"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 13.08.2017, 14:26

Poorboy hat geschrieben:Das ist kein Zitat von mir!

Poorboy

Brüller.
:lol:
Pipi Langstrumpf.
:D

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alsterblick
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von alsterblick » 13.08.2017, 16:45

TaxiBabsi hat geschrieben: Pipi Langstrumpf. :D
was hättens denn gerne ?
Pipi, Langstrumpf oder beides ? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 13.08.2017, 17:00

alsterblick hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben: Pipi Langstrumpf. :D
was hättens denn gerne ?
Pipi, Langstrumpf oder beides ? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
AstridLindgren. :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 15.08.2017, 06:19


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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 15.08.2017, 08:28

Es war wohl Anfang der Neunziger, die Taxameter waren bereits elektronisch, als ich nach einem Kundeneinstieg selbiges einschalten wollte - es ging nicht !
Das Taxameter war tot, zeigte nichts mehr an. Ich erklärte es dem Kunden und wir einigten uns darauf, den Fahrpreis mittels des Tageskilometerzählers zu berechnen.

Nach Abschluss der Fahrt suchte ich die Ursache > die Sicherung war durchgebrannt !

Jetzt wollte ich es wissen, fuhr mal mit, mal ohne Sicherung und verglich die Kilometerstände: ohne Sicherung war das Taxameter tot, zählte keinen Kilometer mehr.

Vor etwa 2 Jahren wunderte ich mich über den eklatant niedrigen Fahrpreis, den das Taxameter anzeigte. Auch da suchte ich nach der Ursache und machte Fahrversuche, mal mit, mal ohne eingeschaltetem Taxameter. Was mir auffiel war, dass das Taxameter bei Linkskurven und anschliessender Geradeausfahrt falsche Fahrpreise berechnete. Gleichzeitig leuchtete die ABS-Kontrollanzeige, die ich ausschalten konnte, indem ich die Lenkung ganz nach rechts einschlug. Dann verglich ich die Kilometerstände: das Taxameter zeigte viel zu wenig an ! Am nächsten Tag war das Auto in der Werkstatt: das ABS-Kabel des linken Vorderrades war kaputt ! weiss der Teufel warum (jetzt wissen es die Teufelchen).

Wie bei der defekten Sicherung wäre es ein Leichtes, den jeweiligen Stromkreis zu unterbrechen und eine Verlängerung mit Schalter in den Innenraum zu verlegen ...

Es ist also Quatsch, wenn der Jörn schreibt: "Es zeichnet selbstverständlich ALLE GEFAHRENEN KILOMETER auf, egal, ob sich der Fahrer angemeldet hat oder auch nicht. Und genau DAS ist ja auch DIE WAFFE unserer Behörde!"
>>> Durch einen einfachen Schalter wird die "Waffe" stumpf ! es muss nur bewirkt werden, dass keine Wegstreckenimpulse mehr beim Taxameter ankommen (Tachowellen waren früher durchgängig verplombt).

Ich plädiere für die strikte Kontrolle des 'Kilometerpfenniges' ! berechnet nach den Fahrzeug-Kilometern, u.U. auch in Verbindung mit den Daten eines 'normalen' Taxameters. Das gesamte Gedöns mit dem Fiskaltaxameter hätten wir uns sparen können ... wie auch die Erfassung der Einzeleinnahmen 'online' - da kann ich doch nur lachen ! ... und derjenige, der uns diesen Mist verkauft hat, lacht mit !
Zuletzt geändert von sivas am 15.08.2017, 09:57, insgesamt 11-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 16.08.2017, 07:51

Moin allerseits !

noch irgendjemand da ?

Oder liegt Ihr unter Euren Auto's - an den ABS-Kabeln rumspielend ... :mrgreen:

Gute Umsätze !

Dieter

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Beitrag von miamivice » 16.08.2017, 18:22

TaxiBabsi hat geschrieben:Niemand will sich schlachten lassen, aber die Mehrheit sieht die Vorteile des Fiskaltaxameters im Sinne eines ordentlich und plausibel arbeitendes Taxigewerbes. Vor allem will sich der Staat und die Genehmigungbehörden nicht mehr für dumm verschaukeln lassen.
Wieviele Touren fährst Du pro Schicht, wie viele Gesamtkilometer und Besetztkilometer sind zu verzeichnen, wie hoch ist der Brutto-Umsatz, wie lange die Arbeitszeit, wie hoch ist der im Fiskaltaxameter abgespeicherte Pausenbetrag und wie lange waren die tatsächlich angetretenen Pausen?

