"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Der virtuelle Taxitreff.
Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von am » 25.12.2017, 21:21

Wenn denn 2020 oder wann auch immer endlich mal klar ist, ob Taxameter denn nun unter das Kassengesetz fallen, dann kommt es sogar sehr auf die Einzeldaten an. Und zwar nicht nur auf die dokumentierten Einzelumsätze, sondern auch auf die diesen jeweils zuzordnenden Leer- und Besetztkilometer. Das sind die für die Finanzämter interessanten Informationen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 25.12.2017, 22:07

Das wird vielleicht den Unternehmer interessieren ... wie sein Fahrer zwischen zwei normalen Fahrten auf 60 Leerkilometer kommt - die Finanzämter aber doch nicht, woher sollen die denn die Zeit nehmen, das zu überprüfen ?

Was relevant ist, sind die gefahrenen Fahrzeugkilometer, vergleichbar mit dem Wareneingang. Denen muss ein bestimmter Umsatz gegenüberstehen (Kilometerpfennig), da werden auch die Pauschalfahrten mit erfasst. Bei Mietwagen geht es ja gar nicht anders.

Gerade wenn ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung verwendet wird, nutzt die beste Aufzeichnung nichts mehr, die 800 Leerkilometer sind dann zu akzeptieren.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von am » 25.12.2017, 22:48

Die Daten müssen automatisch ausles- und auswertbar sein. Dass, was sie manuell jetzt nicht können, macht ein Rechner in Sekunden. Und dann wird der Unternehmer erklären müssen, warum sein Fahrer (oder er selbst), zwischen zwei Fahrten von 3km satte 60 Leerkilometer auf der Uhr hat. Die spuckt dann ein einfacher Algorithmus aus.

Für deinen „Kilometerpfennig“ genügt es bereits heute, die Taxametergesamtstände heranzuziehen.

Die Einzelumsätze interessieren dann nochmal bei der Bewertung des angegebenen Trinkgeldes.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 25.12.2017, 23:49

sivas hat geschrieben:(obwohl es ihm locker möglich wäre) ?
Siehste, das ist der Knackpunkt. Das Taxameter kann es und deshalb gibt es auch keinen plausiblen Grund diese Daten unter den Tisch fallen zu lassen.
sivas hat geschrieben: Gerade wenn ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung verwendet wird, nutzt die beste Aufzeichnung nichts mehr, die 800 Leerkilometer sind dann zu akzeptieren.
Einzelaufzeichnungspflicht. "War mit Trude privat am Wochenende in Bayern." Kilometerstände notieren und gut ist es. Wird einfach ins Programm eingespeist. Nichts einfacher als das.

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 25.12.2017, 23:50

Ihr nehmt euch zu wichtig....

Wenn Taxifahrer das Wort Finanzamt hören, schlackern ihnen die Knie...
Als ob sich ein Finanzamt für Trinkgelder interessieren würde...sind doch Peanuts....
Finanzbeamte darauf anzusetzen heißt, Steuergelder verschwenden...

Und ein Unternehmer muss auch gar nichts erklären, er darf schweigen...
Finanzämter dürfen dann schätzen, aber auch nur nach vorgeschriebenen Kriterien...nix willkürlich...
Die Genehmigungsbehörden scheinen jetzt das Problem zu sein, aber auch nur in HH oder Berlin...
Obwohl, durchgefochten bis zur letzten Instanz wurde noch gar nichts...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Benutzeravatar
Marvin
Vielschreiber
Beiträge: 508
Registriert: 08.01.2012, 02:30
Wohnort: Hamburg

Re: Berliner Taxen setzen Fiskaltaxameter ein.

Beitrag von Marvin » 26.12.2017, 00:18

TaxiBabsi hat geschrieben:Die Meldung zum Jahresende 2017.

Gute Nachrichten: Berliner Taxis werden steuerehrlicher dank dem Fiskaltaxameter und den wiederholten Kontrollen den Ordnungsbehörden.

https://www.focus.de/regional/berlin/se ... 71427.html
Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. 
Es gab hier zu diesem Thema ellenlange Diskussionen auf unterschiedlichem Niveau. Wenn man nicht vollständigt gehirnamputiert ist, muss man zumindest erkernnen, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Auf Seite 33 dieses Threads ausgerechnet auf einen Fokus Artikel der üblichen Qualität zu verlinken, ist geradezu spektakulär behämmert. Oder ein fataler Codefehler.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von am » 26.12.2017, 00:29

Auf die Trinkgelder sind sie hier ziemlich scharf.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 26.12.2017, 01:53

Die Rechtslage ist so eindeutig wie der Wille der Behörden in Hamburg und Berlin, sich daran nicht zu halten!

