"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.10.2017, 07:43

sivas hat geschrieben: ...
Das Ergebnis des Zählens des erhaltenen Bargeldes ist steuerlich relevant, sonst nix !
...
sivas,
du darfst kein bargeld in eine kasse, geldbörse, geldbeutel etc.,

die/den du später einfach auszählst !!!,

ohne grundaufzeichnung reinlegen !!!!!!!!

und diese aufzeichnungen geben erklärung über das ergebnis deiner zählung ab.
wenn deine zählung also steuerlich relevant ist,
dann ...

ist dasso schwer zu verstehen,
ohne ei kein huhn :D .
Zuletzt geändert von taxipost am 22.10.2017, 07:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 22.10.2017, 11:35

Unter "Ergebnis des Zählens des erhaltenen Bargeldes" meine ich das direkte Zählen nach Erhalt. Dieser Wert wird dann abzüglich des Wechselgeldes im Schichtbuch notiert.
Am Ende des Tages sollte die Summe der Einzelnotierungen gleich dem Betrag in der Börse sein.

Aber das hast Du Dir bestimmt gedacht, dass ich es so meine. :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 22.10.2017, 14:22

taxipost hat geschrieben:bmf 2010 [...]

klartext:
kannst du die erforderlichen daten für die vorgeschriebenen dauer
nicht im gerät selbst speichern und sie dort aufbewahren,

oder

willst du das gerät mit den gespeicherten daten
für die vorgeschriebenen dauer nicht aufbewahren,
Das BMF-Schreiben macht die Aufbewahrungsdauer beim besten Willen nicht vom Willen des Unternehmers abhängig. Wenn es nach ihm ginge, müsste der Unternehmer diese Geräte aufbewahren.
taxipost hat geschrieben:bmf 2010 [...]

klartext:
kannst du die erforderlichen daten für die vorgeschriebenen dauer
nicht im gerät selbst speichern und sie dort aufbewahren,

[...]
dann

musst du diese daten aus dem gerät entprechend exportieren und archivieren !
der steuerpflichtige ist für die daten, deren export, das archiv sowie entsprechende
nachweise verantwortlich und hat diese bei eine prüfung ggf. vorzulegen.
nicht der bedienstet der finanzbehörde.
Diese "Übergangregelung" hätte nach dem BMF-Schreiben jedoch nur bis zum 31.12.2016 gegolten!

@taxipost
Du berufst Dich hier im wesentlichen ausschließlich auf das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 und verkennst damit die Rechtsnatur und die - zu Lasten des Steuerpflichtigen fehlende - Bindungswirkung von BMF-Schreiben.

BMF-Schreiben sind zur Rechtsfindung denkbar ungeeignet, da sie insoweit keinerlei rechtliche Außenwirkung entfalten und weder den Steuerpflichtigen noch die Gerichte binden.

Sie stellen lediglich Weisungen innerhalb der Finanzverwaltung dar, die damit oftmals auch noch auf für sie unliebsame Entscheidungen in der Rechtsprechung reagiert. In einem gewissen Sinne handelt es sich bei ihnen also auch um "Wunschzettel" der Behörde.

Die Finanzgerichte, die diese Fragen letztendlich zu beurteilen haben, sind nur an Gesetz und Recht gebunden und dürfen BMF-Schreiben auch nicht in gleicher Weise wie Gesetze handhaben. Finanzgerichte werden BMF-Schreiben nur zu Gunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigen, in Fällen, in denen diese aus Gründen der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen. Denn der Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch darauf, grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden. So hätte die Finanzverwaltung z. B. nicht die Aufzeichnungen eines einzelnen Taxiunternehmers abweichend von der "Übergangsregelung" im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 deswegen beanstanden können, weil dieser die (vermeintlichen) Aufbewahrungspflichten nicht schon vor dem 31.12.2016 erfüllt hätte.

Mein Vorschlag: versuche Deinen Standpunkt doch - wie ein Finanzgericht - ohne den Rückgriff auf das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zu begründen.

