"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 29.10.2017, 14:12

Yes hat geschrieben: Ja, ist es denn Aufgabe von steuerzahlenden Taxiunternehmern,
der war gut
Yes hat geschrieben: eh nicht autorisierten Behörden
bmvi sieht das etwas anders
Yes hat geschrieben: auch noch Zeit- und Personalersparnisse zu finanzieren?
die unternehmer finanzieren nix, sie sollen nur das vorgeschriebene liefern.
:D
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Yes
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 29.10.2017, 15:17

Bist Du ein *** der Behörde oder darf man Mitleid haben?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 29.10.2017, 15:31

Bist Du ein ***
Jetzt weiß ich auch, warum Sivas weiter oben "Agent" geschrieben hat...

RaimundHH
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 29.10.2017, 16:51

taxipost hat geschrieben:
in Berlin will labo digitale taxameteraufzeichnungen haben.
auch wenn diese nicht zu 100% die einnahmen dokumentieren,
so können diese maschinell ausgewertet werden.
die masçhine sortiert vor und
bei bedarf kann dann zeitintensiv genau hingeschaut werden.

.
Was das Labo Berlin oder irgendeine andere Genehmigungsbehörde will ist das eine,
was gesetzlich vorgeschrieben ist das andere.

Und laut Gesetz / AO muß nun mal jeder Geschäftsvorfall (das was auf der Quittung seht / stehen würde) einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet
aufgezeichnet werden.

Und jetzt frage ich dich gerne nochmal, wo finde ich bei Deiner kombinierten digitalen/manuellen Aufzeichnung diesen Geschäftsvofall
einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet und in einer Weise, daß die Entstehung und Abfolge nachvollziehbar ist.

Oder konkret:
Fahrgast hat eine Taxiquittung von taxipost über 35€ steuerlich geltend gemacht (Vorsteuer, Betriebskosten),
das FA möchte jetzt von Taxipost die Aufzeichnung/Buchung von den 35€ Betriebseinnahme (Geschäftsvorfall) überprüfen.
Was sagst Du dann? Laut Taxameterdaten habe ich einen angezeigten Fahrpreis über 31,50€ gespeichert
und laut "Tippzettel" (Tagessumme oder jeder einzelne Tip?!) hatte ich einmal oder mindestens 3,50€ Tip an diesem Tag.
Die 35€ als Geschäftsvorfall muß man sich jetzt halt in Summe vorstellen, aufgezeichnet sind sie leider nicht.

Es steht jedem frei seine Taxameterdaten digital zu speichern, auch um bei den Behörden "auf schön Wetter" zu machen, jedoch
ersetzt dies nicht die Einzelaufnahmepflicht laut AO.
Jedoch genau dies wird von den Behörden suggeriert.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 29.10.2017, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 29.10.2017, 17:22

RaimundHH hat geschrieben: Oder konkret:
Fahrgast hat eine Taxiquittung von taxipost über 35€ steuerlich geltend gemacht (Vorsteuer, Betriebskosten),
das FA möchte jetzt von Taxipost die Aufzeichnung/Buchung von den 35€ Betriebseinnahme (Geschäftsvorfall) überprüfen.
Was sagst Du dann? Laut Taxameterdaten habe ich einen angezeigten Fahrpreis über 31,50€ gespeichert
und laut "Tippzettel" (Tagessumme oder jeder einzelne Tip?!) hatte ich einmal oder mindestens 3,50€ Tip an diesem Tag.
Die 35€ als Geschäftsvorfall muß man sich jetzt halt in Summe vorstellen, aufgezeichnet sind sie leider nicht.
Ganz einfach. Stell die Quittung richtig aus: Fahrpreis und Tip getrennt.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 29.10.2017, 21:09

Mit einer Quittung bestätige ich den Erhalt von zB. Geld. DAS ist die Firmeneinnahme.

