[TDeG] Neue Ausweise?
[§§§] Ausweispflicht für Taxifahrer
Leipzig/Köln Bundesverwaltungsgericht kippt Ausweispflicht für Taxifahrer - 01.05.2008 Das BVerwG hat in einem Urteil entschieden, dass die Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen.
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger - zwei Taxenunternehmer aus Köln - wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Vor dem VG und dem OVG blieben die Klagen im Wesentlichen erfolglos.
Auf ihre Revisionen hin hob das BVerwG die Urteile der Vorinstanzen auf und stellte fest, dass die Kläger der Ausweispflicht nicht unterliegen, weil für die getroffene Regelung nur der Bundesminister für Verkehr und nicht die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das BVerwG gab zu erkennen, dass der zuständige Bundesverkehrsminister eine solche Regelung treffen dürfte, ohne die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen.
Urteil des BVerwG vom 30.04.2008
Az.: 3 C 16/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 24/2008 des BVerwG vom 30.04.2008
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger - zwei Taxenunternehmer aus Köln - wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Vor dem VG und dem OVG blieben die Klagen im Wesentlichen erfolglos.
Auf ihre Revisionen hin hob das BVerwG die Urteile der Vorinstanzen auf und stellte fest, dass die Kläger der Ausweispflicht nicht unterliegen, weil für die getroffene Regelung nur der Bundesminister für Verkehr und nicht die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das BVerwG gab zu erkennen, dass der zuständige Bundesverkehrsminister eine solche Regelung treffen dürfte, ohne die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen.
Urteil des BVerwG vom 30.04.2008
Az.: 3 C 16/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 24/2008 des BVerwG vom 30.04.2008
Nabend zusammen,
mein Ausweis bleibt immer da wo er ist !
Nämlich seit 27 Jahren schon im Portemonnaie, in der linken Türtasche.
Wenn diesen Ausweis jemand sehen möchte, sprich K-Mann oder Fahrgast, kann er diesen auf Verlangen gerne einsehen.
Ich darf ja auch vom Fahrgast keinen Ausweis verlangen, wenn er (sie) ein Taxi bestellt hat.
Schönen abend noch
Gruß
Wolfgang
mein Ausweis bleibt immer da wo er ist !
Nämlich seit 27 Jahren schon im Portemonnaie, in der linken Türtasche.
Wenn diesen Ausweis jemand sehen möchte, sprich K-Mann oder Fahrgast, kann er diesen auf Verlangen gerne einsehen.
Ich darf ja auch vom Fahrgast keinen Ausweis verlangen, wenn er (sie) ein Taxi bestellt hat.
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Wolfgang
Autor Nachricht
Grossraum Verfasst am: 24.08.2009, 19:32 Titel:
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Nabend zusammen,
mein Ausweis bleibt immer da wo er ist !
Mach ich auch so,
und welcher Fahrgast kann sich schon die Namen von allen unseren Multikulti Fahren Merken.
Auch die Zentrale schreibt nicht immer die Namen Richtig,siehe Funkauftrag und (Hauseingang)Namensschild.
Für Interne Kontrollen (auch im Wagen ) reicht der Ausweis von
Taxi Düsseldorf eG
Ausweis Nr............... mit bild
Gültig bis TT/MM/JJJJ
Über die Ausweis Nr vergeben von Taxi Düsseldorf eG
(Datenschuss ) weiss die Zentrale wer das ist.
Auch für die Taxe Bundesweist
_____________________________________________
Mod: Hier geht es weiter! BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Grossraum Verfasst am: 24.08.2009, 19:32 Titel:
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Nabend zusammen,
mein Ausweis bleibt immer da wo er ist !
Mach ich auch so,
und welcher Fahrgast kann sich schon die Namen von allen unseren Multikulti Fahren Merken.
Auch die Zentrale schreibt nicht immer die Namen Richtig,siehe Funkauftrag und (Hauseingang)Namensschild.
Für Interne Kontrollen (auch im Wagen ) reicht der Ausweis von
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Gültig bis TT/MM/JJJJ
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- Taxi Georg
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[TDeG] Neue Ausweise?
Heute wurde mir mitgeteilt, dass es neue Ausweise gibt!
Haben wir nun spezielle Airportfahrer?
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Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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- Thomas-Michael Blinten
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Das sind wahrscheinlich die, welche z.Zt. oben auf dem alten Abflug HP stehen und gelassen mit den Herren in den gelben Westen quatschen und Kaffee trinken.
Man sollte beim Flughafen noch einmal nachfragen, da bin ich als nicht willkommener RT-Fahrer aber eher ungeeignet.
Das müssten die TFZ-Fahrer unter sich ausmachen
Man sollte beim Flughafen noch einmal nachfragen, da bin ich als nicht willkommener RT-Fahrer aber eher ungeeignet.
Das müssten die TFZ-Fahrer unter sich ausmachen
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Nur ausladen! Nicht Bereitstellen.reasoner hat geschrieben:Dürfen RTs nicht an den Flughafen ran?
Habe ich nicht!Pirat hat geschrieben:Zeig mir mal die Rückseite!
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Die Antwort auf diese Fragen ist >> hier << (TFZ-Rundschreiben 10-2012) nachzulesen.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
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Taxi Düsseldorf e.G. geht es nicht um den neuen Ausweis, sondern um die Unterschrift und dem damit verbundene akzeptieren der neuen Bedingungen.
So entsteht ein zivilrechtlich belastbarer Vertrag.
Das Drumherum sind Nebelkerzen um die Kollegen vom eigentlichen Grund abzulenken.
