Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Txai
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Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 09.08.2015, 17:27

Moin!

Vielleicht kennt ja jemand von euch die Haltesituation vor der Umweltbehörde Wilhelmsburg
(genauer: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Neuenfelder Str. 19). Wer da den fließenden
Verkehr In Richtung Westen nicht zum Stillstand bringen will, hat kaum eine andere Chance, als
auf dem Bürgersteig anzuhalten.

Erst recht dann, wenn man — wie ich regelmäßig — öfters mal einen blinden Fahrgast dort abzu-
liefern hat, der bis ins Gebäudeinnere am Arm geführt werden muss.

Nun habe ich für diese Aktion schon zum zweiten Mal eine 20-€-Verwarnung kassiert ("Verbots-
widriges Parken auf dem Gehweg") ... :twisted: :roll: :evil:

Und das Ganze bei fast noch nachtschlafender Uhrzeit! Irgendein AiP scheint da besonders gern
um kurz nach 6 Uhr morgens
rumzulungern, um arglose Beute zu machen ...

Was tun? Hat es Zweck, dagegen anzugehen?
Zuletzt geändert von Txai am 09.08.2015, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von eichi » 09.08.2015, 18:05

Es könnte bei "Befahren/ Parken auf dem Gehweg" auch
ein Betrag von 185,- € entstehen, wenn die Baubehörde
per Wegewart meint, dagegen einschreiten zu müssen.
(Gebühren für Genehmigung, erhöht weil keine Genehmigung
und Verwarnungsgeld)

Wenn du es klären willst, musst du Einspruch einlegen,
Chancen? Fraglich.
Oder frage direkt den Verkehrssachbearbeiter des zuständigen
Kommissariats.

Alternativ (fürs nächste Mal):
eine Info mit Sachverhalt (Behinderten-Transport) hinter die
Windschutzscheibe legen.
Zuletzt geändert von eichi am 09.08.2015, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Sascha1979
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Sascha1979 » 09.08.2015, 21:23

Zwischenfrage:

Wie kommst du überhaupt nur auf die Idee dagegen vorgehen zu wollen?

Dass Parken oder Halten ist dort verboten. Dafür hast du ein Knöllchen bekommen.

Das ist und bleibt es auch wenn du nur kurz Bier gehen willst - und auch dann, wenn du einen schwerstbehinderte Person wohin bringst.

Es gibt Ausnahmen. Wenn es hier notwendig ist eine behinderte Person dort abzuliefern und ihr ein weiterer Weg nicht zumutbar ist, dann musst du dafür kämpfen, dass hier ein entsprechender Parkplatz eingerichtet wird.

Ich lese gerade das Buch von Udo Vetter und gerade heute folgenden Artikel darin:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... sschilder/

Also: Zahl den Mist und park da nicht mehr, es ist nämlich verboten!
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 09.08.2015, 23:26

eichi hat geschrieben:Alternativ (fürs nächste Mal):
eine Info mit Sachverhalt (Behinderten-Transport) hinter die
Windschutzscheibe legen.
Na ja — ich bin sicher, dass sich überhaupt niemand
dem Taxi nähert, während ich den Fahrgast ins Gebäude
bringe. Es war in keinem Fall etwa ein Ticket hinterm
Scheibenwischer ...

Das Taxi steht da nicht länger als zwei, drei Minuten.
Ich bin nicht mal überzeugt davon, dass so was den
"Tatbestand" des Parkens erfüllt.

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Taxi Georg
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Taxi Georg » 09.08.2015, 23:46

Wenn du das Fahrzeug verlässt, ist es PARKEN!

Eichi's Idee ist gut. Ich habe auch so ein Schild!

Bild
Ist sicherlich kein Freibrief!

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 10.08.2015, 00:13

Taxi Georg hat geschrieben:Ich habe auch so ein Schild!
Kühl! :mrgreen:

Nur, wie gesagt: Es kommt da einfach niemand
dem Taxi so nahe, dass er solch ein Schild über-
haupt wahrnehmen könnte. Ich halt’s sogar für
möglich, dass es derjenige aus dem Gebäude her-
aus beobachtet und dann seine Pflicht erfüllt ...