Warum soll ich da einen geringeren Betrag draufschreiben oder diesen gar in Teilbeträge aufschlüsseln ? Der Kunde will das doch gar nicht (weil er dann womöglich nur einen der Teilbeträge erstattet bekommt).

Will der Kunde MIR etwas geben, so kann er es anschliessend tun, so wie ich dies beim Friseur mache. Oft steht da dann ein Sparschwein.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 29.10.2017, 21:36

"so, jetzt hätt' ich gern 12,80 € von Ihnen"
"ich geb' Ihnen aber nur 10 €. Das Auto ist ja ein rollender Schrotthaufen, bei dem man während der Fahrt die Türe festhalten muss - damit man sie nicht verliert."
"na gut, sie sind nicht der erste ..."
"und bitte eine Quittung !"
:
klimper klimper, raschel raschel, schreib schreib, ratsch
:
"so, hier ham'se noch 5 € - weil sie gut gefahren sind ... und für das Erlebnis"
:
"und bitte die Tür nicht so fest zuschlagen. Danke !"

Wieviel von den 5 € geb' ich meinem Chef ? er ist ja für das Erlebnis verantwortlich.
Zuletzt geändert von sivas am 29.10.2017, 22:07, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.10.2017, 08:14

Yes hat geschrieben:Bist Du ein *** der Behörde oder darf man Mitleid haben?
:lol:
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 30.10.2017, 08:23

sivas,

was der fahrgast bezahlen oder quittiert haben will,
ist ohne bedeutung,
denn

das alles ist gesetzlich geregelt und kein wunschkonzert. :wink:
und du hast dich an die vorgeschriebenen preise zu halten,
sonst owi.

ob das auto ein rollender schrotthaufen ist,
das entscheidet der fahrgast ebenfalls nicht !
Zuletzt geändert von taxipost am 30.10.2017, 08:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 30.10.2017, 12:44

ilkoep hat geschrieben:
Ganz einfach. Stell die Quittung richtig aus: Fahrpreis und Tip getrennt.
Ändert nichts an der Problematik, weil der Geschäftsvorfall immer noch 35€ beträgt, oder
meinst Du ich soll zwei Quittungen ausstellen, eine über den Fahrpreis und eine über den Tip :wink:

Und wenn der Fahrgast per Karte zahlt?! Soll ich dann auch die Karte zweimal durchziehen? einmal für den Fahrpreis und einmal für den Tip.

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 30.10.2017, 19:21

Warum so kompliziert?

Als Unternehmer musst Du eh Deinen Tip aufzeichnen und in die Buchführung einspeisen. Ob als Einzelbeleg oder Tagesbericht nach Kassenzählung? Sprich mit Deinem Sachbearbeiter vom FA. Der beisst nicht.

Der angestellte Fahrer ist davon befreit und zieht den KK-Beleg genauso wie die Tank- und Waschbelege von seiner ermittelten Einzahlungssumme ab. War schon immer so und wird sich auch vorläufig nicht ändern :mrgreen: .

Jetzt musste nur noch MT wegen eben dieser Problematik kräftig gegen das Schienbein treten, Deine Fahrer anweisen Quittungen korrekt auszustellen und dann klappt es auch mit den Nachbarn.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 30.10.2017, 19:58

taxipost hat geschrieben:was der fahrgast bezahlen oder quittiert haben will,
ist ohne bedeutung,
denn

das alles ist gesetzlich geregelt und kein wunschkonzert. :wink:
und du hast dich an die vorgeschriebenen preise zu halten,
sonst owi.
Die Quittung ist zwar gesetzlich geregelt, so gesehen aber ein "Wunschkonzert" des Fahrgastes, denn der Fahrer ist auf dessen Verlangen hin verpflichtet, eine Quittung auszustellen (§ 368 BGB). Eine Quittung umfasst dann auch die empfangenen Leistungen und nicht den von der Taxenordnung vorgegschriebenen Fahrpreis. Das ist weder verboten noch ordnungswidrig.
taxipost hat geschrieben:ob das auto ein rollender schrotthaufen ist,
das entscheidet der fahrgast ebenfalls nicht !
Bei Mängeln kann der Fahrgast nach den §§ 634 Nr. 3 2. Alt., 638 BGB die Vergütung mindern.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 30.10.2017, 20:31

Yes hat geschrieben:Eine Quittung umfasst dann auch die empfangenen Leistungen und nicht den von der Taxenordnung vorgegschriebenen Fahrpreis.
Genau. Fahrpreis, Tip und sonstige Extras.

