[TDeG] GV am 15.11.2010
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[TDeG] GV am 15.11.2010
Die nächste GV 15.11.2010
Bisher läuft DDS recht stabil, schnell und präzise. Es gibt noch viele Dinge die geändert oder verbessert werden müssen. Das ist z. Zt. aber so gut wie nicht möglich, weil noch einige HEEDFELD-Geräte verbaut sind. Da sich die DDS-Geräte im großen Ganzen im Praxieinsatz bereits bewährt haben, wäre ich unbedingt für eine vorzeitige Abschaltung der HEEDFELD-Geräte. Die uns versprochenen Zusatzfunktionen können dann ins System eingespielt werden. Im Moment haben wir einfach nur Geräte, die Fahraufträge entgegennehmen können.
Unter anderen sind folgende Änderungen schrittweise dann angedacht, in Planung, bzw. in Bearbeitung:
- "Call Out": Der Fahrer kann selbst dem Kunden mit dem Display seine genaue Ankunftzeit mitteilen.
- "Fehlfahrten": Die Fehlfahrtengründe werden genauer definierbar und besser automatisiert.
- "Airport": Die Verständigungen am Airport können verbessert werden.
- Ähnliches ist für die Bahnhofsschonungen vorgesehen, bzw. in Planung.
- Es wird wieder eine Internet-Bestellmöglichkeit geben. Bestell-Button auf dem PC-Desktop der Arztpraxen, Büros, Firmen, Hotels, usw. (Vorteil: Umgehung der Zentrale).
- Taxinachbestelloption per Tastenbefehl im Taxi an der Kundenadresse (Dublikation des Fahrauftrages).
- Taxibestellung per Tastenbefehl im Taxi zu dem aktuellen Standort an dem man sich befindet (per GPS-Daten) für z. B. "Winkemänner", Messe-Halteplätze, Hbf, usw.
- Taxibestellung per Tastenbefehl im Taxi zu einem "Wartenden Fahrgast" am Halteplatz.
- Zonennummern werden wieder umbenannt. Jeder Halteplatz ist der Mittelpunkt einer Zone. Die Halteplatznummer ist dann gleichzeitig die Zonennummer. Kein Erlernen neuer Zonennummern.
- Klarnamenkürzel (Shortcuts) werden neben den HP-Nummern stehen und die Platzwahl erleichtern.
- Auftragseingangston wird verlängert (Wunsch: solange bis Auftrag angenommen oder gelöscht wurde).
- Blaue Lampe für Raumangebote wird mit akkustischen Warn-/Aufmerksamkeitston erscheinen.
- In HP-Übersicht erscheint Vermittlungsstatistik, bzw. durchnittliche Wartezeit.
- Ablösung von der HP-Vermittlung, hin zur Zonenraumvermittlung.
- Weiterleitung des Fahrauftrages auf Handy (Verlassen des Taxis möglich).
- Wegfall der Telefongespräche mit defekten HEEDFELD-Gerätefahrern.
- Wegfall der Telefongespräche zum Einholen von Kreditkartengenehmigungsnummern.
- Wegfall der Telefongespräche bei Fehlfahrten mit HEEDFELD-Geräten.
- Kundenkarten/Geschenk-Gutscheinkarten können beworben werden.
Übrigens blockieren einige Fahrer ständig die Telefonleitungen, weil sie nicht in der Lage sind, eine Kreditkarte mit DDS-Gerät automatisiert abzurechnen. Im Zahlungsmodus muss die Karte mit dem Magnetstreifen nach unten zum Fahrer zeigend von rechts nach links oder von links nach rechts durchgezogen werden. Der Fahrpreis muss manuell eingetippt werden. Nach dem Senden wird die Genemigungsnummer nach etwa 10-20 Sekunden angezeigt! Falls man das vergessen haben sollte, kann man jederzeit diesen Vorgang manuell wiederholen. Man kann die Kreditkartennummer auch manuell dort eingeben. Bitte übt diese Vorgänge in den freien Minuten!
Erst wenn alle Taxis mit der neuen Technik ausgerüstet sind, würden gezielte Werbemaßnahmen wieder Sinn machen.
Taxi-Düsseldorf bleibt die schlagkräftigste Flotte. Marktanteile werden sicher wieder vergrößert.
Bisher läuft DDS recht stabil, schnell und präzise. Es gibt noch viele Dinge die geändert oder verbessert werden müssen. Das ist z. Zt. aber so gut wie nicht möglich, weil noch einige HEEDFELD-Geräte verbaut sind. Da sich die DDS-Geräte im großen Ganzen im Praxieinsatz bereits bewährt haben, wäre ich unbedingt für eine vorzeitige Abschaltung der HEEDFELD-Geräte. Die uns versprochenen Zusatzfunktionen können dann ins System eingespielt werden. Im Moment haben wir einfach nur Geräte, die Fahraufträge entgegennehmen können.
Unter anderen sind folgende Änderungen schrittweise dann angedacht, in Planung, bzw. in Bearbeitung:
- "Call Out": Der Fahrer kann selbst dem Kunden mit dem Display seine genaue Ankunftzeit mitteilen.
- "Fehlfahrten": Die Fehlfahrtengründe werden genauer definierbar und besser automatisiert.
- "Airport": Die Verständigungen am Airport können verbessert werden.
- Ähnliches ist für die Bahnhofsschonungen vorgesehen, bzw. in Planung.
- Es wird wieder eine Internet-Bestellmöglichkeit geben. Bestell-Button auf dem PC-Desktop der Arztpraxen, Büros, Firmen, Hotels, usw. (Vorteil: Umgehung der Zentrale).
- Taxinachbestelloption per Tastenbefehl im Taxi an der Kundenadresse (Dublikation des Fahrauftrages).
- Taxibestellung per Tastenbefehl im Taxi zu dem aktuellen Standort an dem man sich befindet (per GPS-Daten) für z. B. "Winkemänner", Messe-Halteplätze, Hbf, usw.
- Taxibestellung per Tastenbefehl im Taxi zu einem "Wartenden Fahrgast" am Halteplatz.
- Zonennummern werden wieder umbenannt. Jeder Halteplatz ist der Mittelpunkt einer Zone. Die Halteplatznummer ist dann gleichzeitig die Zonennummer. Kein Erlernen neuer Zonennummern.
- Klarnamenkürzel (Shortcuts) werden neben den HP-Nummern stehen und die Platzwahl erleichtern.
- Auftragseingangston wird verlängert (Wunsch: solange bis Auftrag angenommen oder gelöscht wurde).
- Blaue Lampe für Raumangebote wird mit akkustischen Warn-/Aufmerksamkeitston erscheinen.
- In HP-Übersicht erscheint Vermittlungsstatistik, bzw. durchnittliche Wartezeit.
- Ablösung von der HP-Vermittlung, hin zur Zonenraumvermittlung.
- Weiterleitung des Fahrauftrages auf Handy (Verlassen des Taxis möglich).
- Wegfall der Telefongespräche mit defekten HEEDFELD-Gerätefahrern.
- Wegfall der Telefongespräche zum Einholen von Kreditkartengenehmigungsnummern.
- Wegfall der Telefongespräche bei Fehlfahrten mit HEEDFELD-Geräten.
- Kundenkarten/Geschenk-Gutscheinkarten können beworben werden.
Übrigens blockieren einige Fahrer ständig die Telefonleitungen, weil sie nicht in der Lage sind, eine Kreditkarte mit DDS-Gerät automatisiert abzurechnen. Im Zahlungsmodus muss die Karte mit dem Magnetstreifen nach unten zum Fahrer zeigend von rechts nach links oder von links nach rechts durchgezogen werden. Der Fahrpreis muss manuell eingetippt werden. Nach dem Senden wird die Genemigungsnummer nach etwa 10-20 Sekunden angezeigt! Falls man das vergessen haben sollte, kann man jederzeit diesen Vorgang manuell wiederholen. Man kann die Kreditkartennummer auch manuell dort eingeben. Bitte übt diese Vorgänge in den freien Minuten!
Erst wenn alle Taxis mit der neuen Technik ausgerüstet sind, würden gezielte Werbemaßnahmen wieder Sinn machen.
Taxi-Düsseldorf bleibt die schlagkräftigste Flotte. Marktanteile werden sicher wieder vergrößert.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
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Stefan Kehren
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- Vielschreiber
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Stefan , bin auch dafür , das alle Heedfeldgeräte schnellstmöglich abgeschaltet werden !
Mein Amen dazu !
n.e !
Mein Amen dazu !
Diese Kollegen müssten schnellstmöglich und gründlich nachgeschult werden, oder die Zentrale müsste eine klare Anweisung bekommen diese Karten nicht mehr abzurechnen !Übrigens blockieren einige Fahrer ständig die Telefonleitungen, weil sie nicht in der Lage sind, eine Kreditkarte mit DDS-Gerät automatisiert abzurechnen
n.e !
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Wenn man bedenkt was in der Anfangszeit die Heedfeld Anlage hätte alles können sollen und was war? NIX. Nur die Flughafenanzeige und die Nacht-Apotheken waren abrufbar. Diese Infos wurden allerdings seinetzeit von anderen (fremden) Datenträgern in das System eingespielt und machten selbstverständlich keinerlei Arbeit. Wo kein Input, da kein Output!
Es war doch am Wochenende auf der Taximesse in Köln sehr erstaunlich was Heedfeld da geboten hat!!!
Die haben sich bekanntlich mit FMS-Austrosoft zusammengeshlossen. Dieses System verwendet ja auch unser Mitbewerber. Die Ausfallquote liegt bei denen im Microbereich.
Es ist schon erstaunlich was die Österreicher da bieten und wo überall in Europa deren Anlagen laufen.
Das wirft natürlich die Frage auf warum ein Millionenteures neues System angeschafft werden mußte, wo doch ein bestehendes System hätte für alle kostengünstiger modifiziert werden können.
