Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

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Taxi Georg
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Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Taxi Georg » 30.09.2016, 01:42

Steuerkanzlei Gesierich hat geschrieben:Ein Minijobber muss nicht jeden Monat die 450-Euro-Grenze einhalten,
sondern innerhalb von zwölf Monaten darf er nicht mehr als 5.400 Euro (12 x 450 Euro = 5.400 Euro) verdienen.

Es ist also durchaus möglich, einen Minijobber die ersten sechs Monate einmal 600 Euro verdienen zu lassen, wenn von vornherein geplant ist, dass er die nächsten sechs Monate dann nur noch 300 Euro verdient (6 x 600 Euro + 6 x 300 Euro = 5.400 Euro).
Ich hätte es nicht gewusst! Ihr?

weiterlesen >> http://www.gesierich.de/?p=904
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Guter_Kollege
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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Guter_Kollege » 30.09.2016, 14:59

Ja.

roter stern
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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von roter stern » 04.10.2016, 08:49

Hättet ihrs gewußt ?
Ein minijobber ist nicht krankenversichert
punkt.
Im Zweifel ruft die Krankenkasse eures Herzenz an
roter stern
Zuletzt geändert von roter stern am 04.10.2016, 08:59, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Sascha1979 » 04.10.2016, 08:55

roter stern hat geschrieben:Ein minijobber ist nicht krankenversichert
punkt.
ruft die Krankenkasse eures Herzenz an
roter stern
Das ist richtig. Ein Minijob soll ja auch niemals eine Hauptbeschäftigung darstellen.
Die Krankenversicherung hast du daher über den Hauptjob oder aber beispielsweise über den Ehepartner oder eben freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Guter_Kollege » 05.10.2016, 20:21

Hier mit Halbwissen zu glänzen, bzw. es zu verbreiten ist nicht grade sehr fein.
Eventuell liest das noch jemand und´macht sich bei seinem neuen Arbeitgeber gleich unbeliebt,
indem er ihm solch halbgares Zeugs auftischt, wie hier dargeboten.

Bei der Befreiung von pauschaler KV bei einem Minijob, geht es um solche Jobs, die von vorneherein als lediglich kurzfristig vereinbart sind, d.h. bis zu 3 Monaten gehen.
Ein Minijob kann aber länger gehen und dann sogar Kündigungsschutz haben wie bei einem Vollzeitjob. Und ein solcher Job soll dann prinzipiell keine Krankenversicherung enthalten?
Ich glaube, nicht mal die FDP hätte einem solchen Gesetz zugestimmt.

Die Ausgangsaussage also vernünftig weiter und zuende gedacht, hätte auch den nur halbswegs verständigen Ersteller erhellt.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von roter stern » 05.10.2016, 21:04

guter kollega
ruf deine krankekasse (GKV) des Herzens an
oder die AOK
natürlich kann man auf unter 450 für Monate arbeiten
auch wenn mensch ( also mann/frau) ne Zeitlang mehr verdient.
aber dann ist man nicht
durch diese Tätigkeit krankenversichert.
Auch wenn Pseudo krankenkassenbeiträge pauschaliert vom Arbeitgeber bezahlt werden !
Das wissen wenige - aber es ist so
Kein Halbwissen.
Kaiser Wilhem ist vor Angst vor seinen Untertanen geflüchtet in die Niederlande
so um und bei 1918 gestorben ca. 1940 in Holland
aber der Untertanengeist lebt unermüdlich weiter.
Work make free balance
or what
Ich muß ja ausnahmsweise Sasha
dem apokaliptischem Immobilienhype Untergangsreiter
mal einen wehtuenden Kleinstpunkt geben

FDP CDU Gabriel CSU GRÜNE
all the same
seit 45 Jahren
wenn sie an der Macht sind
Die Politikdarsteller der Großindustie
Und Blackrock als Geldsammelstellen der Superreichen
als Quaterback

der ehe. Philosoph des Bierdeckels
Friedrich Merz ( CDU )
Deutschlandchef Blackrock
Prost Mahlzeit
roter stern
Zuletzt geändert von roter stern am 05.10.2016, 21:32, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Taxi Georg » 06.10.2016, 13:23

