HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochter
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Ach, ihr Hübschen.
Niemand hier, der
a) als Taxi-Fahrer arbeitet
b) in diesem Forum aktiv ist
wird diese zukunftsträchtige und für Kunden tolle Idee, die natürlich bereits komplett besprochen und genehmigt ist, verhindern.
Niemand hier wird klagen und erst Recht nicht mit Erfolg.
Probiert euch doch konstruktiv anzupassen.
Was genau ist falsch mit dieser geilen VW-Idee. Es ist mega gut für die Kunden, für die Umweltbelastung. Und es wird kommen. So oder so oder so.
Niemand hier, der
a) als Taxi-Fahrer arbeitet
b) in diesem Forum aktiv ist
wird diese zukunftsträchtige und für Kunden tolle Idee, die natürlich bereits komplett besprochen und genehmigt ist, verhindern.
Niemand hier wird klagen und erst Recht nicht mit Erfolg.
Probiert euch doch konstruktiv anzupassen.
Was genau ist falsch mit dieser geilen VW-Idee. Es ist mega gut für die Kunden, für die Umweltbelastung. Und es wird kommen. So oder so oder so.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
diesen fall gibt es nicht !!!ilkoep hat geschrieben:Sofern nicht....weisst schon.taxipost hat geschrieben:der genehmigungs-geber darf per gesetz genehmigungen "geben",
auch " sonder-genehmigung".
VW stellt antrag, s. vorangegangene seite,
behörde prüft; antrag OK ?
- ja, dann genehmigung,
- nein, dann keine genehmigung.
es wird also nicht geklagt,
ob die behörde genehmigung erteilen darf !,
denn das darf sie !!!
sondern
nur gegen das ergebnis der prüfung,
die die behörde gemäss §2 pbefg durchgeführt hat,
welches dann zur genehmigung des antrags geführt hat.
so könnte auch passieren,
dass das gericht nur teilweise IK meinung folgt und
die genehmigung unter zusätzlichen auflagen als OK freigibt.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.02.2018, 12:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Das Wohlergehen und die Zufriedenheit des Kunden steht hier leider nicht im Vordergrund.
Der Erhalt und die Verlustangst um die eigenen Pfründe ist die Triebfeder der Protestler und Klageanwärter.
Der Erhalt und die Verlustangst um die eigenen Pfründe ist die Triebfeder der Protestler und Klageanwärter.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.02.2018, 12:37, insgesamt 2-mal geändert.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
deine aussage impliziert,
dass VW den dienst aus "nächstenliebe" anbietet.
es geht immer um's geld !!!
gibt es einen unterschied wessen geld ?!
nur bedingt, denn
geld regiert die welt !!!
dass VW den dienst aus "nächstenliebe" anbietet.
es geht immer um's geld !!!
gibt es einen unterschied wessen geld ?!
nur bedingt, denn
geld regiert die welt !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 04.02.2018, 12:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Natürlich geht es ums Geld, aber der Kunde profitiert von den neuen Angeboten.taxipost hat geschrieben:deine aussage impliziert,
dass VW den dienst aus "nächstenliebe" anbietet, TaxiBabsi.
es geht immer um's geld !!!
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.02.2018, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
ehrlich gesagt,Sascha1979 hat geschrieben:...
Niemand hier wird klagen und erst Recht nicht mit Erfolg...
sehe ich das genauso.
wenn das Hamburger taxigewerbe sich so einig ist,
dann sollen alle einen tag (24h) urlaub nehmen.
hansa schalten die telefonanlage aus.
mt bricht dann von alleine zusammen
und die politische diuskussion ist eröffnet.
nur wird das nie passieren.
es gibt somit auch nix zu diskutieren.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.02.2018, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Wer bestreitet das???taxipost hat geschrieben:der genehmigungs-geber darf per gesetz genehmigungen "geben",
auch " sonder-genehmigung".
Nur IK hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde rechtliche Schritte einzuleiten.
Wie VW bei einer ablehnenden Entscheidung.
Adressat der ersten rechtlichen Schritte ist die Behörde selbst, erst wenn sich die Behörde stur stellt, wird der Klageweg unumgänglich...
Nur, meines Wissens nach, hat Beschwerde als auch der Klageweg keine aufschiebende Wirkung...
Mit anderen Worten, MOIA wird kommen... so oder so...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Uuiihhh, der Sparfuchs hat wieder ein Sonderangebot entdeckt und die Caritas steht auch schon bereit.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Ein schönes Bild der Erprobung in der Realität
https://www.dropbox.com/s/g894j4rfjminr ... 0.jpg?dl=0
https://www.dropbox.com/s/g894j4rfjminr ... 0.jpg?dl=0
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Mir wurde gesagt, dass der Gegenteil der Fall ist.Pirat hat geschrieben:Nur, meines Wissens nach, hat Beschwerde als auch der Klageweg keine aufschiebende Wirkung...
Muss ich noch erkunden.
Kenne mich damit nur teilweise aus.