Jeder macht sich zum Obst wie er will. Was hat ein Werksvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag zu tun?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 30.10.2017, 22:22

ilkoep hat geschrieben:Was hat ein Werksvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag zu tun?
Ein Vetrag über die Beförderung mit dem Taxi ist als Werkvertrag einzuordnen.

Das Abgrenzungskriterium ist der bei einem Werkvertrag geschuldete Erfolg, d.h. die Herbeiführung eines vereinbarten Arbeitsergebnisses. Gegenstand eines Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (§ 631 Abs. 2 2. Alt. BGB).

Bei einer Taxifahrt wird ein durch Dienstleistung herbeizuführender Erfolg geschuldet, weil der Schwerpunkt der geschuldeten Leistung auf der Beförderung des Fahrgastes zum Zielort liegt. Dies gilt für alle (Personen-) Beförderungsverträge (Palandt/Sprau vor § 631 Rdn. 17a).

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Marvin » 30.10.2017, 23:30

ilkoep hat geschrieben: Ganz einfach. Stell die Quittung richtig aus: Fahrpreis und Tip getrennt.
Eine Quittung für den Gesamtbetrag ist für Unternehmer das einzig Richtige. Was Du vor dem Strich, unter dem der Gesamtbetrag steht, alles aufschlüsselst, bleibt Dir überlassen. Das kannst Du aber auch lassen. Relevant ist der erhaltene und versteuerte Betrag. Ob sich der korrekt an der Taxenordnung orientiert, geht das Finanzamt nix an. Wenn es Dir Spaß macht, kannst Du auch noch die einzelnen Tatifbestandteile aufführen, hauptsache irgendwo steht die Summe. Für die Frage nach dem ermäßigten Steuersatz zählt das Beförderungsmittel und die Strecke, nicht der Preis. Denn bei Fahrten außerhalb des Tarifgebietes unter 50 Km ist der frei zu vereinbaren aber trotzdem nur mit 7% zu versteuern.

Fahrer müssen den Tipp getrennt aufführen, wenn sie ihn behalten wollen. Dann explizit ohne Steuer. Wenn sie ihn an den Unternehmer weiterleiten, siehe oben. Dann muss er den Betrag versteuern.

Aber um die Quittung geht es hier nicht, sondern um das Verbuchen eines Geschäftsvorfalles. Der besteht nun mal aus der Barzahlung des Kunden. Ich wüsste keinen Grund, warum man diesen Vorgang in irgendwelche imaginären Untervorfälle aufteilen sollte, die auf verschiedenen Medien gespeichert werden. Wahrscheinlich wird man als Kleinunternehmer dafür nicht erschossen - aber korrekt ist das nicht.

Was sicher aufschlagen wird, ist die Vorgehensweise die vermutlich 90 % aller Tesyfuck Nutzer anwenden, zwar die Touren einzeln buchen zu lassen, aber den Tipp später als Gesamtsumme nachzubuchen. Ich vermute mal, dass viele Nutzer nicht einmal den Steuersatz oder die Zahlungsart (bar/Vr/Karte) korrekt zuordnen. Dann wäre die Buchführung ein Haufen Müll. Im Grunde ist selbst die spätere Zuordnung nicht statthaft.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 31.10.2017, 02:03

Moin zusammen,
ich unterstelle und vermute mal, dass manche Fahrer noch nicht einmal in der Lage sind die MWSt von 7 bzw 19 % aus dem Fahrpreis heraus zu rechnen.

