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"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 02:16
von Poorboy
So,

das Fiskaltaxameter, das es eh nie gab, ist nun vom Tisch. Welche elektronisch erfassten Daten fiskalisch zehn Jahre vorzuhalten sind, war zwar schon vorher eindeutig definiert, nur eben etwas verquast formuliert. Nur die Art der anerkannten Sicherung war nicht definiert, der Steuerzahler also im Fall des Falles schutzlos Beamtenwillkür ausgesetzt.

Das neue Kassensicherungsgesetz ist seit Ende vergangenen Jahres da. Die zugehörige Kassensicherungsverordnung seit wenigen Tagen. Taxameter fallen nicht darunter, was auch nicht zu erwarten war.

Dass Taxameter eine Summe ausweisen, tatsächlich aber das Ergebnis einer Messung anzeigen, hat das gros hier völlig überfordert. Anderswo erst recht.
Konkret zeigt die Summe das Ergebnis einer Messung. Als Messgerät fällt das Taxameter darum unter das Eichgesetz, Kassen eben nicht.

Dass in der überwiegenden Zahl der Fälle einer Messung anschließend eine Geldübergabe erfolgt, ist auch unstrittig. Diese Geldübergabe ist der gesetzlich bestimmte „Geschäftsvorfall“, den das Taxameter eben nicht und wegen des üblichen Trinkgeldes auch nur ganz selten in voller Höhe abbildet.

Der § 146 a der Abgabenordnung, der hier bewusst fälschlicherweise herangezogen wurde, verlangt nun aber als Voraussetzung für die zehnjährige Speicherungspflicht explizit, dass das „elektronische Aufzeichnungsgerät“ „jeden“ „Geschäftsvorfall“ „vollständig“ und „richtig“ aufzeichnet.

Da ein Taxameter gerade das nicht leisten kann, entfällt folgerichtig jede Speicherungspflicht der gewonnenen Messdaten.

Das müssen die Leute der Hamburger Aufsichtsbehörde verstanden haben.

Dennoch spielten sie nun mit „gezinkten Karten“. Ich vermute, sie gingen davon aus, dass das niemandem auffallen würde, weil die Masse ihrer Klientel keine Deutsch-Muttersprachler sind und schon an Beamten-Deutsch, erst recht aber an Gesetzestexten scheitern.

Den Rest haben sie wohl in die Schublade Napp, Mater gesteckt. Ich meine das ganz und gar nicht hämisch. Auch hier wurden und werden wir ja massenhaft mit Meinungen von Usern beglückt, die solche Texte nicht im Ansatz verstehen.

Als erste „gezinkte Karte“ wurde das berühmte BMF-Schreiben aus 2010 gezückt, was bedeutungslos ist. Niemand konnte ab und kann seit 2017 diese Daten gerichtsfest sichern, wenn gesetzgeberisch noch gar nicht festgelegt ist, wie denn gerichtsfest gesichert werden soll! Eine Regel, die noch nicht aufgestellt ist, kann niemand befolgen.

Zudem gab es in der mir von der Behörde zugestellten Fassung, und damit wohl in allen, im Gegensatz zum Original eine kleine aber sinnentstellende Auslassung. Das war gar nicht das BMF-Schreiben, sondern eine eigene Version, mithin eine FÄLSCHUNG!

Wie ein solches Vorgehen rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, dürfte zudem verjährt sein. Dennoch habe ich es für den Tag, der jetzt gekommen ist, dokumentiert. Es könnte das planmäßige Vorgehen beweisen.

Herr Krause, Partner der Gutachter-Firma „Linne & Krause“, die die flächendeckende Steuer- und Sozialabgaben-Hinterziehung im Gewerbe bundesweit nachgewiesen hat, fühlte sich zwischenzeitlich aufgerufen, ein System zu entwickeln, das Taxameter-Daten, die nach damaliger und heutiger Rechtslage nirgends gesichert werden müssen, extern und fälschungssicher speichern sollte.

Dummerweise ohne Auftrag und in Erwartung einer zukünftigen Gesetzesregelung, die dann doch nicht kam. Es liegt in der Natur von Wetten, dass man sie verlieren kann.

