[TDeG] Rundschreiben
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein
- Kennzeichnung Streckenverbot hat keinen Anfang
- Das Taxischild hängt viel zu tief
- Das Schild bezieht sich auf die Fahrbahn, nicht auf den markierten Seitenstreifen
Man spricht hier auch von einem Schildbürger-Beamtenstreich.
- Kennzeichnung Streckenverbot hat keinen Anfang
- Das Taxischild hängt viel zu tief
- Das Schild bezieht sich auf die Fahrbahn, nicht auf den markierten Seitenstreifen
Man spricht hier auch von einem Schildbürger-Beamtenstreich.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 27.11.2016, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Hier wird nicht gefahren, hier wird Bereitgestellt. Was sind das für Konstruktionen? Das ist auch keine mehrspurige Straße in eine Richtung. Hier darf man in Knick wenden und zurückfahren.Taxi Georg hat geschrieben:Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.KehrenTAXI hat geschrieben:.. Denn, das Halten ist hier grundsätzlich auf der linken Seite verboten.
Alle dürfen nur rechts stehen und müssen den linken Streifen frei halten. Stichwort, Rechtsfahrgebot.
Sie können die Spur frei wählen.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Ach!?!KehrenTAXI hat geschrieben:Hier wird nicht gefahren, hier wird Bereitgestellt.
Ach, jetzt auf einmal nicht mehr?KehrenTAXI hat geschrieben:Das ist auch keine mehrspurige Straße in eine Richtung.
Das möchte ich morgen sehen! Der Kaffee geht dann auf mich!Hier darf man in Knick wenden und zurückfahren.
Ach stimmt ja, Du fährst ja gar kein Bahnhof!
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Ich bezog mich eigentlich auf die Fahrbahnmarkierung!KehrenTAXI hat geschrieben:Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein
- Kennzeichnung Streckenverbot hat keinen Anfang
- Das Taxischild hängt viel zu tief
- Das Schild bezieht sich auf die Fahrbahn, nicht auf den markierten Seitenstreifen
Man spricht hier auch von einem Schildbürger-Beamtenstreich.
Achso, noch was!
(VwV-StVO zu Zeichen 229 Taxenstand)
I. Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als fünf Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.
II. Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu fünf Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als fünf Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. Für jedes Taxi sollten dabei 5 m zugrunde gelegt werden.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 27.11.2016, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [TDeG] Rundschreiben
das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.Taxi Georg hat geschrieben:Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.KehrenTAXI hat geschrieben:.. Denn, das Halten ist hier grundsätzlich auf der linken Seite verboten.
Alle dürfen nur rechts stehen und müssen den linken Streifen frei halten. Stichwort, Rechtsfahrgebot.
Sie können die Spur frei wählen.
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen
aber,
wenn es schon seit über 20 jahren, ohne beanstandungen seitens der ämter, so läuft,
kann man schon fast von halteplatzordnung sprechen.
TFZ sollte mal einen gang zurück schalten.
wenn man 20 jahre keine klärung gesucht hat,
dann sollte man jetzt die klappe halten.
das ist aber quark !!!KehrenTAXI hat geschrieben:Falscher kann ein Taxistand kaum gekennzeichnet sein
...
Zuletzt geändert von taxipost am 28.11.2016, 09:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Kein Quark.
Schilder beziehen sich immer auf die Fahrbahn, ausser wenn es durch das Sinnbild oder dem Text "Auf dem Seitenstreifen" konkretisiert wird.
Im Übrigen sehe ich ebenfalls keinen Handlungsbedarf.
Schilder beziehen sich immer auf die Fahrbahn, ausser wenn es durch das Sinnbild oder dem Text "Auf dem Seitenstreifen" konkretisiert wird.
Im Übrigen sehe ich ebenfalls keinen Handlungsbedarf.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 28.11.2016, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Zum Thema Notdurft kann man eigentlich nur sagen:
Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
Im übrigen gibt es auch noch Krankenhäuser, die einem den Zutritt zum Örtchen nicht verwehren.
Wenn man allerdings, so wie ich vorigen Freitag, von einer KOLLEGIN angesprochen wird: Du sach ma, weißte wo man hier pissen kann,
fehlen einem doch die Worte.
War jetzt zwar nicht sehr landfein ausgedrückt, ist aber so passiert.
Schönen Abend noch und Gute Fahrt.
Gruß
Wolfgang
Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
Im übrigen gibt es auch noch Krankenhäuser, die einem den Zutritt zum Örtchen nicht verwehren.
Wenn man allerdings, so wie ich vorigen Freitag, von einer KOLLEGIN angesprochen wird: Du sach ma, weißte wo man hier pissen kann,
fehlen einem doch die Worte.
War jetzt zwar nicht sehr landfein ausgedrückt, ist aber so passiert.
