Einkommensvergleich: Fahrer vs. alleinfahrerder EWU

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IK
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Einkommensvergleich: Fahrer vs. alleinfahrerder EWU

Beitrag von IK » 25.03.2012, 15:20

Hallo Kollegen

Wer verdient mehr: Ein angestellter Fahrer oder ein allein fahrender Unternehmer? Diese Frage ist wichtig, weil sie den Sinn mancher Entscheidungen hinterfragt und hoffentlich ökonomisch-vernünftige Antworten verlangt.

Mit Hilfe einer Excel-Tabelle habe versucht diese Frage zu beantworten.
Die Tabelle ist hier zum Download bereit.

Kurze Erklärung der Tabelle: Blatt 1

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  1. Arbeitsstunden: In den Feldern B2 und C2 kann man separat eingeben wie viel Stunden ein Fahrer und ein EWU arbeiten
  2. Umsatz pro Stunde kann man in den Feldern B3 und C2 variieren
  3. Brutto Einkommen ist in der Reihe 7. Bruttoeinkommen ist bei dem Fahrer sein Bruttolohn und bei dem Unternehmer sein Umsatz ohne Trinkgeld.
  4. Brutto Einkommen + Trinkgeld ist in der Reihe 8
  5. Nettoeinkommen vor Steuern ist das was nach den Sozialabgaben des Fahrers bleibt und nach dem Abzug aller Kosten des Unternehmers einschließlich Umsatzsteuer. Lohn und Einkommensteuer habe ich nicht berücksichtigt, weil die Steuersätze unterschiedlich sind. Das kann jeder für sich ausrechnen mit einer Streutabelle.
  6. Nettoeinkommen vor Steuern + Trinkgeld ist selbsterklärend. Es zeigt uns, was dem Fahrer und Unternehmer tatsächlich für das tägliche Leben in der Tasche übrig bleibt. Dieses ist für mich das entscheidende Vergleichswert.
  7. Nachteil Unternehmer in Euro in der Reihe 12 zeigt, um wie viel Euro "Nettoeinkommen vor Steuern + Trinkgeld" des Unternehmers schlechter ist als des Fahrers.
  8. Nachteil Unternehmer in Prozenten in der Reihe 13 zeigt, um wie viel Prozent der Unternehmer schlechter ist
  9. In den Reihen 16-19 sind die gleichen Auswertungen aber nur pro Stunde.
Kurze Erklärung der Tabelle: Blatt 2

Auf dem Blatt zwei sind verschiedene Berechnungen, welche sich auf das Ergebnis auf dem Blatt 1 auswirken. Diese kann jeder für sich anpassen, wie er es für richtig hält.
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Ergebnisse:
Die Tabelle zeigt, dass es sich nicht lohnt ein allein fahrender EWU zu sein. Bei 200 Stunden Arbeit und 15 Eure Umsatz hat der Unternehmer im Vergleich zu Fahrer 423 € oder 48 % für das Leben weniger. Um mit dem Fahrer gleich zu ziehen müsste er extra 37 Stunden einlegen.

Wer am Tage als Graupe fährt und nur 13 € pro Stunde einfährt der müsste um mit dem Fahrer gleich zu ziehen 52 Stunden extra Fahren.

Erst ab einem Stundenumsatz von mehr als 23 € bei 200 Arbeitsstunden kann der Unternehmer den Fahrer einholen. Das sagt uns, ein EWU lohnt sich nur bei Hansa oder anderen gut laufenden Zentralen.

Ich freue mich auf die Reaktionen und gehe jetzt in einen Cafe :wink:

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 25.03.2012, 15:34

Tja, das passt ja gerade wunderbar zu meinem Beitrag über die Rentabilität von EWU.

Nehmen wir doch einmal schlank an, dass durch eine Marktbereinigung 20 € / h eingenommen werden können. Der EWU hat also in 200 Stunden 4.000 € eingefahren. Wird's dann besser?

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 17:35

@ reasoner

Bei 20 € und 200 Stunden hat der Unternehmer noch immer einen Nachteil von 170 € oder 11%.

Die Tabelle kannst du dir runterladen und Werte eintippen, welche du willst.

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:04

@ reasoner

Bei 20 € muss man bedenken, dass ein Mindestlohn von 7,67 € bezahlbar wäre. Ab diesem Umsatz haben die Unternehmer keine Probleme mehr neue Fahrer einzustellen, weil diese dann bezahlbar wären. Die Fahrerbeschäftigung mit geringen legalen Tricks würde schon bei 18 € gehen. Da liegt der Fahrer noch immer mit 271 € oder 21 % vorne.

