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Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 09:37
von taxipost
KehrenTAXI hat geschrieben:18.01.2018 ...
18.01 ? nicht 13.01 ?!

wie wird bei euch der CC-zuschlag (2,00) erhoben ?

in Berlin gibt es mehrere zuschläge, zb.

- bargeldloses bezahlen 1,50
- sperriges gepäck 1,00
- mehr als 4 fahrgäste 5,00

die berechnuhng erfolgt immer durch
das mehrfach-drücken der zuschlagstaste,
die mit dem wert 0,50 programmiert ist.

CC zuschlag = 3 x drücken
gepäck = 2x usw.

wird der zuschlag aus dem tarif entfernt,
so muss im taxameter nicht geändert werden = keine eichung.

oder ist bei euch der CC zuschlag als fester wert, 2,00, im taxameter drin ?
KehrenTAXI hat geschrieben:Es gibt von der Stadt dazu noch nichts. Wenn wir daran rühren, müssen wir wahrscheinlich zum Eichamt.
aber auch dann wäre es nix schlimmes,
weil 2018 sowieso geeicht werden muss.
du kommst also um das eichamt also nicht herum ?

solange der zuschlag im tarif ist,
muss er erhoben werden.
und bei zb. amex
ist der so oder so erlaubt, soviel ich weiss

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 10:13
von Taxi Georg
Nur die Kreditkarte wird als Zuschlag mit 2.- € berechnet, sonst nichts!
Und wenn es wirklich nicht erlaubt ist, für Kreditkarten eine Gebühr zu nehmen, benennen wir das Kind einfach um.
Den Zuschlag für "bargeldlose Zahlung" ist meiner Meinung nach möglich!
Dann werden aber alle bargeldlose Zahlungen (myTaxi, EC, PayPal, KK) mit 2.- berechnet.
Aber das können ja Juristen beantworten.

Solange von der Stadt nicht schriftliche kommt, werde ich weiter den Zuschlag für KK nehmen!

Mod: Kosmetik!

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 10:50
von taxipost
das verbot umfasst auch andere zahlungsarten.

lediglich paypal und CC des 3-parteien-systems sind aussen vor,
wenn ich das richtig verstanden habe.

ferner !
das verbot gilt das nur für endverbraucher.
gewerbekunden können weiter hin extra "abkassiert" werden.

da fällt mir auf,
dass ich etwas vorschnell mit "tarif = pflicht" war.
tarif kann eine pflicht zu berechnung enthalten,
allerdings nur dort,
wo die pflicht nicht auf ein verbot stösst, dh.

tarif = CC zuschlag 2,00,
>>
gewerbekunde (fahrgast mit firmen-CC) = 2,00 extra
endverbraucher = nix extra

tarif- und verbotkonform :D

vgl. city tax in Berlin.
privat zahlt, gewerbe nicht.

Re: [News] Taxi NRW Düssedlorf

Verfasst: 06.01.2018, 10:52
von am
Diese Regelung scheint sehr intransparent und schwer verständlich formuliert zu sein. PayPal und AmEx scheinen tatsächlich ausgenommen zu sein. Das wird dann auch für andere Zahlungsdienstleister gelten. Warum auch immer.

Ein Punkt scheint zu sein, dass durch den pauschalen Aufschlag auf Verkaufspreise alle Verbraucher belastet werden.

Genau das ist aber im Taxi eben nicht der Fall. Schwieriges Feld.

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 11:20
von taxipost
???
am hat geschrieben:Aufschlag auf Verkaufspreise alle Verbraucher belastet werden.

Genau das ist aber im Taxi eben nicht der Fall.
wenn der zuschlag gänzlich weg fällt,
gkeichzeit die grundgebühr um 1,00 angehoben wird,

dann werden doch alle belastet, auch im taxi !

Mod: Kosmetik

Re: [News] Taxi NRW Düssedlorf

Verfasst: 06.01.2018, 11:57
von am
Wenn du die Grundgebühr damit begründest, sicher richtig. Das wäre dann, aufgrund der Annahmepflicht nur in B der Fall.

Wenn die Gebühr als Service Charge eben ausschliesslich auf die einzelne Transaktion entfällt?

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 13:53
von KehrenTAXI

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 14:02
von KehrenTAXI
Taxi Georg hat geschrieben:Nur die Kreditkarte wird als Zuschlag mit 2.- € berechnet, sonst nichts!
Und wenn es wirklich nicht erlaubt ist, für Kreditkarten eine Gebühr zu nehmen, benennen wir das Kind einfach um.
Den Zuschlag für "bargeldlose Zahlung" ist meiner Meinung nach möglich!
Dann werden aber alle bargeldlose Zahlungen (myTaxi, EC, PayPal, KK) mit 2.- berechnet.
Aber das können ja Juristen beantworten.

Solange von der Stadt nicht schriftliche kommt, werde ich weiter den Zuschlag für KK nehmen!

Mod: Kosmetik!

