[Job] Fängt ja gut an

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Taxi Georg
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[Job] Fängt ja gut an

Beitrag von Taxi Georg » 07.03.2009, 15:34

Das fängt ja gut an.

Der neue Unternehmer, der die Firma zum 01.03.2009 übernommen hat,
besitzt tatsächlich die Frechheit, am 2. Tag seines Daseins,
mich und die anderen Fahrer zu fragen, ob man das Gehalt um 200.- € runter setzten könnte. Es wäre zu hoch.

tztztz, ich haben ihn schon in mein Herz geschlossen. 8)

§ 613a
:arrow: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 09.12.2009, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.

Paulysega
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Beitrag von Paulysega » 07.03.2009, 19:08

Lol, da bin ich ja mal gespannt wie es bei euch weiter geht.
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 07.03.2009, 19:13

Bin auch gespannt.

Da ich abgelehnt habe, stehe ich bestimmt schon auf der Liste.
Mein Tagfahrer auf Platz 2.

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Peter aus Harburg
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Beitrag von Peter aus Harburg » 07.03.2009, 19:55

Kann man nur hoffen das ihr euch alle einig seit und nicht welche dabei sind die Umfallen.Aber die gibt es ja leider überall.
Ich drück dir die Daumen,würde mir aber mittelfristig eine andere Firma suchen.
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Beitrag von Taxi Georg » 07.03.2009, 19:59

Peter aus Harburg hat geschrieben:Ich drück dir die Daumen, würde mir aber mittelfristig eine andere Firma suchen.
Danke, bin dabei.
Fahre erst aber im Mai nach GR.
Dann sehen wir weiter.

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Beitrag von Paulysega » 07.03.2009, 20:58

Hoffentlich bist du Rechtschutz versichert. Drück dir die Daumen das er dir nicht all zu viel stress macht.
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 07.03.2009, 21:07

Paulysega hat geschrieben:Hoffentlich bist du Rechtschutz versichert. Drück dir die Daumen das er dir nicht all zu viel stress macht.
Danke, bin voll abgesichert.

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Beitrag von Taxi Georg » 10.03.2009, 10:35

Akt II

gestern.

Der neue Unternehmer ist nicht bereit, wenn die Fahrer in Urlaub sind, das Gehalt weiter zu zahlen.

Das wären unnötige Kosten.

Als wir ihn dann darauf antworteten, dass er vom Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, das Gehalt bei Urlaub und Krankheit weiter zu führen,

wusste er (angeblich) nicht, was eine "Lohnfortzahlung" ist.

tztztz, es wird immer besser. :shock:

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Stern 16
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Beitrag von Stern 16 » 10.03.2009, 15:12

Horafas hat geschrieben:Akt II

gestern.

Der neue Unternehmer ist nicht bereit, wenn die Fahrer in Urlaub sind, das Gehalt weiter zu zahlen.

Das wären unnötige Kosten.

Als wir ihn dann darauf antworteten, dass er vom Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, das Gehalt bei Urlaub und Krankheit weiter zu führen,

wusste er (angeblich) nicht, was eine "Lohnfortzahlung" ist.

tztztz, es wird immer besser. :shock:
Hallo G.
Wenn Du von dem Herrn keine Änderungskündigung erhalten hast, wogegen Du in der Frist von 3 Wochen vorgehen kannst, laß das am besten mal ruhen. Du hast anspruch auf das Entgelt der letzten 3 Monate im schnitt als Urlaubsgeld und auch Krankengeld für die ersten 6 Wochen. ( Das dem Herrn z.t von der Knappschaft ersetzt wird). Und ließ noch das.
Die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Zentrale Aussage des BUrlG ist, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, vgl. § 1 BUrlG. Im BUrlG wird der Mindesturlaub geregelt. In Tarifverträgen und Arbeitsverträgen werden oft abweichende Regelungen getroffen. Das Gesetz gilt für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie arbeitnehmerähnliche Personen,(vgl. § 2 BurlG). Der Mindesturlaub beträgt jährlich 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Auch der Samstag ist ein Werktag!

Hinzuweisen ist auf § 4 BUrlG, wonach der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Nach § 7 BurlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung ist nach der gesetzlichen Regelung nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe dies rechtfertigen.

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht (§ 10 BurlG).

