Babsi, ich vermute, Du hast schon längst verkauft !TaxiBabsi hat geschrieben:Verkaufen, schnell verkaufen solange es noch möglich lautet die Devise.
Und fährst jetzt einfach so weiter ... Auto und all das Gedöns sind ja noch da.
Babsi, ich vermute, Du hast schon längst verkauft !TaxiBabsi hat geschrieben:Verkaufen, schnell verkaufen solange es noch möglich lautet die Devise.
Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
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ah so,Poorboy hat geschrieben:Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht...taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
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Poorboy hatte doch in diesem Thread http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 60#p222960 Klärung vor dem "Strafgericht" angekündigt.taxipost hat geschrieben:@Taxibabsi
welche klage ?
und wer ist Schröder ??
So etwas habe ich nicht behauptet. Meine Buchhaltung entspricht Gesetzen und Urteilen des BFH. Nur habe ich keine elektronische Kasse. Damit fallen keine Daten an, die aufbewahrungspflichtig wären.taxipost hat geschrieben: taxibetriebe müssen keine aufzeichnungen mehr führen und
mussten das eigentlich noch nie ?!
na das nenne ich ein statement.
Das Gerät nicht, wohl aber die Kopien der Daten, die damit erzeugt wurden - sofern Du sie für Deine Buchhaltung verwendet hast.Poorboy hat geschrieben:Keine Rechtsnorm verlangt von mir, das alte Hale 5 aufzubewahren.
und was ist das:Poorboy hat geschrieben:So etwas habe ich nicht behauptet...taxipost hat geschrieben: taxibetriebe müssen keine aufzeichnungen mehr führen und
mussten das eigentlich noch nie ?!
na das nenne ich ein statement.
Poorboy
nur der erste satz (sollte ausreichen) aus dem o.g. § 146Poorboy hat geschrieben:Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
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Poorboy
und nochmal deine aussage:(1) Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
du hast es immer noch nicht verstanden,Poorboy hat geschrieben: Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.
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Poorboy
Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Sagt poorboys Sprachrohr.Yes hat geschrieben:Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Du kommentierst eine TV-Sendung die Du nicht gesehen hast? Bist nicht in der Lage diese Sendung in der Mediathek zu finden? Lächerlich, einfach nur lächerlich, poorboy. Dann kann Deine angekündigte Klage http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 07#p223607 in diesem Thread definitiv nur als heiße Luft, nichts als heiße Luft, einzuordnen sein.Poorboy hat geschrieben:In der gestrigen Sendung soll sich plusminus des Themas angenommen haben, in der Mediathek leider nicht zu finden.
Es wurde wohl geheult, dass das tolle INSIKA-System vom Gesetzgeber nicht anerkannt wurde und Messdaten aus Taxametern weiterhin nicht zu speichern sind!
Wie grausam !
Immerhin haben sie aber, anders als viele hier und fast alle drüben, begriffen, dass es ein "Fiskaltaxameter" nicht gibt und auch nie gab. Zwar jaulen sie, dass es die entsprechende gesetzliche Regelung nicht gibt, behaupten aber nicht, dass es sie gebe.
Poorboy
Es geht hier nicht um das Für und Wider von Fiskaltaxametern, sondern um die Frage, wie der von einzelnen Genehmigungsbehörden erweckte Eindruck, dass angeblich eine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bestehe, zu bewerten ist.TaxiBabsi hat geschrieben:Sagt poorboys Sprachrohr.Yes hat geschrieben:Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Gegner des Fiskaltaxameters müssen sich fragen lassen: warum?
Die Notwendigkeit zum Handeln zwingt manchmal zu unglücklichem Vorgehen, das geschah und geschieht zum Wohle der ehrlichen Taxiunternehmen und natürlich auch im Interesse aller Steuerzahler. Die Gesetzgebung wird nachgebessert. Alle, auch diejenigen die sich auf den Schlips getreten fühlten, sollten über dieses zugegeben ungewöhnlich konsequente Vorgehen dankbar sein.Yes hat geschrieben:...
Es geht hier nicht um das Für und Wider von Fiskaltaxametern, sondern um die Frage, wie der von einzelnen Genehmigungsbehörden erweckte Eindruck, dass angeblich eine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bestehe, zu bewerten ist.
Jetzt darfst Du drei mal raten, bei welcher Personengruppe diese Art von Argumentation besonders beliebt ist....TaxiBabsi hat geschrieben:Die Notwendigkeit zum Handeln zwingt manchmal zu unglücklichem Vorgehen,...