Die Hamburger Genehmigungs- und Finanzbehörden halten dieses BMF-Schreiben offenbar ohnehin für überholt. Sie berufen sich im wesentlichen auf die in § 146 Abs. 1 AO nunmehr ausdrücklich genannte Einzelaufzeichnungspflicht. Dabei legen sie die Schlussfolgerung nahe, dass diese Pflicht neu eingeführt worden sei. Dabei haben sie aber die in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gebrachte Entstehungsgeschichte und den Regelungszweck offensichtlich nicht (rechtzeitig) gesehen, denn danach sollte die Gesetzesänderung lediglich die ohnehin schon bestehende Einzelaufzeichnungspflicht gesetzlich klarstellen, aber keine neue Regelung schaffen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 22.10.2017, 16:03

@Yes

volle Zustimmung, ergänzend dazu: die in §146 AO beschriebene Einzelaufzeichnungspflicht beschreibt
nicht eine grundsätzliche digitale Aufzeichnungspflicht, die wird erst in §146a genauer beschrieben, wobei
Taxameter nicht unter die digitale Aufzeichnungspflicht von §146a fallen, somit gelten für Taxiunternehmer lediglich
die Einzelaufzeichnungspflichten gemäß §146 und die können auch manuell/handschriftlich erfüllt werden.

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 23.10.2017, 00:47

Noch immer falsch:

"§ 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

(1) 1Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. 2Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. 3Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht. 4Das gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a verwendet."


Da der Taxameter eben keine elektronische Kasse ist, entfällt die Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen vollständig!!!!


Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.10.2017, 06:20

Poorboy, wir verkaufen doch keine Waren, wo anhand des Wareneinganges auf den Verkauf geschlossen werden kann. Wir verkaufen eine Dienstleistung.
Bei uns kann zwar anhand der gefahrenen Kilometer auch auf den Umsatz geschlossen werden (~1,10 €/km), die dabei sich ergebenden Werte differieren aber sehr stark.

Der für uns schon immer geltenden Einzelaufzeichnungspflicht können wir nur entkommen, wenn wir die Summe der Einzeleinnahmen aus den Taxameterdaten täglich durch Differenzbildung ableiten, da beide Verfahren zum selben Ergebnis kommen (Schichtzettelurteil). Dieses Verfahren ist allerdings fehlerbehaftet, weil nicht alle Einnahmen damit zwingend erfasst werden.

Was wir nicht müssen ist, Taxameterdaten nach 146a elektronisch aufzeichnen und archivieren, weil unsere Taxameter keine Kassen sind (KassenSichV), obwohl wir sie wie eine solche nutzen.

Aufgrund dieser fehlerbehafteten, kassenähnlichen Nutzug empfehle ich EWUs, zur Einnahme-Einzelaufzeichnung zurück zu kehren, da mit dieser auch Trinkgeldzahlungen erfasst werden und die Umsatzsteuerabfuhr korrekt erfolgt, weil quittierte Beträge den tatsächlichen Einnahmen entsprechen. Der Hauptgrund für die Rückkehr ist aber der Umstand, dass die Taxameterdaten dabei völlig vergessen werden können - wer weiss, was noch alles kommt ... wir nutzen diese Daten dann einfach nicht mehr fiskal.

Die neu verkauften Taxameter müssen eine Datenschnittstelle haben. Die alten können weiterhin verwendet werden.

meine ich

sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.10.2017, 08:37

sivas hat geschrieben: Am Ende des Tages sollte die Summe der Einzelnotierungen gleich dem Betrag in der Börse sein.
und was machst du dann mit den "Einzelnotierungen" die u.a. taxameter enthalten ?!
was ist wenn du nur den taxameter fahrpreis bekommst ???
Zuletzt geändert von taxipost am 23.10.2017, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.10.2017, 08:40

Poorboy hat geschrieben: Da der Taxameter eben keine elektronische Kasse ist, entfällt die Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen vollständig!!!!