Im Gegensatz zum Staat muss Taxi Düsseldorf bei Regeländerungen jedes Mal die Einwilligung durch Unterschrift einholen.
Diese Methoden werden bald ein Ende haben!!
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Das Drumherum sind Nebelkerzen um die Kollegen vom eigentlichen Grund abzulenken.
Im Gegensatz zum Staat muss Taxi Düsseldorf bei Regeländerungen jedes Mal die Einwilligung durch Unterschrift einholen.
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Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
-
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Welcher eigentliche Grund denn?
Der eigentliche Grund ist, dass die Fahrzeuge und das Personal besser und mehr reglementiert werden.
Das ist nicht ungewöhnlich und für mich nachvollziehbar. Platzverweise können effizienter ausgesprochen/ausgeschrieben werden.
Mir gelingt es in den Bedingungen nicht auf Anhieb, versteckte oder untragbare Forderungen zu entdecken.
Das Verfahren erscheint mir logisch und offen.
Der eigentliche Grund ist, dass die Fahrzeuge und das Personal besser und mehr reglementiert werden.
Das ist nicht ungewöhnlich und für mich nachvollziehbar. Platzverweise können effizienter ausgesprochen/ausgeschrieben werden.
Mir gelingt es in den Bedingungen nicht auf Anhieb, versteckte oder untragbare Forderungen zu entdecken.
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freundlichst
Stefan Kehren
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- Thomas-Michael Blinten
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Warum sollten welche Methoden ein Ende habenPirat hat geschrieben:...Diese Methoden werden bald ein Ende haben!!
Das sich die Zentrale neue Bedingungen legitim akzeptieren lässt ?
Sehe ich als durchaus richtig an.
Das sich etwas ändern sollte sehen wir eigentlich alle so.
...oder erwartetest Du eine Revolution der unterdrückten Fahrer welche sich ihre Unfreundlichkeit und die manchmal schon grenzwertigen Autos nicht nehmen lassen möchten ?
Darauf kann man allerdings lange warten, dies ist in unserem Gewerbe schon öfter schief gegangen.
Nein, die Mehrzahl der Fahrer/Unternehmer machen einen guten Job und bemühen sich auch um eine kundenfreundliche und ihren Preis werte Dienstleistung.
Das sollte man sich nicht von wenigen kaputt machen lassen und der Weg dorthin sind tatsächlich andere Bedingungen die jeder akzeptieren sollte um sie durchsetzbar zu machen.
edit: Auch der Staat muss sich Regeländerungen bewilligen lassen, dort nennt man dies dann Bürgerentscheid, Wahlen oder Bundesgerichte
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Taxi Düsseldorf e.G. vermittelt nicht Fahranfragen des Kunden an die angeschlossenen Unternehmer, sondern gibt dem Kunden eine verbindliche Zusage, kann außerdem über Preise bestimmen, Rechnungen schreiben.
Dies ist nur möglich, wenn sie ein Gestaltungsrecht auf den Beförderungsvertrag hat.
Des Weiteren hat Taxi Düsseldorf mit den Verpflichtungen aus der Fahr- und Funkdienstordnung Einfluss auf die Beförderungspflicht und ein Fahrauftrag der Taxi Düsseldorf stellt faktisch eine bindende Weisung dar.
Alle Kriterien eines Auftraggebers!!
Dies ist nur möglich, wenn sie ein Gestaltungsrecht auf den Beförderungsvertrag hat.
Des Weiteren hat Taxi Düsseldorf mit den Verpflichtungen aus der Fahr- und Funkdienstordnung Einfluss auf die Beförderungspflicht und ein Fahrauftrag der Taxi Düsseldorf stellt faktisch eine bindende Weisung dar.
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- Taxi Georg
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....mmmmmh, irre ich mich oder sind die Taxiunternehmer nicht gleichzeitig Eigentümer/Genossen der TFZPirat hat geschrieben:Taxi Düsseldorf e.G. vermittelt nicht Fahranfragen des Kunden an die angeschlossenen Unternehmer, sondern gibt dem Kunden eine verbindliche Zusage, kann außerdem über Preise bestimmen, Rechnungen schreiben.
Dies ist nur möglich, wenn sie ein Gestaltungsrecht auf den Beförderungsvertrag hat.
Des Weiteren hat Taxi Düsseldorf mit den Verpflichtungen aus der Fahr- und Funkdienstordnung Einfluss auf die Beförderungspflicht und ein Fahrauftrag der Taxi Düsseldorf stellt faktisch eine bindende Weisung dar.
Alle Kriterien eines Auftraggebers!!
Sie schreiben sich also selber die Funk- und Fahrdienstordnung, was ja ihr gutes Recht ist.
Sind es nicht dann genau die richtigen, um Tarifangelegenheiten anzustoßen
Allerdings ist es nicht richtig das die TFZ Preise bestimmen kann (das macht die Stadt über den Tarif).
Rechnungen schreibt die Zentrale (egal welche) höchstens an die Unternehmer für Leistungen die sie erbringt.
Dem Kunden gegenüber sind die Unternehmer als Individuen/Firma Vertragspartner und niemand anderes.
Auch die "bindende" Weisung ist irgendwie etwas obskur.
Ich kann jede Fahrt ablehnen, ob bei der TFZ oder RT.
Eine Zeitsperre von evt. 10 min ist die einzige Folge.
Niemand wird deshalb auf "Vertragsnichterfüllung" verklagt.
Die Verträge zwischen Zentralen und Unternehmen sind relativ klar und offen und jederzeit (unter den für Verträge üblichen Fristen) kündbar.
Also....wo ist dein Problem ????
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- Thomas-Michael Blinten
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