Zuletzt geändert von IK am 04.02.2018, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Kannst du das begründen?Sascha hat geschrieben:Niemand hier wird klagen und erst Recht nicht mit Erfolg.
Ich habe vor zu klagen.
Ob ich Erfolg, Teilerfolg oder Misserfolg mit der Klage erziele, bleibt in der Tat ungewiss.
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Meine Begründungen basiert nicht im geringsten auf rechtlicher Einschätzung, sondern auf „Lebenserfahrung“ und wie Deals
Zwischen Behörden und riesigen Konzerne eingefädelt werden
Und dem wissen dass kein Taxi Fahrer ohne das notwendige Budget dahinter auch nur in der Theorie eine Chance haben kAnn.
Die können sich finanziell aushungern lassen, durch Prozess Tricks, Verzögerungen, etc.
Bevor es überhaupt nur zur Hauptsache kommt.
Zwischen Behörden und riesigen Konzerne eingefädelt werden
Und dem wissen dass kein Taxi Fahrer ohne das notwendige Budget dahinter auch nur in der Theorie eine Chance haben kAnn.
Die können sich finanziell aushungern lassen, durch Prozess Tricks, Verzögerungen, etc.
Bevor es überhaupt nur zur Hauptsache kommt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
siehe Leipold:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/klage ... 78682.html
vollstreckbare Ausfertigung ja, aber mit dem Risiko verbunden Schadenersatz leisten zu müssen.
Im Gegenzug winken € 10.000 pro vermittelter Fahrt, leider nicht an Dich.
Wie bekannt wurde das Urteil vom OLG bestätigt und liegt nun beim EuGH.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/klage ... 78682.html
vollstreckbare Ausfertigung ja, aber mit dem Risiko verbunden Schadenersatz leisten zu müssen.
Im Gegenzug winken € 10.000 pro vermittelter Fahrt, leider nicht an Dich.
Wie bekannt wurde das Urteil vom OLG bestätigt und liegt nun beim EuGH.
ich bin entschieden gegen die Form der Umsetzung
nur mal so zur Erinnerung: Colexio in München
Ich bemängele, dass für die Verwirklichung von Moia Mietwagenkonzessionen herhalten müssen. Wie das Wort schon sagt, handelt es sich bei Mietwagen in erster Linie um die Vermietung von Fahrzeugen, halt mit Fahrer, weil der Mieter selbst nicht fahren kann, darf oder will.
Taxi ist was ganz anderes. Da geht es hauptsächlich um den Transport von A nach B ... was ja auch Moia machen will, da sind A und B dann 'fiktive Haltestellen' ergänzt um die Erweiterung des Aufsammelns von zusätzlichen Fahrgästen.
Einen speziellen Taxi-Sammeltarif für den neuen Einsatzmodus zu entwickeln, wäre korrekter gewesen, als die Zuschlagung zu den nicht tarifgebundenen Mietwagen. Auch wären die Wechselwirkungen dieser beiden Dienstformen einfacher zu erforschen gewesen. Wie's ausschaut, soll Moia gegen ein Preis-Upgrade auch frei wählbare Ziele anfahren - Taxi eben.
Ich bemängele, dass für die Verwirklichung von Moia Mietwagenkonzessionen herhalten müssen. Wie das Wort schon sagt, handelt es sich bei Mietwagen in erster Linie um die Vermietung von Fahrzeugen, halt mit Fahrer, weil der Mieter selbst nicht fahren kann, darf oder will.
Taxi ist was ganz anderes. Da geht es hauptsächlich um den Transport von A nach B ... was ja auch Moia machen will, da sind A und B dann 'fiktive Haltestellen' ergänzt um die Erweiterung des Aufsammelns von zusätzlichen Fahrgästen.
Einen speziellen Taxi-Sammeltarif für den neuen Einsatzmodus zu entwickeln, wäre korrekter gewesen, als die Zuschlagung zu den nicht tarifgebundenen Mietwagen. Auch wären die Wechselwirkungen dieser beiden Dienstformen einfacher zu erforschen gewesen. Wie's ausschaut, soll Moia gegen ein Preis-Upgrade auch frei wählbare Ziele anfahren - Taxi eben.
Zuletzt geändert von sivas am 04.02.2018, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
@ sivas
Genau diese Vermischung Taxi und Mietwagen gibt MOIA Sonderrechte, welche weder Taxi noch Mietwagen haben. Das ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren.
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 20#p227538
Genau diese Vermischung Taxi und Mietwagen gibt MOIA Sonderrechte, welche weder Taxi noch Mietwagen haben. Das ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren.
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 20#p227538
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
IK hat geschrieben:@ sivas
Genau diese Vermischung Taxi und Mietwagen gibt MOIA Sonderrechte, welche weder Taxi noch Mietwagen haben. Das ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren.
https://www.taxi-heute.de/Taxi-News/New ... nzessionenMichael Fischer, Pressesprecher von MOIA, erklärte gegenüber taxi heute, in der Startphase 2018/2019 gehe das Unternehmen von zunächst 200 Fahrzeugen aus. Wie und wann sich deren Zahl danach steigere, sei noch nicht klar. Die Zahl von 1.000 Fahrzeugen über den Gültigkeitszeitraum der Konzession hinweg sei ebenso perspektivisch zu sehen wie die Möglichkeit, zusätzlich zum Pooling auch ein Exklusiv-Shuttle einzuführen. Auch für dessen Einführung sei noch kein Zeitpunkt festgelegt.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.02.2018, 17:14, insgesamt 3-mal geändert.