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Re:

Beitrag von TaxiBabsi » 16.08.2017, 19:39

miamivice hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Niemand will sich schlachten lassen, aber die Mehrheit sieht die Vorteile des Fiskaltaxameters im Sinne eines ordentlich und plausibel arbeitendes Taxigewerbes. Vor allem will sich der Staat und die Genehmigungbehörden nicht mehr für dumm verschaukeln lassen.
Wieviele Touren fährst Du pro Schicht, wie viele Gesamtkilometer und Besetztkilometer sind zu verzeichnen, wie hoch ist der Brutto-Umsatz, wie lange die Arbeitszeit, wie hoch ist der im Fiskaltaxameter abgespeicherte Pausenbetrag und wie lange waren die tatsächlich angetretenen Pausen?
Was soll das denn werden?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 17.08.2017, 07:47

Poorboy hat geschrieben:Anzeige von acht Seiten ist fertig.

Soll morgen Nachmittag ein Dokument des BMF bekommen.

Steht drin, was der Überlasser behauptet, ich mag es kaum glauben, wird es eng für einige Leute.

Poorboy
und ???
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Beitrag von miamivice » 17.08.2017, 10:37

Poorboy hat geschrieben: Da der § 146 der Abgabenordnung durch präzise juristische Definition NIE für Taxameter galt, kann auch ein anonymer Jura-Legastheniker im BMF wie im ominösen Schreiben aus 2010 nicht existente Bestimmungen noch einmal verschärfen.
Poorboy hat geschrieben: Wahrscheinlich, um Euch vor Euch selber zu schützen, hat der Gesetzgeber in § 1 der Kassensicherungsverordnung noch deutlicher festgestellt, dass Taxameter eben keine Kassen sind.
Poorboy hat geschrieben:Dass Messgeräte nichts mit Einnahme-Ursprung zu tun haben, war ihr völlig klar.
Poorboy hat geschrieben:Und unserer Behörde, so meine Hoffnung, könnte nun gewaltig auf die Füße fallen, dass sie in einer mir vorliegenden Email faktisch angekündigt hat, sich nicht um die Gesetzeslage scheren zu wollen, sondern das quasi ungültige BMF-Schreiben exekutieren werden. Und die Mail hat einen riesigen Verteiler. Dass Behörden sich nicht an Gesetze halten, soll vorkommen, dass sie das schriftlich ankündigen, wohl seltener.

Man hätte von vornherein den Fiskaltaxameter abblocken können indem man sagt, daß das sofortige Senden und Abspeichern von Umsatzdaten auf einem externen Server illegal ist. Offenbar wurde dies nicht als illegal angesehen. Dann ist es einerlei ob man den Fiskaltaxameter als Kasse ansieht oder nicht. Eine Behörde im Steuerfahndungsmodus begreift einen Taxameter eben als Behelfskasse oder Steuereinzugs-Hilfsgerät. Man will als Behörde nur schnell an die Umsatzdaten herankommen um den "Wildwuchs" einzudämmen.

Ein Fazit wäre, daß globalistische Ideologen (Staatskriminelle) Jagd auf kleine Notwehr-Kriminelle machen. Wer zuviele Konzessionen ausgibt, MyTaxi als legal ansieht, Uber für einen Innovator hält und auf höchster Ebene hofiert und einem ehemals freien Taxigewerbe sozialistischen Mindestlohn oktroyiert, der verslumt und säht Kriminalität.
Poorboy hat geschrieben:Nur die Berliner wollen sich widerstandslos schlachten lassen??
Die sind ja schon geschlachtet. Die verjurifizierte Administration glaubt es besser zu wissen als Berufspraktiker und Gutachter.
TaxiBabsi hat geschrieben:Was soll das denn werden?
Betriebsspionage? Oder Verifikation "eines ordentlich und plausibel arbeitenden Taxigewerbes" aus Fahrer-Perspektive? Oder gibt es aufgrund des Fiskaltaxameters nur Vorteile für den Staat? Ich nahm an, daß Du freudvoll Deine neuesten Zahlen präsentieren würdest mit dem Hinweis, daß Deine Umsätze um circa 50 % gestiegen seien, da ja der sorgende Staat mit seinem Fiskaltaxameter unlautere Konkurrenten aus dem Verkehr gezogen habe.
Zuletzt geändert von miamivice am 17.08.2017, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 17.08.2017, 11:51