Für die Krankheitsregelung gilt das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, kurz das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 3 EFZG. Fragen ergeben sich oft bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit. Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung innerhalb von sechs Monaten, nach der ersten Arbeitsunfähigkeit ist der Anspruch ausgeschlossen. Fraglich ist dann, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aufgrund anderer Erkrankungen kann der Arbeitnehmer erneut bis zur Höchstdauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung beanspruchen.

Anzeigepflichten des Arbeitnehmers sind in § 5 EFZG geregelt. Demnach hat der Arbeitnehmer unverzüglich, bei länger als drei Tagen andauernder Arbeitsunfähigkeit, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlicher Dauer vorzulegen. Mit dieser Pflicht korrespondiert ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 7 EFZG.

§ 9 EFZG befasst sich mit der Entgeltfortzahlung während der Dauer von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Eine Abweichung von den Regelungen dieses Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers ist nicht möglich (Ausnahme: § 4 Abs. 4 EFZG durch Tarifvertrag).
Der Käufer des Unternehmens tritt in die Schuhe des vorgängers ein. Ohne wen und aber.
Gruß S&M
Gruß
Steven
********
Dummheiten sind
die beste Grundlage
für künftige Weisheit

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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 10.03.2009, 15:33

laß das am besten mal ruhen.
Hi,
ja das werde ich.
Ich hielt es nur für nötig, Euch davon zu berichten.

Gruß
GH

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Beitrag von Otto126 » 10.03.2009, 17:21

Horafas hat geschrieben:Als wir ihn dann darauf antworteten, dass er vom Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, das Gehalt bei Urlaub und Krankheit weiter zu führen, wusste er (angeblich) nicht, was eine "Lohnfortzahlung" ist.
Also erfüllt er nicht die Qualifikation zum Führen eines Betriebes.

Solche Leute müssen weg, raus aus dem Gewerbe.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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schnelle_Gerti
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Beitrag von schnelle_Gerti » 10.03.2009, 19:38

Wo hat denn der Kasper seine Unternehmerprüfung gemacht?

Oder ist er Inhaber und hat einen Geschäftsführer?


Kommt mir sehr komisch vor.

Kopf hoch, gute Fahrer werden überall gesucht.
es grüßt
Gerti



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nicht egal !
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Beitrag von nicht egal ! » 10.03.2009, 20:21

Du weisst doch , Unternehmen die sich vergrössern oder moderniesieren , die wollen meist über andere Wege das " Investierte " rein bekommen ... und bei " einem " Fahrer / Beschäftigtem , da kann man immer mal versuchen " Kapital " einzusparen ... und wenn man eine bestimmte Menge an Fahrern , wie in euerem Falle beschäftigt , kann ein nettes Sümmchen für das Unternehmen herausspringen ...

Ich würde an deiner Stelle , wenn er so kleinlich ist den Unternehmer wechseln , auch aus anderen Gründen !
Wie kann es sein , daß ein Unternehmer seinem festangestellten Fahrer keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubslohnfortzahlung gewähren möchte , aber das Geld aufbringt , um diverse " Konzessionen " und " Taxen " aufzukaufen ... es ist sehr praktisch , wenn es unangenehm wird nichts zu verstehen , bzw . von geltendem Gesetz nichts zu wissen ... da würden sich bei mir automatisch diverse Fragen im Bezug auf Versicherungsschutz und Zahlung der Sozialabgaben stellen ... haben viele schon gehabt , nach einigen Jahren stellte man fest , das niemals solche Abgaben gezahlt worden sind ... und was dann ? ? ?
Also am besten seine Taxe ( n ) an Ort und Stelle stehen lassen und nach guten Alternativen suchen , da gibt es immer noch einige , die froh und dankbar für gute zuverlässige Fahrer wären !
Wer so aggiert wird , da muss man sich nicht über mangelnde " Qualität " im Taxigewerbe wundern ....

Soll er doch selbst seine Taxen fahren ... konsequent stehen lassen , vielleicht geht es ihm auch um andere Dinge und er will absichtlich die angestammten Fahrer vergrätzen , um Platz für eigene Leute zu schaffen ! :lol:


n.e !

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Beitrag von Paulysega » 10.03.2009, 20:42

Ich will jetzt nicht die endlos Diskussion Taxi Düsseldorf vs. Rheintaxi aufwärmen, aber die Genossenschaft sollte sich hier mal ein Beispiel nehmen.