Ein Schelm wer böses dabei denkt. -
Es war doch am Wochenende auf der Taximesse in Köln sehr erstaunlich was Heedfeld da geboten hat!!!
Die haben sich bekanntlich mit FMS-Austrosoft zusammengeshlossen. Dieses System verwendet ja auch unser Mitbewerber. Die Ausfallquote liegt bei denen im Microbereich.
Es ist schon erstaunlich was die Österreicher da bieten und wo überall in Europa deren Anlagen laufen.
Das wirft natürlich die Frage auf warum ein Millionenteures neues System angeschafft werden mußte, wo doch ein bestehendes System hätte für alle kostengünstiger modifiziert werden können.
Ein Schelm wer böses dabei denkt. -
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- Vielschreiber
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Taxischule
Hier ist der richtige Film, Stefan.KehrenTAXI hat geschrieben:Außerdem bist Du hier im falschen Film.
Hier siehst Du u. a. mal ein Funksystem, was sich durch Zuverlässigkeit und Deutschen Support auszeichnet - schau ruhig mal genauer hin:
http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... lashPlayer
Du hattest doch als stimmberechtigter Genosse alle Fäden in der Hand...!!??
In Köln war zu erfahren, dass sogar unser altes Heedfeldsystem durch ein entsprechendes Modul, kostengünstig GPRS-fähig gemacht werden konnte.
Auch ein Kundendienst für Hard- und Software ist lt. FMS/Heedfeld für die bisherigen Geräte nach wie vor sichergestellt.
Ach was soll´s - jetzt haben die großen Kinder halt was Neues zum spielen bekommen...
Wer später bremst ist länger schnell!!
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- Vielschreiber
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Hallo Willi,
ich bin also der wichtigste Mann bei Taxi-Düsseldorf und habe "... die Fäden in der Hand ...". Dann brauche ich mehr Geld.
Woher weißt Du, für welches System ich gestimmt habe?
Was hat das in diesem Thread zu suchen?
Was hat das mit Fahrerschulungen zu tun?
Arbeitslose, die einen Job suchen, sollten auch zuvor geschult werden. Bei Taxi-Düsseldorf fahren wenigstens zum größten Teil erfahrene Fahrer. Erst gestern Abend fuhr vor mir ein Rhein Taxi, mit Fahrgast, über 1 km auf beiden Fahrstreifen desr Roßstr. mit etwa 40 km/h und behinderte und gefährdete den ganzen Verkehr. Jetzt komme ich auch nicht auf die Schlussfolgerung, dass solche Schulungen nicht helfen. Das heißt nicht, das sich jeder Fahrer selbst weiter schulen darf oder sollte. Es macht doch keiner. Was willst Du damit sagen? Ich war erst vor drei Wochen mit meinem Fahrer für 4 Tage in Berlin auf einer Schulung für Taxifahrer. Das bleibt doch jedem selbst überlassen oder was machst Du so an Schulungen noch mit?
ich bin also der wichtigste Mann bei Taxi-Düsseldorf und habe "... die Fäden in der Hand ...". Dann brauche ich mehr Geld.
Woher weißt Du, für welches System ich gestimmt habe?
Was hat das in diesem Thread zu suchen?
Was hat das mit Fahrerschulungen zu tun?
Arbeitslose, die einen Job suchen, sollten auch zuvor geschult werden. Bei Taxi-Düsseldorf fahren wenigstens zum größten Teil erfahrene Fahrer. Erst gestern Abend fuhr vor mir ein Rhein Taxi, mit Fahrgast, über 1 km auf beiden Fahrstreifen desr Roßstr. mit etwa 40 km/h und behinderte und gefährdete den ganzen Verkehr. Jetzt komme ich auch nicht auf die Schlussfolgerung, dass solche Schulungen nicht helfen. Das heißt nicht, das sich jeder Fahrer selbst weiter schulen darf oder sollte. Es macht doch keiner. Was willst Du damit sagen? Ich war erst vor drei Wochen mit meinem Fahrer für 4 Tage in Berlin auf einer Schulung für Taxifahrer. Das bleibt doch jedem selbst überlassen oder was machst Du so an Schulungen noch mit?
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
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Stefan Kehren
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- Thomas-Michael Blinten
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Stop Stefan, Glatteis. Wie Du schon sagtest das hat wenig mit dem Thema zu tun.KehrenTAXI hat geschrieben:... Bei Taxi-Düsseldorf fahren wenigstens zum größten Teil erfahrene Fahrer....
Wenn wir jetzt anfangen über die Erlebnisse mit den Fahrern der jeweils anderen Zentrale zu erzählen verlaufen wir uns
Lass uns dies eher bei einem Stammtisch (was ist eigentlich aus dem Bowling geworden ) klären und erzähle lieber weiter wie es mit eurem System vorangeht.
mein Fehler
Hallo Stefan,
hiermit möchte ich mich in aller Form bei Dir und den Deinen entschuldigen.
Daß Du Dich in vorbildlicher Form um den Ausbau Eures Wissensstandes kümmerst ist beispielhaft.
Mein letzter "Lehrgang" war ein Fahrsicherheitstraining und hatte tatsächlich eher allgemeinen Charakter und hatte nichts spezielles mit "Taxifahren" zu tun.
Ich wollte Dich auch nicht als "der" wichtigste Mann hinstellen, sondern als "ein" wichtiger (stimmberechtigter) Mann.
Außerdem habe ich es versäumt, Dein Augenmerk speziell auf das, am Ende des Filmbeitrages zu sehende, Funkgerät zu lenken - tut mir leid.
Recht schade, dass Du auch Mietwagen betreibst - ich könnte mir vorstellen, dass Du ansonsten (vielleicht mit Winni Schneider zusammen) da oben einiges in gute Bahnen lenken könntest.
T.-M. Blinten:
Du hast vollkommen Recht: Rabauken gibt es nämlich überall - bei "uns" naturgegeben, zahlenmäßig noch viel mehr.
Trotzdem - so´n bisschen "unter Strom" scheint Ihr schon zu stehen - oder...??
Allzeit gute Fahrt...
hiermit möchte ich mich in aller Form bei Dir und den Deinen entschuldigen.
Daß Du Dich in vorbildlicher Form um den Ausbau Eures Wissensstandes kümmerst ist beispielhaft.
Mein letzter "Lehrgang" war ein Fahrsicherheitstraining und hatte tatsächlich eher allgemeinen Charakter und hatte nichts spezielles mit "Taxifahren" zu tun.
Ich wollte Dich auch nicht als "der" wichtigste Mann hinstellen, sondern als "ein" wichtiger (stimmberechtigter) Mann.
Außerdem habe ich es versäumt, Dein Augenmerk speziell auf das, am Ende des Filmbeitrages zu sehende, Funkgerät zu lenken - tut mir leid.
Recht schade, dass Du auch Mietwagen betreibst - ich könnte mir vorstellen, dass Du ansonsten (vielleicht mit Winni Schneider zusammen) da oben einiges in gute Bahnen lenken könntest.
T.-M. Blinten:
Du hast vollkommen Recht: Rabauken gibt es nämlich überall - bei "uns" naturgegeben, zahlenmäßig noch viel mehr.
Trotzdem - so´n bisschen "unter Strom" scheint Ihr schon zu stehen - oder...??
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- Vielschreiber
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Ich ziehe an einem Fader von ca. 650 Fäden. Und mich hatte FMS überzeugt. Es ist wesentlich flexibler. Geräte gibt es mit einer SIM-Karte ab 1100,- €. Das teuerste Gerät bei FMS liegt bei 2100,- € mit drei SIM-Karten.
Es sollte aber eine einheitliche Flottenstärke sein, also wäre es auch bei etwa dem selben Preis geblieben.
Mit ausschlaggebend waren dann auch noch viele andere Gründe, warum es auf keinen Fall FMS sein sollte. Davon fangen wir jetzt aber nicht wieder an. Nur soweit, 98 % der Stimmberechtigten wollten DDS! Also, mein Faden ist abgerissen. Ist aber auch egal, DDS ist auch OK.
Fahrsicherheitstrainnings gehören übrigens unbedingt zur Weiterbildung!
Übrigens, warum behauptet man hier eigentlich ständig, dass ich ein Mietwagenunternehmer bin?
Stammtisch ist ja OK, aber nicht mit Bowling. Entweder Thema Taxi oder fun.
Es sollte aber eine einheitliche Flottenstärke sein, also wäre es auch bei etwa dem selben Preis geblieben.
Mit ausschlaggebend waren dann auch noch viele andere Gründe, warum es auf keinen Fall FMS sein sollte. Davon fangen wir jetzt aber nicht wieder an. Nur soweit, 98 % der Stimmberechtigten wollten DDS! Also, mein Faden ist abgerissen. Ist aber auch egal, DDS ist auch OK.
Fahrsicherheitstrainnings gehören übrigens unbedingt zur Weiterbildung!
Übrigens, warum behauptet man hier eigentlich ständig, dass ich ein Mietwagenunternehmer bin?
Stammtisch ist ja OK, aber nicht mit Bowling. Entweder Thema Taxi oder fun.
freundlichst
Stefan Kehren
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Stefan Kehren
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Das habe ich aus alten Einträgen, z. B. von Wolfgang S., entnommen.KehrenTAXI hat geschrieben:Übrigens, warum behauptet man hier eigentlich ständig, dass ich ein Mietwagenunternehmer bin?
Wenn dem nicht so ist, stehen Dir ja alle Möglichkeiten den "Australier" zu beerben, offen.
Tschöö
Wer später bremst ist länger schnell!!
Ergebnisse
Hallo Gemeinde - insbesondere Stefan und Winnie,
gestern war also die GV.
Würde vielleicht ein Berufener, hier an dieser Stelle, dem gemeinen Fahrer einen kurzen Abriss der Dinge geben, die uns
a: betreffen und
b: uns in der Zukunft (ganz weit?) nach vorne bringen werden...??