Ich wiederhole mich, der FT mag in Gross und Mittelstädten für Plausibilität sorgen, für mich ist er rausgeworfenes Geld, weil er meine Geschäftsvorfälle nicht korrekt widerspiegelt (und ich ständig die Datensätze korrigieren müßte, was mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nur schwer zu vereinbaren ist), und weil er nur einen geringen Teil der Umsätze wiederspiegelt. DH. der Bonus dem man einem Großstadt-Taxi mit FT gewährt, dass man die Daten für richtig erachtet, zieht in der Provinz nicht. Aber das zu verstehen überfordert die Mehrheit hier.
Ich gebe nicht gerne Geld für nix aus. Vorteile hat er keine, Nachteile umso mehr.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 18.08.2017, 00:15

Es gibt und es gab nie ein "Fiskaltaxameter", sowenig wie es eine unsichtbares, rosa Einhorn gibt oder gab.
Wer etwas anderes behauptet, sollte es belegen.
Möge sich Babsi von ihrem minderbegabten Kumpel aus Rahlstedt samt dessen Kamarilla also die Legaldefinition eines solchen Geräts besorgen und als Link hier einstellen.

Also, für Minderbegabte: Das Eichgesetz bestimmt die genauen Eigenschaften von Messgeräten.

Nun zeigt mir das Gesetz, das genau das für "Fiskaltaxameter" bestimmt. Wo wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, welche Eigenschaften ein Gerät haben muss, um "Fiskaltaxameter" zu sein, und in welchem Gesetz steht, wann und wo genau dieses Gerät zwingend einzusetzen ist.

Nur Gesetze oder Rechtsverordnungen, keine BMF-Schreiben oder Mails der BWVI!!

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 18.08.2017, 05:27

Poorboy hat geschrieben:Es gibt und es gab nie ein "Fiskaltaxameter", sowenig wie es eine unsichtbares, rosa Einhorn gibt oder gab.
Wer etwas anderes behauptet,

Poorboy
Dann erkläre das den Ordnungsbehörden. Die Fiskaltaxameter-Pflicht besteht seit 01.01.2017.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 18.08.2017, 07:27

Poorboy hat geschrieben:...
Nun zeigt mir das Gesetz, das genau das für "Fiskaltaxameter" bestimmt. Wo wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, welche Eigenschaften ein Gerät haben muss, um "Fiskaltaxameter" zu sein, und in welchem Gesetz steht, wann und wo genau dieses Gerät zwingend einzusetzen ist.

Nur Gesetze oder Rechtsverordnungen, keine BMF-Schreiben oder Mails der BWVI!!

Poorboy
und kannst du ein gesetz/verordnung zeigen,
dass du als nicht kaufmann eine kassen führen musst ?

das wirst du auch nicht können und trotzdem schreibst du täglich (zumindest sollst du das) kassenberichte.
ferner berufst du dich bei deiner "gegen"-argumentation eben auf die gleichen ungeschrieben "gesetze/regeln".

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätz ... uchführung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.
...
Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) konkretisieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung steuerrechtlich.

was taxameter aber auf jeden fall nicht können ist - die buchführung verfälschen !!!

...das sind unternehmer...ohne worte...
Zuletzt geändert von taxipost am 18.08.2017, 08:02, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 18.08.2017, 12:40

Briefwaagen auch nicht :mrgreen:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 18.08.2017, 13:34

TaxiBabsi hat geschrieben:Dann erkläre das den Ordnungsbehörden. Die Fiskaltaxameter-Pflicht besteht seit 01.01.2017.
Das bräuchte Poorboy nicht, weil auch die für ihn zuständige BWVI - wie nahezu alle Genehmigungsbehörden - davon auszugehen scheint, dass keine Pflicht zur Verwendung von Fiskaltaxametern besteht. Jedenfalls hat diese Behörde es in den Genehmigungsverfahren nicht beanstandet, wenn ein anderes Taxameter als ein sog. Fiskaltaxameter verwendet wurde. Und überdies braucht auch kein Taxiunternehemer zu befürchten, dass Finanzbehörden ggf. seine Besteuerungsgrundlagen schätzen könnten, weil er kein Fiskaltaxameter verwendet. Vielmehr muss, wer eine Fiskaltaxameter-Pflicht behauptet, deren gesetzliche Grundlagen wenigstens benennen können.
taxipost hat geschrieben:und kannst du ein gesetz/verordnung zeigen,
dass du als nicht kaufmann eine kassen führen musst ?