Poorboy
klar,

im taxigewerbe dürfen die unternehmer jetzt, nach der gesetzesänderung, sich am monatsende hinsetzen und
den umsatz würfeln oder mit hilfe einer glaskugel bestimmen.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.10.2017, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.10.2017, 08:48

Yes hat geschrieben: BMF-Schreiben sind zur Rechtsfindung denkbar ungeeignet, da sie insoweit keinerlei rechtliche Außenwirkung entfalten und weder den Steuerpflichtigen noch die Gerichte binden.
scheinbar muss ich doch mandarin lernen...
ich schrieb bereits:

das BMF-schreiben reglementiert keine neue pflicht !!!
am 26.11.2010 hat BMF veröffentlicht,
dass die ausmahme von der genannten pflicht am 31.12.2016 endet.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.10.2017, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.10.2017, 09:18

taxipost hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:Am Ende des Tages sollte die Summe der Einzelnotierungen gleich dem Betrag in der Börse sein.
und was machst du dann mit den "Einzelnotierungen" die u.a. taxameter enthalten ?!
Die Einzelnotierungen entsprechen dem beidseitig akzeptierten und gezahlten Beförderungsentgeld. Diese Preisfindung kann vielbegründet sein, ein vom Taxameter angezeigter Fahrpreis kann dabei auch eine Rolle spielen, muss aber nicht, dem Kunden ist die 12,80 €-Fahrt einfach 20 € wert. Soll ich die Beweggründe des Kunden mitnotieren ? ich kenne sie doch gar nicht.

Für das Hochtragen von Waren verlange ich 6 €, der Pups unterwegs schlägt mit 1 € zu Buche, das Taxameter zeigt 14,70 € an, der Kunde gibt mir 25 €. Was soll ich denn da alles aufschreiben ? Einnahme = 25 € langt !
Vielleicht hat der Fahrgast ja 5x gepupst, ohne dass ich dies gemerkt habe. Deshalb gab er 25 €.
Zuletzt geändert von sivas am 23.10.2017, 10:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.10.2017, 09:30

sivas hat geschrieben:...Einnahme = 25 € langt !
nein !

die sache ist so klar wie klossbrühe.

jeder cent der bar in eine kasse eingelegt oder rausgenommen wird,
muss entsprechend dokumentiert werden.

diese dokumentation muss stets aufbewahrt werden !!!

das gilt auch dann,
wenn der umsatz durch sivas auszählung ermittelt und anschliessend aufgeschrieben wird
oder
durch poorboys würfelspiel festgelegt wird.

war schon "immer so" und daran hat sich nichts geändert !!!

die o.g. dokumentation enthält taxameterwerte,
weil im taxigewerbe der fahrpreis am taxameter auszuweisen ist.

das sind unstreitige fakten !!!

es bleibt nur ungeklärt,
ob die taxameterwerte weiterhin per hand notiert werden dürfen
oder
sie seit dem 1.1.2017, ggf. zusätzlich, in der urspringlichen form vorliegen müssen.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.10.2017, 09:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.10.2017, 10:23

Der Taxiunternehmer, der seine Einnahmen mittels Differenzbildung seines Fahrpreisspeichers ermittelt, nutzt diese Daten und muss sie folgerichtig aufzeichnen. Das macht er aber nur mit den Anfangs- und Schlusswerten ! Auf Schichtzetteln oder in Monatsübersichten. Die Einzelwerte interessieren ihn nicht.

Der Einzelaufzeichner nutzt keine Taxameterdaten zur Einnahmeermittlung. Er zeichnet seine Einnahmen lieber EXAKT auf, mit Trinkgeld, einschliesslich sonstiger Einnahmen.
Zuletzt geändert von sivas am 23.10.2017, 11:09, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 23.10.2017, 12:23

taxipost hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:...Einnahme = 25 € langt !
nein !

die sache ist so klar wie klossbrühe.

jeder cent der bar in eine kasse eingelegt oder rausgenommen wird,
muss entsprechend dokumentiert werden.

diese dokumentation muss stets aufbewahrt werden !!!
Wieso,

wenn ich Einnahme bar 25€ inkl. 7 % MwSt aufschreibe ist
der Geschschäftsvorfall dokumentiert und ich erfülle die gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht.

