"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 20.09.2017, 08:39

sivas hat geschrieben:...
Die Einzelnotierer sind fein raus, sie brauchen die Taxameterdaten überhaupt nicht zu interessieren, da sie ihre Umsätze anhand ihrer Aufzeichnungen ermitteln.
...
das ist hier die frage ?!

sind diese steuerlich relevanten taxameterdaten wirklich egal ?
die eintragungen im schichtbuch basieren u.a. auf diesen daten.
können sie also nach dem eintrag im schichtbuch "vernichtet" werden ???

tankbelege werden auch aufbewahrt,
auch nachdem sie in der buchhaltung erfasst worden sind.

bei ausgaben darf nichts fehlen,
bei einnahmen soll es egal sein ???
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 20.09.2017, 13:21

taxipost hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:...

Mein Mid-Taxameter T20 von Kienzle kann das alles in meinem Tarifgebiet nicht, Kienzle darf es auch nicht ohne weiteres freischalten. Also rede kein dummes Zeugs.
kenne t20 nicht, nur t21.
und dieser kann das alles.
und mit dem tarif hat das nichts zu tun.
es ist die firmware die das alles möglich macht.
und das kienzle die zb. auswahl zw. 7 und 19% es dir nicht freischalten darf...

quark !!!
such dir eine richtige werkstatt.

ich meinte natürlich den t21, das hat nix mit Werkstatt zu tun, ich bin in Berlin direkt vorstellig geworden.....

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 21.09.2017, 00:48

Messergebnisse sind keine Einnahmen.

Und Messgeräte, dazu gehören Taxameter, messen etwas. Da kann man logischerweise keine Ergebnisse eingeben, ohne eine Messung vorgenommen zu haben.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.09.2017, 02:12

taxipost hat geschrieben:die eintragungen im schichtbuch basieren u.a. auf diesen daten.
Die Eintragungen im Schichtbuch basieren auf den tatsächlichen Einnahmen.

Die Taxameterdaten sind lediglich ... sagen wir mal ... fiktive Einnahmedaten, die mit den realen Einnahmen nie übereinstimmen ... es sei denn ... man lässt das Taxameter nach Abschluss der Fahrt solange weiterlaufen, bis Übereinstimmung hergestellt ist. Was aber, wenn der Kunde kein Geld hat und die Einnahme ausbleibt ?
taxipost hat geschrieben:können sie also nach dem eintrag im schichtbuch "vernichtet" werden ???
Die Schichtbücher sind natürlich aufzuheben ! sind sie doch die Ursprungsaufzeichnung für das im Büro geführte Kassenbuch.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 21.09.2017, 06:03

@KlareWorte
dann hat man dich ver***t.
ein bekannter hat den t21 und es läuft.
und er hat den 21er für kleines geld in Potsdam gebraucht gekauft und
bei Kienzle in der Alboinstr. einbauen lassen.

vielleicht aber darf Berlin an deinen taxameter nicht ran,
weil die werkstätten nur regionale berechtigungen bzgl. eichamt haben ???

wie gesagt,
es ist möglich,
aber ich gebe zu,
die hersteller haben sich da sehr komisch
was die anleitugen angeht.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 21.09.2017, 06:06

Poorboy hat geschrieben:Messergebnisse sind keine Einnahmen.

Und Messgeräte, dazu gehören Taxameter, messen etwas. Da kann man logischerweise keine Ergebnisse eingeben, ohne eine Messung vorgenommen zu haben.

Poorboy
es ist ein fahrpreisanzeiger, siehe bokraft !!!

und fahrPREIS ist kein messergebnis.

länge/strecke und zeit werden nicht in euro gemessen.
und wie soll der grundpreis gemessen werden ?!
Zuletzt geändert von taxipost am 21.09.2017, 06:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 21.09.2017, 07:49

taxipost hat geschrieben:@KlareWorte
dann hat man dich ver***t.
ein bekannter hat den t21 und es läuft.
und er hat den 21er für kleines geld in Potsdam gebraucht gekauft und
bei Kienzle in der Alboinstr. einbauen lassen.