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Zuletzt geändert von Grossraum am 28.11.2016, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Es ist noch ein neues >> Rundschreiben << verfügbar.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Als Mediziner wärst Du mit dieser Diagnose glatt durchgefallen.Grossraum hat geschrieben:Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
Vermutlich bist Du noch so um die 30 Jahre alt, dass Du so redest. Komm mal in die 50er ~ 60er und dann unterhalten wir uns über das Thema nochmal ....
- am
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Re: [TDeG] Rundschreiben
taxipost hat geschrieben:das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.Taxi Georg hat geschrieben:[...] gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
[...]
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen
[...]
Eine mehrspurige Fahrbahn ohne Markierung ist doch eher eine einspurige, oder?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
So ein Blödsinn!Grossraum hat geschrieben:Zum Thema Notdurft kann man eigentlich nur sagen:
Man geht vor der Schicht, sprich, zu Hause aufs Örtchen.
Und wenn man dann nicht, wie manche Kollegen 20 Stunden hinter dem Steuer sitzt und Kaffee säuft bis zum geht nicht mehr,
dann kann man auch locker nach 9 Stunden Fahrtätigkeit zu Hause wieder aufs Örtchen gehen.
Ich gehe in meiner 8 Std. Schicht mindest 3 x pinkeln! Wenn es kalt ist 5x.
Ich trinke schon extra kein Wasser (durchlaufender Posten) und ja, ich war beim Doc, alles ok und normal!
Es ist sinnlos mit Euch zu quatschen!
Re: [TDeG] Rundschreiben
Uriwell Mobil
> http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... 6&biw=2560
> http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... 6&biw=2560
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.
Es gibt für alle Belange Lösungen. Aber, man muss diese auch umsetzen wollen.
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freundlichst
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Wenn Du damit ein Problem hast, dann gib den Fahrer eine Tankkarte!KehrenTAXI hat geschrieben:Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.
Und wo wir schon dabei sind, strecke bitte auch die Mobile-Kasse (Wechselgeld) vor!
Mitarbeiter im Supermarkt müssen auch nicht ihr eigenes Wechselgeld mitbringen!
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Nicht schlecht.scarda hat geschrieben:Uriwell Mobil > http://www.mein-garten-portal.de/?p=28304
In Scheveningen habe ich dies gesehen!
Re: [TDeG] Rundschreiben
wenn du jetzt von der alten bezeichnung "fahrspur" zu der neuen "fahrstreifen" wechselst,am hat geschrieben:taxipost hat geschrieben:das gilt nur, wenn mehrere fahrstreifen markiert sind.Taxi Georg hat geschrieben:[...] gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht.
[...]
ich würde KehrenTaxi im grundsatz zustimmen
[...]
Eine mehrspurige Fahrbahn ohne Markierung ist doch eher eine einspurige, oder?
dann könnten wir stvo heranziehen:
§7 abs.1 letzter satz
"...Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
und feststellen,
dass eine fahrbahn auch mehrere fahrstreifen besitzen kann,
auch wenn diese nicht markiert sind.
ganz deutlich wird es in einer 30er zone -strasse.
denn hier hat man meistens gar keine fahrbahnmarkierungen.
also eine fahrbahn mit min. 2 fahrstreifen (einen je richtung).
Zuletzt geändert von taxipost am 29.11.2016, 11:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Entspricht nicht dem Gleichberechtigungsgedanken.Taxi Georg hat geschrieben:Nicht schlecht.scarda hat geschrieben:Uriwell Mobil > http://www.mein-garten-portal.de/?p=28304
In Scheveningen habe ich dies gesehen!
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Re: [TDeG] Rundschreiben
Wie kommst du darauf, dass ich damit ein Problem habe?Taxi Georg hat geschrieben:Wenn Du damit ein Problem hast, dann gib den Fahrer eine Tankkarte!KehrenTAXI hat geschrieben:Die Fahrer haben doch nicht einmal das Geld, um das Tankgeld vorzustrecken.
Und wo wir schon dabei sind, strecke bitte auch die Mobile-Kasse (Wechselgeld) vor!
Mitarbeiter im Supermarkt müssen auch nicht ihr eigenes Wechselgeld mitbringen!
Ich schildere immer nur meine empirischen Erfahrungen.
Mein Fahrer bekommt:
- Wechselgeld
- Smartphone mit Flatrate
- TV
- Tankkarte
- Garagenplatz
- alle möglichen Zuschläge
- Fahrtkosten
- Geldbörse
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 29.11.2016, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TDeG] Rundschreiben
auch Arbeitslohn ?KehrenTAXI hat geschrieben:Mein Fahrer bekommt:
- Wechselgeld
- Smartphone mit Flatrate
- TV
- Tankkarte
- Garagenplatz
- alle möglichen Zuschläge
- Fahrtkosten
- Geldbörse
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