Vielen Dank
Anmerkung zum DDS-Funk:
Heute morgen wurden alle Angebote nur noch im grauen Fenster "ausgerufen" und damit ging für Interessierte ohne Handy mal wieder gar nichts.
Als es dann doch mal - hektisch während der Fahrt, im dichten Morgenverkehr, das Handy bedienend - dann doch mal klappte, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass die "Angebotsfunktion" bei DDS im Moment nicht funtzt. Herzlichen Glückwunsch.
Würdet Ihr Berufenen uns also freundlicherweise einen kurzen Aufsatz über unsere Zukunftsaussichten bei der TFZ erstellen
Mit kollegialem Gruß vom Fussvolk, Willi & Friends
gestern war also die GV.
Würde vielleicht ein Berufener, hier an dieser Stelle, dem gemeinen Fahrer einen kurzen Abriss der Dinge geben, die uns
a: betreffen und
b: uns in der Zukunft (ganz weit?) nach vorne bringen werden...??
Vielen Dank
Anmerkung zum DDS-Funk:
Heute morgen wurden alle Angebote nur noch im grauen Fenster "ausgerufen" und damit ging für Interessierte ohne Handy mal wieder gar nichts.
Als es dann doch mal - hektisch während der Fahrt, im dichten Morgenverkehr, das Handy bedienend - dann doch mal klappte, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass die "Angebotsfunktion" bei DDS im Moment nicht funtzt. Herzlichen Glückwunsch.
Würdet Ihr Berufenen uns also freundlicherweise einen kurzen Aufsatz über unsere Zukunftsaussichten bei der TFZ erstellen
Mit kollegialem Gruß vom Fussvolk, Willi & Friends
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Hallo !
Willi hat die Anfrage doch ganz nett formuliert.
Das Schweigen im Walde lässt den Schluss zu,:
"Dann war et och nich wischtig !"
guckst du hier:
http://www.youtube.com/watch?v=P6g_4f4-v0A
Ist alles supergut, oder wie ist das zu verstehen ?
Seltsam...
Willi hat die Anfrage doch ganz nett formuliert.
Das Schweigen im Walde lässt den Schluss zu,:
"Dann war et och nich wischtig !"
guckst du hier:
http://www.youtube.com/watch?v=P6g_4f4-v0A
Ist alles supergut, oder wie ist das zu verstehen ?
Seltsam...
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- Vielschreiber
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Hallo Willi,
habe zur Zeit keine Zeit für eine ausführliche Stellungnahme.
Nur so weit schon einmal, besonders zuversichtlich (was DDS) betrifft, bin ich nicht gerade. Die Verantwortlichen wirken doch recht überarbeitet, wenn nicht schon überfordert.
Das wird noch eine lange Bastellei werden. Man wird noch so einige Verbesserungen wiederholt einfordern müssen. Man merkt doch, dass die Gestalter nicht selbst fahren.
Wenigstens funktioniert die Fahrtenvermittlung sehr gut.
Endabschaltung von HEEDFELD ist am 30. Juni 2011.
Ein neues Mitglied im Vorstand ist Markus Dalkilic. Ganz herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! Eine gute Wahl!
Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist Wilhelm Breuer geworden.
Die Beiträge steigen unter anderem, um 12,00 oder 13,00 €, weil der "... autorisierte Mercedes-Benz PKW Service Partner ..." wiederholt Minus macht. Und, weil nun auch der Versicherungsvermittler weinger Gewinn macht. Mal sehen wann die Tankstelle Minus macht. Weihnachtsgelder werden aber dennoch gut rausgehauen. Steht ja in der Betriebsvereinbarung. In meiner Betriebsvereinbarung steht übrigens: "Wenn Du Weihnachtsgeld haben willst, verdiene es Dir, sonst scher Dich weg."
Und weil wir dieses Jahr unsere Kunden so gut bedient haben, wird nun eine Tariferhöhung bei der Stadt beantragt.
habe zur Zeit keine Zeit für eine ausführliche Stellungnahme.
Nur so weit schon einmal, besonders zuversichtlich (was DDS) betrifft, bin ich nicht gerade. Die Verantwortlichen wirken doch recht überarbeitet, wenn nicht schon überfordert.
Das wird noch eine lange Bastellei werden. Man wird noch so einige Verbesserungen wiederholt einfordern müssen. Man merkt doch, dass die Gestalter nicht selbst fahren.
Wenigstens funktioniert die Fahrtenvermittlung sehr gut.
Endabschaltung von HEEDFELD ist am 30. Juni 2011.
Ein neues Mitglied im Vorstand ist Markus Dalkilic. Ganz herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! Eine gute Wahl!
Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist Wilhelm Breuer geworden.
Die Beiträge steigen unter anderem, um 12,00 oder 13,00 €, weil der "... autorisierte Mercedes-Benz PKW Service Partner ..." wiederholt Minus macht. Und, weil nun auch der Versicherungsvermittler weinger Gewinn macht. Mal sehen wann die Tankstelle Minus macht. Weihnachtsgelder werden aber dennoch gut rausgehauen. Steht ja in der Betriebsvereinbarung. In meiner Betriebsvereinbarung steht übrigens: "Wenn Du Weihnachtsgeld haben willst, verdiene es Dir, sonst scher Dich weg."
Und weil wir dieses Jahr unsere Kunden so gut bedient haben, wird nun eine Tariferhöhung bei der Stadt beantragt.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
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Karnevalsverein
Warnung: Dieser Beitrag könnte Satire enthalten und ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet!!
Oh - seit wann neigt der EXPRESS zur Untertreibung:
http://www.express.de/regional/duesseld ... index.html
Oder ist das der Bericht über einen neuen Karnevalsverein "Gelb-Schwarze-Funken-Oberbilk e.V." ??
Keiner da mit Kanada - tä tä - tä tä - tä tä.
Kamelle, dä Prinz kütt - nur leider kein Taxi!!
Keine Leistung erbringen aber erst einmal die Preise erhöhen - Erna ming Droppe - ming Herz is so am kloppe.
Mein Vorschlag für die nächste GV:
Alkoholausschank von Anfang an und ***.
Dann war´s wenigstens ein netter Abend in lustiger Runde.
Schau´n wir mal wie diese "never ending Story" wohl weitergeht...
Puh - ich bin froh, dass die Kinder groß und aus dem Haus sind und die Frau so eine gute Arbeit hat...
Oh - seit wann neigt der EXPRESS zur Untertreibung:
http://www.express.de/regional/duesseld ... index.html
Oder ist das der Bericht über einen neuen Karnevalsverein "Gelb-Schwarze-Funken-Oberbilk e.V." ??
Keiner da mit Kanada - tä tä - tä tä - tä tä.
Kamelle, dä Prinz kütt - nur leider kein Taxi!!
Keine Leistung erbringen aber erst einmal die Preise erhöhen - Erna ming Droppe - ming Herz is so am kloppe.
Mein Vorschlag für die nächste GV:
Alkoholausschank von Anfang an und ***.
Dann war´s wenigstens ein netter Abend in lustiger Runde.
Schau´n wir mal wie diese "never ending Story" wohl weitergeht...
Puh - ich bin froh, dass die Kinder groß und aus dem Haus sind und die Frau so eine gute Arbeit hat...
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- Taxi Georg
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Manuela B. aus D. schreibt dazu:
" ... Das es bei einer Messe mit 16 besetzten Hallen zu Wartezeiten kommt, war für mich auch völlig überraschend ... Das bestellte Rhein Taxi kam aber dann nach 4 Minuten Die von 3 33 33 sind ganz doof und riechen auch immer so komisch ... "
" ... Das es bei einer Messe mit 16 besetzten Hallen zu Wartezeiten kommt, war für mich auch völlig überraschend ... Das bestellte Rhein Taxi kam aber dann nach 4 Minuten Die von 3 33 33 sind ganz doof und riechen auch immer so komisch ... "
freundlichst
Stefan Kehren
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Vielleicht könnte es aber auch damit zusammenhängen,
- dass es nur eine völlig schwachsinnige Verkehrslenkung im Bereich der Messe gibt ...
dass es etwa 67 Baustellen im Stadtgebiet gibt ...
dass Fahrgäste Taxis vorbestellen, nicht abholbereit oder schon weg sind
dass Fahrgäste Taxis zu falschen Adressen bestellen
dass Fahrgäste ein Taxi bestellen und dann das nächste vorbeifahrende anhalten und somit selbst einen Großteil an Taxis für nichts und widernichts beschäftigen und lahmlegen ...
freundlichst
Stefan Kehren
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Äh...
Äh - Entschuldigung Stefan,
aber ich glaube das gilt für unseren Mitbewerber auch...
Grüße
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Mein Beitrag zur Generalversammlung / Winni Schneider
Der nachfolgende Text wurde von mir an folgende Personen und Institutionen verteilt:
WZ, RP, NRZ, Express und Bild
Mitglieder der Generalversammlung der Taxi-Düsseldorf e.G.
Alle Mitglieder des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Strassenverkehrsamt, Herr Keulertz und Verkehrsgewerbestelle
Taxi-Tarife
Taxameter-Programmierung
Pflichtfahrgebiet
Vorschläge für die Generalversammlung der Taxi-Düsseldorf e.G. im November 2010
von Winfried Schneider
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Ist die Programmierung der Taxameter falsch?
Der Bundesgesetzgeber hat aus gutem Grunde die drei Preiskomponenten für Anschlag, Streckenpreis und Wartezeit, einzeln vorgeschrieben, damit der Kunde transparente Informationen erhält. Die Verbraucherschützer nehmen regelmäßig den Tarifdschungel der Handys unter die Lupe und finden sehr häufig versteckte oder unlogische Gebührenfallen.
