"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Der virtuelle Taxitreff.
Hauptberuflich
User
Beiträge: 20
Registriert: 28.10.2016, 09:23
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Hauptberuflich » 07.12.2017, 17:31

Die Daten wurden nicht ausgelesen. Da habe ich mich falsch ausgedrückt.Die können nicht ausgelesen werden, da ich dazu keine Hardware habe. Ich mache seit 5 Jahren Einzelaufzeichnung (handschriftlich)und gebe die Einzelaufzeichnung + Summe meinen Steuerberater der die Daten auf seinem Server speichert. Der Server ist gesichert. Ich dachte das reicht, reicht aber nicht. Nach jeder Fahrt habe ich die Summe notiert und am Monatsende eine Übersicht mit der UST.voranmeldung an meinem Steuerberater weitergegeben...
Laut des Prüfers müssen Daten die aus dem Taxameter kommen verschlüsselt sein. Aber wie schon geschrieben, hatte ich den Eindruck das die Jungs nicht wirklich wissen was sie tun.

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 07.12.2017, 19:17

Hauptberuflich hat geschrieben:Laut des Prüfers müssen Daten die aus dem Taxameter kommen verschlüsselt sein.
Nochmal: die Daten müssen unveränderbar sein, nicht verschlüsselt. Würde auch keinen Sinn ergeben wenn sie niemand mehr lesen könnte :mrgreen: . Nachbearbeitungungen sind immer noch möglich, z.B. Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes (ohne Taxameter), nur sind sie als solche erkennbar. Vergleichbar mit dem Verbot sein Kassenbuch mittels Bleistift und Radiergummi zu führen.

Die Hardware kostet kaum mehr als ein Tagesumsatz und ist sogar steuerlich absetzbar. Ob eine Neueichung erforderlich ist oder nicht beantwortet Dir der Uhrmacher Deines Vertrauens. Wie tp schon schrieb, Ali Kraft in der Körner, Steglitz, ist eine gute Anlaufadresse.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 07.12.2017, 23:07

Hauptberuflich hat geschrieben:... fehlendem Fiskal ... schnellstmöglich ein Fiskal zulegen ... Von ... Einzelaufzeichnung ... wollte er nix hören - spielte keine Rolle.
heisst doch nix anderes, als dass der handschriftlichen Aufzeichnung kein Glauben geschenkt wird.

Stattdessen sollen die Einnahmen mittels der Taxameterdaten ermittelt werden ? wobei diese, dann genutzten Daten unveränderbar ausgelesen und gespeichert werden müssen.

Über welche Schnittstelle muss ein Gerät (Notebook) verfügen, wenn ein darauf laufendes Programm Daten vom Taxameter auslesen soll ? Hält das Taxameter Daten für einen bestimmten Zeitraum vor ? oder kann es nur aktuelle Daten liefern - werden sie nicht abgerufen, sind sie weg.

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 08.12.2017, 02:03

Hauptberuflich hat geschrieben: Aber wie schon geschrieben, hatte ich den Eindruck das die Jungs nicht wirklich wissen was sie tun.
Keiner weiß hier was er tut. Weder das LABO noch das Finanzamt, noch unsere Verbände noch sonst wer.
Chaos wie am BER :mrgreen:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.12.2017, 07:49

Hauptberuflich hat geschrieben:Muss nach der Umrüstung neu geeicht werden?
nein, denn taxameter wird nicht aufgemacht.
Hauptberuflich hat geschrieben:Kennst du jmd, der mit diesem System bei einer Prüfung problemlos durchgekommen ist?
ja , mehrere.
erst letzte woche war wieder ein "ungläubiger" dran.
99% vergleichbar mit dir.

1% unterschied:

im mai (?) hatte dieser ewu die 1. nachschau.
ende nov. kann die einladung zur 2ten - am 1.woche dez.

er plötzlich ganz hektischen - "sag mal nochmal - was, wo, wieviel - schnell, schnell ?!".
letztes jahr wollte ich u.a. auch dich für ein ft-system (ein anderes als cey) akquirieren.
wir hätten alle richtig geld sparen können, du wolltest nicht, jetzt lass mich in ruhe.