Poorboy

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 26.12.2017, 01:56

Pirat hat geschrieben:Und ein Unternehmer muss auch gar nichts erklären, er darf schweigen...
Über diese Brücke würde ich nicht gehen...

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 26.12.2017, 02:37

am hat geschrieben:Auf die Trinkgelder sind sie hier ziemlich scharf.
Das Taxameter erfasst aber dummerweise (oder zum Glück) keine Trinkgelder.
Wollen die bei Euch etwa 'ne handschriftliche Aufzeichnung derselben ? Dann könnt ihr auch gleich die gesamte Einzelaufzeichnung in dieser Form vornehmen.

Das Taxameter liefert beim Preisdatenabruf einer Fahrt keine zuvor zurückgelegten Leerkilometer:
MI-007 hat geschrieben:Preisdaten einer Fahrt:
in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung des Fahrpreises, Zuschlag, Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende (vermutlich Zeit), zurückgelegte Strecke
Das Speichern dieser Daten langt, um der Einzelaufzeichnungspflicht zu genügen (sofern sie nicht handschriftlich vorgenommen wird).
Ein Auslesen der nicht rückstellbaren Zählwerke wird nirgendwo vorgeschrieben ... es sei dennn ... man nutzt sie zur Fahrerabrechnung - braucht man aber jetzt nicht mehr ! es werden einfach die Einzeldaten aufsummiert :wink: .

Die Behauptung, alles was aufgezeichnet werden kann, muss auch aufgezeichnet werden, ist zu einfach. Wenn, dann alles Preisbestimmende ! Die Grundzahlen sind nicht preisbestimmend > weg damit !

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 26.12.2017, 10:25

sivas hat geschrieben:Wollen die bei Euch etwa 'ne handschriftliche Aufzeichnung derselben?
Bei uns in DUS geht das FA automatisch von 10 % Tip aus (bei selbstfahrende Unternehmer).
Im Monatsabschluss sollte also immer 10 % dazugerechnet werden.
Genauso unterstellt das FA, dass man mindestens 4 Fahrten a 19 % MwSt. gemacht hat.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 26.12.2017, 10:45

1+

schätzung aufgrund des durchschnittlichen.
eine schätzung kann immer dann erfolgen,
wenn der steuerpflichtige ungenügende aufzeichnungen vorlegt.

liegen ungenügende aufzeichnungen über tip (einnahmen) vor,
kann hinzugeschätzt werden. gleiches gilt für andere einnahmen.

im umkehrschluss bedeutet das,

wird alles "richtig" aufgezeichnet,
wird nix geschätzt bzw.
der schätzung kann erfolgreich widersprochen werden.

Pirat hat recht,
kein prüfer interessiert sich "wirklich" für tip.
jeder prüfer weiss aber, dass tip meistens nicht dokumentiert wird.
damit hat er immer eine einfache möglichkeit etwas "zu schätzen".
und weil prüfer auch rechenschaft über ihre arbeit ablegen müssen...

man stelle sich vor,
ein prüfer würde sagen,
"hab 100 betriebe geprüft, 100 mal nix gefunden".

klare sache,
er ist faul oder bestechlich. :lol:
ein prüfer will auch seine ruhe haben.

im übrigen,
die meinsten schätzungen werden von den steuerpflichtigen akzeptiert.
warum wohl ?
Zuletzt geändert von taxipost am 26.12.2017, 11:06, insgesamt 6-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 26.12.2017, 12:02

Marvin hat geschrieben:Wenn man nicht vollständigt gehirnamputiert ist, muss man zumindest erkernnen, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Und genau das ist unser Problem...
Denn, auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt (Genehmigungsentzug) ist erst mal wirksam...
Ist der rechtswidrige Verwaltungsakt erst mal in der Welt, liegt es bei dem Betroffenen, dagegen vor zu gehen...
Nur welcher Taxifahrer von uns kann bei weiter laufende Kosten (ohne Konzession), sich zusätzlich einen unbefristeten Rechtsstreit gegen die Behörde leisten.

Anscheinend agieren die Behörden in HH und Berlin ähnlich wie Großkonzerne oder Versicherungen, die darauf spekulieren, dass der Einzelne seine wahrscheinlich richtige Rechtsauffassung, aus formellen Gründen nicht durchsetzen kann...
Dem Einzelnen läuft die Zeit und Geld weg...er kann sich keinen jahrelangen Rechtsstreit leisten...