Genau das hat der Gesetzgeber bei den Taxitarifen durch die separate Preisauszeichnungspflicht seit vielen Jahren erfolgreich verhindert. Das bedeutet ein grosses Plus für die Verbraucher. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob eine Vermischung der Tarifkomponenten, wie beim Düsseldorfer Tarif, mit einem Guthaben im Anschlag, überhaupt dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Fahren wir mit einem, formal gesetzeswidrigen Taxitarif?
Anschlag: Das ist der Grundpreis für die Inanspruchnahme einer Taxidienstleistung, die grundsätzlich immer zu bezahlen ist.
Kilometerpreis: Je weiter die Strecke, desto höher der Preis, in der Regel steigt der Preis linear zur gefahrenen Strecke.
Wartezeit: Arbeitnehmer im Taxigewerbe wollen auch bezahlt werden, wenn eine kurze Strecke sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Handwerker berechnen schließlich auch die, für den Kunden reservierte Zeit, da sie gleichzeitig nicht für andere tätig werden können.
Der Düsseldorfer Tarif in einem praktischen Beispiel
Jens Ehrlich (Name erfunden) ist ein vorbildlicher Kutscher. Seine betont umweltschonende und voraus schauende Fahrweise begeistert die Kundschaft immer wieder. Oma Else ist eine von Ehrlichs Stammkundinnen. Die Rentnerin setzt sich ins Taxi. Kollege Jens schaltet die Uhr an - doch halt, die Dame hat was vergessen. Also wieder raus, noch ein kurzer Blick in den Briefkasten und wieder rein ins Taxi.
Nach insgesamt zwei Minuten verbrauchter Gratis-Wartezeit schaltet der Taxameter jetzt vorschriftsmässig von 5,50 auf 5,60 Euro und die Fahrt geht, aufgrund überfüllter Strassen, leider nur im kontinuierlichen Schritttempo von 4 km/h weiter. Für die ersten zwei Gratis-Kilometer der Reise brauchen sie eine geschlagene halbe Stunde. Dann schaut Oma Else auf den amtlich geeichten Fahrpreisanzeiger und fragt ihren Chauffeur, ob die Taxameteruhr defekt sei:
5,60 Euro – unverändert nach 30 Minuten Fahrt!
Richtig gelesen - Die zwei Minuten Wartezeit waren bereits vor Beginn der Fahrt komplett verbraucht und der Taxmeter zeigt trotzdem immer noch 5,60€. Zwei Kilometer und 30 Minuten wird der Zeitfaktor unterdrückt. Mit exakt 4 km/h rollen die beiden immer weiter und jetzt, nach 2000 m Gratis-Fahrstrecke, kommen alle 13,33 Sekunden 0,10 Cent hinzu. Das entspricht genau der Wartezeit von 27€/h.
Nach insgesamt 4 Kilometern, ebenso verstauter wie unterhaltsamer Fahrt, ist Oma Else nach einer Stunde am Ziel. Der Taxameter zeigt jetzt 19,10. Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen: 5,60 für die ersten zwei Kilometer, sowie 13,50€ für die Wartezeit auf dem Streckenabschnitt für den dritten und vierten Kilometer. Die Geschwindigkeit ist geringer als 15.88 km/h und damit billiger als der Zeitfaktor. Die Wartezeit beträgt bekanntlich 27€ / Stunde.
5,50€ enthalten also bis zu 27€
Zur Veranschaulichung zuerst ein eher theoretisches Beispiel:
Fährt eine Taxe mit einer Geschwindigkeit von nur zwei Kilometer pro Stunde, wären 2000 m erst nach einer Stunde erreicht. Niemand wollte den Taxifahrern ernsthaft zumuten, solange für 5,50 Umsatz zu arbeiten. In der Praxis kommen aber staubedingt Schrittgeschwindigkeiten von 4 bis 8 km/h häufiger vor. Dann wird bei 8 km/h eine Viertelstunde bzw. eine halbe Stunde bei 4 km/h umsonst gefahren. Der sich aufgrund der Wartezeit von 27€/h ergebende geldwerte Nachteil für die Taxler wäre bei 15 min = 6,75€ und bei 30 min = 13,50€.
Aus diesem Grunde muss die Aufteilung der Faktoren Zeit und Strecke neu programmiert werden, vorausgesetzt wir wollen den Tarif bei 5,50€ Startpreis, inclusive 2 Kilometer und 120 Sekunden Wartezeit überhaupt behalten. Den Taxifahrern wird bei der jetzigen Programmierung die Zeit mehrfach genommen. Im obigen Beispiel sind die 120 Sekunden bereits beim Start verbraucht, aber trotzdem schaltet der Zeitfaktor über eine halbe Stunde nicht weiter, weil sich die Taxe minimal bewegt.
Der alte Tarif von 2,40 lief nach einer Fortschalteiheit weiter. Rechnen wir von den 5,50€ das Guthaben von 4,30€ für zwei Kilometer von 3,40 und 2 Minuten für 0,90€ ab, so stellen wir fest, dass der eigentliche Grundtarif von 2,40 auf 1,20 halbiert wurde.
Das Problem liegt also in der, nicht in jede Richtung möglichen Konvertierbarkeit der Gratis-Tarifkomponenten. Es ist übrigens ein deutlicher Unterschied, ob zuerst die 120 Sekunden im Stand verbraucht werden und dann in Schrittgeschwindigkeit die 2 km-Strecke, oder zuerst die 2000 Meter abgefahren werden und man dann 2 Minuten steht. Im ersten Fall liegt der Preis bei 5,60 im zweiten Fall bei 6,50.€
Gesamtumsatz in drei Stunden Messebetrieb: 26€
Bei der letzten K-Messe war die Verkehrslage so schlimm, dass die Taxifahrer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr, inclusive leerer Rückfahrt zum Airport, gerade mal 2 Fahrten von je 13€ zur Messe machen konnten.
Auch der Messetarif benötigt eine, für beide Seiten faire Verrechnungsweise. Legen wir eine maximale Strecke zwischen Flughafen und Airport von ca. 6,5 Kilometern zu Grunde, entspräche dies der aktuellen Messeflat von 13€. Nicht berücksichtigt sind die langen Stauzeiten.
Die Fahrgäste setzen die Taxifahrt zur Messe, ebenso wie die exorbitanen Hotelpreise als Kosten ab. Die Privatperson, die sich zur selben Zeit über 6,5 km im Messestau zum Arzt fahren lässt, zahlt für die gleiche Dienstleistung teilweise 25€ und darf das auch noch vom Nettolohn bezahlen!
Der Zeitfaktor ist unlogisch programmiert!
Bei 27€ Wartezeit in der Stunde, in Verbindung mit einem Kilometerpreis von 1,70€ ergibt sich eine rechnerische Schnittgeschwindigkeit von 15,88 km/h, unterhalb derer die Zeit teurer ist als die Strecke. Die Programmierung der Taxameter hat den eindeutigen Fehler, dass die Unterdrückung des Zeitfaktors innerhalb der ersten 2 Kilometer, bei allen Geschwindigkeiten größer null stattfindet. Richtig wäre, den Zeittarif nach 120 Sekunden auch innerhalb der 2000m zu aktivieren und das Streckenguthaben von 2 km = 3,40 in Abzug zu bringen. Beispiel: Schrittgeschwindigkeit 8 km/h entspricht einer Viertelstunde für 6,70 innerhalb der ersten 2000 Meter. Abzüglich 3,40 ergibt das eine Differenz von 3,30€.
Vorschlag 1
Der Grundpreis wird, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ohne jegliche Guthaben, nur inklusive einer Fortschalteinheit festgesetzt. Zu empfehlen ist ein Betrag zwischen 2,40 (alter Anschlag) bis ca. 3,40. Der Preis je Kilometer sollte unverändert bleiben. Hinzu kommt eine angemessene Wartezeit von 30€ / Stunde. Entspricht 0,50€ / min. Die Schnittgeschwindigkeit beträgt dann: 30€/h : 1,7€/km = 17,647 km/h
Anschlag: 3,00€, Kilometer 1,70€, Wartezeit 30€ je Stunde
Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20€ inclusive 7€ (Zeit-Guthaben)
Flughafengebühr 2€ (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€
Grossraumzuschlag 10€
Vorschlag 2
Der Kunde erhält mit dem Startpreis ein Guthaben, das dann über die Strecke, die Zeit oder was meistens der Fall sein wird, aus einer individuell anteiligen Mischung beider Komponenten verbraucht wird. Dann ist es völlig egal, ob dicker Stau oder fließender Verkehr herrscht.
Der Grundbetrag enthält eine feste Anzahl an Fortschafteinheiten, die 10-Cent-Sprünge, die ganz beliebig verbraucht werden. Dann wird eine ungerechte Benachteiligung des Fahrpersonals in verkehrsstarken Zeiten wirksam vermieden. Wird der aktuelle Tarif lediglich umgestaltet, aber nicht erhöht, ergibt sich daraus folgende Struktur: 5,50 Anschlag, inclusive 4,30 Guthaben, das über Zeit und Strecke individuell verbraucht wird. Zwei km entsprechen bei einem Kilometerpreis von 1,70€ = 3,40€. Zwei Minuten Wartezeit entsprechen 0,90€. Zusammen ergibt das ein Guthaben von 4,30€.
Anschlag 5,50€ inclusive 4,30€ Guthaben, Kilometer 1,70€, Wartezeit 30€ je Stunde
Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20€ incl. 7€ (Zeit-Guthaben)
Flughafengebühr 2€ (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€
Grossraumzuschlag 10€
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Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes
Düsseldorf hat vor vielen Jahren mit absolut nicht nachvollziehbaren Gründen das Pflichtfahrgebiet von 20 km auf teilweise über 60 km Radius erweitert. Kundenfreundliche Tarife blieben ebenso auf der Strecke, wie die unternehmerische Freiheit, Fahrten, die über 50 km lang sind aber trotzdem innerhalb des Pflichtfahrgebiets enden, mit einer Umsatzsteuerkorrektur zu versehen.