Kraft sagte ihm, einbau morgen möglich, aber ohne garantie, dass FA cey akzeptiert.

er plötzlich ganz hektischen - "sag mal nochmal - ist dieses system echt ok, mein prüfer kennt es nicht ?"
lass mich in ruhe. :evil:

er plötzlich ganz hektischen - "FA hat gerade zurückgerufen - ist bekannt und ok. fahre zu Kraft."
du erzählst nix neues, lass mich in ruhe. :evil: :evil:

3 tage vor dem termin zur 2. nachschau -
er plötzlich ganz hektischen - "sag mal nochmal - der hale treiber läuft nicht unter " Vista" ?!"
oh, das ist was neues, aber lass mich in ruhe. :twisted:

am nächsten tag,
"alles erledigt, Karl hat win10 raufgespielt.
FA will nur den zettel (einbaubescheinigung unterzeichnet von Kraft) und
den vertrag mit hale per fax haben und ich brauche nicht kommen."

du hast gerade 1200,- (er hat spt 01) gespart und... was hab ich davon ?
lass mich in ruhe !!!
:evil: :evil: :evil:

bereits im jan. 2017 gab labo sein ok zum cey und gab neue konz. heraus.
diese info steht hier im forum irgendwo drin.
seit sommer (juni) ist klar, FA ist mit cey zufrieden.
diese info steht auch hier irgendwo drin.

was sollte ich jetzt hier schreiben... :idea: :?: :!: :wink:
Zuletzt geändert von taxipost am 08.12.2017, 08:03, insgesamt 5-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.12.2017, 08:35

allgemein:

laut gesetz brauchen taxameter keine sicherheitsvorrichtung.
damit müssen die tax-daten nur unveränderbar gespeichert werden.
das kann durch eine signatur, aber auch anders erfolgen.

wenn du deinen steuerberater fragst,
wie er deine daten unveränderbar speichert,
wird er antworten - "wie nutzen ein programm, welches am ende festschreibt".

das festschreiben kennt jeder, der mal elster benutzt hat.
am ende aller eingaben, kommt die frage " fertig ?" und
nach der bestätigung sind keine korrekturen mehr möglich.

"nicht mehr editierbar" steht über den blättern.
bei jeder weiteren bearbeitung werden neue,
später "nicht mehr editierbare", blätter erstellt.

ähnlich funkt. cey online.
taxameter speichert die daten auf dem cey.
du kannst den aber nicht auslesen.

den cey liest hale aus - online ! ohne internet kein auslesen !

erst nachdem die daten bei hale angekommen sind,
hast du zugriff auf diese.
wenn du sie ändern willst, kannst du das nur bei hale - online !
und hale dokumentiert jede "änderung".
sie lassen dich zb. nix löschen.
du kannst nur "etwas" auf 0 setzen,
aber das ursprüngliche steht dann "neben" der 0.

du änderst also nix, du fügst nur neues hinzu.
der ursprüngliche datensatz bleibt unverändert gespeichert.

"insika-systeme* funktionieren genauso,
nur eben dass der ursprüngliche datensatz durch eine
zusätzliche sicherheitsvorrichtung - namens "insika" - signiert unverändert bleibt.

taxameter brauchen eine zusätzliche sicherheitsvorrichung nicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.12.2017, 09:11, insgesamt 6-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 08.12.2017, 09:38

Wenn ich als Einzelhändler ein Kassensystem nutze, muss dieses auch jeden Geschäftsvorfall 'online' einem Datendienstleister übermitteln ?
Warum verlangt man das vom Taxiunternehmer ?

