechtler zu sein muss den Verwaltungsjuristen klar sein, dass ein BMF-Schreiben an Finanzämter weder die Abgabenordnung in wörtlicher Fassung für ungültig erklärt, noch die geltende Rechtsprechung des BFH aufhebt...
welche BFH rechtsprechung meinst du, Poorboy.

die 2004er entscheidung befasst sich überhaupt nicht mit dieser thematik.
damit wirst du keinen blumentopf gewinnen.

2004 hatte der BFH zu entscheiden,
ob die sog. schichtzettel vorhanden sein müssen und
ob sie aufbewahrt werden müssen.

eine klare entscheidung : JA !!!

zur form dieser schichtzettel machte damals der BFH keine angaben.
das war damals auch noch nicht nötig,
weil deine zitierte BFH-rechtsprechnung sich auf die schichtzettel der jahre 1990-1992 bezieht.
zur damaliger zeit, gab es im taxigewerbe keine andere möglich
als handschriftlich etwas festzuhalten.
ich weiss gar nicht, waren die damaligen taxameter schon elektronisch ?

bist du noch zu retten ?!

willst tatsächlich mit einer entscheidung argumentieren,
die auf die jetzige situation überhaupt nicht anwendbar ist ?!

in den letzten jahren haben finanzgerichte immer wieder entschieden,
unter berufung auf den BFH,
dass es eine grundsätzliche pflicht zur einzelaufzeichnung gibt und
wenn eine entsprechende möglichkeit der aufzeichnung besteht,
dann muss diese auch genutzt werden = keine ausnahme von der pflicht.

1990 o. 1992 mag das mit den möglichkeiten im taxi noch anders gewesen sein,
aber heute...

willst du dich wirklich darauf berufen,
dass dich diese pflicht nicht trifft,
weil dir die installation eines speicherkontakts im wert von 100,- nicht zuzumuten ist ?!

jeder taxibetrieb muss schichtzettel führen !
diese schichtzettel sind die einzelaufzeichnungen.
damit sind die einzelaufzeichnungen im taxigewerbe endgültig pflicht.

das ist die kernaussage von BFH 2004 !!!

nicht mehr und nicht weniger.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.07.2017, 08:44

und klammer dich nicht ständig am § 146 a fest.

dieser bringst die einzelaufzeichnuhngspflicht nicht ins spiel !
das sage ich die schon seit "jahren".
diese pflicht gab es schon immer und
sie galt auch schon immer fürs taxigewerbe, siehe beitrag oben.

146 a beschreibt nur die einzelheiten (sicherheitsvorrichtung)
dieser pflicht für einen bestimmten personenkreis.

alle anderen,
die diesen bestimmten personenkreis nicht angehören,
haben nur die " einfache" pflicht zu erfüllen.

und dass die behörden jetzt plötzlich (nach dez. 2016) mit §146 argumentieren,
liegt einfach daran,
dass mit dem neuen kassengesetz das wort "einzeln" im §146 hinzugefügt wurde.
vorher wurde die einzelaufzeichnungspflicht nur konstruiert/hergeleitet.
jetzt ist sie wörtlich genannt.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.07.2017, 08:48, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 28.07.2017, 15:47

taxipost hat geschrieben:2004 hatte der BFH zu entscheiden,
ob die sog. schichtzettel vorhanden sein müssen und
ob sie aufbewahrt werden müssen.

eine klare entscheidung : JA !!!
Pirat hat Dich dankenswerterweise eigentlich schon darauf hingewiesen:

Schichtzettel müssen weder vorhanden sein noch aufbewahrt werden. Bei ihnen handelt es sich um eine Erleichterung, die der Taxiunternehmer nicht in Anspruch zu nehmen braucht, wenn er jede Bareinnahme einzeln aufzeichnet (BFH, Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, Rdn. 10).
taxipost hat geschrieben:bist du noch zu retten ?!

willst tatsächlich mit einer entscheidung argumentieren,
die auf die jetzige situation überhaupt nicht anwendbar ist ?!

in den letzten jahren haben finanzgerichte immer wieder entschieden,
unter berufung auf den BFH,
dass es eine grundsätzliche pflicht zur einzelaufzeichnung gibt und
wenn eine entsprechende möglichkeit der aufzeichnung besteht,
dann muss diese auch genutzt werden = keine ausnahme von der pflicht.
Warum etwas falsches behaupten?

BFH, Finanz- und Verwaltungsgerichte entscheiden bis heute, dass Schichtzettel den Anforderungen an die Einzelaufzeichnungspflicht genügen und wenden diese Schichtzettel-Urteil des BFH aus dem Jahr 2004 auch heute noch an (z. B. BFH, aaO.; FG München, Urteil vom 21.11.2016 – 7 K 2784/15; FG Hamburg, Urteil vom 18.12.2015 - 2 K 281/14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14; usw. usw. ...).
taxipost hat geschrieben:zur form dieser schichtzettel machte damals der BFH keine angaben.
das war damals auch noch nicht nötig,
weil deine zitierte BFH-rechtsprechnung sich auf die schichtzettel der jahre 1990-1992 bezieht.
zur damaliger zeit, gab es im taxigewerbe keine andere möglich
als handschriftlich etwas festzuhalten.
ich weiss gar nicht, waren die damaligen taxameter schon elektronisch ?
Ja, waren sie. Und zur Form macht der BFH durchaus Angaben, wenn er ausdrücklich von "sog. Schichtzetteln" spricht.
taxipost hat geschrieben:bist du noch zu retten ?!

