Prokurist bei e.K
Prokurist bei e.K
Hallo Kollegen, eine Frage!
Ich soll von meinen Koseng im Taxi Betrieb der Prokurist werden. Da er keinen Unternehmer Schein hat! Also e.K
Ich bin aktuell auch Taxi Unternehmer mit 4 taxen in Hamburg!
Meine Frage ist, wer ist verantwortlich für den Betrieb? Der Inhaber ? Also mein Koseng! Oder hafte ich auch?
Hat es einen negativen Einfluss auf meinen Betrieb! Wenn er zB irgendwann pleite anmeldet? Oder hat das mein meinen Betrieb nichts zu tun?
Danke für eure Antworten! Lg
Ich soll von meinen Koseng im Taxi Betrieb der Prokurist werden. Da er keinen Unternehmer Schein hat! Also e.K
Ich bin aktuell auch Taxi Unternehmer mit 4 taxen in Hamburg!
Meine Frage ist, wer ist verantwortlich für den Betrieb? Der Inhaber ? Also mein Koseng! Oder hafte ich auch?
Hat es einen negativen Einfluss auf meinen Betrieb! Wenn er zB irgendwann pleite anmeldet? Oder hat das mein meinen Betrieb nichts zu tun?
Danke für eure Antworten! Lg
Re: Prokurist bei e.K
solltest Du als Unternehmer eigentlich wissen.
als Prokurist bist du persönlich voll verantwortlich für nicht bezahlte Steuern/Sozialversicherungsbeiträge.
Mehr gibts glaub ich nicht zu sagen.
als Prokurist bist du persönlich voll verantwortlich für nicht bezahlte Steuern/Sozialversicherungsbeiträge.
Mehr gibts glaub ich nicht zu sagen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Prokurist bei e.K
Doch: eines noch!
'Meinen' kommt von 'Meinung'.
Und haften tust Du, MOnez, allemal für den Dativ. Soviel ist schon mal sicher.
Selbst wenn er ein Akkusativ wäre, schämt sich noch das Subjekt, weil es der
Aufforderung mehrere zu sein nicht nachkommen kann..
Du Dich auch?
Wenn Du so weitermachst mit öffentlichen Auftritten (z.B. Webseite) kannst Du sicher sein
dass es einen negativen Einfluss auf Deinen Betrieb hat.
'Meinen' kommt von 'Meinung'.
Und haften tust Du, MOnez, allemal für den Dativ. Soviel ist schon mal sicher.
Selbst wenn er ein Akkusativ wäre, schämt sich noch das Subjekt, weil es der
Aufforderung mehrere zu sein nicht nachkommen kann..
Du Dich auch?
Wenn Du so weitermachst mit öffentlichen Auftritten (z.B. Webseite) kannst Du sicher sein
dass es einen negativen Einfluss auf Deinen Betrieb hat.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.04.2015, 21:13, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Prokurist bei e.K
Mir wurde mal gesagt, das der Prokurist nur für die Papier Sachen zuständig ist!
Aber Hauptverantwortung übernimmt der Inhaber!
Wenn ich euch richtig verstehe, bedeutet das der Unternehmer bzw Inhaber
Später ohne Probleme rauskommt, und ich hafte für alles?
Aber Hauptverantwortung übernimmt der Inhaber!
Wenn ich euch richtig verstehe, bedeutet das der Unternehmer bzw Inhaber
Später ohne Probleme rauskommt, und ich hafte für alles?
Re: Prokurist bei e.K
ohne Probleme nicht, letzteres: ja
Zuletzt geändert von odelgunde am 06.04.2015, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Prokurist bei e.K
Wieder ein Taxi-"Unternehmer" mehr, der von Betriebsführung nicht die Bohne versteht; Und sich dafür 'nen "Prokuristen" nimmt,
der nicht weiss was das ist.
Vor wem oder was soll man in diesem Gewerbe eigentlich noch Respekt haben bei solchen Ausgangslagen?
der nicht weiss was das ist.
Vor wem oder was soll man in diesem Gewerbe eigentlich noch Respekt haben bei solchen Ausgangslagen?
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Re: Prokurist bei e.K
Ich muss dringend nur so zum Spaß doch mal eine Unternehmerschulung machen. Also wenn ich sowas lese, dann scheinen die Standards ja echt hoch zu sein. Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) nimmt sich einen Prokuristen, der über seine Funktion "ppa." nachfragt! Und dann noch der "Koseng" ist. Leute, gebt mir mehr Input... Das ist besser als "Die Anstalt".
Dura lex, sed lex.
Re: Prokurist bei e.K
Deutsch ist sicher nicht die Muttersprache von monez, er muss also nicht wissen, dass "Koseng" aus dem Französischen kommt und "Cousin" geschrieben wird.
Er hat freundlich eine Frage gestellt!