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 08.12.2017, 11:18

taxipost hat geschrieben: ...FA will nur den zettel (einbaubescheinigung unterzeichnet von Kraft) und
den vertrag mit hale per fax haben und ich brauche nicht kommen..."
Von mir will das FA nochmal ne Extra-Bescheinigung von Hale & Kraft.
Hale hat mir schon mitgeteilt, dass sie diese nicht ausfüllen können, weil ich kein INSIKA habe.
Ich zu denen :arrow: Sie sollen mir auch nur bestätigen, dass ich meine Taxameterdaten über Hale Cey Online in ihrem Datencenter speichere. Das INSIKA-Kästchen auf dem Formular müssen sie nicht ankreuzen.
Frist läuft am 15.12. aus.
Fortsezung folgt....
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.12.2017, 11:25

man verlagt von niemanden weder ein online system noch einen dienstleister.

es wird nur erwartet/verlangt,
dass der steuerpflichtige ein system einsetzt,
welches

a) speichert und
b) unveränderbar.

der steuerpflichtige muss, ggf., den nachweis der unveränderbarkeit erbringen.
dieser nachweis kann zb. eine aussage des system-herstellers sein a la
"unser system speichert unveränderbar".

gleiches gilt für die auswertungs-software eines dritt-anbieters (zb. bei cey mit taxiwin)
auch eigene speicher-systeme sind möglich.
es muss nur am ende der kette jemand stehen,
der die verantwortung für das system übernimmt.

wenn du also in der lage bist,
selber die daten aus dem taxameter zu ziehen,
zb. pay-co crypto-box nachbauen und
du glaubhaft versichern/belegen kannst,
dass du den speichervorgang nicht manipulieren kannst,

dann ist auch das OK !

nur am rande,
die crypto-box dürfte keine verschlüsselungsbox mit geheimen codes sein,
sondern nur eine bluetooth sendeeinheit,
die die kommunikation zw. taxameter und der app ermöglicht.

die app ist so geschrieben,
dass sie die empfangenen daten mittels handy-datenverbindung an einen server sendet.
wem der server gehört, ist der app egal.
für die app zählt nur die vorgegebene adresse.

die adresse ist freiprogrammierbar.
ferner steht es nur in der app,
dass sie irgendwas irgendwohin senden soll.
sie könnte irgendwas irgendwo speicher.
bau die box nach,
eine entsprechnde app habe ich bereits.
sie kann alle eingaben unveränderbar speichern.

problem:
1. du kannst die daten nicht exportieren,
2. die, die es können, wollen die daten bei sich speichern damit sie

a) sich sicher sind, dass du nix manipulieren kannst - sie stehen dafür gerade z. pay-co,
b) dir den billigen speicherplatz teuer verkaufen können.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.12.2017, 12:36, insgesamt 8-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 08.12.2017, 12:02

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
AsphaltRunner hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, ob es Kollegen gibt ( außer Berliner und Hamburger), die sich INSIKA haben einbauen lassen...
In Düsseldorf alle Wagen von RT und eine mir unbekannte Menge der TFZ
Ich gehe davon aus, dass dies eine freie Entscheidung der Unternehmer war. Oder war/ist dies eine Bedingung um bei RT vermittelt zu werden?

Wenn du in Berlin die Gewerbevertretungen nach dem Nordstern fragst, dann zeigen alle in eine andere Richtung nur nicht nach Norden.
Beim Fiskaltaxameter haben alle in eine Richtung gezeigt. Da waren sich alle einig. So einig, dass da was nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 08.12.2017, 16:03

Bei RT war es eine Entscheidung der Unternehmer und der Zentrale.
Die Zentrale ist keine Genossenschaft.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 08.12.2017, 17:42

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Bei RT war es eine Entscheidung der Unternehmer und der Zentrale.
Die Zentrale ist keine Genossenschaft.
Ansonsten scheint sich der Rest der Taxigemeinde bis auf B und HH gegen INSIKA entschieden zu haben.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 09.12.2017, 08:22

AsphaltRunner hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: ...FA will nur den zettel (einbaubescheinigung unterzeichnet von Kraft) und
den vertrag mit hale per fax haben und ich brauche nicht kommen..."
Von mir will das FA nochmal ne Extra-Bescheinigung von Hale & Kraft.
Hale hat mir schon mitgeteilt, dass sie diese nicht ausfüllen können, weil ich kein INSIKA habe.
Ich zu denen :arrow: Sie sollen mir auch nur bestätigen, dass ich meine Taxameterdaten über Hale Cey Online in ihrem Datencenter speichere.
bist du sicher, dass du nicht etwas missverstanden hast ?

