Taxikonzession für Spätaussiedler/Vertriebene

Na los - wir wollen mitlachen!
Antworten
Cocon2004
Ich bin neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 25.06.2016, 23:23
Wohnort: Ludwigshafen

Taxikonzession für Spätaussiedler/Vertriebene

Beitrag von Cocon2004 » 26.06.2016, 08:23

Hallo ,

Ich habe da eine Frage bezzüglich der Antragstellung für eine Taxikonzession.

Habe festgestellt das im Antrag folgende frage gestellt wird:

"Haben Sie ein Flüchlingsausweis oder sind Sie Vetriebener/Aussiedler/ ... ?"

Wieso wird nach einem Flüchlingausweis bei Neuantragstellung der Taxikonzession gefragt?
Haben diese eventl. bei der vergebung oder "Warteliste" vorrang ?

Danke

Gruß aus der Pfalz

taxi-anwärter
User
Beiträge: 54
Registriert: 05.08.2010, 00:09
Wohnort: München

Re: Taxikonzession für Spätaussiedler/Vertriebene

Beitrag von taxi-anwärter » 27.06.2016, 19:21

Ich weiss zwar nicht ob Inhaber eines Flüchtlingsausweises bei der Neuvergabe nach dem 2.Weltkrieg bevorzugt behandelt wurden. Die meisten dürften aber heute nicht mehr am Leben sein. Jedenfalls sind sie in einem Alter, in dem man sich allein schon aus medizinischen nicht als Taxiunternehmer selbständig machen kann. Die Flüchtlingsausweise wurden an die während und nach dem 2. Weltkrieg aus ihren Heimatgebieten vertriebenen Deutschen im Aufnahmelager Friedland bzw. Berlin-Marienfelde(für Flüchtlinge aus der DDR) ausgestellt. Dabei wurden nicht alle Flüchtlinge aus der DDR in der BRD als Flüchtlinge im Sinne der entsprechen gesetzlichen Richtlinien anerkannt (Bundesvertriebenengesetz). Es gab nach diesem Gesetz 2 Arten des Flüchtlingsausweises. Den Ausweis A erhielten Personen, die bereits vor 1938 in Deutschland lebten (inkl. Ostgebiete), den Ausweis B, Personen die nach 1938 zugezogen sind. In Niedersachsen erhielten auch Ausgebombte den Ausweis B.

Der Flüchtlingsausweis ist nicht mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge zu verwechseln, obwohl dieser umgangssprachlich als Flüchtlingsausweis bezeichnet wird. Der Flüchtlingsausweis hatte keine Identitäsnachweisfunktion. Dafür ermöglichte er seinem Inhaber tatsächlich den Zugang zu zahlreichen Hilfen und Vergünstigungen unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt, vergünstigte Baukredite etc.

Die Frage im Antrag dürfte somit ein Überbleibsel aus der Nachkriegszeit sein. Als ich meine Konzession beantragt habe, hat der Sachbearbeiter einige Fragen im Fragebogen bereits mit nein angekreuzt. Unter anderem die Frage, ob ich bereits früher Konzessionen hatte, aber auch diese Frage. Erst dann durfte ich den Fragebogen ausfüllen.
Zuletzt geändert von taxi-anwärter am 27.06.2016, 19:27, insgesamt 2-mal geändert.

Cocon2004
Ich bin neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 25.06.2016, 23:23
Wohnort: Ludwigshafen

Re: Taxikonzession für Spätaussiedler/Vertriebene

Beitrag von Cocon2004 » 28.06.2016, 03:17

Ich frage deshalb, weil ich ein Antrag (Erstantrag) auf 1. Konzession gestellt habe.
Bin seit 1988 (mit 11 Jahren) in Deutschland als Vertriebener Deutsche aus Rumänien und wurde im Flüchlingsausweis A bei meine Mutter als Kind eingetragen.

jetzt ist mir nicht klar was mir das bei meiner Antragstellung bringt oder besser gesagt wo ist der Sinn der Frage in dem Antrag ?

Danke

Gruß

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Taxikonzession für Spätaussiedler/Vertriebene

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2016, 21:05

Gar kein Sinn. Das ist Amtsschimmel.

Antworten