Beispiel: Der Fahrpreis unterliegt einer Umsatzsteuer von 7%. Fahrten über 50 km sind im Gesamtbetrag, also vom ersten Kilometer an, mit 19% zu berechnen. Die Fahrt nach Dortmund über 65 km kostet also 5,50 + 63 x 1,7 = 112,60. Darin sind 21,39 USt enthalten. Angemessen wäre es aber, eine Korrektur vorzunehmen zu dürfen. Minus 7% plus 19%. Das wären hier 112,60 / 1,07 x 1,19 = 105,23 netto plus 19% = 125,23. Die Nettoeinname läge dann bei 105,23. Sie liegt aber, aufgrund der Tarifbindung bei nur 112,60 / 1,19 = 94,62. Das macht eine Nettodifferenz von 10,61 aus, oder anders gerechnet 94,62 / 105,23 * 100 = 89,9 %. Also 10,1% Mindereinnahme.
Alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes müssen zum Taxameterpreis ausgeführt werden auch wenn sie dem vollen Umsatzsteuerbetrag unterliegen. Die Endpreiskorrektur ist verboten!
Dies führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zwischen den einzelnen Kommunen. Ausser dem Rhein-Kreis Neuss hat keine andere Kommune im VRR-Gebiet, Düsseldorf in deren Pflichtfahrgebiet. Die Kollegen in den Nachbarstädten bieten dort den Fahrgästen ganz legal auch die Abholung vom Flughafen DUS an. Umgekehrt dürfen wir das aber nicht!
Vorschlag zur Neufassung des erweiterten Gültigkeitsbereiches des Pflichtfahrgebietes für die in Düsseldorf zugelassenen Taxen:
Alle Gebiete der Stadt Duisburg, die südlich der A40 liegen
Alle Gebiete der Stadt Mülheim, die südlich der Ruhr liegen
Kreis Mettmann (ohne Velbert, Wülfrath, Monheim und Langenfeld)
Rhein-Kreis Neuss (ohne Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen)
Stadt Willich
Stadt Krefeld
VRR-Gebiet und Taxitarife: Die praxisfremde Bevormundung
Zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Pflichtfahrgebiet für die Düsseldorfer Taxen gibt es keine sachlich nachvollziehbaren Parallelen. Der wesentliche Unterschied, zu den in jeder Stadt unterschiedlichen Taxitarifen, ist die völlig einheitliche Tarifstruktur im gesamten VRR-Gebiet für Busse und Bahnen. Eine Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach kostet mit einem VRR-Ticket das gleiche, wie die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf. Auf das Taxigewerbe übertragen, verlangte das in allen VRR-Städten die völlige Vereinheitlichung aller für Taxen geltenden Tarifkomponenten, wie Startpreis, KM-Betrag, Wartezeit und Pflichtfahrgebiet.
Alle Zuschläge für Sonderleistungen wie Kreditkartenzahlung, Großraum- oder Kombifahrzeuge, bis hin zur Mindestmenge an Wechselgeld und der Beförderungspflicht, müssten von der holländischen Grenze bis Oer-Erkenschwick, in allen Kommunen identisch sein. Der Messegast aus Mönchengladbach, der zur Drupa nach Düsseldorf mit dem Taxi fährt, hätte erst dann die, von den sehr wenigen Befürwortern des jetzigen VRR-Pflichtfahrgebietes geforderte Transparenz. Dann wären Wettbewerbsverzerrungen aber an den Außengrenzen des VRR an der Tagesordnung.
Die gesetzliche Struktur der Tarifhoheit der Kommunen und Kreise (Territorialprinzip), durchkreuzt diese schöne und gut gemeinte Theorie in der Praxis komplett und benachteiligt damit die Kunden, die Taxiunternehmen und deren Mitarbeiter, in Städten mit sehr großem Pflichtfahrgebiet. Die Praxis für Düsseldorf sieht deshalb sehr bitter aus: Fahrgäste lassen sich aus allen Teilen des VRR-Pflichtfahrgebietes, von den Taxen aus den jeweiligen Heimatstädten abholen und die Düsseldorfer Kollegen schauen in die Röhre.
Tariftransparenz ist es eben nicht, wenn alle Städte eigene Preise und sonstige Nebenbedingungen individuell selber festsetzen und die Stadt Düsseldorf den eigenen Taxen durch das riesige PFG amtlich verordnete Wettbewerbsverzerrungen zumutet. Die weltfremde Absicht, den Taxifahrern Tarifdiskussionen zu ersparen, funktioniert auch nicht, da die Fahrgäste auf die Tarife der Nachbarstädte verweisen. Ausgerechnet den weltweit um den Erdball reisenden Geschäftsleuten, die unterschiedlichste Taxipreise und Beförderungsbedingungen in allen fünf Kontinenten gewohnt sind, soll hier eine angebliche Tariftransparenz geboten werden, die dann ausgerechnet aber nur von Düsseldorf weg gilt.
Der mündige Messegast nimmt bereits bei der ersten Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach nüchtern zur Kenntnis dass wir teurer sind. Für die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf muss er einen wesentlich günstigeren Preis bezahlen und wird sich dann, logischer Weise auch wieder von der Mönchengladbacher Taxe abholen lassen.
Besonders erstaunlich ist die Tatsache, dass uns ausgerechnet die IHK, also die Körperschaft, die wir mit gesetzlich verordneten Zwangsbeiträgen zu unterstützen haben, gegen unsere Interessen arbeitet und uns mit nicht nachvollziehbarem, unlogischen und rein theoretischem Regulierungswahn um unsere Erträge bringt. Auch eine weitere „Interessenvertretung“ die Fachvereinigung Personenverkehr und Mietwagen in Monheim“ vertritt ebenfalls diese absolut praxisfremden und für unser Gewerbe schädlichen Ansichten. Doch die deutliche Mehrheit der befragten Institutionen ist für wesentlich mehr Flexibilität.
Mehr Kundenfreundlichkeit
Die Kundenfreundlichkeit wird durch die oben vorgeschlagene Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes wesentlich verbessert, weil die Fahrgäste bei längeren Strecken vorher wissen, welche Rechnung sie erwartet. Bei einer KFZ-Reparatur wollen Sie vorher auch ein verbindliches Preisangebot haben und der Einzelhandel ist sogar zu einer Auszeichnung der Preise verpflichtet. Da weiss der Kunde, genau, was ihn erwartet, kann sicher entscheiden und ist nachher nicht unangenehm überrascht.
Die Zufriedenheit der Fahrgäste wäre deutlich höher, weil der Fahrer dann als zuvorkommender Dienstleister auftritt, der ganz legal seinen genannten Preis hält. Viele Kollegen vergessen dabei die neuen Möglichkeiten. Zum Beispiel kann dann ein Unternehmer mit einer Mercedes-S-Klasse oder einem sehr gut ausgestatteten Grossraum-Fahrzeug und einem höchst qualifizierten Fahrer, bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus auch einen höheren Preis je Kilometer mit den Fahrgästen aushandeln. Schliesslich verlangt ein Luxushotel für die Präsidentensuite auch mehr, als eine kleine Pension fürs Einzelzimmer.
Schlechte Karten für illegale Taxen (Schlepper)
Ein deutlich kleineres Pflichtfahrgebiet würde auch den Schleppern am Flughafen das Leben extrem schwer machen. Für kurze Fahrten stellen sich diese ordnungswidrigen Beförderungstechniker mit ihren unterversicherten Rostlauben eben nicht zur Verfügung, sondern nur für lange Fahrten. Wenn das Taxigewerbe sich durch die Grossraumangebote selber Konkurrenz machen darf, sollte es auch erlaubt sein, diese Preispolitik gegenüber den illegalen Taxen ganz legal anwenden zu dürfen. Die Fahrgäste würden zukünftig dann, wesentlich sicherer in einer ordentlichen Taxe befördert.
Mehr Sicherheit für Taxifahrer
Eine friedliche Atmosphäre im Taxi ist manchmal lebenswichtig. Angetrunkene Fahrgäste reagieren häufig aggressiv, wenn sie meinen der Taxifahrer fährt falsch. Ein Festpreis schafft diese Probleme wirkungsvoll aus dem Weg. Deshalb müssen wir praxisnah auch an die Sicherheit des Personals denken und günstige Rahmenbedingungen schaffen. Das sind wir dem Personal schuldig.
Konkurrenz durch fremde Taxen / Vorbild Mettmann
Fast alle Städte im VRR-Gebiet haben ein Pflichtfahrgebiet, das Düsseldorf nicht mit einschließt. Die Folge: Kollegen aus diesen Orten können bei vorbestellten Abholungen ganz legal Festpreise anbieten und damit den Düsseldorfer Taxen die Fahrten wegschnappen. Wir haben es hier mit amtlich verordneten Wettbewerbsverzerrungen zu tun!
Der Kreis Mettmann denkt sehr fortschrittlich und unbürokratisch und hat sich jetzt auf ein Pflichtfahrgebiet festgelegt, das Düsseldorf nicht mehr beinhaltet. Nachfolgend der Auszug aus der, inzwischen rechtskräftig umgesetzten Beschlussvorlage des Kreises Mettmann zur Verschlankung des Pflichtfahrgebietes - (fettgedruckt ist vom mir)
Zitat aus der Beschlussvorlage:
Im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahrens wurden folgende Institutionen beteiligt:
Die zehn kreisangehörigen Städte
Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e., Monheim
Der Taxiverband NRW, Düsseldorf
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V., Dortmund
Die Gewerkschaft Verdi, Düsseldorf
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen, Direktion Düsseldorf
Der vorliegende Antrag wurde zum Anlass genommen, nicht nur eine mögliche Änderung der Entgeltbestimmungen, sondern die gesamte Rechtsverordnung auf ihre Aktualität und die ggf. veränderten Anforderungen und Erwartungen an die Taxiunternehmen zu überprüfen. Die anhörberechtigten Stellen wurden daher aufgefordert, sich zu einer Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann zu äussern. Das Pflichtfahrgebiet des Kreises Mettmann umfasst derzeit den räumlichen Geltungsbereich aller kreisangehörigen Städte sowie der Städte Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Solingen, Leverkusen und Hattingen. es besteht in dieser Form seit den 70er Jahren.