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von eichi » 10.08.2015, 00:55

Frage mal in der Behörde nach dem "Lieferanten/ Personal-Eingang".
Oder mit breiter Brust: 2.Reihe zum Ein- und Aussteigen gem.
§12/4 StVo, bis 5 Min. Wartezeit für den hinter dir wartenden Verkehr
soll zumutbar sein. Passendes Urteil hat GuKo bestimmt in seiner Datenbank.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Sascha1979 » 10.08.2015, 08:33

Txai hat geschrieben:
eichi hat geschrieben:Alternativ (fürs nächste Mal):
eine Info mit Sachverhalt (Behinderten-Transport) hinter die
Windschutzscheibe legen.
Na ja — ich bin sicher, dass sich überhaupt niemand
dem Taxi nähert, während ich den Fahrgast ins Gebäude
bringe. Es war in keinem Fall etwa ein Ticket hinterm
Scheibenwischer ...

Das Taxi steht da nicht länger als zwei, drei Minuten.
Ich bin nicht mal überzeugt davon, dass so was den
"Tatbestand" des Parkens erfüllt.
Alter Vater...
Ich frage mich immer wie berufliche KFZ Führer solchen massiven Fehlinformationen unterliegen können und weniger Ahnung haben als ein Fahranfänger.

Du glaubst ernsthaft, dass dein Abstellen und des Fahrzeuges für 3-3 MINUTEN keinen Tatbestand des Parkens erfüllt?

Ein Tipp: Du unterliegst bei einem weiteren, elementaren Irrtum und deine Überzeugung hat nichts mit der glasklaren juristischen Realität zu tun.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 10.08.2015, 10:46

eichi hat geschrieben:Frage mal in der Behörde nach dem "Lieferanten/ Personal-Eingang".
Ja, irgendwas in der Art, inklusive Zufahrt/Haltebereich,
sollte man bei einem so modernen Behördengebäude
eigentlich erwarten. Werde beim nächsten Mal vor Ort
nachforschen.

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von eichi » 10.08.2015, 12:41

Zitat Sascha:
Alter Vater...
Ich frage mich immer wie berufliche KFZ Führer solchen massiven Fehlinformationen
unterliegen können und weniger Ahnung haben als ein Fahranfänger.
...vielleicht sollte sich der Pöbler mal mit Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen
im juristischen Sinne beschäftigen. Und sich gedanklich mal einem Umzugswagen nähern.
Könnte, vielleicht, helfen.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von LRKN » 10.08.2015, 13:55

Txai hat geschrieben: Vielleicht kennt ja jemand von euch die Haltesituation vor der Umweltbehörde Wilhelmsburg
(genauer: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Neuenfelder Str. 19). Wer da den fließenden
Verkehr In Richtung Westen nicht zum Stillstand bringen will, hat kaum eine andere Chance, als
auf dem Bürgersteig anzuhalten.

Erst recht dann, wenn man — wie ich regelmäßig — öfters mal einen blinden Fahrgast dort abzu-
liefern hat, der bis ins Gebäudeinnere am Arm geführt werden muss.
Ich war da zwar noch nie aber es gibt laut Google Maps weiter westlich eine Tiefgaragenzufahrt. Es sieht so aus, als ob man sich da kurzzeitig an den Rand stellen kann ohne die Zufahrt zu blockieren. Evntuell solltest du es da probieren.

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Sascha1979 » 10.08.2015, 15:31

eichi hat geschrieben:Zitat Sascha:
Alter Vater...
Ich frage mich immer wie berufliche KFZ Führer solchen massiven Fehlinformationen
unterliegen können und weniger Ahnung haben als ein Fahranfänger.
...vielleicht sollte sich der Pöbler mal mit Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen
im juristischen Sinne beschäftigen. Und sich gedanklich mal einem Umzugswagen nähern.
Könnte, vielleicht, helfen.
Und ich schreibe es jetzt zum 100. mal hier - wissentlich, dass es Taxi-Fahrer einen Dreck interessiert:

Gesetze gelten immer, jederzeit und für alle!

Auch dann, wenn es dir nicht (in den Kram) passt, unsinnig erscheint oder was auch immer.

Wenn dir in unserer Demokratie irgendein Gesetz nicht gefällt, dann hast du jederzeit die Möglichkeit dies zu ändern!
Aber hast des nicht zu ignorieren!

BTW: Hat mein Arbeitgeber bei meinem letzten Umzug einen dreistelligen Betrag alleine für das Genehmigen und Einrichten lassen einer Halteverbotszone vor meiner Tür bezahlt!
Und die Umzugsleute haben nicht das Recht sich einfach so entgegen der StVo auf die Straße zu stellen um meinen Kram rauszutragen!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 10.08.2015, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von taxirock » 10.08.2015, 16:17

Sascha1979 hat geschrieben:Zitat Sascha:
Gesetze gelten immer, jederzeit und für alle!