Und Ansprüche aus Schadensersatz gibt’s nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Sobald sich aber ein Gericht mit der Rechtsauffassung beschäftigt, scheidet selbst Fahrlässigkeit aus..
Die Methoden in HH und Berlin sind fragwürdig aber im Rahmen geltendem (formellen) Recht...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 27.12.2017, 01:40

Der § 1 der Kassensicherungsverordnung ist derart eindeutig und nicht in Jura-Geschwurbel abgefasst, dass es hier keinen Gang durch die Instanzen geben wird.

Dazu die Entscheidung des OVG Hamburg aus 2009, dass die Genehmigungsbehörde steuerrechtlich überhaupt nicht zuständig ist.

Darum wurde in der Ablehnung meiner Beschwerde auf den Tatsachenvortrag auch überhaupt nicht eingegangen, sondern nur behauptet, dass es rechtens sei, Unternehmer, die keine Messdaten aufzeichneten, genauer zu prüfen. Das hatte ich aber gar nicht angezweifelt.

Eine juristische Begründung, warum in Hamburg und wohl auch in Berlin Bundesgesetze von den zuständigen Behörden nicht angewendet werden, bekam ich nicht.
Dem Verwaltungsgericht gegenüber zu argumentieren, die geltenden Gesetze seien nicht zu beachten, dürfte schwieriger werden.

Poorboy

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 27.12.2017, 08:41

Messdaten aufzeichnen ... tss, tss, tss ... was wir aufzuzeichnen haben, sind Einnahmen ! (die sich von diesen Messdaten in 90 % der Fälle unterscheiden)

Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen:

- Einzel-Einnahmeaufzeichnung mit anschliessender Summenbildung (da langt das Handschriftliche)
- Differenzbildung des Fahrpreis-Summenspeichers, (nach Auslesen desselben, visuell oder per Datenübertragung).

Die Einnahmen sind immer für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln (Schicht, Tag, Monat, Jahr), dazu werden die Aufzeichnungen herangezogen. Eine Einnahmeermittlung durch Messgerätauslesen für den Zeitraum einer einzelnen Fahrt ergibt keinen Sinn ! für längere Zeiträume greift man besser auf die Summenspeicher zurück.

Jetzt kann jemand natürlich den Verdacht haben, dass Einnahmen bei der Erklärung verschwiegen wurden ...
Dann soll er doch kommen und den Summenspeicher selbst auslesen, dann sieht er sofort, dass sein Verdacht unbegründet ist.

Da dies von den kontrollierenden Einrichtungen bisher nicht durchgeführt wurde ... schiesst man jetzt mit Kanonen auf Spatzen (und das Gewerbe lässt sich das gefallen).

Das Gewerbe spielt mit, weil es ein solches Kontrollsystem bereits seit langem eingeführt hat - zur Fahrerkontrolle ... und meint, sich durch Bereitstellen dieses Systemes reinwaschen zu können. Kann es aber nicht, der Betrug geht weiter ... jetzt halt nur noch gegenüber dem Fahrer.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 27.12.2017, 09:22

Mit Fiskaltamameter und der zugehörigen App jede einzelne Einnahme und Trinkgelder eingeben und signierte Daten speichern ist die von den Genhmigungsbehörden gewünschte Methode der Wahl zum Aussortieren der "Unplausiblen" im Taxigewerbe und daher auch im Interesse aller plausibel arbeitenden Taxi-Unternehmer, Bleistift und Radiergummi sind out.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 27.12.2017, 09:45, insgesamt 11-mal geändert.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 27.12.2017, 10:45

Wenn schon, dann eine elektronische Kasse, die auch GPS kann, des mobilen Einsatzes wegen.
Die Daten des Taxameters (Ein- Ausschalten, Fahrpreis) werden drahtlos übernommen.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 08:06

sivas hat geschrieben:Messdaten aufzeichnen ... tss, tss, tss ... was wir aufzuzeichnen haben, sind Einnahmen ! (die sich von diesen Messdaten in 90 % der Fälle unterscheiden)
...
mensch, sivas...

da ist nix unterschiedlich !!!

das zieht sich wie ein roter faden...
taxameter zeigen an und speichern das bef.entgelt.
neben diesem bef.entgelt, = einnahme, kann es noch andere arten der einnahnen geben !

es kann, muss aber nicht.