Sämtliche Funktionen werden softwaremäßig herstellerseits beim T21 eingepflegt und müssen u.a. auch der zuständigen Eichdirektion vorgelegt werden. Sie dürfen es nicht einfach freischalten. In Berlin mag die 0% Taste eingepflegt sein, genauso eine Taste zum Unterscheiden von Bar und unbaren-Umsätzen, in meinem Tarifgebiet jedoch nicht. Mit Berlin meine ich den Hersteller, dort wird die Software gepflegt und die Tarife für ganz Deutschland erstellt.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.09.2017, 09:33

Taxameter und Wegstreckenzähler sind in erster Linie Messgeräte für Längen und Fahr- / Standzeiten, bei denen die Messung geeicht werden kann.

Taxameter haben darüberhinaus die Eigenschaft, dass mittels hinterlegtem Tarif aus diesen Messergebnissen ein Fahrpreis errechnet werden kann. Dieser während der Fahrt ständig aktualisierte und anzuzeigende Fahrpreis sagt, wenn er denn aufgezeichnet wird, sagt lediglich aus, dass eine Fahrt durchgeführt wurde. Über die Höhe der dabei erzielten Einnahme macht er gar keine Aussage. Es gibt sogar regelmässig Fälle, bei denen das Taxameter (automatisch/versehentlich) aktiv wurde, ohne dass überhaupt eine zu bezahlende Beförderungsfahrt stattgefunden hat, wie auch das Taxameter weiterhin aktiv bleiben kann, obwohl die eigentliche Fahrt bereits beendet ist. Nicht zu vergessen die Einnahmen, von denen das Taxameter 'gar nichts weiss' und die mit dem Merkmal 'Pauschalfahrten' in die Buchhaltung eingehen.

Taxameter sind nur eingeschränkt als Kontrollgerät verwendbar, obwohl sie dazu gerne missbraucht werden - zum Einnahme-Kontrollgerät nämlich.

Wer seine Einnahmen mittels eines Gerätes kontrollieren will >>> braucht dazu eine Kasse !

Ich wollte mich mal an einem Halteplatz einbuchen, als das Gerät mir sagte: "geht nicht, bist noch besetzt". Da guck ich auf das Taxameter und sehe "140 €" :shock: !
Bei Abschluss der letzten Fahrt schaltete das Taxameter nicht korrekt ab und lief weiter, auch während der 3 Stunden, die ich bei der nächtlichen Rückfahrt wegen plötzlich aufkommender Müdigkeit an einem ruhigen Plätzchen geschlafen hatte. Erst beim späteren Halteplatz-Einbuchversuch fiel mir das auf. Über 'ne Einnahme von 140 € hätt ich mich schon gefreut, es waren aber nur 35.
Zuletzt geändert von sivas am 21.09.2017, 10:32, insgesamt 8-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 21.09.2017, 13:55

taxipost hat geschrieben: es ist ein fahrpreisanzeiger, siehe bokraft !!!
Moin,

genau und wer ermittelt, ob ein angezeigter Fahrpreis eine steuerrelevante Einnahme ist?
Der Taxiunternehmer mittels eines Eigenbelegs oder einer separaten Registrierkasse.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 21.09.2017, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 22.09.2017, 03:00

taxipost hat geschrieben: und fahrPREIS ist kein messergebnis.
Der Preis wurde durch eine Messung (darum die Eichpflicht) ermittelt.
Ist aber unwichtig, was Du glaubst. Bindend ist das Gesetz. Und die Kassensicherungsverordnung bestimmt, dass Taxameter keine elektronischen Kassen sind.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.09.2017, 06:54

hey,
ich schreibe aus Berlin
hier wird der glaube ganz klein geschrieben. :wink:

Poorboy,
ich habe schon mehrmals geschrieben,
dass ich dir zustimme,
§146a und damit kassensichv. gilt nicht für taxameter.