!
Stimmt, z.B. der § 12 Absatz 4 StVO
" Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."
Zuletzt geändert von taxirock am 10.08.2015, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Sascha1979 » 10.08.2015, 16:26

taxirock hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Zitat Sascha:
Gesetze gelten immer, jederzeit und für alle!

!
Stimmt, z.B. der § 12 Absatz 4 StVO
" Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."
Stimmt. Gilt. Genau so.

Zweite Reihe Parken wird euch erlaubt.

Nein. Im Halteverbot Halten ist davon nicht inbegriffen.

Was genau möchtest du jetzt sagen?
Als nächstes zitierst du hier noch die Erlaubnis, dass ihr ein beleuchtetes Dachschild auf dem fahren dürft?
Hat alles nichts mit dem nicht erlaubten Parken zu tun.
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von SindSieFrei? » 10.08.2015, 18:43

Meine Lösung: Blindenverein>MOPO>Schlagzeile>"Taxifahrer bestraft, weil er Blindem hilft!". Pragmatische Lösung.

Der Taxi-Sheriff aus M ist wieder lustig. Gartenzwerghalter mit "Du darfst das aber nicht, ich zeig dich sonst an"-Attitüde. Ich hab die besonders gerne. Vor allem wenn dann in einer einspurigen Straße OHNE andere Haltemöglichkeit nach 3 Minuten Wartezeit hinter mir jemand an Krücken rauskommt, werden sie ganz schnell klein mit Hut. Vorher haben sie gepöbelt, mich fotografiert, mich bedroht. Komischerweise macht das niemand bei Müllwagen. Schon mal bemerkt? :shock:

LG
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 10.08.2015, 20:08

LRKN hat geschrieben:Ich war da zwar noch nie aber es gibt laut Google Maps weiter westlich eine Tiefgaragenzufahrt.
Ja, die gibt es. Haken dabei (wenn man dort überhaupt
irgendwie parken kann): Der Fußweg für mich und mein-
en blinden Schützling verzehnfacht sich damit ...

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Guter_Kollege » 10.08.2015, 20:16

taxirock hat geschrieben:Stimmt, z.B. der § 12 Absatz 4 StVO
"Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."
Und deswegen würde ich es auch genauso machen.
Gegen den Bussgeldbescheid wg. verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg anzugehen verspricht keine Aussicht.

Nein, Eichi, dazu habe ich kein Urteil.
Gibt wohl auch keines, weil die Rechtslage ist zu eindeutig.

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 11.08.2015, 04:16

Woooowww, GK und Sascha sind einer Meinung.... auch wenn mich Saschas nicht unbedingt tangiert.
Aber im Falle von Txai würde ich mich einfach an den Pförtner im Amt wenden, der wird schon wissen wo man unbescholten ausladen darf.
Auf Google Maps gibt es auch noch etwas weiter östlich eine Ladezone die eventuell mit Genehmigung und einem Vierkant-/Dreikantschlüssel genutzt werden kann.
Hatte einen ähnlichen Fall mit einem blinden Fahrgast hier in Düsseldorf, mit Genehmigung durfte ich den Absperrpoller entfernen und bis zur Tür vorfahren.
Da es Privatgrund war konnten mir auch die Hipos gestohlen bleiben :wink:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Sascha1979 » 11.08.2015, 11:47

Meine Meinung muss euch nicht tangieren.
Ich nenne euch nur die Gesetze, an die ihr euch zu halten habt.

Die haben euch zu tangieren!
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Re: Haltemöglichkeit vor Umweltbehörde, Wilhelmsburg

Beitrag von Txai » 11.08.2015, 13:18

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Auf Google Maps gibt es auch noch etwas weiter östlich eine Ladezone [...]
Habe nun tatsächlich die Gegend mal in Ruhe
zu Fuß untersucht — außerdienstlich quasi.
Ergebnis: Es gibt da einfach keine geeig-
nete und rechtlich korrekte Halte- oder
Parkmöglichkeit.


Die einzige halb-legale und nicht zu weit entfernte
Möglichkeit sind einige (z. T. Behinderten-)Park-
plätze vor einer Apotheke, ca. 50 m schräg gegen-
über dem Haupteingang des Behördengebäudes.
Haken dabei: Ich und mein blinder Passagier müssen
dann die Neuenfelder Straße überqueren (Fußgänger-
Ampel).
Zuletzt geändert von Txai am 11.08.2015, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.

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