[Frage] Fahrtablehnung?

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Harrybär
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[Frage] Fahrtablehnung?

Beitrag von Harrybär » 13.12.2008, 03:30

Was ist eine Fahrtablehnung?

Wo und wann fängt sie an ?

Was ist real, wo kann man sich herausreden oder die Notbremse ziehen?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 13.12.2008, 05:29

Aggression, Alkohol, ansteckende Krankheiten, ekelerregende Gerüche und mein Lieblingsgrund: verkehrsgefährdendes Verhalten - das geht so: Leute springen an Abenden, wo viel los ist, vor dem offiziellen Posten auf der Straße herum und behindern die Taxen bei der Zufahrt - das ist Strassenverkehrsgefährdung und solche Leute lasse ich stehen, vor allem, wenn es sich um junge Männer handelt...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.12.2008, 05:44

Volle Zustimmung mit der Ergänzung verschmutzte Kleidung (damit ist nicht unbedingt der Mörtelstaub eines Maurers gemeint, dafür gibt es Plastikbezüge :wink: ). Dabei ist es durchaus von Vorteil dem Kunden die Türen aufzuhalten, man kann die Kunden in aller Ruhe taxieren (das Wort passt) und u.U. die Notbremse ziehen.
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gardine
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Beitrag von gardine » 13.12.2008, 11:18

Mir ist vor ewigen Zeiten, nachts an einer roten Ampel, mal Einer ins Auto gehüpft, da habe ich erst gesehen wo er schon drin war, das er total mit Blut vollgeschmiert war (Hände, Klamotten, Gesicht).
Da lob ich mir, das seit ein paar Jahren beim Anfahren die Türen automatisch verriegelt werden. :idea:
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Beitrag von am » 13.12.2008, 15:50

Weil mir die Zitate doch so viel Spaß machen, ich habe es aber auf das verständliche Niveau verkürzt:

VOAllgBefBed

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

Personen, die eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Betriebes … darstellen.

Bei starkem Alkohol oder Drogenkonsum
Bei ansteckenden Krankheiten
Wenn geladene Schusswaffen ohne behördliche Genehmigung mitgeführt werden.

(VOAllgBefBed = Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr)


Insbesondere gefällt mir der letzte Punkt.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 13.12.2008, 16:31

Welche Privatperson kriegt eine behördliche Genehmigung zum Mitführen geladener Waffen?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von gardine » 14.12.2008, 19:41

Otto126 hat geschrieben:Welche Privatperson kriegt eine behördliche Genehmigung zum Mitführen geladener Waffen?
z.B. Juweliere
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Beitrag von am » 14.12.2008, 20:59

Geladen heißt übrigens unmittelbar schußbereit.

Eine automatische Waffe, die ein mit Munition befülltes Magazin enthält ist noch nicht schußbereit! Dass heißt also, dass eine solche Waffe für die sofortige Abgabe eines Schusses vorbereitet, sprich fertig geladen (gespannter Hahn / Schlagstück) und entsichert sein muß.

Welcher Fahrer könnte das erkennen, selbst, wenn ihm die Waffe präsentiert würde?

Insofern müßte das "unberechtigte Mitführen von Schuß- und anderen Waffen" verboten sein.

Meinses Erachtens gehörte dazu auch das Mitführen jedlicher, als Waffen definierter Gerätschaften, wie Schlagringe, Messer festehend, Sprungklinge, Butterfly, etc....

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