Gründe, die zu einer Festlegung dieses Bereiches geführt haben, können zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden... Einer Beschränkung des Pflichtfahrgebietes wird weitestgehend zugestimmt. In den Kreisen Kleve Viersen und Wesel sowie dem Rhein-Kreis Neuss, dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist dies längst angewandte Praxis.
Uneinig sind sich in diesem Punkt nur die Fachvereinigung Personenverkehr sowie die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Diese regen an, das Pflichtfahrgebiet auf das Stadtgebiet Düsseldorf bzw. auf den gesamten VRR-Raum und die Städte Leverkusen und Köln auszudehnen. Zur Begründung wird eine einheitliche Preisgestaltung im Sinne potentieller Messegäste angeführt, welche transparent und nachvollziehbar sein soll. Nach Angaben der Verbandsverteter soll dem Fahrpersonal das Führen von Preisdiskussionen erspart bleiben.
Sowohl einzelne Unternehmer wie auch massgebliche Teile der anhörberechtigten Stellen (Verband des privaten Strassenpersonenverkehrs Dortmund) unterstützen die Beschränkung des Pflichtfahrgebietes auf den Bereich der Straßenverkehrsbehörde Mettmann ausdrücklich).
Die angewandte Praxis in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten ist in diesem Punkt nahezu eindeutig. Den gegenteiligen Anregungen der Fachvereinigung Personenverkehr, Monheim und der IHK Düsseldorf sind nachfolgende massgebliche Argumente entgegenzuhalten:
Die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf das Kreisgebiet
a) stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Fahrten deren Ziel ausserhalb des Kreises Mettmann liegen, können preislich frei vereinbart werden. Diese Möglichkeit besteht bereits für Mietwagenunternehmer, die in einem wachsenden Wettbewerb mit den Taxiunternehmen stehen. Dies gilt jedoch im Besonderen auch für den Wettbewerb mit den Taxiunternehmen, die ihren Sitz an der Kreisgrenze haben. So rufen zum Beispiel Haaner oder Hildener Einwohner Taxen aus Wuppertal oder Solingen für Fahrten zum Flughafen Düsseldorf an, da diese bereits heute in der Preisgestaltung frei sind.
b) schafft mehr Flexibilität der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Den hiesigen Unternehmen wird es ermöglicht, auch langfristige Verträge mit Partnern aus der Wirtschaft (Reisebüros, grossen Wirtschaftsunternehmen, Geschäftsleuten usw. zu Fahrtzielen ausserhalb der Kreisgrenzen, zum Beispiel Flughäfen, Bahnöfen, aber auch zwischen einzelnen Niederlassungen zu vereinbaren.
Diese Massnahme könnte somit dazu geeignet sein, lange Standzeiten zu reduzieren und eine Auslastung der einzelnen Taxifahrzeuge zu erhöhen.
c) legalisiert ein bis heute schon umgesetztes Verhalten
Durch das Kundenverhalten sehen sich die Taxiunternehmen und Taxifahrer zum Teil dazu veranlasst, Festpreisvereinbarungen für weite Strecken einzugehen, um unter Berücksichtigung des oben genannten Wettbewerbs auch Fahraufträge zu erhalten und weiter ansteigende Standzeiten zu vermeiden. Ein somit zwangsläufig ordnungswidriges aber selten nachweisbares Verhalten wird durch die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann für alle Beteiligten ohne erkennbare Nachteile für alle Beteiligten legalisiert.
Gravierende Vorteile aus dem Vorschlag der IHK (VRR-Gebiet) oder des Fachverbandes Kreis Mettmann und Düsseldorf, Monheim, lassen sich weder für Unternehmer noch Fahrgäste zwingend ableiten. Die dort angeführte Preisklarheit und Fahrpreissicherheit steht vielmehr ausser Verhältnis zu den oben genannten Vorteilen.
Zitat Ende
Die WZ schrieb daraufhin folgendes:
http://www.wz-newsline.de/?redid=1002696
WZ, RP, NRZ, Express und Bild
Mitglieder der Generalversammlung der Taxi-Düsseldorf e.G.
Alle Mitglieder des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Strassenverkehrsamt, Herr Keulertz und Verkehrsgewerbestelle
Taxi-Tarife
Taxameter-Programmierung
Pflichtfahrgebiet
Vorschläge für die Generalversammlung der Taxi-Düsseldorf e.G. im November 2010
von Winfried Schneider
__________________________________________________________________________________________________________
Ist die Programmierung der Taxameter falsch?
Der Bundesgesetzgeber hat aus gutem Grunde die drei Preiskomponenten für Anschlag, Streckenpreis und Wartezeit, einzeln vorgeschrieben, damit der Kunde transparente Informationen erhält. Die Verbraucherschützer nehmen regelmäßig den Tarifdschungel der Handys unter die Lupe und finden sehr häufig versteckte oder unlogische Gebührenfallen.
Genau das hat der Gesetzgeber bei den Taxitarifen durch die separate Preisauszeichnungspflicht seit vielen Jahren erfolgreich verhindert. Das bedeutet ein grosses Plus für die Verbraucher. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob eine Vermischung der Tarifkomponenten, wie beim Düsseldorfer Tarif, mit einem Guthaben im Anschlag, überhaupt dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Fahren wir mit einem, formal gesetzeswidrigen Taxitarif?
Anschlag: Das ist der Grundpreis für die Inanspruchnahme einer Taxidienstleistung, die grundsätzlich immer zu bezahlen ist.
Kilometerpreis: Je weiter die Strecke, desto höher der Preis, in der Regel steigt der Preis linear zur gefahrenen Strecke.
Wartezeit: Arbeitnehmer im Taxigewerbe wollen auch bezahlt werden, wenn eine kurze Strecke sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Handwerker berechnen schließlich auch die, für den Kunden reservierte Zeit, da sie gleichzeitig nicht für andere tätig werden können.
Der Düsseldorfer Tarif in einem praktischen Beispiel
Jens Ehrlich (Name erfunden) ist ein vorbildlicher Kutscher. Seine betont umweltschonende und voraus schauende Fahrweise begeistert die Kundschaft immer wieder. Oma Else ist eine von Ehrlichs Stammkundinnen. Die Rentnerin setzt sich ins Taxi. Kollege Jens schaltet die Uhr an - doch halt, die Dame hat was vergessen. Also wieder raus, noch ein kurzer Blick in den Briefkasten und wieder rein ins Taxi.
Nach insgesamt zwei Minuten verbrauchter Gratis-Wartezeit schaltet der Taxameter jetzt vorschriftsmässig von 5,50 auf 5,60 Euro und die Fahrt geht, aufgrund überfüllter Strassen, leider nur im kontinuierlichen Schritttempo von 4 km/h weiter. Für die ersten zwei Gratis-Kilometer der Reise brauchen sie eine geschlagene halbe Stunde. Dann schaut Oma Else auf den amtlich geeichten Fahrpreisanzeiger und fragt ihren Chauffeur, ob die Taxameteruhr defekt sei:
5,60 Euro – unverändert nach 30 Minuten Fahrt!
Richtig gelesen - Die zwei Minuten Wartezeit waren bereits vor Beginn der Fahrt komplett verbraucht und der Taxmeter zeigt trotzdem immer noch 5,60€. Zwei Kilometer und 30 Minuten wird der Zeitfaktor unterdrückt. Mit exakt 4 km/h rollen die beiden immer weiter und jetzt, nach 2000 m Gratis-Fahrstrecke, kommen alle 13,33 Sekunden 0,10 Cent hinzu. Das entspricht genau der Wartezeit von 27€/h.
Nach insgesamt 4 Kilometern, ebenso verstauter wie unterhaltsamer Fahrt, ist Oma Else nach einer Stunde am Ziel. Der Taxameter zeigt jetzt 19,10. Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen: 5,60 für die ersten zwei Kilometer, sowie 13,50€ für die Wartezeit auf dem Streckenabschnitt für den dritten und vierten Kilometer. Die Geschwindigkeit ist geringer als 15.88 km/h und damit billiger als der Zeitfaktor. Die Wartezeit beträgt bekanntlich 27€ / Stunde.
5,50€ enthalten also bis zu 27€
Zur Veranschaulichung zuerst ein eher theoretisches Beispiel:
Fährt eine Taxe mit einer Geschwindigkeit von nur zwei Kilometer pro Stunde, wären 2000 m erst nach einer Stunde erreicht. Niemand wollte den Taxifahrern ernsthaft zumuten, solange für 5,50 Umsatz zu arbeiten. In der Praxis kommen aber staubedingt Schrittgeschwindigkeiten von 4 bis 8 km/h häufiger vor. Dann wird bei 8 km/h eine Viertelstunde bzw. eine halbe Stunde bei 4 km/h umsonst gefahren. Der sich aufgrund der Wartezeit von 27€/h ergebende geldwerte Nachteil für die Taxler wäre bei 15 min = 6,75€ und bei 30 min = 13,50€.
Aus diesem Grunde muss die Aufteilung der Faktoren Zeit und Strecke neu programmiert werden, vorausgesetzt wir wollen den Tarif bei 5,50€ Startpreis, inclusive 2 Kilometer und 120 Sekunden Wartezeit überhaupt behalten. Den Taxifahrern wird bei der jetzigen Programmierung die Zeit mehrfach genommen. Im obigen Beispiel sind die 120 Sekunden bereits beim Start verbraucht, aber trotzdem schaltet der Zeitfaktor über eine halbe Stunde nicht weiter, weil sich die Taxe minimal bewegt.
Der alte Tarif von 2,40 lief nach einer Fortschalteiheit weiter. Rechnen wir von den 5,50€ das Guthaben von 4,30€ für zwei Kilometer von 3,40 und 2 Minuten für 0,90€ ab, so stellen wir fest, dass der eigentliche Grundtarif von 2,40 auf 1,20 halbiert wurde.