Krauses langjährige Auftragsgeber in der Hamburger Behörde versuchten nun offenbar, Herrn Krause Kunden zu besorgen.

Dazu wurde die nie existierende Gesetzeslage mit zehnjähriger „sicherer“ Speicherungspflicht für Messdaten aus Taxametern schlicht „erfunden“. Ich halte das nicht für „Fahrlässigkeit“ sondern für „Vorsatz“. Die Verwaltungsjuristen haben demnach absichtlich den § 146 a der Abgabenordnung „falsch verstanden“, Mit einer „Rechtsauffassung“ kann nicht argumentiert werden, wenn ein Gesetz entgegen seiner wörtlichen Bestimmungen „ausgelegt“ wird.

Wer nun seine Messdaten nicht online an Herrn Krause oder andere senden wollte, wurde subtil mit Existenzvernichtung durch Entzug der Genehmigung bedroht.

Damit sind wir bei einem anderen Gesetz und einem anderen Paragraphen angelangt. Es ist der § 240 StGB. Die Sonderreglung für „Amtsträger“ macht diesen interessant.

Bei meiner letzten Verlängerung wurde mir nun ein Formular vorgelegt, das juristisch mit viel Mühe als rechtlich bedeutungslose „Absichtserklärung“ formuliert war. Ich sollte erklären, wie ich zukünftig verfahren wolle. Kunde von Herrn Krause oder anderen werden und damit die notwendige und nirgends vorgeschriebene Technik teuer zu erwerben und einbauen zu lassen, Schichtzettel zu führen (müssen alleinfahrende Unternehmer weiterhin nicht) oder, wie bisher, mit Kassenbuch.

Mit Druck im Magen, meine Existenzvernichtung war angedroht worden, wählte ich die Möglichkeit, zahlungspflichtiger Kunde von Herrn Krause oder anderen zu werden.

Schon beim Verlassen des Raumes hatte ich diese „Absicht“ geändert.

Meine „Absicht“, den Verantwortlichen daraus einen Strick zu drehen, habe ich allerdings nie geändert. In Vorbereitung der „Aufarbeitung“, die nun auf der Agenda steht, habe ich den Vorgang durch eine „Eidesstattliche Versicherung“ gerichtsfest belegt. Meine Ansicht, dass die Behörde mit dem Zwang zum Unterschreiben dieses Formulars die Grenze zur Strafbarkeit nach eben § 240 StGB überschritten habe, hatte ich hier im Forum kundgetan. Prompt bekam ein befreundeter Kollege wenige Tage später bei Abgabe seiner Unterlagen eben dieses auch von ihm unterschriebene Formular wortlos zurückgereicht. Auch das ist per „Eidesstattlicher Versicherung“ von diesem gerichtsfest dokumentiert!

Diese „Amtsträger“ scheinen hier also mitgelesen und sich meiner juristischen Bewertung angeschlossen zu haben.

Hilft aber nicht weiter. Denn das geforderte Formular wurde von mir unterschrieben entgegengenommen und muss nun in meiner Akte liegen. Wenn nicht, wovon ich ausgehe, kommen wir zu den Themen „Aktenmanipulation“ und „Beweismittelunterdrückung“. Das überlasse ich aber der zuständigen Staatsanwaltschaft, die ich nun, wie lange vorbereitet, auf den Plan rufen werde.

Gibt es hier weitere User, die dieses Formular unterschrieben haben und bei denen es von der Behörde bei Antragsabgabe angenommen wurde, bitte ich diese um Kontaktaufnahme per PN. Je mehr Fälle, je mehr Wucht!! Bitte unter Angabe der E-Mail. Weiteres Vorgehen gehört nicht hier ins Forum.

Da diese Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen und Straftaten gemäß § 240 StGB nach fünf Jahren verjährt sind, muss es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen verschleppt, um durch Verjährung andere Beamte straffrei zu stellen.

Den Versuch ist es trotzdem wert.

Aber es geht weiter. Wer mit einem s.o. gefälschten BMF-Schreiben ein Spiel ohne Regeln eröffnet, wird weitere Fehler machen, die justitiabel sein könnten. So zumindest meine Lebenserfahrung.