Kraft bescheinigt nornalerweise auf den Zettel vom/für FA den einbau.
zusätzlich dazu will FA, normalerweise, die kopie des dienstleistungsvertrags mit hale sehen..

das ist die "hale bescheinigung" !

und diesen vertrag solltest du im datacenter,
dort wo hale auch deine rechnungen ablegt, finden.
wenn er dort nicht ist, einfach anrufen und ggf. zumailen lassen.
diesen dann einfach an FA faxen/mail/vorbei bringen und die sind zufrieden.

du wärst der ersten, der,
zusätzlich zu den beiden o.g. "bescheinigungen",
noch eine dritte extra einreichen muss.

grundsätzlich muss überhaupt nichts bescheinigt/nachgewiesen werden.
§146a findet vor 2020 keine anwendung und die mitteilung (abs. 4) ist ein teil von 146a.
ganz abgesehen davon, dass es eben 146a ist.
und verträge mit dritten muss man bei keiner behörde in kopie einreichen.
noch gilt das bdsg und die pflicht zur datensparsamkeit.

aber,
man soll niemals nie sagen. :D
Zuletzt geändert von taxipost am 09.12.2017, 08:48, insgesamt 8-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 09.12.2017, 14:08

taxipost hat geschrieben:
Kraft bescheinigt nornalerweise auf den Zettel vom/für FA den einbau.
Die Bescheinigung von Kraft gilt ist ausschließlich für's Eichamt ausgestellt.
Die FA-Prüferin will ihr eigenes Formular ausgefüllt haben. Ja, das FA hat eigene Formulare. Das gleiche gilt für Hale. Extra Formular.

taxipost hat geschrieben:du wärst der ersten, der,
zusätzlich zu den beiden o.g. "bescheinigungen",
noch eine dritte extra einreichen muss.
Scheint mein Schicksal zu sein...
taxipost hat geschrieben:grundsätzlich muss überhaupt nichts bescheinigt/nachgewiesen werden.
Ich wäre gerne dabei, wenn du den Satz meiner FA-Prüferin an den Latz knallen würdest. Das würde mich für vieles entschädigen.
taxipost hat geschrieben:aber,
man soll niemals nie sagen. :D
Rischtisch, kommt mir bekannt vor. Wie hieß er doch gleich ?
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 09.12.2017, 14:58

AsphaltRunner hat geschrieben: ...Die Bescheinigung von Kraft gilt ist ausschließlich für's Eichamt ausgestellt.
eichamt bekommt einen zettel vom instandsetzer,
wenn dieser taxameter plomben bricht (zb. rep. oder neuer tarif) oder
geräte- "neueinbau".

das ist ein ganz anderer zettel,
der hier gar keine rolle spielt.

wovon redest du jetzt ???

nimm doch einfach das blatt vom FA,
leg das Kraft auf den tisch,
er wird schon wissen,
was er damit machen muss.

anschliessend den vertrag von hale kopieren - fertig.

siehe weiter oben.
AsphaltRunner hat geschrieben:...
taxipost hat geschrieben:grundsätzlich muss überhaupt nichts bescheinigt/nachgewiesen werden.
Ich wäre gerne dabei, wenn du den Satz meiner FA-Prüferin an den Latz knallen würdest. Das würde mich für vieles entschädigen.
...
ich schrieb extra grundsätzlich,
weil du aber vor deiner 1. ust.-nachschau unzureichendes system hattest,
gilt für dich dieser grundsatz nur bedingt :D
Zuletzt geändert von taxipost am 09.12.2017, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von AsphaltRunner » 09.12.2017, 16:55

taxipost hat geschrieben:
wovon redest du jetzt ???
Instandsetzungsbenachrichtigung gem. §55 MessEV,