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
@Pirat
eine anfechtungsklage muss grundsätzlich eine aufschiebende wirkung haben.
bsp.
zu kriegst einen bescheid,
dass du dein haus bis zum 31.06.2018 abreissen sollst,
sonst wird es am 01.07.2018 auf deine kosten durch die gemeinde abgerissen.
klage eigereicht, termin 02.07.2018.
daher §80 vwgo
@ilkoep
was willst du ständig mit Leipold.
die sachen sind nicht vergleichbar.
hier ist vwgo.
@IK
auf §80 folgt §80a.
du willst eine entscheidung anfechten,
die dich "nichts" angeht.
die erste prüfung hat die behörde bereits gemacht und festgestellt,
du (stv. für öffentliche verkehrsinteressen, wenn überhaupt möglich) bist nicht betroffen.
ich gehen von vollendeten tatsachen aus - MOIA kriegt das beantragte.
eine anfechtungsklage muss grundsätzlich eine aufschiebende wirkung haben.
bsp.
zu kriegst einen bescheid,
dass du dein haus bis zum 31.06.2018 abreissen sollst,
sonst wird es am 01.07.2018 auf deine kosten durch die gemeinde abgerissen.
klage eigereicht, termin 02.07.2018.
daher §80 vwgo
@ilkoep
was willst du ständig mit Leipold.
die sachen sind nicht vergleichbar.
hier ist vwgo.
@IK
auf §80 folgt §80a.
du willst eine entscheidung anfechten,
die dich "nichts" angeht.
die erste prüfung hat die behörde bereits gemacht und festgestellt,
du (stv. für öffentliche verkehrsinteressen, wenn überhaupt möglich) bist nicht betroffen.
ich gehen von vollendeten tatsachen aus - MOIA kriegt das beantragte.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.02.2018, 16:58, insgesamt 3-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10629
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Genau das ist der Knackpunkt!Sascha hat geschrieben:wie Deals Zwischen Behörden und riesigen Konzerne eingefädelt werden
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: HTV ist entschieden gegen 1000 Sammeltaxis von VW-Tochte
Nicht Behörden und Konzerne dealen da etwas aus, sondern Konzerne und gekaufte Politik. Die Behörden-Fuzzies haben ihre nächste Beförderung im Blick und stehen stramm.
Poorboy
Poorboy
Moia betreibt taxiähnliche Dienste
> also haben sie Taxikonzessionen zu beantragen !
Per Ausnahmegenehmigung können sie dann von taxispezifischen Pflichten befreit werden (Tarifpflicht, Betriebspflicht, Ortskundepflicht, Wagenfarbe), es können ihnen aber auch taxispezifische Rechte verwehrt werden (Bereitstellung im öffentlichen Raum, Aufnahme von Anläufern, Nutzen von Busspuren, Nutzen des verringerten Mehrwertsteuersatzes, finanzielle Förderung aus ÖPNV-Töpfen).
Gleichzeitig ist eine wissenschaftliche Begleitung dieses Großversuches als Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenhemigung anzusetzen. Deren Ergebnis kann den ÖPNV entscheidend beeinflussen, wenn nicht sogar grundlegend verändern.
Es müssen noch nicht einmal neue Konzessionen herausgegeben werden ! Manch ein Konzessionär überschreibt gerne, auch kann er seinen bisherigen Betrieb mit bereigestellten Fahrzeugen zu den neuen Bedingungen fortführen. Er muss nur die Ausnahmegenehmigung dazu beantragen, schon kann's losgehen (Franchisesystem).
Per Ausnahmegenehmigung können sie dann von taxispezifischen Pflichten befreit werden (Tarifpflicht, Betriebspflicht, Ortskundepflicht, Wagenfarbe), es können ihnen aber auch taxispezifische Rechte verwehrt werden (Bereitstellung im öffentlichen Raum, Aufnahme von Anläufern, Nutzen von Busspuren, Nutzen des verringerten Mehrwertsteuersatzes, finanzielle Förderung aus ÖPNV-Töpfen).
Gleichzeitig ist eine wissenschaftliche Begleitung dieses Großversuches als Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenhemigung anzusetzen. Deren Ergebnis kann den ÖPNV entscheidend beeinflussen, wenn nicht sogar grundlegend verändern.
Es müssen noch nicht einmal neue Konzessionen herausgegeben werden ! Manch ein Konzessionär überschreibt gerne, auch kann er seinen bisherigen Betrieb mit bereigestellten Fahrzeugen zu den neuen Bedingungen fortführen. Er muss nur die Ausnahmegenehmigung dazu beantragen, schon kann's losgehen (Franchisesystem).