Man hört es doch immer wieder, is doch klar alder 7 % von hundert sind 7 Euros, also netto 93 Euros.
Au weia........., es sind aber gerundet 93,45 €.
Wie mag es dann erst bei 19% aussehen ?
Da sind es bei 200 € brutto auch nicht 181 € netto, sondern 168,07 €.
Man sollte vielleicht die Fahrer erstmal schulen, bevor man Einnahmen ins Kassenbuch übernimmt.

Und manche Fahrgäste möchten halt eine Quittung, auf der die MWSt extra ausgewiesen ist.

Aus dem Grunde hat mein Chef Schichtzettel, auf denen notiert werden soll welche Fahrt dem 19%-Satz unterlag.
Ich denke mal, dass der Unternehmer mit entsprechend geschulten Fahrern auf der richtigen Seite ist.

Ich wünsche 2 angenehme und schöne Feiertage.
Gruß
Wolfgang

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 31.10.2017, 02:50

Hier sollen aber nicht Einnahmen sondern Messergebnisse versteuert werden :mrgreen: :mrgreen: !

Bestimmt klärt uns taxipost auf, welcher Steuersatz denn für Messergebnisse anzuwenden ist :mrgreen: 8) !


Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 31.10.2017, 07:40

Grossraum hat geschrieben:ich unterstelle und vermute mal, dass manche Fahrer noch nicht einmal in der Lage sind die MWSt von 7 bzw 19 % aus dem Fahrpreis heraus zu rechnen.
Nicht nur Fahrer, auch Unternehmer !

Hab jetzt 'ne Kasse gesehen, da werden keine Geldbeträge mehr eingegeben, da tippt man Bilder an ! Bilder von Geldscheinen und Münzen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 31.10.2017, 07:56

Yes hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:Was hat ein Werksvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag zu tun?
Ein Vetrag über die Beförderung mit dem Taxi ist als Werkvertrag einzuordnen.

...


Bei einer Taxifahrt wird ein durch Dienstleistung herbeizuführender Erfolg geschuldet,
Kannste Dich auch mal entscheiden?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

A. Der Taxler verpflichtet sich den Kunden von A nach B zu bringen.

B. Der Taxler verpflichtet sich den Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes unfallfrei von A nach B zu bringen.

B würde ich nicht unterschreiben.

Schönen Feiertag (leider haben wir nur einen)

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 31.10.2017, 12:27

ilkoep hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:Was hat ein Werksvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag zu tun?
Ein Vetrag über die Beförderung mit dem Taxi ist als Werkvertrag einzuordnen.
...

Bei einer Taxifahrt wird ein durch Dienstleistung herbeizuführender Erfolg geschuldet,
Kannste Dich auch mal entscheiden?
Ich hatte mich bereits für einen Werkvertrag "entschieden". Taxifahrten werden regelmäßig als Werkleistung eingeordnet.

Ohnehin hat jeder Werkvertrag auch eine Arbeits- oder Dienstleistung zum Gegenstand. Für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses kommt es darauf an, ob bei einer Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf dem geschuldeten Erfolg oder der Tätigkeit als solcher liegt. Beim Werkvertrag wird ein bestimmter Erfolg geschuldet und beim Dienstvertrag lediglich die Erbringung der Dienste, die Tätigkeit als solche.

Beim Vertrag über eine Taxifahrt liegt der Schwerpunkt auf dem geschuldeten Erfolg, weil der Fahrer sich zu einem Ergebnis verpflichtet, das darin besteht, den Fahrgast sicher und unbeschädigt zum richtigen Ziel zu bringen. Denn es wäre nicht etwa ausreichend, den Fahrgast nur irgendwie herumzufahren oder an irgendeinen beliebigen Ort zu bringen.

Das ist dann auch nicht meine Entscheidung, sondern eine, die der Gesetzgeber bereits vor über 100 Jahren getroffen hat und die in Teilen noch bis auf das Römische Recht zurückgeht.

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