Scheint hier auch so gewesen zu sein.

Nachdem das „Kassensicherungsgesetz“ schon Ende 2016 verabschiedet worden war, ohne dass darin das Wort Taxameter überhaupt vorkommt, bekamen alle Hamburger Unternehmer, die noch immer nicht ihre Taxameter-Daten online an Herrn Krause oder neue Mitbewerber sendeten, erneut Post von der Behörde.

Nun mit der absurden Behauptung, man sei seit Anfang des Jahres verpflichtet, jeden „Geschäftsvorfall“ einzeln zu dokumentieren. Man gehe in den nächsten Kiosk oder auf den Wochenmarkt. Schreibt da irgendjemand einzelne Umsätze auf?
Man stelle sich die Klofrau auf dem Jahrmarkt vor, die jedes 50-Cent-Stück einzeln buchhalterisch als „Geschäftsvorfall“ erfassen muss!

Ich sollte nachweisen, wie ich dem nachkäme, weil man sonst nicht meine „Zuverlässigkeit“ beurteilen könne, was Folgen für meine Genehmigung haben könnte. Das Tollhaus! Der erwähnte Paragraph der Abgabenordnung schließt die Einzelaufzeichnungspflicht für Geräte ohne physikalische Eignung, mithin Taxameter, ausdrücklich aus. Stattdessen handschriftlich Einzelaufzeichnungen zu machen, ist nirgends vorgeschrieben.

Die Rechtsprechung des BFH dazu wird auch nicht durch Beamtenschreiben aufgehoben. Habe geantwortet, dass ich mich an geltendes Recht halte, und nie wieder etwas gehört.

Andere Betroffene hatten aber Angst um ihre Existenz und haben sich ohne Not Technik für € 900,- ins Taxi einbauen lassen, um Messdaten gebührenpflichtig an die Firma von Herrn Krause oder andere online zu übertragen.

Zwei davon habe ich. Einer will aussagen, der andere nicht, weil er Willkür bei seiner demnächst anstehenden Verlängerung fürchtet. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit wohl nicht zu unrecht.

Und gerade darum ist es nötig, das Spiel, das von der Behörde schon mit „gezinkten Karten“ (s.o.) eröffnet wurde, auch zu Ende zu spielen!
Wer noch nach dem Behörden-Schreiben vom Februar eingeknickt ist, und zwangsweise Kunde von Herrn Krause oder anderen wurde, möge mich bitte auch unter Hinterlassung seiner E-Mail per PN kontaktieren. „Pittlepuck“??
„Roter Stern“??

Nicht „Engel“ oder „C.L.“. Ihr seid nach meiner Kenntnis zwar auch „genötigt“ worden, nur liegt das meiner Erinnerung nach mehr als fünf Jahre zurück und ist verjährt.

Zwar kann ich die Staatsanwaltschaft zwecks Ermittlung der genauen Anzahl der Geschädigten an die Hamburger Fachwerkstätten verweisen, um die Zahl der Neuaufträge nach dem „Drohbrief“ vom Februar festzustellen. Dem muss sie in der sogenannten „Vorermittlung“, die einen „Anfangsverdacht“ ergeben muss, um dann „Ermittlungen“ überhaupt aufzunehmen, nicht nachgehen.
Und ich erwarte, dass sie das nicht tun wird, weil es ja gegen Beamte, also Ihresgleichen geht. Nennt man Korpsgeist, handeln wir kleinen Leute so, nennt man das Kumpanei.

Schön wäre zudem die Bereitschaft, die Geldbörse zu öffnen.

Ich möchte, um Tricks der Staatsanwaltschaft weil es gegen Ihresgleichen geht, von vornherein zu unterbinden, einen Strafrechtler mit der nun fälligen Anzeige nach § 240 StGB mandatieren. Der kann, anders als anzeigende Privatpersonen auch den aktuellen Stand abfragen. Die Vorbereitung mache ich. Geld kostet es trotzdem! Der Strafrechtler, konkret habe ich eine Strafrechtlerin im Auge, soll nur meine Strafanzeige juristisch „glätten“. Wäre einfacher, diese Kosten auf viele Schultern zu verteilen. Nur 20 Personen, die jeweils € 100,- auf den Tisch legen, helfen da schon weiter.

