Poorboy hat geschrieben:Das ist kein Zitat von mir!
Poorboy
Brüller.
Pipi Langstrumpf.
Poorboy hat geschrieben:Das ist kein Zitat von mir!
Poorboy
was hättens denn gerne ?TaxiBabsi hat geschrieben: Pipi Langstrumpf.
AstridLindgren.alsterblick hat geschrieben:was hättens denn gerne ?TaxiBabsi hat geschrieben: Pipi Langstrumpf.
Pipi, Langstrumpf oder beides ?
Wieviele Touren fährst Du pro Schicht, wie viele Gesamtkilometer und Besetztkilometer sind zu verzeichnen, wie hoch ist der Brutto-Umsatz, wie lange die Arbeitszeit, wie hoch ist der im Fiskaltaxameter abgespeicherte Pausenbetrag und wie lange waren die tatsächlich angetretenen Pausen?TaxiBabsi hat geschrieben:Niemand will sich schlachten lassen, aber die Mehrheit sieht die Vorteile des Fiskaltaxameters im Sinne eines ordentlich und plausibel arbeitendes Taxigewerbes. Vor allem will sich der Staat und die Genehmigungbehörden nicht mehr für dumm verschaukeln lassen.
Was soll das denn werden?miamivice hat geschrieben:Wieviele Touren fährst Du pro Schicht, wie viele Gesamtkilometer und Besetztkilometer sind zu verzeichnen, wie hoch ist der Brutto-Umsatz, wie lange die Arbeitszeit, wie hoch ist der im Fiskaltaxameter abgespeicherte Pausenbetrag und wie lange waren die tatsächlich angetretenen Pausen?TaxiBabsi hat geschrieben:Niemand will sich schlachten lassen, aber die Mehrheit sieht die Vorteile des Fiskaltaxameters im Sinne eines ordentlich und plausibel arbeitendes Taxigewerbes. Vor allem will sich der Staat und die Genehmigungbehörden nicht mehr für dumm verschaukeln lassen.
und ???Poorboy hat geschrieben:Anzeige von acht Seiten ist fertig.
Soll morgen Nachmittag ein Dokument des BMF bekommen.
Steht drin, was der Überlasser behauptet, ich mag es kaum glauben, wird es eng für einige Leute.
Poorboy
Poorboy hat geschrieben: Da der § 146 der Abgabenordnung durch präzise juristische Definition NIE für Taxameter galt, kann auch ein anonymer Jura-Legastheniker im BMF wie im ominösen Schreiben aus 2010 nicht existente Bestimmungen noch einmal verschärfen.
Poorboy hat geschrieben: Wahrscheinlich, um Euch vor Euch selber zu schützen, hat der Gesetzgeber in § 1 der Kassensicherungsverordnung noch deutlicher festgestellt, dass Taxameter eben keine Kassen sind.
Poorboy hat geschrieben:Dass Messgeräte nichts mit Einnahme-Ursprung zu tun haben, war ihr völlig klar.
Poorboy hat geschrieben:Und unserer Behörde, so meine Hoffnung, könnte nun gewaltig auf die Füße fallen, dass sie in einer mir vorliegenden Email faktisch angekündigt hat, sich nicht um die Gesetzeslage scheren zu wollen, sondern das quasi ungültige BMF-Schreiben exekutieren werden. Und die Mail hat einen riesigen Verteiler. Dass Behörden sich nicht an Gesetze halten, soll vorkommen, dass sie das schriftlich ankündigen, wohl seltener.
Die sind ja schon geschlachtet. Die verjurifizierte Administration glaubt es besser zu wissen als Berufspraktiker und Gutachter.Poorboy hat geschrieben:Nur die Berliner wollen sich widerstandslos schlachten lassen??
Betriebsspionage? Oder Verifikation "eines ordentlich und plausibel arbeitenden Taxigewerbes" aus Fahrer-Perspektive? Oder gibt es aufgrund des Fiskaltaxameters nur Vorteile für den Staat? Ich nahm an, daß Du freudvoll Deine neuesten Zahlen präsentieren würdest mit dem Hinweis, daß Deine Umsätze um circa 50 % gestiegen seien, da ja der sorgende Staat mit seinem Fiskaltaxameter unlautere Konkurrenten aus dem Verkehr gezogen habe.TaxiBabsi hat geschrieben:Was soll das denn werden?
Dann erkläre das den Ordnungsbehörden. Die Fiskaltaxameter-Pflicht besteht seit 01.01.2017.Poorboy hat geschrieben:Es gibt und es gab nie ein "Fiskaltaxameter", sowenig wie es eine unsichtbares, rosa Einhorn gibt oder gab.
Wer etwas anderes behauptet,
Poorboy
und kannst du ein gesetz/verordnung zeigen,Poorboy hat geschrieben:...
Nun zeigt mir das Gesetz, das genau das für "Fiskaltaxameter" bestimmt. Wo wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, welche Eigenschaften ein Gerät haben muss, um "Fiskaltaxameter" zu sein, und in welchem Gesetz steht, wann und wo genau dieses Gerät zwingend einzusetzen ist.
Nur Gesetze oder Rechtsverordnungen, keine BMF-Schreiben oder Mails der BWVI!!
Poorboy
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.
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Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) konkretisieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung steuerrechtlich.
Das bräuchte Poorboy nicht, weil auch die für ihn zuständige BWVI - wie nahezu alle Genehmigungsbehörden - davon auszugehen scheint, dass keine Pflicht zur Verwendung von Fiskaltaxametern besteht. Jedenfalls hat diese Behörde es in den Genehmigungsverfahren nicht beanstandet, wenn ein anderes Taxameter als ein sog. Fiskaltaxameter verwendet wurde. Und überdies braucht auch kein Taxiunternehemer zu befürchten, dass Finanzbehörden ggf. seine Besteuerungsgrundlagen schätzen könnten, weil er kein Fiskaltaxameter verwendet. Vielmehr muss, wer eine Fiskaltaxameter-Pflicht behauptet, deren gesetzliche Grundlagen wenigstens benennen können.TaxiBabsi hat geschrieben:Dann erkläre das den Ordnungsbehörden. Die Fiskaltaxameter-Pflicht besteht seit 01.01.2017.
Damit erfüllt ein Unternehmer seine Pflichten aus § 146 Abs. 1 Satz 2 AO, wonach Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten sind.taxipost hat geschrieben:und kannst du ein gesetz/verordnung zeigen,
dass du als nicht kaufmann eine kassen führen musst ?
das wirst du auch nicht können und trotzdem schreibst du täglich (zumindest sollst du das) kassenberichte.
Auch wenn Poorboy die gesetzlichen Grundlagen nicht ausdrücklich benennt, beruft er sich nicht auf ungeschriebene oder womöglich gar nicht vorhandene Gesetze oder Regeln.taxipost hat geschrieben:ferner berufst du dich bei deiner "gegen"-argumentation eben auf die gleichen ungeschrieben "gesetze/regeln".
und ich meine,Yes hat geschrieben:...
Die freie Wahl des Taxameters unterfällt im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit dem Grundrechtsschutz des Art. 12 Abs. Satz 1 GG. Sie genießt damit grundgesetzlichen Schutz. Der Staat kann nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG In die Berufsausübung nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingreifen.
Ein Gesetz, das die Verwendung von Fiskaltaxametern vorschreibt, liegt nicht vor,...