Damit möchte ich klarstellen, dass Taxibranche nie für die EWU Schlarafenland wird.

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:11

Graupen-EWU als Tagfaher

Wir haben Graupenunternehmer welche nur tagsüber fahren.
Der Umsatz am tage beträgt um die 13 € pro Stunde. Der Kilometerschnitt ist schlecht.
Selbst wenn man keine Funkgebühr zu zahlen hat, ist der Nachteil zum Fahrer noch immer 44%.

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Beitrag von taxi-anwärter » 25.03.2012, 18:12

Alleinunternehmer haben im Gegensatz zu Schichtfahrern keine Ausgaben fürs Privatfahrzeug, können sich die Arbeitszeit aussuchen usw. Und 20-25 Euro pro Stunde sind doch für ein Funktaxi kein Problem oder?

Wattwurm
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Re: Einkommensvergleich: Fahrer vs. alleinfahrerder EWU

Beitrag von Wattwurm » 25.03.2012, 18:13

Ivica Krijan hat geschrieben: Die Tabelle zeigt, dass es sich nicht lohnt ein allein fahrender EWU zu sein.
Ich habe das in einigen meiner letzten Beiträge bereits durchblicken lassen, das es auch noch etwas anderes gibt, als den schnöden Mammon! Als Handlungsgehilfe (Fahrer) habe ich mich an Weisungen meines Chefs zu halten, als Unternehmer genieße ich kleines Stückchen Freiheit und verfüge über einen gewissen Handlungspielraum. Das ist ein ideeler Wert, der sich nicht in Euro bemessen läßt auf den ich aber ungerne verzichten möchte!
Ivica Krijan hat geschrieben: Das sagt uns, ein EWU lohnt sich nur bei Hansa oder anderen gut laufenden Zentralen.
Das ist natürlich kompletter Blödsinn an der ansonsten durchaus zutreffenden Gesamtabrechnung!

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:24

15 € / Stunde-Faher

Der Fahrer, welcher nur 15 € (Brutto) fährt hat ein Problem, wenn man ihn wegen des Mindestlohnes von 15 € kündigt. Er muss in die Selbständigkeit. Bei gleichem Stundenumsatz und mit der gleichen Arbeitsstundenzahl verdient er als Selbständiger weniger (49%). Wenn er rechnen kann, wird er feststellen, dass er sich mit der Selbständigkeit nur verschlechtern kann. Was wird er tun?

Er könnte sich seinen Trinkgeld als einen Teil des Stundenlohns auszahlen lassen. Damit wird sein Bruttolohn die nötige Höhe erreichen und er bleibt im Geschäft. Immerhin mit dieser Maßnahme hat er noch immer mehr, als sein Kollege, welcher sich selbständig gemacht hat.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 25.03.2012, 18:24

Ich vermisse die Grundlohnangabe (Grundstundenlohn).

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:32

@ Watti

Ich habe mich in meiner Berechnung ausschließlich die ökonomischen Gesichtspunkte beachtet. Was einem die Freiheit, seine Schicht anzufangen, wann er das für richtig hält, wert ist, muss jeder wissen. Dieser Wert fängt bei Null an und kann unter bestimmten Umständen einen Real-Einkommens-Verlust von bis zu 50 % kosten.

Diese unternehmerische Freiheit hat wie du das schön sagst ausschließlich einen ideellen Wert. Dabei bleibt es.

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:43

taxi-anwärter hat geschrieben:Alleinunternehmer haben im Gegensatz zu Schichtfahrern keine Ausgaben fürs Privatfahrzeug, können sich die Arbeitszeit aussuchen usw. Und 20-25 Euro pro Stunde sind doch für ein Funktaxi kein Problem oder?
Die private Nutzung einer Taxe kostet Geld. Wir haben einen Thread voll mit diesem Thema. Der Umsatz über 20 € ist, abgesehen von seltenen Ausnahmen, nur in teuren Zentralen möglich. Das wäre in Hamburg z.B. Hansafunk.

Der Funkbeitrag mit alle Extras kostet einen EWU um die 350 € (Netto).
Selbst bei einem Kilometerschnitt von 1,30 € und einem Umsatz von 22 € die Stunde hat der Fahrer noch immer einen Vorteil von fast 5 %. Bei einem KM-Schnitt von 1,20 steigt der Fahrvorteil auf 8,5% und bei 1,1 (bei privater Nutzung mehr als wahrscheinlich) sind es 13,2 % (Kosten der Privatnutzung nicht berücksichtigt) .

Die allein fahrenden Unternehmer habe fast immer Nachteile.