Zusammenfassung: Die Versendung des „Drohbriefs“ im Februar an einige hundert Unternehmer, die lesen können und nicht Kunde bei Krause oder anderen wurden, erfüllt nach meiner „Rechtsauffassung“ die versuchte Straftat nach § 240 StGB. Und zwar in Hunderten Fällen! Ist auch schon strafbar.

Bringe ich Fälle bei, in denen der „Versuch“ erfolgreich war, ist es für die Staatsanwaltschaft schwieriger, ihre „Kollegen“ zu schützen. Könnte zu § 258 a StGB führen!

Dann hätten wir auch Fälle echter „Schädigung“, mithin nicht nur „versuchter“ sondern „vollzogener“ mutmaßlicher Straftaten nach § 240 StGB, mir ist ja durch meine Fähigkeit, Gesetze lesen zu können, ja kein „Schaden“ außer Zeitverschwendung entstanden!

Ich suche also „Geschädigte“, die einen knappen 1000er ohne Not in Werkstätten verballert haben und Verträge mit Krause & Co abgeschlossen haben, was der nächste „Schaden“ wäre.

Wer für den Schaden aufzukommen hat, vielleicht der „Dienstherr“, ist erst danach zu klären.

Mein aufrichtiger Dank gilt den beiden Unternehmern, die nach dem unverschämten „Drohbrief“ der Behörde vom Februar Anwälte mandatiert haben, und mir den folgenden Schriftverkehr überlassen haben.

Die Antworten der Behörde, nun von einer Person unterschrieben, nicht wie der „Drohbrief“ mit „Taxi-Team“, warum nicht „Die drei von der Tankstelle“??, um bloß niemanden haftbar zu machen, könnten dieser Person nach meiner „Rechtsauffassung“ den Rückzug auf „fehlerhafte Rechtsauffassung“ verlegen.

Oder, um mit Michael Buffer zu sprechen: „Are you ready to rumble?“

Gibt es hier auch nur eine Hand voll User mit Kreuz, die ihre Zeugenaussagen liefern, um den Sack zuzumachen??

Bin gespannt!

Kommen ein paar Meldungen zusammen, wird per Mail ein Treffen verabredet. Weiteres Vorgehen dort. Kommen auch MWUs, die ja wirtschaftlich weit stärker durch den Einbau einer nirgends vorgeschriebenen Technik geschädigt wurden, möchte ich die Kosten pro Wagen umlegen.

Akzeptiert werden nur Anmeldungen von Usern, die mir hier als „sachkundig“ bekannt sind. Keine Unbekannten und schon gar keine „Wirrköpfe“ der Abteilung Napp!!




Poorboy

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 07:30
von taxipost
gute zusammenfassung,
etwas lang und mit einigen falschen schlussfolgerungen, finde ich,
aber im ganzen ganz ok.

allerding,

- beim 240er ist der versuch bereits ausreichend,
- im stbg gilt legalitätsprinzip, d.h. staatsanwaltschaft "muss" ermitteln,
- eine ermittlung unterbricht die verjährung, also alles aus 2012 ist noch "strafbar".

du brauchst also keine " weiteren geschädigten" um gegen die nötigung vorzugehen.

und weil ich grundsätzlich gegen filz bin,
bin ich bereit einen kugelschreiber für 20,- (brutto) von dir zu kaufen.
die kleinbetragsrechnung kannst du mir in einer formlosen pn zukommen lassen.
den kugelschreiber hole ich mir irgendwann, wenn ich in hamburg bin, bei dir ab.
;-)

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 08:18
von sivas
Das Taxameter ist mehr als ein Messgerät !