@ monez:
Prokura bedeutet, dass Du im Namen Deines Cousins die Geschäfte führst. Für ein Geschäft, das Du führst, bist Du voll verantwortlich! Sonst würde Prokura doch gar keinen Sinn machen, oder???
Du kannst nicht die Verantwortung übernehmen, und wenn der Staatsanwalt kommt, jaulen: "Das war doch nur Spaß!"
Poorboy
Er hat freundlich eine Frage gestellt!
@ monez:
Prokura bedeutet, dass Du im Namen Deines Cousins die Geschäfte führst. Für ein Geschäft, das Du führst, bist Du voll verantwortlich! Sonst würde Prokura doch gar keinen Sinn machen, oder???
Du kannst nicht die Verantwortung übernehmen, und wenn der Staatsanwalt kommt, jaulen: "Das war doch nur Spaß!"
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 07.04.2015, 02:40, insgesamt 1-mal geändert.
-
- User
- Beiträge: 224
- Registriert: 13.06.2011, 21:36
- Wohnort: Berlin
Re: Prokurist bei e.K
Freunde und Familie stellt man nicht ein
Selbstverständlich sollte man helfen, aber aus
eigener Erfahrung hast Du Sorgen mit Weisung und Haftung
Selbstverständlich sollte man helfen, aber aus
eigener Erfahrung hast Du Sorgen mit Weisung und Haftung
... und jeden Tag ein bißchen besser
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Prokurist bei e.K
Prokura bedeutet nicht zwingend weitreichende Verantwortung zu übernehmen. Der Umfang der Prokura wird üblicherweise bei deren Erteilung festgelegt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Prokurist bei e.K
das ist richtig.Rollerfahrer hat geschrieben:Freunde und Familie stellt man nicht ein
. . .
du bist angestellter und haftest nur als solcher.
das ist nicht ganz richtig.Poorboy hat geschrieben: . . .
@ monez:
Prokura bedeutet, dass Du im Namen Deines Cousins die Geschäfte führst. Für ein Geschäft, das Du führst, bist Du voll verantwortlich! Sonst würde Prokura doch gar keinen Sinn machen, oder???
Du kannst nicht die Verantwortung übernehmen, und wenn der Staatsanwalt kommt, jaulen: "Das war doch nur Spaß!"
Poorboy
prokura ist nur eine vertretungsvollmacht.
ein prokurist ist kein geschäftsführer!
prokura muss eingetragen werden.
dafür brauchst du einen notar.
deine haftungsfrage wird er dir auch beantworten können.
ich meine,
prokurist haftet nur im innenverhältnis.
deine konstruktion hat aber ein anderes problem.
ein unternehmer ohne eignung braucht einen geschäftsführer mit eingnung.
ein prokurist, da er kein geschäftsführer ist, könnte nicht reichen.
diese frage kann dir die behörde sicherlich schnell beantworten.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.04.2015, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Prokurist bei e.K
Nun, wie auch immer, die Intention ist mit monez' Eingangspost oben klar: Nicht die Absicht einen Betrieb ordnungsgemäß zu führen
ist hier der Vater des Gedankes, sondern irgendwie einen zu finden der das fehlende KnowHow und die Berechtigung ersetzt überhaupt
im Geschäft zu sein.
Wenns der Koseng (übrigens deutsche ich das auch mit Vorsatz manchmal so ein) nicht bringt, tut's morgen der Neffe, der Onkel,
der Freund/in vom Bruder der Schwester sein' Oheim aus ......?*
Irgendein Dummer wird sich schon finden - gegen ein paar Euro.
ist hier der Vater des Gedankes, sondern irgendwie einen zu finden der das fehlende KnowHow und die Berechtigung ersetzt überhaupt
im Geschäft zu sein.
Wenns der Koseng (übrigens deutsche ich das auch mit Vorsatz manchmal so ein) nicht bringt, tut's morgen der Neffe, der Onkel,
der Freund/in vom Bruder der Schwester sein' Oheim aus ......?*
Irgendein Dummer wird sich schon finden - gegen ein paar Euro.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Re: Prokurist bei e.K
Wenn man das so liest... :Hier geht es um die sogenannte "faktische Geschäftsführung":taxipost hat geschrieben:...
ich meine,
prokurist haftet nur im innenverhältnis.
deine konstruktion hat aber ein anderes problem.
ein unternehmer ohne eignung braucht einen geschäftsführer mit eingnung.
ein prokurist, da er kein geschäftsführer ist, könnte nicht reichen.
diese frage kann dir die behörde sicherlich schnell beantworten.
