Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Txai
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Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Txai » 25.02.2015, 20:21

Moin!

Keine Frage, die die Welt bewegt ... aber trotzdem:

Wie rechnet man als Fahrer die Gebühr korrekt ab,
die einen die Durchfahrt durch den Alten Elbtunnel
kostet (2 €), wenn der Fahrgast mit Kreditkarte
zahlen möchte?

Und noch komplizierter: Wie läuft das Ganze dann,
wenn ich dem Kunden die Tunnelgebühr zweimal in
Rechnung stelle (was ja zulässig ist) — obwohl
ich sie natürlich nur einmal bezahlt habe?!

Gruß,
Txai

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Jim Bo
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Jim Bo » 25.02.2015, 21:36

Ich tippe mal auf "über die Zuschlagtaste". Zumindest ist es hier in Berlin so, dass beim Einladen am Flughafen TXL eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben wird und diese über die Zuschlagtaste gesondert eingegeben wird. Man notiert sich dann, zu welchen Tagen, ein solcher Zuschlag erhoben wurde, wie oft vor allem und bei der nächsten Abrechnung fragt der Chef dann danach und notiert das dementsprechend auf den Abrechnungszettel.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von eichi » 26.02.2015, 04:40

Die Zuschlagtaste gibt es (in HH) nur bei Großraumtaxen
und zeigt dann 6,00 € an. Entfällt also hier.
Du kannst doch einfach den von dir bar ausgelegten Betrag für
die Elbtunnelbenutzung (x 2 wg. erforderlicher Rückfahrt, wer stellt
sich schon auf Verdacht an den Posten Buchheisterstr.) zusätzlich
zu dem vom Fahrpreisanzeiger/ Taxameter angezeigten Betrag als
Zahlbetrag eingeben, mit Trinkgeld geht es ja auch!* Es sei denn, der
Taxameterbetrag wird automatisch und unbeeinflussbar in das Kredit-
Kartenzahldisplay eingespielt. Mir ist aber so ein System für Taxen
nicht bekannt (Ausnahme wären z.B. Kassensysteme im Einzelhandel).
* Abrechnung mit Cheffe dann nur den Taxameterbetrag!
Also, garnicht rätselhaft.
Zuletzt geändert von eichi am 26.02.2015, 04:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.02.2015, 05:02

Wenn Du mit dem Unternehmer nur den Taxameterbetrag abrechnest ist die Elbtunnelgebühr (wie auch z.B.Fährgebühren, Parkgebühren etc.) nur ein durchlaufender Posten welchen Du auslegst und nicht der Unternehmer.
Somit gebe ich ihn mit dem Fahrpreis in den Kreditkartenbetrag ein.
Abgerechnet wird der Taxameterbetrag minus Kreditkartenzahlung und die Gebühr ist wieder in meinem Geldbeutel.
Für diesen Betrag wird die MwSt. ja schon vom Betreiber abgeführt und hat somit keine Buchungsrelevanz mehr.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 26.02.2015, 05:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.02.2015, 05:09

Jim Bo hat geschrieben:Ich tippe mal auf "über die Zuschlagtaste"...
Damit versteuerst Du den Betrag ja doppelt, erst bezahlst Du die Gebühr incl. MwSt. und drückst sie dann noch dem Unternehmer als Umsatz auf den er wieder versteuern muss (theoretisch mit 19 %).
Ganz abgesehen davon das sich dies bei dir (wenn Du denn noch Umsatzbeteiligung bekommst) auch noch negativ (wenn auch nur sehr gering) auf deine Steuerbelastung auswirkt.
Diese Gebühren haben nichts auf irgendwelchen Abrechnungszetteln zu suchen.
Sie sind, wie oben gesagt durchlaufende Posten deiner eigenen Geldbörse welche schon versteuert sind.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 26.02.2015, 05:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Jim Bo » 26.02.2015, 07:24

Ok, also doch kein Vergleich mit unserer Flughafengebühr.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Taxi Georg » 26.02.2015, 10:24

Diese Gebühren haben nichts auf irgendwelchen Abrechnungszetteln zu suchen.
Sie sind, ... durchlaufende Posten deiner eigenen Geldbörse welche schon versteuert sind.
TMB hat absolut recht!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 26.02.2015, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Jim Bo » 26.02.2015, 12:32

Taxi Georg hat geschrieben:
Diese Gebühren haben nichts auf irgendwelchen Abrechnungszetteln zu suchen.
Sie sind, ... durchlaufende Posten deiner eigenen Geldbörse welche schon versteuert sind.
TMB hat absolut recht!
Ja, mit der Tatsache, dass er mich ein klein wenig missverstanden hat, was wohl daran liegt, dass ich Abrechnungszettel sagte, jedoch Abrechnungsunterlagen meinte.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Txai » 26.02.2015, 18:01