Mehr habe ich von Kraft nicht bekommen.
Aber logo, das Foprmular vom FA werde ich in der Menckenstr. noch vorlegen
Zuletzt geändert von AsphaltRunner am 09.12.2017, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 10.12.2017, 10:43

wie geschrieben,
letzte woche hat es ein "ungläubiger" geschafft,
dann packst du das auch.

theoretisch müsste auch die rechnung von Kraft ausreichen.
die hast du doch gekriegt, oder ?

als ich im sommer ein auto gewechselt habe,
wollte labo auch eine "bescheinigung" haben.
ich sagte, gibt's nicht,
mein wort ist gut genug,
eine einbaurechnung kann ich vorzeigen - mehr nicht.

ruf doch einfach beim FA an,
sag den dass du cey-online hast und
dass dieses system im hause bereits bekannt ist und akzeptiert wird.
dein sachbearbeiter soll etwas rumfragen, wenn er es nicht 100% kennt.
normal reicht die kopie vom dienstleistungsvertrag aus.

man möge etwas verständnis zeigen.
du bist doch nur ein kleiner ewu,
der die welt sowieso nicht mehr versteht. :mrgreen:
Zuletzt geändert von taxipost am 10.12.2017, 10:48, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 18.12.2017, 02:49

Wie erwartet, wurde meine Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Unterzeichnet von einem Untergebenen der kritisierten Herren!!!

Selbstverständlich wurde auf den konkreten Tatsachen-Vortrag nicht eingegangen.

Es habe nur eine "Information" zur neuen steuerrechtlichen Lage gegeben (es gibt keine neue steuerrechtliche Lage!!!!!!!!!!!!!!!), INSIKA sei "zweifellos" sicher (Das BMF behauptet - hier verlinkt - das Gegenteil und erkennt INSIKA deshalb nicht an) und eine genauere Prüfung von Unternehmern, die nicht Krause & Co sinnfrei Geld in den Rachen schmeißen, sei auch nicht zu beanstanden.

Hatte ich auch nicht, meinetwegen können die mich prüfen bis zum Jüngsten Tag, nur erhöhte Gebühren ohne Rechtsgrundlage geht nicht.

Immerhin habe ich nun schriftlich, dass die Landesbehörde selbstherrlich ein System für sicher erklärt, das das zuständige BMF eben nicht für sicher hält und deshalb auch nicht anerkennt.

Also Falschaussage. Vorsatz oder Fahrlässigkeit??

Immerhin Munition für den nächsten Schritt.

Poorboy

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Berliner Taxen setzen Fiskaltaxameter ein.

Beitrag von TaxiBabsi » 25.12.2017, 11:16

Die Meldung zum Jahresende 2017.

Gute Nachrichten: Berliner Taxis werden steuerehrlicher dank dem Fiskaltaxameter und den wiederholten Kontrollen den Ordnungsbehörden.

https://www.focus.de/regional/berlin/se ... 71427.html
Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. 
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 25.12.2017, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 25.12.2017, 13:05

Kopfschüttel ...
focus-online hat geschrieben:Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter.
während anderswo steht:
Kassensicherungsverordnung hat geschrieben:Taxameter und Wegstreckenzähler ... gehören nicht dazu
da wird wohl einiges durcheinandergebracht.

Welche Vorschrift verlangt von uns, dass wir einen flüchtigen Speicherwert während des kurzzeitigen Vorhaltens (mindestens 20 Sekunden) auslesen müssen ? weil das, diesen Wert erzeugende Gerät, dies eben nicht tut (obwohl es ihm locker möglich wäre) ?

Wäre es da nicht naheliegender, neue Gerätespezifikationen zu definieren ?

Anscheinend ist der Einzelwert aber gar nicht so wichtig ! da es einzig auf die Summe der Einzelwerte ankommt.
Diese Summe kann jederzeit für einen gewünschten Zeitraum anhand der Differenz der Grundzahlen hergeleitet werden.
Zuletzt geändert von sivas am 25.12.2017, 13:31, insgesamt 6-mal geändert.

Antworten