Guter_Kollege hat geschrieben:Ja.
Das Du alles weißt, wissen wir. :roll:
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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Guter_Kollege » 06.10.2016, 18:55

Taxi Georg hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:Ja.
Das Du alles weißt, wissen wir. :roll:
Nö, ganz im Gegenteil hatte ich das für allgemein bekannt gehalten.
Vielleicht bin ich aber auch der Einzige in diesem erlauchten Kreise hier, der schon mal arbeitslos war und/oder HeartsFear bezogen hat
und sich im erlaubten Rahmen etwas dazuverdient hat. Der steht nämlich auch vor dieser Frage was denn erlaubt ist.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Guter_Kollege » 06.10.2016, 19:44

roter stern hat geschrieben:guter kollega
ruf deine krankekasse (GKV) des Herzens an
oder die AOK
natürlich kann man auf unter 450 für Monate arbeiten
auch wenn mensch ( also mann/frau) ne Zeitlang mehr verdient.
aber dann ist man nicht
durch diese Tätigkeit krankenversichert.
Was, Roter Stern, verstehst Du unter 'krankenversichert' ?
Gewöhnlich versteht man darunter, dass man als Arbeitnehmer zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen kann.
Wenn man Lohnfortzahlung beanspruchen will und keine Kündigung riskieren (ab dem 3. Tag). Dazu muss man natürlich krankenversichert sein.

Auch ein Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (mindestens mit Attest).
Spätestens nach 6 Wochen aber würde diese durch den Arbeitgeber, als auch ein weitergehendes Krankengeld durch die Kasse, wegfallen.

Zwar ergibt sich aus dem geringfügigen Arbeitsverhältnis direkt keine Krankenversicherungspflicht für den Arbeitnehmer, aber nach Versicherungsvertragsgesetz VVG § 193 (3),
und nach dem 5. Sozialgesetzbuch, und zwar für jede Jede Person mit Wohnsitz im Inland. Das kann in der gesetzlichen, als auch der privaten sein.

Das sollte jetzt eindeutig sein.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.10.2016, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von taxipost » 06.10.2016, 20:45

lohnforzahlung im krankheitsfall hat nichts mit der krankenversicherung zu tun.
seit 2009 muss jeder in deutschland über eine krankenversicherung verfügen.
ob er dieser pflicht über den arbeitgeber, familie, privat, amt, freiwillig gkv nachkommt,
dass ist die sache des einzelnen.

bei einem minijob gibt es keine versicherung über den arbeitgeber.
die versicherungspflicht muss also auf eine andere art erfüllt werden.
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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Taxi Georg » 06.10.2016, 20:54

taxipost hat geschrieben:lohnforzahlung im krankheitsfall hat nichts mit der krankenversicherung zu tun.
seit 2009 muss jeder in deutschland über eine krankenversicherung verfügen.
ob er dieser pflicht über den arbeitgeber, familie, privat, amt, freiwillig gkv nachkommt,
dass ist die sache des einzelnen.

bei einem minijob gibt es keine versicherung über den arbeitgeber.
die versicherungspflicht muss also auf eine andere art erfüllt werden.
Genau so ist es! Nur mir war nicht bekannt, dass man den Minijob splitten kann.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Guter_Kollege » 07.10.2016, 20:25

taxipost hat geschrieben:lohnforzahlung im krankheitsfall hat nichts mit der krankenversicherung zu tun.
Streng genommen hast Du natürlich recht, weil Du Dich auch privat krankschreiben lassen kannst - vorrausgesetzt Du kannst den Arzt aus eigener Tasche bezahlen. Den würde bei Versicherung sonst die Krankenkasse bezahlen.

Lohnfortzahlung ergibt sich natürlich auch dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 3.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 07.10.2016, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Minijobber muss nicht die 450-Euro-Grenze einhalten

Beitrag von Taxi Georg » 14.10.2016, 10:53

Paar gute Infos hier! :arrow: MiniJob
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