Okay, mal schauen, ob ich’s begriffen habe …

Beispiel 2-Euro-Variante:
• Taxameter zeigt 15,00 Euro an
• Für die KK-Abrechnung tippe ich 17,00 Euro ein

Chef bekommt von mir:
• den KK-Beleg über 17,00 Euro
• den Elbtunnel-Beleg über 2,00 Euro
• meine Bareinnahmen abzüglich der 2 Euro


Beispiel 4-Euro-Variante:
• Taxameter zeigt 15,00 Euro an
• Für die KK-Abrechnung tippe ich 19,00 Euro ein

Chef bekommt von mir:
• den KK-Beleg über 19,00 Euro
• den Elbtunnel-Beleg über 2,00 Euro
• meine Bareinnahmen abzüglich der 2 Euro
• (Die jetzt noch offenen 2 Euro werden normal versteuert und bringen mir am Ende 60 oder 70 Cent netto …)

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von taxipost » 26.02.2015, 22:33

ich bin zwar noch nie durch den elbtunnel gefahren,
aber eure TO ist da eindeutig.

fährst du nur 1x durch den tunnel.
dann darfst du auch nur 1x kassieren.

daher ist die 15,- korrekt,
die 19,- muss demnach mit -4,- abgerechnet werden, voraussetzung 2 belege a 2,-.
sonst darfst du 19,- nicht kassieren.


der txl zuschlag ist hier vergleichbar.
der muss vom fahrer auf dem schichtzettel erfasst werden,
dass gibt der taxameter auch vor.
nur vollständigkeitshalber.
Zuletzt geändert von taxipost am 26.02.2015, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 02:22

TMB hat geschrieben:Diese Gebühren haben nichts auf irgendwelchen Abrechnungszetteln zu suchen.
Sie sind, ... durchlaufende Posten deiner eigenen Geldbörse welche schon versteuert sind.
Nananana! Die Gebühren sind Teil des behördlichen Hamburger Taxitarifes.
Hat sich leider nüscht mit "eigenen Geldbörse".
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.02.2015, 02:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von eichi » 27.02.2015, 03:07

GK, du irrst.
Die TO erlegt die Zahlung der Elbtunnelgebühr dem Fahrgast
als "Verursacher" auf, die normalerweise anfallende Rückfahrt
zurück ans "rettende Nordufer" ebenfalls. Es ist ein, wie bereits
erwähnt, durchlaufender Posten. Die 4 €- Variante von txai
ist somit illegal bei einmaliger Zahlung der Tunnelgebühr.

Als Ausnahme kommt nur noch in Betracht, der Fahrgast würde
aus seiner Schatulle die Elbtunnelgebühr direkt bezahlen.
Dann ist nichts zum vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Betrag
zu addieren. Üblicherweise zahlt jedoch der Kutscher, also s.o
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Txai » 27.02.2015, 04:04

taxipost hat geschrieben:fährst du nur 1x durch den tunnel.
dann darfst du auch nur 1x kassieren.
Falsch, man darf ganz offiziell 2x
kassieren. Eine Rückfahrt durch den
Tunnel kann (aktuell) schon deshalb
keine Bedingung dafür sein, weil der
für PKW nur in einer Richtung benutzt
werden kann (mit Richtungswechsel
um 12 Uhr oder so).

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 27.02.2015, 04:46

Also, jetzt noch einmal langsam für einen DATOK (dümmster anzunehmender Taxifahrer ohne kaufmännische Vorkenntnisse).
Fall 1.: (ich nutze Beispiele die auch hier vor Ort anwendbar sind)
Kreditkartengebühr
Diese Gebühr (auch in der Höhe in der TO verankert ab März) zahlt der Unternehmer an einen Dritten (hier das Kreditkartenunternehmen) welcher diese Gebühr nach Recht und Gesetz versteuert.
Eventuelle Differenzen zwischen Gebühr und tatsächlichen Kosten sind vom Unternehmer als Einnahme zu versteuern.

Fall 2.:
Fährgebühr (respektive Tunnelgebühr)
Diese Gebühr geht nach TO Hamburg zulasten des Kunden (Zitat "Bei Fahrten durch den St. Pauli-Elbtunnel sind die Tunnelgebühren vom Fahrgast zu erstatten. Das Gleiche gilt für die bei Anfahrten und Rückfahrten durch diesen Elbtunnel entstehenden Tunnelgebühren.")
Der Fahrer zahlt sie an den Betreiber und erhält eine Quittung mit der ausgewiesenen gesetzlichen MwSt.
Hiermit ist der Steueranspruch des Staates erfüllt.