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 23.10.2017, 13:11

taxipost hat geschrieben:jeder cent der bar in eine kasse eingelegt oder rausgenommen wird,
muss entsprechend dokumentiert werden.
Das ist insoweit falsch, als Unternehmer, die Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, gar nicht zur Kassenführung verpflichtet sind.
RaimundHH hat geschrieben:Wieso,

wenn ich Einnahme bar 25€ inkl. 7 % MwSt aufschreibe ist
der Geschschäftsvorfall dokumentiert und ich erfülle die gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht.
Das ist zutreffend.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 24.10.2017, 00:11

taxipost hat geschrieben:jeder cent der bar in eine kasse eingelegt oder rausgenommen wird,
muss entsprechend dokumentiert werden.
Das ist bei einer Bilanzierung so! Nicht, wie Yes schon schrieb, bei einer EÜR!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 24.10.2017, 06:52

Yes hat geschrieben: Das ist insoweit falsch, als Unternehmer, die Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, gar nicht zur Kassenführung verpflichtet sind...
blödsinn !

4/3 rechner müssen nur keine bücher führen !

jeder unternehmer der mit bargeld hantiert muss eine kasse haben und
diese ordnungsgemäss führen !!!

kassenführung hat "nichts" mit der gewinnermittlung zu tun.
auch bereits geschrieben.

jetzt sind wir wenigstens beim richtigen thema angekommen - basics ! :lol:
Zuletzt geändert von taxipost am 24.10.2017, 07:04, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 24.10.2017, 14:43

taxipost hat geschrieben:jeder unternehmer der mit bargeld hantiert muss eine kasse haben und
diese ordnungsgemäss führen !!!
Da liegst Du falsch.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 24.10.2017, 19:41

Nach zwei Monaten warten, habe ich heute vom LABO Post erhalten, die ich euch nicht vorenthalten will. Besonders interessant für Berliner Kutscher.

Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Von Kollegen und Funkwerkstätten wurde mit mitgeteilt, dass das Hale Cey Online-System als "Insikalösung" behördlicherseits anerkannt wird.

Ich möchte Sie bitten, mir dies kurz zu bestätigen oder nicht zu bestätigen.

Vielen Dank.

Hochachtungsvoll,

AsphaltRunner
Die Antwort :
Sehr geehrter AsphaltRunner,



ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen.



Das LABO bewertet dem Grunde nach keine Fiskaltaxameter und die Ihnen zu Grunde gelegten technischen Systeme, sondern ausschließlich die vorgelegten Unterlagen bzw. Dateien, die vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden müssen.



Sollten Sie erwägen, dieses Aufzeichnungssystem zu nutzen, steht einer Konzessionierung nichts entgegen. Zurzeit liegen keine Informationen aus Betriebsprüfungen für dieses Aufzeichnungssystem vor.



Mit freundlichen Grüßen


xx


¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. III - Fahrerlaubniswesen
Gewerbliche Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Antragsbearbeitung, Fahrzeugabnahme
III C 321

Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin
Telefon : +49 30 90269 2363

Fax : +49 30 90269 2395
E-Mail : xx@labo.berlin.de
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ilkoep
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 24.10.2017, 21:06

AsphaltRunner hat geschrieben:unveränderbar gespeichert
Das ist der Knackpunkt.

Bei Hale-Key old kannste Umsätze verschieben/verschwinden lassen auf Deibel komm raus. Online = nada, zilch, zero.

Leider laufen noch Träumtanzer herum die meinen ihre Daten auf einem Abakus ermitteln zu können.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 24.10.2017, 21:45

ilkoep hat geschrieben:
Bei Hale-Key old kannste Umsätze verschieben/verschwinden lassen...
Da kenne ich mich nicht aus.
Jedenfalls kannst du nicht den Summenspeicher im Taxameter verändern. Mal ganz davon abgesehen, dass er verplompt ist.
Gibt auch Hale key new :?:
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