willst tatsächlich mit einer entscheidung argumentieren,
die auf die jetzige situation überhaupt nicht anwendbar ist ?!
Möchtest Du Poorboy etwa Angst machen? Er könnte ja auch mit den neueren Entscheidungen argumentieren, wenn ihm das Schichtzettel-Urteil aus dem Jahr 2004 veraltet erscheinen würde. In erster Linie argumentiert er aber ohnehin nicht mit dem Steuerrecht, sondern mit dem StGB.
taxipost hat geschrieben:jeder taxibetrieb muss schichtzettel führen !
Das ist falsch (siehe BFH, Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, Rdn. 10).

taxipost hat geschrieben:diese schichtzettel sind die einzelaufzeichnungen.
Siehst Du und warum sollten dann erst digitale Aufzeichnungen der Einzelaufzeichnungspflicht genügen?
taxipost hat geschrieben:damit sind die einzelaufzeichnungen im taxigewerbe endgültig pflicht.

das ist die kernaussage von BFH 2004 !!!
nicht mehr und nicht weniger.
Die Einzelaufzeichnungspflicht beruht auf § 146 Abs. 1 Satz 1 AO und nicht auf der BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2004, die Du offenbar nach allen Regeln der Kunst am liebsten von jedem unverstanden wissen möchtest.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 28.07.2017, 18:27

@ Yes, Du hast BFH Urteil vom 26. 2. 2004 – XI R 25/02 verlinkt...


Wo kann ich mich denn hier mit dem Inhalt des angeblichen „Drohbriefs“ vertraut machen...?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.


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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 28.07.2017, 23:02

Worin besteht da die Drohung...??
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 29.07.2017, 03:13

Taxibabsi ist bei Deiner Frage mal wieder geistig aus der Kurve geflogen:

Im Grunde wird in dem Schreiben dieser Unsinn, besser bewusste Falschdarstellung der Gesetzeslage wiederholt.Also das hier:

http://www.taxi-times.com/fiskaltaxamet ... s-hamburg/

Das Gesetz sieht nur zwingend Einzelaufzeichnung bei Verwendung digitaler Kassen vor.

Ritter und sein Partnern erweitern das nun in eigener Regie auf die manuelle Aufzeichnung. Ausnahmen gäbe es nicht mehr. Richtig, aber nur für digitale Kassen.
Das behauptete Gesetz, das die Einzelaufzeichnung auch bei manuell geführten Kassenbüchern vorschreibt, existiert nur in der Phantasie der beiden Spaßvögel.

Dieses Phantasiegesetz will der Verfasser des Schreibens, ein ominöses "Taxen-Team" nun aber exekutieren. Es scheint das Team zu sein, das dafür das Fahrpersonalgesetz eben nicht exekutiert.

Man solle nun die manuelle Einzelaufzeichnung nachweisen, weil das Taxi-Team ansonsten die Zuverlässigkeit nicht beurteilen könne.

Das ist die konkrete Drohung mit Widerruf der Genehmigung und damit ist nach meiner Auffassung, dieser Einschub nur aus juristischen Gründen, die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. §240 StGB dürfte damit erfüllt sein.

Das Postengeschnatter vom Konzessionsentzug wegen Tesymex-Verweigerung hat sich als Ente entpuppt. Da lagen andere und nachvollziehbare Gründe vor. Klage vor dem Verwaltungsgericht ist bereits gescheitert. Das OVG wird bei der Nummer sicher auch nicht anders entscheiden. Wäre es gewesen, wie am Posten behauptet, hätte man sofort § 339 StGB ziehen können. Soweit aufs Eis haben sie sich noch in keinem Fall getraut, was für mich ein Indiz für Vorsatz ist.

Der Knüller ist die geradezu wahnhafte Behauptung, es gäbe keine Ausnahmen mehr von der Einzelaufzeichnung, die das Gesetz eben nur bei Erfassung durch digitale Kassen vorschreibt, auf manuelle Aufzeichnungen kraft eigener gesetzgeberischer Kompetenzen auszuweiten.

Um dann in eigener Herrlichkeit doch eine Ausnahme zu gewähren: Diese Ausnahme gewährt Herr Ritter offenbar, wenn man digitale Messvorgänge zur Preisermittlung, also Taxameter-Daten kostenpflichtig extern bei Tesymex oder anderen speichern lässt.

Dass diese Daten laut § 1 der Kassensicherungsverordnung eben nicht zu speichern sind, gilt im Reiche der Behörde, deren Mitarbeiter Herr Ritter ist, eben nicht. Wen interessieren schon Bundesgesetze, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen der Firma Tesymex zuwiderlaufen.

Dass Tesymex aus Hamburg nur in Berlin, wo man auch willfährige Förderer in Ämtern gefunden hat, präsent ist und in keiner anderen Großstadt, wo doch Messdaten-Speicherung nach Tesymex-Vorstellung, seit Jahresanfang bundesweit Pflicht sein sollte, erschließt sich auch nicht.

Auf die Idee, bedeutungslose Messdaten zur Preisermittlung im glatten Gegensatz zur wörtlichen bundesweiten Gesetzgebung für speicherungspflichtig für zehn Jahre zu erklären, ist kein Amtsträger außerhalb Hamburg und Berlins je gekommen. Warum wohl?

Nun in Hamburg und Berlin werden Messdaten im Gegensatz zu konkreten gesetzlichen Regelungen von nachrangigen Behörden zu "Geschäftsvorfällen" erklärt.

Da ist einiges zu klären.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 29.07.2017, 03:14, insgesamt 1-mal geändert.

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