Warum sollte diese Gebühr jetzt noch einmal in den Büchern des Unternehmers auftauchen und zu einem weiteren Steueranspruch führen ?????
Schließlich ist die Höhe dieser Gebühr nicht in der TO vorgegeben (lediglich die Zahlungspflicht des FG wird dort festgehalten) sondern wird vom Betreiber nach Gutdünken und kaufmännischer Gegebenheiten festgelegt.
Mal ganz abgesehen davon sehe ich auch keinen Grund mein Umsatz bedingtes Einkommen steuerpflichtig zu erhöhen, schon gar nicht wenn ich die 19% MwSt schon entrichtet habe.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 27.02.2015, 04:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von taxipost » 27.02.2015, 10:05

Txai hat geschrieben: Falsch, man darf ganz offiziell 2x
kassieren. Eine Rückfahrt durch den
Tunnel kann (aktuell) schon deshalb
keine Bedingung dafür sein, weil der
für PKW nur in einer Richtung benutzt
werden kann (mit Richtungswechsel
um 12 Uhr oder so).
doch, genau das schreibt die TO vor.

§3 I satz 1 ist eindeitig.
sinngemäss:
die gebühr ist von fahrgast zu erstatten. das gleiche gilt für die an-/rückfahrt.
findet keine an-/rückfahrt statt gibt es nichts zu erstatten.

@TMB
die gebühr muss in die bücher, weil die unterschiedlichen steuersätze erfasst werden müssen.

je nach kreditkartengerät kann sein, dass die zahlung mit dem fahrpreis nicht kombiniert werden kann und beides separat gebucht werden muss.

der fahrpreis beinhaltet im normalfall 7%, die gebühr 19%.
sind auf dem kreditkartenbeleg keine steuersätze ausgewiesen,
müssen die einnahmen nach steuersätzen aufgeschlüsselt werden.
der fahrgast erstattet die betriebsausgabe inkl. 19% steuern und
nur diese betriebsausgabe könnte als durchlaufender posten deklariert werden.

du hast also eine betriebsausgabe und zwei betriebseinnahmen mit unterschiedlichen steuersätzen.

zusätzlich kommt die zeitliche verschiebung zwischen zahlung der gebühr und der erstattung. schon alleine dadurch muss alles gebucht werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.02.2015, 10:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 27.02.2015, 15:10

In Ordnung, das habe ich verstanden. Danke
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 16:16

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Warum sollte diese Gebühr jetzt noch einmal in den Büchern des Unternehmers auftauchen und zu einem weiteren Steueranspruch führen ?????
Schließlich ist die Höhe dieser Gebühr nicht in der TO vorgegeben (lediglich die Zahlungspflicht des FG wird dort festgehalten) sondern wird vom Betreiber nach Gutdünken und kaufmännischer Gegebenheiten festgelegt.
Danke für Deine geduldige Erläuterung. So hatte ich es nicht gesehen. Wohl wie Du ganz richtig bemerkt hast, wg. fehlender kaufmännischer Kenntnisse.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Txai » 27.02.2015, 19:09

Demnach also so, wie oben beschrieben:
Bei meinen Beispielsummen (15 und 2)
streicht der Chef den KK-Betrag von 17 €
ein und bekommt meine um 2 € reduzierten
Bareinnahmen, so dass er unter dem Strich
die Taxametersumme von 15 € erhält und
ich meine ausgelegten 2 € ersetzt bekomme.

Bei der 4-€-Version muss man sich als Fahrer
halt überlegen, ob es einem den Aufwand tat-
sächlich wert ist. Mir persönlich eher nicht.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von plusminus0 » 27.02.2015, 19:42

Das es zulässig ist, dem Kunden den Tunnel 2x in Rechnung zu stellen, wüsste ich nicht. Immerhin geht das Pflichtfahrgebiet auf der anderen Seite der Elbe weiter und es ist das Problem des Fahres, wenn er wieder zum alten Ausgangspunkt zurückkehren will.

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Re: Abrechnungsrätsel: Alter Elbtunnel mit KK-Zahler

Beitrag von Txai » 27.02.2015, 20:01

plusminus0 hat geschrieben:Das es zulässig ist, dem Kunden den Tunnel 2x in Rechnung zu stellen, wüsste ich nicht.
Tja, wieder was gelernt :mrgreen:

Der oben zitierte Paragraph der TO macht
es ja klar. Dort steht ganz genau, welche
Tunnelgebühren vom Fahrgast zu erstatten
sind.

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