Das Taxameter ist eine elektronische Rechenmaschine (Computer), welche aus Messeinrichtungen für Längen und Zeiten entsprechend einer Rechenvorschrift (Tarif) einen Fahrpreis berechnet und diesen anzeigt. Die Eichung bestätigt die korrekte Umsetzung des Tarifes.
Gleichzeitig werden die Summen aller möglichen Zwischenwerte aktualisiert und abrufbar gespeichert. Dies muss aber nicht sein, sondern ist eine kostenlose Draufgabe des Geräteherstellers. Das Taxameter kann auch so programmiert werden, dass diese Werte nicht zur Anzeige gebracht werden können (denke ich mir, wär aber mal einen Versuch wert :wink: (back to the roots)).

Ein Wegstreckenzähler ist ein reines Messgerät.

Trotzdem DANKE ! für Deine Ausführungen.

Ich wollte mal den zuletzt angezeigten Fahrpreis erneut zur Anzeige bringen, ging nicht !
Dann habe ich hier und da mal rumgedrückt > plötzlich hatte ich mich aus der Schicht abgemeldet. Die Folge war: ALLE Zahlen waren auf NULL !
An die 'echten' Grundzahlen war nicht ranzukommen. Noch heute fahren wir 'in einer Schicht', halt der nächsten ...

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 11:14
von AsphaltRunner
Respekt :!:
Die Frage aller Fragen :arrow:
Wurde deine Konzession verlängert :?:

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 14:09
von RaimundHH
MOin,

@asphaltrunner

Ich bin einer der Kollegen, die "noch immer nicht ihre Taxameter-Daten online an Herrn Krause oder neue Mitbewerber sendeten und erneut Post von der Behörde bekamen..."
Wie Kollege Poorboy argumentierte ich, dass für Taxameterdaten keine digitale Aufzeichnungspflicht besteht und ich meiner Aufzeichnungspflicht gemäß AO
mittels manueller Aufzeichnungen nachkomme.
Im gleichen Zeitraum beantragte ich die Verlängerung meiner Konzession ab Juni 2017, welche mir auch um weitere 5 Jahre ohne Auflagen
verlängert wurde.

Grüße

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 14:39
von Taxi1008
Also zusammenfassend in 2 Sätzen formuliert:Den ganzen Stress, Aufwand und Kosten von mehreren Hunderten Euronen für neuen Taxameter , sim-Karten und und und hätte sich man sparen können und für die Kohle jetzt 3 Wochen Luxus Urlaub machen können all inclusive ? Das machen jetzt die Funkwerstätteninhaber, Uhrenmacher und ""die anderen"" mit unserer Kohle.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 14:50
von TaxiBabsi
Trotz aller wahrscheinlich berechtigter Kritik steht doch einer Aufrüstung in Sachen Stand der Technik und damit dem Kauf eines Fiskaltaxameters nichts entgegen. Investitionen gehören auch im Taxigewerbe dazu, und dann werden auch die Ordnungsbehörden und Finanzämter befriedigt und nicht zuletzt trägt man dann auch zu einem besseren Bild in der Öffentlichkeit bei.

Wozu diese Rechthaberei?

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 20.07.2017, 18:57
von sivas
kannst ja ein gebrauchtes Hamburger Taxameter kaufen - dann sehen die an der Elbe mal, was am Rhein für Umsätze gemacht werden.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 02:06
von Poorboy
AsphaltRunner hat geschrieben:Respekt :!:
Die Frage aller Fragen :arrow:
Wurde deine Konzession verlängert :?:

Selbstverständlich und ohne jede Auflage.

Die gerichtliche Klärung durch Verweigerung der Verlängerung und folgendem Verwaltungsgerichtsverfahren haben sie gescheut, wie der Teufel das Weihwasser.
Dann hätten sie dem Gericht erklären müssen, es sei ihre "Rechtsauffassung", dass der § 146 a der Abgabenordnung genau entgegensetzt seines Wortlauts anzuwenden ist!
Dazu hatten sie dann doch nicht die Chupze!

Darum war mir immer klar, dass sie vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und nicht aus Blödheit. Habe ich gebetsmühlenartig am Posten anderen Krause-Verweigerern immer wieder erklärt, die wegen des wachsenden Drucks unsicher wurden. Die Nagelprobe wurde immer gescheut.