Das Problem liegt also in der, nicht in jede Richtung möglichen Konvertierbarkeit der Gratis-Tarifkomponenten. Es ist übrigens ein deutlicher Unterschied, ob zuerst die 120 Sekunden im Stand verbraucht werden und dann in Schrittgeschwindigkeit die 2 km-Strecke, oder zuerst die 2000 Meter abgefahren werden und man dann 2 Minuten steht. Im ersten Fall liegt der Preis bei 5,60 im zweiten Fall bei 6,50.€
Gesamtumsatz in drei Stunden Messebetrieb: 26€
Bei der letzten K-Messe war die Verkehrslage so schlimm, dass die Taxifahrer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr, inclusive leerer Rückfahrt zum Airport, gerade mal 2 Fahrten von je 13€ zur Messe machen konnten.
Auch der Messetarif benötigt eine, für beide Seiten faire Verrechnungsweise. Legen wir eine maximale Strecke zwischen Flughafen und Airport von ca. 6,5 Kilometern zu Grunde, entspräche dies der aktuellen Messeflat von 13€. Nicht berücksichtigt sind die langen Stauzeiten.
Die Fahrgäste setzen die Taxifahrt zur Messe, ebenso wie die exorbitanen Hotelpreise als Kosten ab. Die Privatperson, die sich zur selben Zeit über 6,5 km im Messestau zum Arzt fahren lässt, zahlt für die gleiche Dienstleistung teilweise 25€ und darf das auch noch vom Nettolohn bezahlen!
Der Zeitfaktor ist unlogisch programmiert!
Bei 27€ Wartezeit in der Stunde, in Verbindung mit einem Kilometerpreis von 1,70€ ergibt sich eine rechnerische Schnittgeschwindigkeit von 15,88 km/h, unterhalb derer die Zeit teurer ist als die Strecke. Die Programmierung der Taxameter hat den eindeutigen Fehler, dass die Unterdrückung des Zeitfaktors innerhalb der ersten 2 Kilometer, bei allen Geschwindigkeiten größer null stattfindet. Richtig wäre, den Zeittarif nach 120 Sekunden auch innerhalb der 2000m zu aktivieren und das Streckenguthaben von 2 km = 3,40 in Abzug zu bringen. Beispiel: Schrittgeschwindigkeit 8 km/h entspricht einer Viertelstunde für 6,70 innerhalb der ersten 2000 Meter. Abzüglich 3,40 ergibt das eine Differenz von 3,30€.
Vorschlag 1
Der Grundpreis wird, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ohne jegliche Guthaben, nur inklusive einer Fortschalteinheit festgesetzt. Zu empfehlen ist ein Betrag zwischen 2,40 (alter Anschlag) bis ca. 3,40. Der Preis je Kilometer sollte unverändert bleiben. Hinzu kommt eine angemessene Wartezeit von 30€ / Stunde. Entspricht 0,50€ / min. Die Schnittgeschwindigkeit beträgt dann: 30€/h : 1,7€/km = 17,647 km/h
Anschlag: 3,00€, Kilometer 1,70€, Wartezeit 30€ je Stunde
Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20€ inclusive 7€ (Zeit-Guthaben)
Flughafengebühr 2€ (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€
Grossraumzuschlag 10€
Vorschlag 2
Der Kunde erhält mit dem Startpreis ein Guthaben, das dann über die Strecke, die Zeit oder was meistens der Fall sein wird, aus einer individuell anteiligen Mischung beider Komponenten verbraucht wird. Dann ist es völlig egal, ob dicker Stau oder fließender Verkehr herrscht.
Der Grundbetrag enthält eine feste Anzahl an Fortschafteinheiten, die 10-Cent-Sprünge, die ganz beliebig verbraucht werden. Dann wird eine ungerechte Benachteiligung des Fahrpersonals in verkehrsstarken Zeiten wirksam vermieden. Wird der aktuelle Tarif lediglich umgestaltet, aber nicht erhöht, ergibt sich daraus folgende Struktur: 5,50 Anschlag, inclusive 4,30 Guthaben, das über Zeit und Strecke individuell verbraucht wird. Zwei km entsprechen bei einem Kilometerpreis von 1,70€ = 3,40€. Zwei Minuten Wartezeit entsprechen 0,90€. Zusammen ergibt das ein Guthaben von 4,30€.
Anschlag 5,50€ inclusive 4,30€ Guthaben, Kilometer 1,70€, Wartezeit 30€ je Stunde
Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20€ incl. 7€ (Zeit-Guthaben)
Flughafengebühr 2€ (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€
Grossraumzuschlag 10€
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Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes
Düsseldorf hat vor vielen Jahren mit absolut nicht nachvollziehbaren Gründen das Pflichtfahrgebiet von 20 km auf teilweise über 60 km Radius erweitert. Kundenfreundliche Tarife blieben ebenso auf der Strecke, wie die unternehmerische Freiheit, Fahrten, die über 50 km lang sind aber trotzdem innerhalb des Pflichtfahrgebiets enden, mit einer Umsatzsteuerkorrektur zu versehen.
Beispiel: Der Fahrpreis unterliegt einer Umsatzsteuer von 7%. Fahrten über 50 km sind im Gesamtbetrag, also vom ersten Kilometer an, mit 19% zu berechnen. Die Fahrt nach Dortmund über 65 km kostet also 5,50 + 63 x 1,7 = 112,60. Darin sind 21,39 USt enthalten. Angemessen wäre es aber, eine Korrektur vorzunehmen zu dürfen. Minus 7% plus 19%. Das wären hier 112,60 / 1,07 x 1,19 = 105,23 netto plus 19% = 125,23. Die Nettoeinname läge dann bei 105,23. Sie liegt aber, aufgrund der Tarifbindung bei nur 112,60 / 1,19 = 94,62. Das macht eine Nettodifferenz von 10,61 aus, oder anders gerechnet 94,62 / 105,23 * 100 = 89,9 %. Also 10,1% Mindereinnahme.
Alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes müssen zum Taxameterpreis ausgeführt werden auch wenn sie dem vollen Umsatzsteuerbetrag unterliegen. Die Endpreiskorrektur ist verboten!
Dies führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zwischen den einzelnen Kommunen. Ausser dem Rhein-Kreis Neuss hat keine andere Kommune im VRR-Gebiet, Düsseldorf in deren Pflichtfahrgebiet. Die Kollegen in den Nachbarstädten bieten dort den Fahrgästen ganz legal auch die Abholung vom Flughafen DUS an. Umgekehrt dürfen wir das aber nicht!
Vorschlag zur Neufassung des erweiterten Gültigkeitsbereiches des Pflichtfahrgebietes für die in Düsseldorf zugelassenen Taxen:
Alle Gebiete der Stadt Duisburg, die südlich der A40 liegen
Alle Gebiete der Stadt Mülheim, die südlich der Ruhr liegen
Kreis Mettmann (ohne Velbert, Wülfrath, Monheim und Langenfeld)
Rhein-Kreis Neuss (ohne Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen)
Stadt Willich
Stadt Krefeld
VRR-Gebiet und Taxitarife: Die praxisfremde Bevormundung
Zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Pflichtfahrgebiet für die Düsseldorfer Taxen gibt es keine sachlich nachvollziehbaren Parallelen. Der wesentliche Unterschied, zu den in jeder Stadt unterschiedlichen Taxitarifen, ist die völlig einheitliche Tarifstruktur im gesamten VRR-Gebiet für Busse und Bahnen. Eine Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach kostet mit einem VRR-Ticket das gleiche, wie die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf. Auf das Taxigewerbe übertragen, verlangte das in allen VRR-Städten die völlige Vereinheitlichung aller für Taxen geltenden Tarifkomponenten, wie Startpreis, KM-Betrag, Wartezeit und Pflichtfahrgebiet.
Alle Zuschläge für Sonderleistungen wie Kreditkartenzahlung, Großraum- oder Kombifahrzeuge, bis hin zur Mindestmenge an Wechselgeld und der Beförderungspflicht, müssten von der holländischen Grenze bis Oer-Erkenschwick, in allen Kommunen identisch sein. Der Messegast aus Mönchengladbach, der zur Drupa nach Düsseldorf mit dem Taxi fährt, hätte erst dann die, von den sehr wenigen Befürwortern des jetzigen VRR-Pflichtfahrgebietes geforderte Transparenz. Dann wären Wettbewerbsverzerrungen aber an den Außengrenzen des VRR an der Tagesordnung.
Die gesetzliche Struktur der Tarifhoheit der Kommunen und Kreise (Territorialprinzip), durchkreuzt diese schöne und gut gemeinte Theorie in der Praxis komplett und benachteiligt damit die Kunden, die Taxiunternehmen und deren Mitarbeiter, in Städten mit sehr großem Pflichtfahrgebiet. Die Praxis für Düsseldorf sieht deshalb sehr bitter aus: Fahrgäste lassen sich aus allen Teilen des VRR-Pflichtfahrgebietes, von den Taxen aus den jeweiligen Heimatstädten abholen und die Düsseldorfer Kollegen schauen in die Röhre.
Tariftransparenz ist es eben nicht, wenn alle Städte eigene Preise und sonstige Nebenbedingungen individuell selber festsetzen und die Stadt Düsseldorf den eigenen Taxen durch das riesige PFG amtlich verordnete Wettbewerbsverzerrungen zumutet. Die weltfremde Absicht, den Taxifahrern Tarifdiskussionen zu ersparen, funktioniert auch nicht, da die Fahrgäste auf die Tarife der Nachbarstädte verweisen. Ausgerechnet den weltweit um den Erdball reisenden Geschäftsleuten, die unterschiedlichste Taxipreise und Beförderungsbedingungen in allen fünf Kontinenten gewohnt sind, soll hier eine angebliche Tariftransparenz geboten werden, die dann ausgerechnet aber nur von Düsseldorf weg gilt.