Die Rheintaxi Unternehmer haben alle den selben Arbeitsvertrag (sicher gibt es auch hier Absprachen außerhalb des Vertrages) für Ihre Angestellten, in denen Urlaub, Krankheit usw. geregelt ist.

Ich finde es ne absolute Frechheit was sich dein Unternehmer raus nimmt. Ich hoffe das keiner deiner Kollegen umkippt.
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Beitrag von am » 10.03.2009, 20:54

Oder man mobilisiert die angestammten Leute, die bisher für solche Konditionen arbeiten, weil sie es vielleicht nicht besser wussten. So diese sich denn mobilisieren lassen.

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Beitrag von Taxi Georg » 11.03.2009, 09:47

Danke für Eure Anteilnahme.

Er hat schon davon gesprochen, dass er schon Fahrer hat, die für ihn fahren wollen.

Ich werde nun schauen, was in den nächsten Tage so passiert.

Ich werde Euch berichten.
Wo hat denn der Kasper seine Unternehmerprüfung gemacht?

Oder ist er Inhaber und hat einen Geschäftsführer?
Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Nein, er ist kein GF. Er ist Inhaber.
Und genau dieser wird im Juni auch die Fahrzeuge vom Waldhelm übernehmen.

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Beitrag von Taxi Georg » 11.03.2009, 09:53

... da würden sich bei mir automatisch diverse Fragen im Bezug auf Versicherungsschutz und Zahlung der Sozialabgaben stellen ... haben viele schon gehabt , nach einigen Jahren stellte man fest , das niemals solche Abgaben gezahlt worden sind ... und was dann ? ? ?
OK, das werde ich bei der LVA überprüfen.
Paulysega hat geschrieben:Ich hoffe das keiner deiner Kollegen umkippt
Zwei Fahrer sind schon gegangen.
Die wollten von Anfang an nichts mit dem zu tun haben.

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Beitrag von KehrenTAXI » 12.03.2009, 10:25

Der Sinn der Aktion ist, dass Du freiwillig kündigst.

Wenn Du Spaß haben willst, würde ich nicht freiwillig gehen.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

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Beitrag von Taxi Georg » 12.03.2009, 10:30

KehrenTAXI hat geschrieben:Der Sinn der Aktion ist, dass Du freiwillig kündigst.

Wenn Du Spaß haben willst, würde ich nicht freiwillig gehen.
Stefan,

mir macht das aber keinen Spaß.

Ich möchte ich Ruhe meine Arbeit machen.
Wir haben z.Zt. genug Depressionen wegen des Umsatzes.

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Beitrag von nicht egal ! » 12.03.2009, 10:49

KehrenTAXI hat geschrieben:Der Sinn der Aktion ist, dass Du freiwillig kündigst.

Wenn Du Spaß haben willst, würde ich nicht freiwillig gehen.
Stefan ,

genau und die meisten wissen nicht , was ihnen eigentlich zusteht , so könnte man wiederum ein " paar " Euros einsparen ( z.B. Urlaubsgeld .... zustehende Urlaubstage ... etc . die du als AN im übrigen dem " Chefe " unter die Nase reiben musst , sonst gibt es gegebenenfalls bei einem Arbeitsprozess Dr . Dralle , sprich keinen Pfennig !

Ich würde jetzt ersteinmal eine Kur beantragen :wink: ... dann kommt die Eigene Urlaubszeit .... hüstel ... schnuppf und Tempotaschentücher :wink: ... da würde ich erstmal das ganze Proramm beantragen ...
Ich nehme mal an , er hat Fahrer , die für weniger % fahren würden ... etc .


Und der Weg zur LVA , kann im übrigen auch nicht verkehrt sein ...

und , oder habt ihr etwas zu verschenken ? :wink: :wink:

Horafas hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Der Sinn der Aktion ist, dass Du freiwillig kündigst.

Wenn Du Spaß haben willst, würde ich nicht freiwillig gehen.
Stefan,

mir macht das aber keinen Spaß.

Ich möchte ich Ruhe meine Arbeit machen.
Wir haben z.Zt. genug Depressionen wegen des Umsatzes.

deshalb must du ja nicht auf alles Verzichten , was dir zusteht , steht dir zu und keiner muss sich unter Wert verkaufen ... :wink:


Und wenn sich jemand entscheiden sollte zu kündigen , dann steht im trotzdem anteilmässig Urlaubsgeld und Urlaub zu :wink:

n.e !

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