Übersetzt: Volle Haftung. Da der Unternehmer keinen U-Schein hat, aber jemand mit U-Schein als Prokurist einstellt, ist von einer "faktischen Geschäftsführung" auszugehen. Als Prokurist benötigst du ebenfalls eine sogenannte D&O-Versicherung („Directors and Officers Liability Insurance“), die dich vor Schadenersatzansprüchen bewahrt. Kostenpunkt: Knappe 3.000 Euro im Jahr. Strafrechtsrelevante Delikte wie Betrug (nicht Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen, etc.) deckt diese Versicherung natürlich nicht ab!!! ALSO FINGER WEG @ MONEZ....Die Grenze zur faktischen Geschäftsführung ist jedenfalls aber dann überschritten, wenn Sie als Prokurist die steuerlichen Belange Ihres Unternehmens wahrnehmen und den Jahresabschluss unterschreiben (BFH, Az. 5 V 2047/03).
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 07.04.2015, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
Dura lex, sed lex.
Re: Prokurist bei e.K
Vielen Dank taxipost,
für dein Posting. Man muss hier tatsächlich zwischen Innen- und Außenverhältnis unterscheiden. Ein Geschäftsführer oder Prokurist eines Unternehmens haften selbstverständlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Begehen sie allerdings irgendwelche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder verursachen grob fahrlässig oder mit Vorsatz irgendwelche Schäden, so haften sie selbstverständlich auch wie Klaus der Staplerfahrer. Für den Schaden dürfte aber erstmal das Unternehmen gerade stehen, dass dann versucht die Kohle bei o.a. wiederzuholen und ja zumindest gegen die Schäden kann man sich versichern.
Wieso allerdings der Taxenunternehmer, der hier halt ein eingetragener Kaufmann ist, kein Unternehmerschein hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sowas kann eigentlich gar nicht sein, denn ein e.K. ist nichts anderes als ein Einzelunternehmer, der sich im Handelsregister hat eintragen lassen.
Wenn es ein Vorzeigebetrieb ist, wo alles chico ist, und ich meine wirklich aaaalles, kann man es nach anwaltlicher Beratung evtl. machen, ansonsten muss man dringend von der Nummer abraten!
für dein Posting. Man muss hier tatsächlich zwischen Innen- und Außenverhältnis unterscheiden. Ein Geschäftsführer oder Prokurist eines Unternehmens haften selbstverständlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Begehen sie allerdings irgendwelche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder verursachen grob fahrlässig oder mit Vorsatz irgendwelche Schäden, so haften sie selbstverständlich auch wie Klaus der Staplerfahrer. Für den Schaden dürfte aber erstmal das Unternehmen gerade stehen, dass dann versucht die Kohle bei o.a. wiederzuholen und ja zumindest gegen die Schäden kann man sich versichern.
Wieso allerdings der Taxenunternehmer, der hier halt ein eingetragener Kaufmann ist, kein Unternehmerschein hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sowas kann eigentlich gar nicht sein, denn ein e.K. ist nichts anderes als ein Einzelunternehmer, der sich im Handelsregister hat eintragen lassen.
Wenn es ein Vorzeigebetrieb ist, wo alles chico ist, und ich meine wirklich aaaalles, kann man es nach anwaltlicher Beratung evtl. machen, ansonsten muss man dringend von der Nummer abraten!
Zuletzt geändert von arne13 am 08.04.2015, 00:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Prokurist bei e.K
Es reicht mir, wenn ich für den Mist den ich selbst verzapfe meinen Kopf hinhalten muß. Für den Mist den andere Leute verzapfen, will ich meinen Kopf nicht auch noch hinhalten. Da bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, wäre mir das auch egal ob das mein Cousin, Schwager oder Onkel ist!
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Prokurist bei e.K
Woher weisst Du dass er sich ins Handelsregister als Kaufmann hat eintragen lassen?arne13 hat geschrieben:Wieso allerdings der Taxenunternehmer, der hier halt ein eingetragener Kaufmann ist, kein Unternehmerschein hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sowas kann eigentlich gar nicht sein, denn ein e.K. ist nichts anderes als ein Einzelunternehmer, der sich im Handelsregister hat eintragen lassen.
Das kann er, muß er aber nicht.
So schreibt es zumindest Hans Meissner in seinem Buch "Das Taxiunternehmen in der Praxis".
Wenn er also weder Unternehmer nach PBefG noch Kaufmann nach HGB 1 oder 2 ist, was ist er dann eigentlich?
Vermutlich doch nen Eintrag, weil irgendwas muß er als Betrieb ja angemeldet haben ....
Re: Prokurist bei e.K
hä. . .
also ich verstehe das so,
dass der betrieb erst gegründet werden soll.
dann mit HR eintrag, weil sonst ist prokura nicht möglich.
also ich verstehe das so,
dass der betrieb erst gegründet werden soll.
dann mit HR eintrag, weil sonst ist prokura nicht möglich.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Prokurist bei e.K
Was nur vermuten läßt, das er das möglicherweise auch nicht weiss.