Der mündige Messegast nimmt bereits bei der ersten Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach nüchtern zur Kenntnis dass wir teurer sind. Für die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf muss er einen wesentlich günstigeren Preis bezahlen und wird sich dann, logischer Weise auch wieder von der Mönchengladbacher Taxe abholen lassen.
Besonders erstaunlich ist die Tatsache, dass uns ausgerechnet die IHK, also die Körperschaft, die wir mit gesetzlich verordneten Zwangsbeiträgen zu unterstützen haben, gegen unsere Interessen arbeitet und uns mit nicht nachvollziehbarem, unlogischen und rein theoretischem Regulierungswahn um unsere Erträge bringt. Auch eine weitere „Interessenvertretung“ die Fachvereinigung Personenverkehr und Mietwagen in Monheim“ vertritt ebenfalls diese absolut praxisfremden und für unser Gewerbe schädlichen Ansichten. Doch die deutliche Mehrheit der befragten Institutionen ist für wesentlich mehr Flexibilität.
Mehr Kundenfreundlichkeit
Die Kundenfreundlichkeit wird durch die oben vorgeschlagene Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes wesentlich verbessert, weil die Fahrgäste bei längeren Strecken vorher wissen, welche Rechnung sie erwartet. Bei einer KFZ-Reparatur wollen Sie vorher auch ein verbindliches Preisangebot haben und der Einzelhandel ist sogar zu einer Auszeichnung der Preise verpflichtet. Da weiss der Kunde, genau, was ihn erwartet, kann sicher entscheiden und ist nachher nicht unangenehm überrascht.
Die Zufriedenheit der Fahrgäste wäre deutlich höher, weil der Fahrer dann als zuvorkommender Dienstleister auftritt, der ganz legal seinen genannten Preis hält. Viele Kollegen vergessen dabei die neuen Möglichkeiten. Zum Beispiel kann dann ein Unternehmer mit einer Mercedes-S-Klasse oder einem sehr gut ausgestatteten Grossraum-Fahrzeug und einem höchst qualifizierten Fahrer, bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus auch einen höheren Preis je Kilometer mit den Fahrgästen aushandeln. Schliesslich verlangt ein Luxushotel für die Präsidentensuite auch mehr, als eine kleine Pension fürs Einzelzimmer.
Schlechte Karten für illegale Taxen (Schlepper)
Ein deutlich kleineres Pflichtfahrgebiet würde auch den Schleppern am Flughafen das Leben extrem schwer machen. Für kurze Fahrten stellen sich diese ordnungswidrigen Beförderungstechniker mit ihren unterversicherten Rostlauben eben nicht zur Verfügung, sondern nur für lange Fahrten. Wenn das Taxigewerbe sich durch die Grossraumangebote selber Konkurrenz machen darf, sollte es auch erlaubt sein, diese Preispolitik gegenüber den illegalen Taxen ganz legal anwenden zu dürfen. Die Fahrgäste würden zukünftig dann, wesentlich sicherer in einer ordentlichen Taxe befördert.
Mehr Sicherheit für Taxifahrer
Eine friedliche Atmosphäre im Taxi ist manchmal lebenswichtig. Angetrunkene Fahrgäste reagieren häufig aggressiv, wenn sie meinen der Taxifahrer fährt falsch. Ein Festpreis schafft diese Probleme wirkungsvoll aus dem Weg. Deshalb müssen wir praxisnah auch an die Sicherheit des Personals denken und günstige Rahmenbedingungen schaffen. Das sind wir dem Personal schuldig.
Konkurrenz durch fremde Taxen / Vorbild Mettmann
Fast alle Städte im VRR-Gebiet haben ein Pflichtfahrgebiet, das Düsseldorf nicht mit einschließt. Die Folge: Kollegen aus diesen Orten können bei vorbestellten Abholungen ganz legal Festpreise anbieten und damit den Düsseldorfer Taxen die Fahrten wegschnappen. Wir haben es hier mit amtlich verordneten Wettbewerbsverzerrungen zu tun!
Der Kreis Mettmann denkt sehr fortschrittlich und unbürokratisch und hat sich jetzt auf ein Pflichtfahrgebiet festgelegt, das Düsseldorf nicht mehr beinhaltet. Nachfolgend der Auszug aus der, inzwischen rechtskräftig umgesetzten Beschlussvorlage des Kreises Mettmann zur Verschlankung des Pflichtfahrgebietes - (fettgedruckt ist vom mir)
Zitat aus der Beschlussvorlage:
Im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahrens wurden folgende Institutionen beteiligt:
Die zehn kreisangehörigen Städte
Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e., Monheim
Der Taxiverband NRW, Düsseldorf
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V., Dortmund
Die Gewerkschaft Verdi, Düsseldorf
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen, Direktion Düsseldorf
Der vorliegende Antrag wurde zum Anlass genommen, nicht nur eine mögliche Änderung der Entgeltbestimmungen, sondern die gesamte Rechtsverordnung auf ihre Aktualität und die ggf. veränderten Anforderungen und Erwartungen an die Taxiunternehmen zu überprüfen. Die anhörberechtigten Stellen wurden daher aufgefordert, sich zu einer Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann zu äussern. Das Pflichtfahrgebiet des Kreises Mettmann umfasst derzeit den räumlichen Geltungsbereich aller kreisangehörigen Städte sowie der Städte Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Solingen, Leverkusen und Hattingen. es besteht in dieser Form seit den 70er Jahren.
Gründe, die zu einer Festlegung dieses Bereiches geführt haben, können zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden... Einer Beschränkung des Pflichtfahrgebietes wird weitestgehend zugestimmt. In den Kreisen Kleve Viersen und Wesel sowie dem Rhein-Kreis Neuss, dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist dies längst angewandte Praxis.
Uneinig sind sich in diesem Punkt nur die Fachvereinigung Personenverkehr sowie die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Diese regen an, das Pflichtfahrgebiet auf das Stadtgebiet Düsseldorf bzw. auf den gesamten VRR-Raum und die Städte Leverkusen und Köln auszudehnen. Zur Begründung wird eine einheitliche Preisgestaltung im Sinne potentieller Messegäste angeführt, welche transparent und nachvollziehbar sein soll. Nach Angaben der Verbandsverteter soll dem Fahrpersonal das Führen von Preisdiskussionen erspart bleiben.
Sowohl einzelne Unternehmer wie auch massgebliche Teile der anhörberechtigten Stellen (Verband des privaten Strassenpersonenverkehrs Dortmund) unterstützen die Beschränkung des Pflichtfahrgebietes auf den Bereich der Straßenverkehrsbehörde Mettmann ausdrücklich).
Die angewandte Praxis in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten ist in diesem Punkt nahezu eindeutig. Den gegenteiligen Anregungen der Fachvereinigung Personenverkehr, Monheim und der IHK Düsseldorf sind nachfolgende massgebliche Argumente entgegenzuhalten:
Die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf das Kreisgebiet
a) stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Fahrten deren Ziel ausserhalb des Kreises Mettmann liegen, können preislich frei vereinbart werden. Diese Möglichkeit besteht bereits für Mietwagenunternehmer, die in einem wachsenden Wettbewerb mit den Taxiunternehmen stehen. Dies gilt jedoch im Besonderen auch für den Wettbewerb mit den Taxiunternehmen, die ihren Sitz an der Kreisgrenze haben. So rufen zum Beispiel Haaner oder Hildener Einwohner Taxen aus Wuppertal oder Solingen für Fahrten zum Flughafen Düsseldorf an, da diese bereits heute in der Preisgestaltung frei sind.
b) schafft mehr Flexibilität der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Den hiesigen Unternehmen wird es ermöglicht, auch langfristige Verträge mit Partnern aus der Wirtschaft (Reisebüros, grossen Wirtschaftsunternehmen, Geschäftsleuten usw. zu Fahrtzielen ausserhalb der Kreisgrenzen, zum Beispiel Flughäfen, Bahnöfen, aber auch zwischen einzelnen Niederlassungen zu vereinbaren.
Diese Massnahme könnte somit dazu geeignet sein, lange Standzeiten zu reduzieren und eine Auslastung der einzelnen Taxifahrzeuge zu erhöhen.
c) legalisiert ein bis heute schon umgesetztes Verhalten
Durch das Kundenverhalten sehen sich die Taxiunternehmen und Taxifahrer zum Teil dazu veranlasst, Festpreisvereinbarungen für weite Strecken einzugehen, um unter Berücksichtigung des oben genannten Wettbewerbs auch Fahraufträge zu erhalten und weiter ansteigende Standzeiten zu vermeiden. Ein somit zwangsläufig ordnungswidriges aber selten nachweisbares Verhalten wird durch die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann für alle Beteiligten ohne erkennbare Nachteile für alle Beteiligten legalisiert.
Gravierende Vorteile aus dem Vorschlag der IHK (VRR-Gebiet) oder des Fachverbandes Kreis Mettmann und Düsseldorf, Monheim, lassen sich weder für Unternehmer noch Fahrgäste zwingend ableiten. Die dort angeführte Preisklarheit und Fahrpreissicherheit steht vielmehr ausser Verhältnis zu den oben genannten Vorteilen.
Zitat Ende
Die WZ schrieb daraufhin folgendes:
http://www.wz-newsline.de/?redid=1002696
www.taxi-verkehr.de (knallgelber Hintergrund - als Markenzeichen)
www.taxiverkehr.de (dezent-grauer Hintergrund - angenehmer für die Augen)
Ideen fürs Taxigewerbe, den Straßenverkehr und die Imagepflege der Landeshauptstadt Düsseldorf
www.taxiverkehr.de (dezent-grauer Hintergrund - angenehmer für die Augen)
Ideen fürs Taxigewerbe, den Straßenverkehr und die Imagepflege der Landeshauptstadt Düsseldorf
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