[§§§] Schichtzettel und Kassenbücher

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[§§§] Schichtzettel und Kassenbücher

Beitrag von KehrenTAXI » 02.05.2008, 12:33

  • Das doppelte Finanzamt

    Hamburgs Genehmigungsbehörde schaut seinen Taxiunternehmern gehörig auf die Finger:
    Seit Januar werden bei Konzessionsverlängerungen bzw. Betriebsprüfungen auch Schichtzettel und Kassenbücher überprüft.
    Schwere Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten hätten nicht nur allein das Finanzamt zu interessieren, heißt es in einem Schreiben.
    ...
Quelle: >> Taxi heute <<
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Beitrag von Taxi Georg » 02.05.2008, 22:53

Meine Schichtzettel sehen so aus!

Bild
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.05.2008, 01:57

2,00 € pro Besetzt Km bei fünf Touren :shock: :shock: :shock: Hochachtung, wer glaubt das :?: 8)
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Beitrag von Taxi Georg » 03.05.2008, 07:58

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:2,00 € pro Besetzt Km bei fünf Touren :shock: :shock: :shock: Hochachtung, wer glaubt das :?: 8)
hehehe, ist doch nur ein Beispiel. Die Zahlen sind frei Erfunden.
In der Regel sollte der KM schon bei 1.- € sein 8)
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Beitrag von KehrenTAXI » 03.05.2008, 10:54

Es ist aber leider so, dass die Finanzverwaltung solche Scheine nicht akzeptiert, weil diese mechanisch erstellt wurden.
Also, z. B. aus einer Excel-Tabelle heraus.
Diese Arbeit kannst Du die sparen!
Das ist so keine Einnahmeursprungsaufzeichnung.
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Beitrag von Taxi Georg » 03.05.2008, 13:40

KehrenTAXI hat geschrieben:Es ist aber leider so, dass die Finanzverwaltung solche Scheine nicht akzeptiert, weil diese mechanisch erstellt wurden. Also, z. B. aus einer Excel-Tabelle heraus. Diese Arbeit kannst Du die sparen! Das ist so keine Einnahmeursprungsaufzeichnung.
Stimmt nicht!
Es ist nicht definiert, wie der Unternehmer seiner Aufzeichnungspflicht nachkommt ob elektronisch oder handschriftlich. :arrow: Info

Schichtzettel dienen dem Ausdruck von Schichtzählern , ggf. Kennzahlen und ggf. Inhalten von Kontrollzählern zur Abrechnung zwischen Unternehmer und Fahrer.
(Aufbewahrungspflicht 6 Jahre)

Des Weiteren werden die Schichtzettel von mir unterschrieben.

:arrow: Info 2
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Beitrag von KehrenTAXI » 03.05.2008, 15:28

Das sehe ich allerdings anders.
Deine erste Info beruft sich auf einen 18 Jahre zurückliegenden Fall.

Deine zweite Info bestätigt eigentlich, dass die Einnahmen handschriftlich im Ursprung aufgezeichnet werden müssen (Einnahmeursprungsaufzeichnung).
Das sind in unseren Gewerbe die Schichtzettel.
Diese müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.
Die anschließende Eingabe in ein digitales System ist allein nicht ausreichend!
Auch die Aufzeichnung durch das verbreitetete Cey-System ist allein ohne ursprüngliche Aufzeichnung nicht ausreichend.

Ich nehme an, dass Du noch keine Beriebsprüfung durchlaufen musstest
oder das Du keinen Steuerberater hast, der sich im Taxigewerbe auskennt.
freundlichst ;-)

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Beitrag von Taxi Georg » 03.05.2008, 15:59

KehrenTAXI hat geschrieben:Ich nehme an, dass Du noch keine Beriebsprüfung durchlaufen musstest oder dass Du keinen Steuerberater hast, der sich im Taxigewerbe auskennt.
Wer sagt denn, dass ich Unternehmer bin?
Die Schichtzettel werden von mir als Fahrer/Angestellter ausgefüllt (elektronisch), unterschrieben und dann an den Unternehmer abgegeben.

Ob ich diese Schichtzettel handschriftlich oder elektronisch dem Unternehmer gebe, ist egal.

Es stehen alle Infos drauf, die der Unternehmer braucht.
Datum
Fahrer
Kennzeichen
Schicht Beginn-/Ende
KM Total
KM Besetz
Touren
Umsatz
KM-PKW
Kartenzahlung, Fehlfahrt, Rechnungsfahrt usw.
Bareinnahmen
Unterschrift des Fahrers

und last but not least, ich informiere den Unternehmer über 19% Fahrten.
Das macht, soweit ich weiss, keiner der anderen Fahrer.

Was will man den noch mehr?
Ob ich das handschriftlich oder per PC ausdrucke macht doch keinen Unterschied.

Wenn böse Zungen behaupten, man könne das Elektronische fälschen,
dass kann man mit dem Handschriftlichen auch!

Mein Unternehmer (ca 30 Autos) hat bis jetzt, das nicht reklamiert.

Nachtrag:
Selbst hier steht nichts darüber, dass man das handschriftlich machen muss. :arrow: PDF

Stefan, ich lasse mich gerne belehren aber ich möchte dies schwarz auf weiss sehen :wink:
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Beitrag von KehrenTAXI » 03.05.2008, 16:56

Auf keinen Fall möchte ich jemanden belehren.
Das kann ja jeder so handhaben, wie er meint es handhaben zu müssen.

Es gibt hunderte von Texten über dieses Thema.
Wichtig ist wohl letztlich, ob die Buchführung für den Prüfer ordnungsgemäß ist.
Sie muss plausibel sein.

Es ist doch nachvollziehbar, dass die täglich handgeschriebenen Aufzeichnungen (und diese müssen am selben Tag geschrieben werden!),
einen anderen Eindruck bei einem Prüfer hinterlassen, als die Aufzeichnungen, die auf einem PC auf einen Schichtzettel gedruckt werden.
Hierbei könnte der gesamte Jahresumsatz innerhalb weniger Minuten kreativ angepasst und neu ausgedruckt werden.
Gerade bei größeren Unternehmern ist allein durch die unterschiedlichen Handschriften ein Indiz für die Plausibilität angezeigt.

Die Angaben über die 19 %-Umsätze sind in der Tat vorbildlich!

In jedem Fall werde ich Dir nach Abschluss meiner Betriebsprüfung darüber berichten,
wie sich das mit den Schichtzetteln genau verhält.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 03.05.2008, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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