Ivica

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 18:44

Schmidt hat geschrieben:Ich vermisse die Grundlohnangabe (Grundstundenlohn).
Blatt "Vergleich" - B 16

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Beitrag von sivas » 25.03.2012, 19:14

Hallo Ivica,
wir berechnen die 45% vom Brutto, der Fahrer hat mit der MwSt nix zu tun.
wie sieht die Rechnung aus, wenn dieser EWU den Beispielfahrer einstellt?
Oder anders gefragt, was bleibt dem Unternehmer bei Einstellung eines Fahrers übrig?

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 25.03.2012, 19:30

Ivica Krijan hat geschrieben:
Schmidt hat geschrieben:Ich vermisse die Grundlohnangabe (Grundstundenlohn).
Blatt "Vergleich" - B 16
Sorry Ivica, da steht Bruttolohn. Ich rede von Grundlohn.

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 19:47

@ sivas
sivas hat geschrieben:Hallo Ivica,
wir berechnen die 45% vom Brutto, der Fahrer hat mit der MwSt nix zu tun.
wie sieht die Rechnung aus, wenn dieser EWU den Beispielfahrer einstellt?
Oder anders gefragt, was bleibt dem Unternehmer bei Einstellung eines Fahrers übrig?
Wenn der Faher 45 % vom Brutto hat und dazu Lohnfortzahlung im Urlaub (4 Wochen) und Krankheit (2 Wochen) dann kann der EWU nicht mithalten.
Ein solcher Fahrer hat 522 € oder 61 % mehr als ein EWU ohne Fahrer. Das zeigt, dass Lohn von 45 % vom Brutto + LFZ nicht bezahlbar ist.

In unserem Beispiel (45 vom Netto) hätte der Unternehmer mit einem Fahrer, welcher 15€ X 200 Stunden arbeitet einen Verlust von 265 €. Wenn er einen zweiten Fahrer beschäftigt und die Zahl der Arbeitsstunden auf 400 erhöht verdient er 200 €. Fährt die Taxe 480 Stunden oder 16 Stunden am Tag, bleiben 385 €. Dafür braucht man fast drei Fahrer. Bei 45% vom Brutto hat man Verlust von 62 € bei 480 Stunden.

Aber was wenn ein EWU dazu einen Fahrer beschäftigt und ihm 45 % vom Brutto zahlt? Bringt das was?

Ja das bringt was. Ein Teil der Fixkosten (bei uns 730) wird von dem Fahrer tatsächlich abgetragen. Der Fahrer würde die Fixkostenlast um etwa 330 € senken. Aber damit liegt unser EWU noch immer schlechter da als der Fahrer welchen er beschäftigt. Denn in dem Fall würde sich die Differenz von 522 € auf 222 € verringern. :cry: :cry: :cry:

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Beitrag von IK » 25.03.2012, 19:52

Schmidt hat geschrieben:
Ivica Krijan hat geschrieben:
Schmidt hat geschrieben:Ich vermisse die Grundlohnangabe (Grundstundenlohn).
Blatt "Vergleich" - B 16
Sorry Ivica, da steht Bruttolohn. Ich rede von Grundlohn.
B7

Grundlohn = BruttoLohn mehr gibt es nicht.
Alles Abgaben pflichtig. So wie man es haben wollte.

Filou
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Beitrag von Filou » 25.03.2012, 20:08

Ähh Ivica, wo ist den bitte die wirkliche Zahllast ans Finanzamt und was sind bitte 300€ Verwaltungskosten pauschal für einen Einwagenbetrieb?

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Beitrag von Filou » 25.03.2012, 20:13

Und noch was, wer hat denn beim EWU das Taxi bezahlt?

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Beitrag von nightdancer » 25.03.2012, 20:28

Die Zahlen sind ja noch geschönt. Eine ansatzweise taugliche Altervorsorge beginnt jenseits der 500 Euro/Monat.... Wobei ich davon überzeugt bin, das die hier anwesenden EWU vermutlich überhaupt keine AV betreiben und die KV schon wer genug sein wird aufzubringen. Wird in Hamburg bei der Konzessionsverlängerung gepürft, ob der Unternehmer seine eigenen KV-Beiträge gezahlt hat?!
Ein EWU kann nur durch Selbstausbeutung überleben. Dies habe ich schon öfters gesagt. Diese Selbstausbeutung geht aber zu Lasten aller Marktteilnehmer.....

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sivas
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Beitrag von sivas » 25.03.2012, 20:38

Ivica Krijan hat geschrieben: und dazu Lohnfortzahlung im Urlaub (4 Wochen) und Krankheit (2 Wochen)
der Unternehmer hat ja noch mehr mitarbeiterbedingte Lasten zu zahlen, AG-Beiträge zu den Sozialkosten und ... und ...

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