146a regelt allgemein und kassensichv. spezifisch die sischerheitsvorrichtung.

die einzelaufzeichnungspflicht und damit die mögliche elektronische form dieser,
sind davon nicht betroffen.

taxameter ist "nicht nur ein messgerät".
es gibt waagen und es gibt waagen mit kassenfunktion.

die " nur waage" zeigt nur an,
dass das wiegegut zb. 500g schwer ist.
egal was da drauf liegt,
fleich, fisch oder steine - 500g - mehr zeigt sie nicht an.
die andere errechnet auch,
dass die 500g zb. steakfleisch 15,- kosten.

du merkst schon, dass ich dir bzgl. "messgerät" etwas entgekomme ? :D
an dieser stelle ein kurzer dank an RaimundHH bzgl. MID 007.
ist schon lange her, dass ich in die eg 2004/22 rein geschaut habe.

hier ein zittat aus anhang I
Im Folgenden sind die Anforderungen aufgeführt, die von den Messgeräten zu erfüllen sind, die gegebenenfalls durch gerätespezifische Anforderungen in den Anhängen MI-001 bis MI-010 ergänzt werden, in denen bestimmte Aspekte der allgemeinen Anforderungen ausführlicher beschrieben sind.
und weiter
Direktverkauf

Ein Geschäftsvorgang wird als Direktverkauf bezeichnet, wenn

- das Messergebnis als Grundlage für den zu zahlenden Preis dient und

- es sich mindestens bei einer der Parteien, die von dem mit einer Messung verbundenen Vorgang betroffen sind,
um einen Verbraucher oder eine andere Partei handelt,
die eines vergleichbaren Schutzes bedarf, und

- alle von dem Vorgang betroffenen Parteien das Messergebnis an Ort und Stelle anerkennen.
auch wenn pkt. 3 im taxi strittig sein dürfte :mrgreen: ,
ist damit die debatte messgerät hoffentlich vorbei.

geschäftsvorgang, verkauf, preis... verbindung zu taxameter hergestellt/nachgewiesen.
nun soll einer sagen, taxameterdaten sind steuerlich nicht relevant.
Zuletzt geändert von taxipost am 22.09.2017, 07:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.09.2017, 07:38

RaimundHH hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: es ist ein fahrpreisanzeiger, siehe bokraft !!!
Moin,

genau und wer ermittelt, ob ein angezeigter Fahrpreis eine steuerrelevante Einnahme ist?
Der Taxiunternehmer mittels eines Eigenbelegs oder einer separaten Registrierkasse.

Grüße
ja, ist er !!!

bei einigen kommen noch weitere einnahmen hinzu.
der fahrpreis, genauer bef.entgelt, ist aber zu 100% steuerlich relevant.

ein bsp.

A fährt mit dir vom airport ins hotel.
am fahrziel,
es ging sehr schnell über die autobahn,
stehen auf dem taxameter 42,- euro.
weil es so schnell ging und A so zufrieden ist zahlt er 50,-.
eine quittung gemäss to bekommt er für seine abrechnung.

bei der einreichnung in der firma wird A aufgeklärt,
dass diese fahrt normal 30,- kosten und
er scheinbar "spazierengefahren" wurde.

A macht schadensersatz gelten und will "zuviel" bezahltes (20,-) vom dir zurück.

im stehen aber max. 12,- zu.
der fahrpreis betrug 42,- statt 30,-.
tip kann er sich nicht erstatten lassen.
dieser wurden nicht berechnet/erhoben,
sondern diesen hat A freiwillig gezahlt.

daran kannst erkennen,
auch wenn du beides als einnahme versteuern musst,
es zwei unterschiedliche sachen sind !
Zuletzt geändert von taxipost am 22.09.2017, 07:40, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 22.09.2017, 08:25

taxipost hat geschrieben:

nun soll einer sagen, taxameterdaten sind steuerlich nicht relevant.