das wirst du auch nicht können und trotzdem schreibst du täglich (zumindest sollst du das) kassenberichte.
Damit erfüllt ein Unternehmer seine Pflichten aus § 146 Abs. 1 Satz 2 AO, wonach Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten sind.
taxipost hat geschrieben:ferner berufst du dich bei deiner "gegen"-argumentation eben auf die gleichen ungeschrieben "gesetze/regeln".
Auch wenn Poorboy die gesetzlichen Grundlagen nicht ausdrücklich benennt, beruft er sich nicht auf ungeschriebene oder womöglich gar nicht vorhandene Gesetze oder Regeln.

Die freie Wahl des Taxameters unterfällt im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit dem Grundrechtsschutz des Art. 12 Abs. Satz 1 GG. Sie genießt damit grundgesetzlichen Schutz. Der Staat kann nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG In die Berufsausübung nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingreifen. Ein Gesetz, das die Verwendung von Fiskaltaxametern vorschreibt, liegt nicht vor, so dass Genehnigungsbehörden, die deren Verwendung dennoch verlangen, eine Ermächtigungsgrundlage für diesen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Unternehmers fehlt.

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Beitrag von miamivice » 18.08.2017, 17:13

@ Yes

Die Realität ist komplizierter als daß man sie mit ständigen Gesetzesverweisen und Verordnungsabgleichen im Griff haben könnte. Gesetze und Verordnungen stecken einen Rechtsrahmen zur groben Orientierung ab aber sie hinken der Realität immer hinterher. Die Realität zu beschreiben obliegt nicht dem Juristen sondern dem Philosophen. Juristentum sollte als ewiges Dilettantentum auch kein eigenständiger Beruf sein sondern nur Ausbildungsergänzung.

Juristischer Kadavergehorsam ohne Praxisbezug führt am Beispiel des Taxigewerbes auf drastische Weise vor, was passiert, wenn man Gesetze und Verordnungen mechanistisch ohne Realitätsbezug exekutiert.

Endstation ist insbesondere für den deutschen Juristen, wenn er sich in juristischer Verklausulierung, Verquasung, Kryptik und wucherndem Paragraphenzitieren heimisch fühlt und gar nicht mehr zurück in die Realität möchte.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 18.08.2017, 18:23

Neue Technik, Neue Realität.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 18.08.2017, 22:41

Sieht aber der Gesetzgeber nicht so.

Vorsicht, langer Text, dürfte Dich sowie Deine Kumpels im Rahlstedter Forum komplett überfordern:

https://www.deubner-steuern.de/news/ges ... ossen.html

Danach sind Taxameter eben keine Kassen, der § 146 a der Abgabenordnung ist auf sie nicht anzuwenden. Auch wenn Napp & Co sowie einige Behörden das doch so gerne gehabt hätte. Der feuchte Traum ist geplatzt. Game over!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.08.2017, 07:10

Yes hat geschrieben:...
Die freie Wahl des Taxameters unterfällt im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit dem Grundrechtsschutz des Art. 12 Abs. Satz 1 GG. Sie genießt damit grundgesetzlichen Schutz. Der Staat kann nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG In die Berufsausübung nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingreifen.

Ein Gesetz, das die Verwendung von Fiskaltaxametern vorschreibt, liegt nicht vor,...
und ich meine,
Poorboy hat bereits einen ft,
nur nutzt er ihn nicht richtig - sprich digitale aufzeichnung.

jeder taxameter ist sozusagen fiskal !!!
weil alle taxameter nicht rückstellbare/manipulationssichere zähler haben.
und Poorboy zeichnet diese zählerstände regelmässig auf, per hand.

und wir sind wieder an dem punkt angekommen;
müssen aufzeichnungen digital sein, wenn ein digitales gerät verwendet wird ???

welches system hast du, Yes ?
und warum ?
Zuletzt geändert von taxipost am 19.08.2017, 07:24, insgesamt 2-mal geändert.
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