Ich weiß nicht, was man sich am Alten Steinweg dabei gedacht hat und tippe auf eine Art Cäsarenwahn. Begünstigt durch die Klientel, mit der man es dort täglich zu tun hat. Mich mit Herrn Napp und seiner Freundin intellektuell in den gleichen Topf zu werfen, empfinde ich aber als schwere persönliche Beleidigung. Da reagiere ich.
Dass man Napp und seiner Freundin ohne Probleme ein X für ein U vormachen kann, weiß ich auch. Ob es auch moralisch in Ordnung ist, Leute mit solchem Verstand am Nasenring durch die Manege zu führen zur Gaudi des feixenden Publikums, weiß ich allerdings nicht. Klar hatten die Postings von Napp, seiner Freundin oder auch Taxibabsi einen enormen Unterhaltungswert, allein die Erwartung, am 1. Januar 2017 wäre alle Wagen ohne Messdatenübertragung an Krause und Co nicht mehr fahrberechtigt. Ein Brüller!!

Mussten sie so vorgeführt werden, weil sie dem Kindergarten-Weltbild anhängen, deutsche Beamte würden sich an geltendes Recht halten?

Eine andere gesetzliche Regelung, die dem massenhaften Betrug wirksam einen Riegel vorschiebt, hätte ich mir übrigens gewünscht. Musste gerade vierstellig Steuern nachzahlen, um die schwarzfahrenden "Aufstocker" zu finanzieren, die mir die Aufträge wegnehmen.

Trotzdem halte ich mich nur an geltendes Recht, nicht an für die Zukunft erwartetes Recht von Herrn Krause und seinen langjährigen Finanziers am Alten Steinweg.

Und geschädigt bin ich auch. Da ich mich geweigert habe, Geschäftsbeziehungen zu Krause und Co aufzunehmen, musste ich für die Konzenverlängerung eine erhöhte Gebühr zahlen, auch ohne jede Rechtsgrundlage.

Warum nicht € 300,- Aufschlag, wenn ich keine Reifen von Michelin nutze?

Nach einem rechtskräftigen Urteil werde ich dieses Geld zurückfordern.

Der Zuspruch per PN ist übrigens gering. Die Masse scheint froh zu sein, von der Schippe, die es nie gab, gesprungen zu sein. Dann eben mit wenig Unterstützern. Konsequent zu Ende gebracht werden muss diese unglaubliche Frechheit in jedem Fall.

Es kann nicht sein, dass ich mich über Jahre gegen eine Genehmigungsbehörde wehren muss, die eine "frei erfundene" Rechtslage entgegen aller gültiges gesetzlichen Bestimmungen anwenden will. Sich bei entschlossener Gegenwehr aber nie traut, die angedrohten "Konsequenzen" auch durchzusetzen.

Ohne diese Konsequenz, konnte es nie vor einem Verwaltungsgericht geklärt werden. Wogegen soll ich klagen, wenn meine Genehmigung trotz Weigerung, Krause und Co, Werkstätten etc sinnlos Geld in den Rachen zu werfen, ohne Auflage verlängert wird?

Darum klären wir das nun vor dem Strafgericht.

Die Leute am Alten Steinweg haben es so gewollt, sollen sie also ihren Willen bekommen.

Poorboy

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 03:17
von Volker-Hamburg
„Der Zuspruch per PN ist übrigens gering..„

Vielleicht, (?)!
weil viele Kollegen zwar irgendwo deine Hartnäckigkeit „respektieren,“ aber in der Sache (und der ZIELRICHTUNG!!) eher bei der Behörde sind = Fiskalkontrolle wollen?

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 03:43
von sivas
Poorboy hat geschrieben:... eine erhöhte Gebühr zahlen, auch ohne jede Rechtsgrundlage.
Gibt's da nicht sowas wie eine Gebührensatzung ?