Also bitte. Wir können hier gar nichts umbenennen.

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 14:05
von KehrenTAXI
Das Taxameterprogramm muss angepasst werden. Dazu muss die Uhr entsiegelt werden und wieder geeicht werden. Zusatzkosten für Eichung entstehen nicht, das ist richtig.

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 17:47
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Also bitte. Wir können hier gar nichts umbenennen.
Du stellst Dich absichtlich dumm an, oder?
Von mir aus. Die Stadt kann das umbenennen! Zufrieden?
Diese Regelung gilt europaweit – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.
Mit diesem Gesetz „schaffen wir ein Ärgernis für viele Verbraucher ab“.
Wir brauchen neue Armaturentarifaufkleber (ATA). Sind schon welche bestellt worden oder liegen die bereits bei der TFZ?

Eine Frage habe ich noch.
Sind wir, ähhh sorry. Sind die Taxifahrer in Düsseldorf (extra für Dich Stefan), zur Annahme der bargeldlosen Bezahlung verpflichtet?

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 17:58
von KehrenTAXI
Grundsätzlich gibt es wohl keinen Akzeptierungszwang (außer: siehe unten).

Auf Anhieb bin ich da mit Details überfragt.

Am DUS müssen alle akzeptieren.

Auf jeden Fall müssen die Zahlungsmittel akzeptiert werden, deren Werbeaufkleber sich im und am Fahrzeug befinden. Ohne Mindestpreis.

Ein gewisses Unverständnis bleibt mir immer wieder, warum jemand keine zusätzlichen Zahlungsmittel akzeptieren möchte. Aber, das soll jeder selbst entscheiden.

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 18:17
von Taxi Georg
OK, Provokation und Spaß beiseite.
Dr-Bahr.com hat geschrieben:Am 13. Januar 2018 tritt eine Regelung für alle Online-Händler (und auch alle Offline-Unternehmen) bei Zahlungsmittel-Entgelten in Kraft.

1. Verbot für Zahlungsmittel:
Aufgrund der Reform des Gesetzeses über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (kurz: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) wird eine neue Vorschrift in das BGB (§ 270a BGB) eingefügt, die es verbietet, Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten vom Käufer zu verlangen.
§270a BGB hat geschrieben:§ 270a: Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel.
Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift,
einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.
Quelle: Dr-Bahr.com :arrow: weiterlesen

Nachtrag:
Ausnahmen: American Express und Diners Club

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 18:45
von ilkoep
KehrenTAXI hat geschrieben:
Die örtlichen Tarife verstoßen aber gegen dann geltendes Recht.
Ich denke nicht. Diese Regelung betrifft den Handel, nicht aber das Dienstleistungsgewerbe.

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 18:48
von Taxi Georg
ilkoep hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Die örtlichen Tarife verstoßen aber gegen dann geltendes Recht.
Diese Regelung betrifft den Handel, nicht aber das Dienstleistungsgewerbe.
Gilt auch für Offline-Unternehmen!

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 18:57
von sivas
Eine Vereibarung (zwischen Gläubiger und Schuldner) ist unwirksam.
Eine TO schreibt aber vor > deshalb ist die Anordnung wirksam ... ?

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 18:59
von Taxi Georg
Blödsinn, geht nicht

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 19:12
von KehrenTAXI
Ich spreche am Montag oder Dienstag mit dem RA und versuche das für Düsseldorf zu klären.

Ich bin aber jetzt schon sicher, dass der Zuschlag hier untersagt wird.

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 19:29
von ilkoep
Taxi Georg hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Die örtlichen Tarife verstoßen aber gegen dann geltendes Recht.
Diese Regelung betrifft den Handel, nicht aber das Dienstleistungsgewerbe.
Gilt auch für Offline-Unternehmen!
Trotzdem betrifft es nur den Handel. Nix falsch verstehen, ich bin Gegner des KK-Zuschlages seit Tag 1. Bei Aldi kann ich zwei Schrippen mit Karte zahlen. Diese "Verordnung" wurde wie viele andere auch mit heisser Nadel gestrickt, fern von Sach- und Fachverstand.

Re: Düsseldorfer Taxi Nachrichten

Verfasst: 06.01.2018, 19:36
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Ich spreche am Montag oder Dienstag mit dem RA und versuche das für Düsseldorf zu klären.
Ich bin aber jetzt schon sicher, dass der Zuschlag hier untersagt wird.
Danke Stefan.
ilkoep hat geschrieben:Nix falsch verstehen,..
nein, nein. Ich verstehe sehr gut.

Andere können eine Handelskalkulation erstellen und dort ihre Preise inkl. kk und Diebstahl an den Kunden weitergeben.
Das Taxigewerbe kann das nicht!

Re: [News] Taxi NRW Düsseldorf

Verfasst: 06.01.2018, 19:52
von sivas
hatte mal den Fall, dass die TO in Teilen nicht rechtmässig war. Vom RP wurde ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die TO zu beachten habe - bis die Neue wirksam ist.