wenn ein fahrgast trinkgeld gibt,
dann macht er das freiwillig, ohne zwang oder pflicht das zu tun.
tip wird nicht berechnet/erhoben, es bestellt kein anspruch auf zahlung, keine forderung !

tip kann eine weitere art einnahmen darstellen.
eine weitere,
eine die nicht erhoben/berechnet wird,
eine die ohne taxameter zustande kommt


tip ändert niemals das bef.entgelt !!!

weil die einnahmen des typs - bef.entgelt - mittels taxameter berechnet/gespeichert werden,
sind diese in der ursprünglichen form aufzubewahren.

deine "differenzbildungs-methode" ändert auch nichts daran !
um eine differenz bilden zu können brauchst du zwei taxameterwerte.
wenn du "differenzieren" will, dann musst du eben diese beiden werte speichern.

egal wie du es ermittelst, es bleibt

messwert = bef.entgelt in euro = einnahme = steuerlich relevant
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 08:13, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 08:47

TaxiBabsi hat geschrieben:Mit Fiskaltamameter und der zugehörigen App jede einzelne Einnahme und Trinkgelder eingeben und signierte Daten speichern ...
vielleicht denkst du mal nach,
wie das system insika funktioniert bzw. was hier signiert wird ?!

der aufbau ist:

taxameter übergibt seine daten an die insika-signiereinheit,
diese signiert und gibt die daten weiter an die sendeeinheit,
die die daten weitergibt...in unserem fall an einen server von krause&co.

die sicherheit der daten wird einzig und alleine durch die signatur gewährleistet !!!

nur durch die signatur und nicht dadurch,
dass die daten auf einem "krausischen" server gespeichert werden !!!
wenn sie signiert sind, können sie überall gespeichrt werden.


im übrigen, die "krausischen server" sind kein sicherheitsmerkmal.

deine app greift nicht auf den taxameter zu,
sondern lediglich auf den server, dh.


durch die app weden nicht die daten
die aus dem taxameter an die signiereinheit übergeben werden
aufgeriffen, zb um tip ergänzt, und anschliessend signiert und gesendet,

sondern

die app greift nur die bereits signierten daten,
die sich jetzt auf dem krausischen server befinden,
und ändert diese !

signiert ist nur dein taxameter wert !!


ob du dein tip oder auch andere einnahmen (zb. fahrten ohne taxameter)
in die app eingibst oder
diese einnahmen auf andere weise (zb. handschriftlich) dokumentierst,

ist wurst. durch die app werden sie "nicht sicherer" !

eine pflicht der app-nutzung gibt es auch nicht !
es gibt nur die pflicht,
die taxameterdaten unverändert (bzw. erkennbare änderung) zu speichern.

ferner bin ich mir sicher,
dass Schröder von pay-co schon daran dreht,
system insika + app als eine kasse einzustufen.

wenn die Hamburger behörde meint,
dass pay-co eine hinter dem taxameter geschaltet kasse ist,
dadurch irgendwann ein zertifikat benötigen wird,
dann muss das auch für dein system gelten.

deine app ist/macht nämlich das gleiche.

taxameter brauchen zwar keine zertifizierte sicherheitseinrichtung,
aber deine app ist kein taxameter.

selbst ins knie geschlossen ?
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 08:56, insgesamt 6-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 28.12.2017, 10:03

Na gut taxipost,

dann bau ich mir ein Kästchen ... welches mit dem Taxameter eingeschaltet wird und ständig den Betriebszustand (Frei/Besetzt/Kasse) desselben abruft.

Sowie das darin ablaufende Programm einen Übergang von Frei zu Besetzt erkennt, legt es einen Datensatz an, in dem die Preisdaten der begonnenen Fahrt gespeichert werden:
- Datum
- Einschaltzeit
Beim Übergang von Kasse zu Frei (Fahrtende) wird dieser Datensatz vervollständigt:
- Ausschaltzeit
- Fahrpreis (aufgeschlüsselt nach Wegstrecken- und Zeitanteil)
- Zuschlag
- in Rechnung gestellte Gesamtsumme
- zurückgelegte Fahrtstrecke

DAS ist dann meine Einnahme-Einzelaufzeichnung :lol: .

Die restlichen Taxameterdaten ... interessieren mich nicht ! wozu sollten sie es ?

Will ich die Rechnungssummen für einen vorgegebenen Zeitraum, teile ich dies dem Kästchen mit, woraufhin dies die angelegten Datensätze aufsummiert, signiert und ausgibt.

Antworten