Eine Zulassungsstelle hatte 10 € für ein Wunschkennzeichen kassiert. Der Bürger zahlte, beschwerte sich und bekam das Geld wieder zurück ! weil in keiner Satzung eine Gebühr dafür vorgesehen war.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 03:49
von sivas
Volker-Hamburg hat geschrieben:weil viele Kollegen ... Fiskalkontrolle wollen?
Klar doch ! Bei den Anderen ! Selbst hat man ja eine saubere Weste - meint man zumindest ... dass das eigene Tun 'plausibel' ist.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 03:54
von Volker-Hamburg
Nene..
Beispiel: Auch normalerweise "unplausibel" viele Privat-Kilometer können mit Fiskaltaxameter plausibel "bewiesen" werden. :D

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 04:11
von TaxiBabsi
Das ist wesentlich: mit Fiskaltaxameter wird Dir kein Finanzamt unplausible Kilometer, unplausible Buchführung vorwerfen können.

Nochmal: warum dagegen kämpfen? Nur weil die Ordnungsbehörden Fehler gemacht haben und Du drinnen bohren möchtest?

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 06:48
von taxipost
TaxiBabsi hat geschrieben:...
Nochmal: warum dagegen kämpfen? Nur weil die Ordnungsbehörden Fehler gemacht haben und Du drinnen bohren möchtest?
ja und ja !!!

weil

1.
jeder soll selbst entscheiden können,
ob er sich ggf. vom fa "unplausibilität" vorwerfen lassen will,

2. (was noch viel wichtiger ist),
weil die behörde den "fehler" mit absicht, mit vorsatz,
und wiederholt machte.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 08:38
von KlareWorte
TaxiBabsi hat geschrieben:Das ist wesentlich: mit Fiskaltaxameter wird Dir kein Finanzamt unplausible Kilometer, unplausible Buchführung vorwerfen können.

Nochmal: warum dagegen kämpfen? Nur weil die Ordnungsbehörden Fehler gemacht haben und Du drinnen bohren möchtest?

Das ist sachlich falsch. 1. Schichzettel sind dann weiterhin zu führen 2. wird Geschäftsvorfälle nicht korrekt abgebildet 3. je weniger Umsätze über den Taxameter laufen, desto unnützer der FT (das gab sogar der Herr der OFD Niedersachsen zu), weil desto weniger überprüfbar die Daten werden. In Berlin und Hamburg ist der FT ja schön, in der Provinz ist er ein unnütze Ausgabe. Gerade Punkt 3. raffen hier die wenigsten, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 09:50
von sivas
Mit der totalen Kontrolle der Auftragsvergabe in Verbindung mit der Einbindung der Taxameternutzung haben die Unternehmer ein perfektes Fahrer-Kontrollsystem aufgebaut. UND SIE NUTZEN ES !
(In der Provinz ist so ein System nicht notwendig, weil es dort keine Einsteiger gibt und damit dem Chef eh jede Fahrt bekannt ist, i.d.R.auch mit Fahrziel, gerade bei Krankenfahrten.)

Der selbstfahrenden Einzelunternehmer wie auch das eingespielte 'Chef-Fahrer-Gespann' hat diese Kontrollmöglichkeiten noch nie genutzt, sie schalten das Taxameter ein, wie es ihnen beliebt.

Da kommt dann Punkt 3.) zum Tragen: bei ihnen ist das FT deshalb unnütz, schlimmer noch: ihr Tun wird bei Nutzung eines FT's sogar 'reingewaschen' ! Klar, dass sie es wollen - zur Kontrolle der Anderen und zur eigenen Reinwaschung !

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 21.07.2017, 16:09
von Poorboy
sivas hat geschrieben:Das Taxameter ist mehr als ein Messgerät !

Das Taxameter ist eine elektronische Rechenmaschine (Computer)
Das ist falsch. Taxameter messen und rechnen nicht!

Sie messen nur in einer anderen Einheit, also Geld, gemäß amtlichen Tarif. In Hamburg haben wir bekanntlich zwei Tarife. Muss man sich vorstellen als ob ein Meter einmal in Zentimetern gemessen wird und dann die Zahl 100 anzeigt wird, zu einem anderen Zeitpunkt in Zoll. Das Gerät zeigt dann 39,37 an. Gemessen wurde in beiden Fällen aber nur 1 Meter!

Wie es der Behörde gelungen ist, ihrem Dienstherrn, also Senat und Bürgerschaft vorzuspinnen, Krause Technik zur Sicherung von Messdaten sei gesetzlich verpflichtend und käme demnächst für alle, dürfte auch dienstrechtlich noch zu würdigen sein.

