Taxenordnung und Taxentarifordnung
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M. sammelt Taxi(tarif)ordnungen
Hallöchen, liebe D´dorfer!
ich sammle aus gutem Grund Taxi- und Taxitarifordnungen (Ich liebe Langzeitvergleiche!)
Leider, leider reicht mein Archiv, was D´dorf betrifft nur bis 2002 zurück.
Auf ältere Ausgaben des BZP-Geschäftsberichts möchte ich mich lieber nicht verlassen, die sind nicht immer ganz sauber.
Also bitte, macht mir eine Freude und mailt mir - als Word oder PDF-Datei, was Ihr habt.
Von mir aus auch solche aus Kaisers Zeiten. (Wer da was aus Hamburg haben möchte - ich habe sie ALLE, seit 1900!
Hab stundenlang in der Statsbibliothek dafür gesessen.)
Ich bedanke mich schon mal.
Für mitlesende Berliner:
Alles von Euch vor 2001 ist hier ebenfalls willkommen!
Hallöchen, liebe D´dorfer!
ich sammle aus gutem Grund Taxi- und Taxitarifordnungen (Ich liebe Langzeitvergleiche!)
Leider, leider reicht mein Archiv, was D´dorf betrifft nur bis 2002 zurück.
Auf ältere Ausgaben des BZP-Geschäftsberichts möchte ich mich lieber nicht verlassen, die sind nicht immer ganz sauber.
Also bitte, macht mir eine Freude und mailt mir - als Word oder PDF-Datei, was Ihr habt.
Von mir aus auch solche aus Kaisers Zeiten. (Wer da was aus Hamburg haben möchte - ich habe sie ALLE, seit 1900!
Hab stundenlang in der Statsbibliothek dafür gesessen.)
Ich bedanke mich schon mal.
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Martin Berndt
- Taxi Georg
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[§§§] Taxenordnung / Fahrdienst
Ein interessanter Zusatz steht in der Taxenordnung des Kreises Mettmann.
§6 Fahrdienst (Mett)
(5) Fahraufträge, die ausdrücklich für Taxen erteilt werden,
dürfen nicht mit Mietwagen ausgeführt werden.
Steht in der Düsseldorfer Taxenordnung nicht drin!
§ 5 Fahrdienst (Dus)
Heisst das, dass das in Dus erlaubt ist?
Also, ich muss zugeben,
dass mir die Taxenordnung von Mettmann besser gefällt als unsere!
§6 Fahrdienst (Mett)
(5) Fahraufträge, die ausdrücklich für Taxen erteilt werden,
dürfen nicht mit Mietwagen ausgeführt werden.
Steht in der Düsseldorfer Taxenordnung nicht drin!
§ 5 Fahrdienst (Dus)
Heisst das, dass das in Dus erlaubt ist?
Also, ich muss zugeben,
dass mir die Taxenordnung von Mettmann besser gefällt als unsere!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 10.12.2009, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Soweit ich mich erinnere, regelt dieses ohnehin das PBefG.
Es gibt Zentralen oder Vermittler, die beide Fahrzeugarten vermitteln/betreiben.
Der Kunde muss ausdrücklich gefragt werden, ob er auch einen Mietwagen akzeptiert.
In Düsseldorf werden keine Mietwagen von Taxi-Düsseldorf vermittelt.
Ein ausdrücklicher Hinweis darauf ist somit nicht nötig.
Sehr wohl wird aber darauf hingewiesen,
dass ein an ein Taxi vergebener Auftrag sofort,
bzw. zum Bestellzeitpunkt ausgeführt werden muss und nicht weitervermittelt werden darf.
So heißt es in § 22 der Funk- und Fahrdienstordnung:
"... eine Weitergabe von Fahraufträgen an Dritte ist untersagt."
An dieser Stelle von mir der Hinweis an Taxi-Düsseldorf:
Der >> Internet-Auftritt << wird unzureichend gepflegt.
Es gibt u. a. keine aktuelle Satzung und keine aktuelle >> Fahrdienstordnung <<!
Siehe oben: § 22 stimmt so nicht mehr!!
Manche könnten einen Web-Auftritt als ein Aushängeschild betrachten.
Es gibt Zentralen oder Vermittler, die beide Fahrzeugarten vermitteln/betreiben.
Der Kunde muss ausdrücklich gefragt werden, ob er auch einen Mietwagen akzeptiert.
In Düsseldorf werden keine Mietwagen von Taxi-Düsseldorf vermittelt.
Ein ausdrücklicher Hinweis darauf ist somit nicht nötig.
Sehr wohl wird aber darauf hingewiesen,
dass ein an ein Taxi vergebener Auftrag sofort,
bzw. zum Bestellzeitpunkt ausgeführt werden muss und nicht weitervermittelt werden darf.
So heißt es in § 22 der Funk- und Fahrdienstordnung:
"... eine Weitergabe von Fahraufträgen an Dritte ist untersagt."
An dieser Stelle von mir der Hinweis an Taxi-Düsseldorf:
Der >> Internet-Auftritt << wird unzureichend gepflegt.
Es gibt u. a. keine aktuelle Satzung und keine aktuelle >> Fahrdienstordnung <<!
Siehe oben: § 22 stimmt so nicht mehr!!
Manche könnten einen Web-Auftritt als ein Aushängeschild betrachten.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
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- Taxi Georg
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Das Verbot der Vermittlung von Mietwagen, wenn Taxen bestellt sind,
ist tatsächlich gesetzlich geregelt, bzw. ergibt sich aus der Definition.
