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Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 27.11.2016, 22:11
von KehrenTAXI
Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein

- Kennzeichnung Streckenverbot hat keinen Anfang

- Das Taxischild hängt viel zu tief

- Das Schild bezieht sich auf die Fahrbahn, nicht auf den markierten Seitenstreifen


Man spricht hier auch von einem Schildbürger-Beamtenstreich.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 27.11.2016, 22:17
von KehrenTAXI
Taxi Georg hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:.. Denn, das Halten ist hier grundsätzlich auf der linken Seite verboten.
Alle dürfen nur rechts stehen und müssen den linken Streifen frei halten. Stichwort, Rechtsfahrgebot.
Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
Sie können die Spur frei wählen.
Hier wird nicht gefahren, hier wird Bereitgestellt. Was sind das für Konstruktionen? Das ist auch keine mehrspurige Straße in eine Richtung. Hier darf man in Knick wenden und zurückfahren.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 27.11.2016, 23:03
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Hier wird nicht gefahren, hier wird Bereitgestellt.
Ach!?!
KehrenTAXI hat geschrieben:Das ist auch keine mehrspurige Straße in eine Richtung.
Ach, jetzt auf einmal nicht mehr?
Hier darf man in Knick wenden und zurückfahren.
Das möchte ich morgen sehen! Der Kaffee geht dann auf mich!
Ach stimmt ja, Du fährst ja gar kein Bahnhof!

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 27.11.2016, 23:19
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein
- Kennzeichnung Streckenverbot hat keinen Anfang
- Das Taxischild hängt viel zu tief
- Das Schild bezieht sich auf die Fahrbahn, nicht auf den markierten Seitenstreifen
Man spricht hier auch von einem Schildbürger-Beamtenstreich.
Ich bezog mich eigentlich auf die Fahrbahnmarkierung!

Achso, noch was!
(VwV-StVO zu Zeichen 229 Taxenstand)
I. Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als fünf Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.
II. Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu fünf Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als fünf Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. Für jedes Taxi sollten dabei 5 m zugrunde gelegt werden.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 09:09
von taxipost
Taxi Georg hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:.. Denn, das Halten ist hier grundsätzlich auf der linken Seite verboten.
Alle dürfen nur rechts stehen und müssen den linken Streifen frei halten. Stichwort, Rechtsfahrgebot.
Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
Sie können die Spur frei wählen.
das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen

aber,

wenn es schon seit über 20 jahren, ohne beanstandungen seitens der ämter, so läuft,
kann man schon fast von halteplatzordnung sprechen.
:D

TFZ sollte mal einen gang zurück schalten.
wenn man 20 jahre keine klärung gesucht hat,
dann sollte man jetzt die klappe halten.
KehrenTAXI hat geschrieben:Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein

...
das ist aber quark !!!
:mrgreen:

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 10:11
von KehrenTAXI
Kein Quark.

Schilder beziehen sich immer auf die Fahrbahn, ausser wenn es durch das Sinnbild oder dem Text "Auf dem Seitenstreifen" konkretisiert wird.

Im Übrigen sehe ich ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 19:53
von Grossraum
Zum Thema Notdurft kann man eigentlich nur sagen:

Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.

Im übrigen gibt es auch noch Krankenhäuser, die einem den Zutritt zum Örtchen nicht verwehren.

Wenn man allerdings, so wie ich vorigen Freitag, von einer KOLLEGIN angesprochen wird: Du sach ma, weißte wo man hier pissen kann,
fehlen einem doch die Worte.

War jetzt zwar nicht sehr landfein ausgedrückt, ist aber so passiert.

Schönen Abend noch und Gute Fahrt.
Gruß
Wolfgang

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 21:46
von KehrenTAXI
Es ist noch ein neues >> Rundschreiben << verfügbar.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 22:41
von Guter_Kollege
Grossraum hat geschrieben:Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
Als Mediziner wärst Du mit dieser Diagnose glatt durchgefallen.
Vermutlich bist Du noch so um die 30 Jahre alt, dass Du so redest. Komm mal in die 50er ~ 60er und dann unterhalten wir uns über das Thema nochmal ....