Hamburg hat ja Millionen bereit gestellt, um Krauses Messdaten-Sicherung, für alle Taxen zu finanzieren. In Vorbereitung dazu muss der Dienstherr von seinen Beamten vorsätzlich falsch informiert worden sein.

Poorboy

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 22.07.2017, 01:50
von sivas
Genaugenommen ist ein Taxameter ein elektrisches Impuls-Zählgerät mit angeschlossenem Rechenwerk. Als Ergebnis wird ein Fahrpreis ausgegeben.
Beim mechanischen Taxameter hatte eine Welle direkt das Rechenwerk betätigt und das Umklappen der Fahrpreisanzeige bewirkt.

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Verfasst: 22.07.2017, 03:43
von Poorboy
Auch falsch, es rechnet eben nicht! Strecke und Großraumzuschlag musst Du selbst addieren. Rechnen kann das Ding nicht.
Es sind nur im gestaffelten Tarif unterschiedlich lange Strecken programmiert, nach denen ein Impuls gesendet wird, der das Zählwerk jeweils um 10 Cent weiterspringen lässt, In Hamburg im Tarif 2 in den ersten vier Kilometern alle 40 Meter ein Impuls, in den Kilometern 5 bis 9 alle 43,5 Meter ein Impuls, danach alle 62,5 Meter!

Nur ausgemachte Idioten können so ein Zählwerk, das man nur starten und stoppen kann, ohne jede Eingabemöglichkeit, für eine Kasse halten.

Die Behörde muss das wissen und hat das Ding damit wohl vorsätzlich fälschlich zur Kasse erklärt.

Als die Hamburger Bürgerschaft fünf Millionen Euro bereitstellte, um alle Taxen mit der Technik nach dem gusto von Herrn Krause auszustatten, wurde in der Vorlage, die ja von irgendjemanden in der Behörde erstellt und unterschrieben worden ist, wohl nicht von den drei Vorzimmerdamen, das Wort "Kasse", auf das sich alle Vorgaben des BMF bezogen und beziehen, offenbar sorgsamst vermieden:

http://taxi-magazin.de/taxi/posts/hambu ... 1.php?p=60

Es ging nur um "Datenauswertung" von Messgeräten, die noch nie und nirgends gesetzlich vorgeschrieben war. Ein Schelm...

Senat und Bürgerschaft wurden also von Beamten der Verkehrsgewerbeaufsicht nach Strich und Faden "verpopot"!

Also: "gezinkte Karten" beim bearbeiteten BMF-Schreiben aus 2010, "gezinkte Karten" bei der Vorlage für Bürgerschaft und Senat, um Millionen für das "Sponsoring" der Krauseschen Technik locker zu machen. Und im Februar, nach Verabschiedung des "Kassensicherungsgesetzes" im "Drohbrief" noch einmal "gezinkte Karten"mit der irren Behauptung, jeder Geschäftsvorfall sei einzeln in der Buchhaltung zu erfassen. Gilt prinzipiell schon, nur für die erwähnten Klofrauen mit unzähligen "Geschäftsvorfällen" von jeweils 50 Cent und auch uns aus Gründen der Zumutbarkeit laut geltender BFH-Rechtprechung eben nicht!!

Und die Herren Juristen ( ich verkneife mir mal die Einschätzung von Tucholsky) haben das alles so wenig verstanden wie der hyperaktive Napp und seine Freundin??

Mea culpa ist hier die Frage. Die Antwort:

http://www.tesymex.de/

Eine Firma ohne Geschäftsmodell aber mit guten Beziehungen zu der agierenden Behörde, der durch massenhaft "gezinkte Karten" Angstkunden zugetrieben wurden.
Muss völlig selbstlos geschehen sein. Hamburger Firma, Hamburger Behörde, natürlich besteht da kein Zusammenhang. Berliner Behörde hat dann nachgezogen. Keine andere Verkehrsgewerbeaufsicht im ganzen Land hat sich daran beteiligt.

Alle zu dumm??

Nun grübelt mal schön!

Poorboy