Ebenso ist geregelt, dass es in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern keine Mischkonzessionen geben darf,
also ein Auto mit Mietwagen und Taxikonzession.
Häufig werden soche Regelungen dann nochmals explizit in örtliche Taxiverordnungen aufgenommen,
wenn es mit deren Einhaltung an Ort und Stelle zuvor nicht allzu genau genommen wurde.
ist tatsächlich gesetzlich geregelt, bzw. ergibt sich aus der Definition.
Ebenso ist geregelt, dass es in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern keine Mischkonzessionen geben darf,
also ein Auto mit Mietwagen und Taxikonzession.
Häufig werden soche Regelungen dann nochmals explizit in örtliche Taxiverordnungen aufgenommen,
wenn es mit deren Einhaltung an Ort und Stelle zuvor nicht allzu genau genommen wurde.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
-
- User
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Danke Stefan ,
Du hast es natürlich besser , weil ausführlicher und unmissverständlicher
als ich ausgeführt....
Es ist für mich einfach selbstverständlich , daß Fahrten nicht an
Mietwagen oder intern weiter vermittelt werden..
Sonst haben wir sofort zig Mietwagen im Gewerbe und wir brauchen dann
gar keine Konzessionierung mehr....das kann keiner wollen....denn
Mietwagen fahren unter anderen Konditionen als Taxen....technisch und
verwaltungsjuristisch unmöglich.......
Müllerdirk
Du hast es natürlich besser , weil ausführlicher und unmissverständlicher
als ich ausgeführt....
Es ist für mich einfach selbstverständlich , daß Fahrten nicht an
Mietwagen oder intern weiter vermittelt werden..
Sonst haben wir sofort zig Mietwagen im Gewerbe und wir brauchen dann
gar keine Konzessionierung mehr....das kann keiner wollen....denn
Mietwagen fahren unter anderen Konditionen als Taxen....technisch und
verwaltungsjuristisch unmöglich.......
Müllerdirk
Nur gespannt zeigt der Bogen seine Kraft.......
- Otto126
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Reine Theorie, das findet hier täglich statt.André hat geschrieben:Das Verbot der Vermittlung von Mietwagen, wenn Taxen bestellt sind, i
st tatsächlich gesetzlich geregelt, bzw. ergibt sich aus der Definition.
Ebenso ist geregelt, dass es in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern keine Mischkonzessionen geben darf,
also ein Auto mit Mietwagen und Taxikonzession.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- am
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Na klar ist das reine Theorie.
Passiert hier auch häufig.
Bevor die Mietwagen- oder andere Taxiunternehmen ihre Kunden nicht bedienen können,
wird eben ein Taxi beim "Marktführer" bestellt.
War hier auch schon immer gang und gäbe,
notfalls m mit unterdrückter Nummer oder verstellter Stimme.
Ich fahre nicht für Fremdzentralen, Datenfunk und Fahrerprofil machens möglich.
Ausnahme: Unsere Edelgraupenfaneinzelautopostkurierundsonstwieservicezentrale
Die Erfahrung zeigt, dass deren Kunden, wenn wir denn Kenntnis davon haben,
dass sie vorher woanders bestellt haben, absolut beratungsresistent sind.
Die haben eine Nummer im Kopf und die wird gewählt, basta.
Und wir als für den "Markführer" Fahrende,
stellen dann auch noch die Bedienfähigkeit her -
hauptsache die nächste Tour.
Passiert hier auch häufig.
Bevor die Mietwagen- oder andere Taxiunternehmen ihre Kunden nicht bedienen können,
wird eben ein Taxi beim "Marktführer" bestellt.
War hier auch schon immer gang und gäbe,
notfalls m mit unterdrückter Nummer oder verstellter Stimme.
Ich fahre nicht für Fremdzentralen, Datenfunk und Fahrerprofil machens möglich.
Ausnahme: Unsere Edelgraupenfaneinzelautopostkurierundsonstwieservicezentrale
Die Erfahrung zeigt, dass deren Kunden, wenn wir denn Kenntnis davon haben,
dass sie vorher woanders bestellt haben, absolut beratungsresistent sind.
Die haben eine Nummer im Kopf und die wird gewählt, basta.
Und wir als für den "Markführer" Fahrende,
stellen dann auch noch die Bedienfähigkeit her -
hauptsache die nächste Tour.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Ok, das ist ein Argument. Keine weiteren Fragen!KehrenTAXI hat geschrieben:Die ist doch erst von >> 2006 <<. Quasi druckfrisch für TFZ-Verhältnisse ...
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Taxenordnung und Taxentarifordnung
Hier eine aktuelle Ausgabe der >> Taxenordnung und Taxentarifordnung <<.
Wie ja jeder weiß, muss diese immer mitgeführt werden.
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freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
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- Thomas-Michael Blinten
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Da kommen mir die Tränen, ein Pflichtfahrgebiet von Dorsten bis Köln und von Niederkrüchten bis nach Unna.
Das sind mal eben knapp über 13.000 Km²
Was sind dagegen Berlin (mit 892 Km²) oder Hamburg (mit 755 Km²)
Das sind mal eben knapp über 13.000 Km²
Was sind dagegen Berlin (mit 892 Km²) oder Hamburg (mit 755 Km²)
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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