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 28.11.2016, 23:52
von am
taxipost hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:[...] gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
[...]
das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen
[...]

Eine mehrspurige Fahrbahn ohne Markierung ist doch eher eine einspurige, oder?

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 01:02
von Taxi Georg
Grossraum hat geschrieben:Zum Thema Notdurft kann man eigentlich nur sagen:
Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
So ein Blödsinn!
Ich gehe in meiner 8 Std. Schicht mindest 3 x pinkeln! Wenn es kalt ist 5x.
Ich trinke schon extra kein Wasser (durchlaufender Posten) und ja, ich war beim Doc, alles ok und normal!

Es ist sinnlos mit Euch zu quatschen!

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 03:35
von scarda

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 09:40
von KehrenTAXI
Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.

Es gibt für alle Belange Lösungen. Aber, man muss diese auch umsetzen wollen.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 11:31
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.
Wenn Du damit ein Problem hast, dann gib den Fahrer eine Tankkarte!

Und wo wir schon dabei sind, strecke bitte auch die Mobile-Kasse (Wechselgeld) vor!
Mitarbeiter im Supermarkt müssen auch nicht ihr eigenes Wechselgeld mitbringen!

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 11:36
von Taxi Georg
scarda hat geschrieben:Uriwell Mobil > http://www.mein-garten-portal.de/?p=28304
Nicht schlecht. :wink:

In Scheveningen habe ich dies gesehen!
Bild

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 11:50
von taxipost
am hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:[...] gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
[...]
das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen
[...]

Eine mehrspurige Fahrbahn ohne Markierung ist doch eher eine einspurige, oder?
wenn du jetzt von der alten bezeichnung "fahrspur" zu der neuen "fahrstreifen" wechselst,
dann könnten wir stvo heranziehen:

§7 abs.1 letzter satz
"...Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

und feststellen,
dass eine fahrbahn auch mehrere fahrstreifen besitzen kann,
auch wenn diese nicht markiert sind. :wink:

ganz deutlich wird es in einer 30er zone -strasse.
denn hier hat man meistens gar keine fahrbahnmarkierungen.
also eine fahrbahn mit min. 2 fahrstreifen (einen je richtung).

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 12:52
von KehrenTAXI
Taxi Georg hat geschrieben:
scarda hat geschrieben:Uriwell Mobil > http://www.mein-garten-portal.de/?p=28304
Nicht schlecht. :wink:

In Scheveningen habe ich dies gesehen!
Bild
Entspricht nicht dem Gleichberechtigungsgedanken.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 12:58
von KehrenTAXI
Taxi Georg hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.
Wenn Du damit ein Problem hast, dann gib den Fahrer eine Tankkarte!

Und wo wir schon dabei sind, strecke bitte auch die Mobile-Kasse (Wechselgeld) vor!
Mitarbeiter im Supermarkt müssen auch nicht ihr eigenes Wechselgeld mitbringen!
Wie kommst du darauf, dass ich damit ein Problem habe?

Ich schildere immer nur meine empirischen Erfahrungen.

Mein Fahrer bekommt:

- Wechselgeld
- Smartphone mit Flatrate
- TV
- Tankkarte
- Garagenplatz
- alle möglichen Zuschläge
- Fahrtkosten
- Geldbörse

Was möchtest du noch wissen?

Re: News

Verfasst: 29.11.2016, 14:38
von KehrenTAXI

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 29.11.2016, 14:51
von sivas
KehrenTAXI hat geschrieben:Mein Fahrer bekommt:

- Wechselgeld
- Smartphone mit Flatrate
- TV
- Tankkarte
- Garagenplatz
- alle möglichen Zuschläge
- Fahrtkosten
- Geldbörse

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