habe ich nie bestritten, aber die vom Taxameter gemachten Aufzeichnungen - Ursprungsaufzeichnungen - sind regelmäßig falsch. Bei einer ordnungsgemäßen Buchhaltung kann man im Nachgang mal ne Korrektur durchführen, beim Taxameter ist dies jedoch die Regel und das ist das Problematische. Im Grunde müßte ein Taxameter zur Kasse weiterentwickelt werden, sodass von Anfang an die Aufzeichnungen richtig sind.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.09.2017, 07:48

@KlareWorte
wer hat dir gesagt,
dass bestimmte funktionen,
zb. mwst.-satz oder bar/unbar,
in deinem tarif gebiet nicht freigeschaltet werden dürfen ?
kienzle selbst ?

aus eigener erfahrung weiss och,
dass zb. kienzle "verkaufsraum" Alboinstr. ganz andere auskünfte,
bzw. antwort "geht nicht",
erteilt, als die kienzle-" berater" im 2.og.

auf der messe erfuhr ich,
dass t21 alles macht und kienzle sogar eine software zum auslesen des sticks hat.
zwar habe ich mich geoutet, dass ich aus Berlin komme,
aber beim gespräch war ein unternehmer nicht aus Berlin dabei und
die antworten von kienzle waren an uns gemeinsam gerichtet.

es wäre unlogisch,
wenn zb. die bar/unbar funktion oder 7/19% nicht freigeschaltet werden dürften.
gerade 7/19%, die ustg für taxi vorschreibt.

gut, die begründung - eichamt - zu 0% könnte ich irgendwie nachvollziehen,
denn 0% sind im taxi gemäss pbefg eigentlich nicht möglich...
wenn ich nicht wusste,
dass die hersteller einen oft nur schnell abwimmeln wollen.

wie gesagt,
es ist unlogisch,
dass in Berlin etwas möglich ist,
was woanders nicht erlaubt sein soll.
daher mein hinweis, dass man dich "ver_arscht" hat.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.09.2017, 07:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 23.09.2017, 08:34

denn 0% sind im taxi gemäss pbefg eigentlich nicht möglich
Doch, grenzüberschreitender Verkehr!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.09.2017, 10:53

Taxameterdaten sind nicht steuerlich relevant !

Das Taxameter gibt zwar einen Fahrpreis vor und diese Vorgabe wird auch als solche von beiden Seiten anerkannt, dann kommt aber noch ein Vorgang, der die eigentiche Einnahme bestimmt und nur die nach diesem Vorgang erzielte Einnahme ist steuerlich relevant !

Bei diesem Vorgang handelt es sich um die freiwillige Fahrpreiserhöhung / -minderung.

sprich Trinkgeldzahlung bei gut erbrachter Dienstleistung bzw. Fahrpreisminderung bei z.B. gefahrenen Umwegen oder bei kompletten Einnahmeausfällen.

Taxameterdaten sind nur dann steuerlich relevant, wenn sie als Basis für die steuerliche Abrechnung genutzt werden ... dann klemmt's aber an anderer Stelle !

Ist der Unternehmer selbst gefahren, stellt sich die Frage, ob er denn das Trinkgeld mitversteuert, dies ist nämlich in den Taxameterdaten nicht enthalten. Tut er es doch, handelt er unvorteilhaft. Dann wäre es besser, wenn er jede Einnahme einzeln und in voller Höhe im Schichtbuch aufzeichnen würde - die Taxameterdaten könnte er dann vergessen, siehe oben. (Trotzdem wirde er die Taxameterdaten akribisch aufzeichnen, meinetwegen auch im Schichtbuch. Er legt sie vor, bei einer Betriebsprüfung. Da kann er dann beweisen, dass seine handschriftlichen Aufzeichnungen IMMER über den Aufzeichnungen des Taxameters lagen)

Wird eine Quittung ausgestellt, auf welchen Betrag bezieht sich die Angabe: "7% MwSt im Fahrpreis enthalten" ? meist (immer) ist das Trinkgeld im quittierten Betrag enthalten (die Kunden wollen das so), die Taxameterdaten führen jedoch zu einer geringeren MwSt-Abgabe.
Zuletzt geändert von sivas am 23.09.2017, 12:15, insgesamt 10-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.09.2017, 13:22

Jetzt kann ich nix mehr ändern, aber ich will es nochmal so ausdrücken:

Taxameterdaten sind nicht steuerlich relevant. Erst wenn wir sie zu steuerlichen Zwecken nutzen, geben wir ihnen diese Eigenschaft.

Das müssen wir aber nicht, wenn wir die Einnahmen im Schichtbuch notieren - oder in einer echten Kasse.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 23.09.2017, 13:56

Ist aber zu dem Thema nicht relevant...
Frage ist, kann eine Genehmigungsbehörde den Einbau eines nicht legal-definierten „Fiskaltaxameters“ verlangen ???
Ich meine JA !!
Aus dem Grund, gerade weil „Fiskaltaxameter“ nicht legal-definiert ist...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.09.2017, 14:32

Pirat hat geschrieben:nicht legal-definiert
Die Antwort ist ganz einfach: Eine Behörde darf nichts illegales vorschreiben :wink:

Dass ein Taxi mit einem Taxameter ausgerüstet sein muss ist unstrittig.
Wo aber steht, dass ein verbautes bzw. noch zu verbauendes, bereits gebrauchtes Taxameter vor dem Einbau welche Merkmale aufweisen muss ?
Wer bestimmt das ? doch nicht die jeweilige Ordnungsbehörde. Gibt es da Übergangsfristen ? Bestandsschutz und so ...

Und, es gibt keine 'Fiskaltaxameter'. Es gibt nur Taxameter mit bestimmten Eigenschaften, aktuell welche, die eine Schnittstelle haben, über die Daten ausgelesen werden können, ganz bestimmte Daten, Daten die auch 'fiskal' genutzt werden können - sofern der Unternehmer diese Daten so nutzen möchte, er muss es aber nicht.

Nutzt der Unternehmer diese Daten fiskal, dann wird ihm das Finanzamt wohl Vorschriften machen können, wie er mit diesen Daten umzugehen hat ... auch dass er diese Daten unveränderbar über eine Schnittstelle auszulesen hat.

Die Ordnungsbehörde kann wohl ein Taxameter entwickeln lassen, welches zusätzliche, von ihr gewünschte Funktionen aufweist, sie kann aber keinen Unternehmer dazu zwingen, dieses Taxameter zu verwenden. Übt sie Druck aus, kann das als Nötigung verstanden werden. Ist halt die Frage, welches Übel sie angdroht hat. Umrüstkosten ? Erhöhter Kontrolldruck ?... Das wird wohl bei der Strafzumessung berücksichtigt werden >> Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Zuletzt geändert von sivas am 23.09.2017, 15:56, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 26.09.2017, 00:59

sivas hat geschrieben:Die Ordnungsbehörde [...] kann [...] keinen Unternehmer dazu zwingen, dieses Taxameter zu verwenden. Übt sie Druck aus, kann das als Nötigung verstanden werden. Ist halt die Frage, welches Übel sie angdroht hat. Umrüstkosten ? Erhöhter Kontrolldruck ?... Das wird wohl bei der Strafzumessung berücksichtigt werden >> Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Ein solches Verfahren würde nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Dies käme nur in Betracht, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestände (§ 153 StPO). Beides wäre hier ausgeschlossen, weil der Täter u. U. in einer Vielzahl von Fällen seine Stellung als Amtsträger mißbraucht hätte. Letzteres wäre schon nach dem Regelbeispiel in § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB ein besonders schwerer Fall der Nötigung.

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