Schläge vom Taxifahrer

Lob und Tadel, Kundenfragen, wie funktionieren die Tarife, Rechte, Beschwerden, Suche nach Fundsachen.
taurus
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Beitrag von taurus » 05.01.2011, 11:49

Strafrechtlich wurde er wegen einfacher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.
Zivilrechtlich wurde ihm im gleichen Verfahren Schadensersatz für meine zerstörte Brille, den Verdienstausfall sowieso Schmerzensgeld auferlegt.

Da das Urteil auf eine Straftat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Taxifahrer basiert, oblag es der BSU entsprechende Prüfungsmaßnahmen hinsichtlich der Konzession zu unternehmen. Hansa-Funk selbst hat sich da nicht geregt.
Für den März wurde eine MPU angeordnet, um die Fahrtauglichkeit und womöglich latente Aggressivität des Fahrers zu überprüfen. Diese hat er jedoch abgelehnt, sodass ihm Führerschein und Personenbeförderungsschein schon vorzeitig entzogen wurden.

Aktenzeichen ist 038/1K/94223/2010 mit Urteil vom 18.08.2010 am AG Wandsbek.

eichi
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Beitrag von eichi » 05.01.2011, 12:14

Interessanter Beitrag. Dann hat dein Anwalt auch mit einem Adhäsionsantrag
den zivilrechtlichen Anspruch mit geltend gemacht; so habe ich es bei meinem
Verfahren vor kurzem auch gemacht.

Die Rolle des Hansafunks ist hier etwas speziell.
Zitat: "Hansa-Funk selbst hat sich da nicht geregt. "
In erster Linie hat ein entsprechender Arbeitgeber zu prüfen, ob er gegen den
(angestellten?) Fahrer disziplinarisch vorgehen will.
Wieweit der Hansafunk mit seinem Servicequalitätsanspruch in dieses Verhältnis ( AG - AN )
resp. das Funkvermittlungsverhältnis eingreifen will,
muss sich zeigen; könnte diffizil sein.

Bevor ichs ganz vergesse: ich hoffe, du hast diesen Angriff inzwischen gut überstanden und der Nase gehts wieder besser!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

taurus
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Beitrag von taurus » 05.01.2011, 12:26

Die Nase ist gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Abgesehen von ein paar Kratzern und Ringabdrücken im Gesicht tangierte mich eher das erlittene Schädel-Hirn-Trauma durch das Rumspringen auf meinem Kopf ;)

Stimmt, das Ganze wurde in einem Rutsch via Adhäsionsantrag abgehandelt, um den Vorgang zu beschleunigen.

Ich habe mich mehrfach bei Hansa-Funk gemeldet und jedesmal die Antwort bekommen, dass alle zwei Wochen ein Schiedsgericht berufen würde, das über solche Fälle urteilt. Zusammen mit dem Hinweis, dass für solche Fälle aber eigentlich die BSU verantwortlich sei, schien mir das eine Standardantwort zu sein, zumal mir auch nie nähergehende Informationen zum sog. Schiedsgericht zuteil wurden. Ich finde, ein wenig mehr Kundennähe durch Informationsbereitschaft, bzw. generelles Bedauern für das Fehlverhalten ihres Angestellten hätte nicht geschadet.

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Beitrag von eichi » 05.01.2011, 13:37

@ taurus

Du irrst, wenn du annimmst, der Betreffende sei beim Hansafunk angestellt.
Er ist bei einem Taxiunternehmer angestellt oder Selbstständig.
Der Hansafunk ist eine Genossenschaft von Taxenunternehmern, die Fahraufträge vermittelt. Der Fahrer hat sich nur
zu einem "ordentlichen, serviceorientiertem" Verhalten verpflichtet, der Schiedsausschuss wacht über das Einhalten
der hansaeigenen Regularien.

Leider ein weit verbreiteter Denkfehler, alle Zentralen betreffend!

Gleichwohl hätte der Hansafunk dir gegenüber klarstellen müssen, das dies Verhalten nicht "hansakonform" ist.
Ein Bedauern hätte auch etwas Stil bewiesen.
Auch wenn ich derzeit nicht beim Hansa fahre, bedaure ich den Vorfall.
Leider hast du zielsicher eins der ganz wenigen rabenschwarzen Schafe ausfindig gemacht.
Weiterhin alles Gute!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von taurus » 05.01.2011, 15:17

@eichi

Vielen Dank! Das bringt Licht ins Dunkel! Es hieße korrekt also wohl, dass der Taxifahrer bei einem Taxiunternehmer angestellt war, der Mitglied der Hansafunk-Genossenschaft ist.

Danke für das Mitgefühl ;) Das Einzige, was ich indes bedaure, ist auf den Anwalts-und Verfahrenskosten sitzen zu bleiben und somit letztendlich im "Minus" zu sein, anstatt finanziell auf Null. Da beteiligt man sich am Rechtsstaat und am Wohlergehen der Gesellschaft und zahlt dann auch noch drauf ;) :D

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.01.2011, 15:34

In solchen Fällen kann der weiße Ring hilfreich sein.
Er unterstützt die Opfer bei möglicherweise teuren Verfahren.
Auch eine nachträgliche Zahlung ist in Härtefällen möglich.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von der Clown » 05.01.2011, 15:49

Gab es denn keine Betriebshaftpflichtversicherung oder deckt die solche Fälle nicht ab?
Hat es sich um einen angestellten Fahrer gehandelt und wenn ja kann man nicht den Unternehmer dafür in irgendeiner Form belangen?

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Beitrag von taurus » 05.01.2011, 16:06

Der weiße Ring hilft nur in absoluten Härtefällen wie Vergewaltigungen und deren Folgen, ebenso wie das Opferentschädigungsgesetz. Ist ja auch verständlich, denn sonst wäre der weiße Ring ratzfatz pleite und die Staatskassen auch. Ich bin ja nun auch nicht durch Albträume oder Panikattacken seelisch verkrüppelt, sondern lediglich verärgert trotz besten Prozessverlaufs in der Kreide zu stehen. Das ist wohl kein Härtefall... :)

Der Fahrer war angestellt im Sinne von "es war nicht sein Auto und er fuhr für jemanden". Was die Betriebshaftpflichtversicherung angeht, glaube ich nicht, dass irgendeine Versicherung bei einer vorsätzlichen Straftat zahlt.

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Beitrag von Taxihasi » 05.01.2011, 16:12

"Hat es sich um einen angestellten Fahrer gehandelt und wenn ja kann man nicht den Unternehmer dafür in irgendeiner Form belangen?"

Was kann der Unternehmer für so einen Torfkopp? Im Gegenteil entsteht dem Unternehmer doch noch ein Schaden durch "Rufschädigung". Denn nun wird es heißen in seinem Unternehmen sind Schläger angestellt. Der Unternehmer könnte den Angestellten noch verklagen?
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Beitrag von der Clown » 05.01.2011, 16:40

taurus hat geschrieben: Der Fahrer war angestellt im Sinne von "es war nicht sein Auto und er fuhr für jemanden". Was die Betriebshaftpflichtversicherung angeht, glaube ich nicht, dass irgendeine Versicherung bei einer vorsätzlichen Straftat zahlt.
Für dumme Fragen, wie die von mir oben gestellten, gibt es immer einen Experten, der diese mit seinem Wissen besser beantworten kann als der eigene kluge Glaube. Ich stelle daher infrage, dass man nur gegen den angestellten Fahrer zivilrechtlich vorgehen kann, da dieser gerade seine Arbeit ausgeführt hat. Ich stelle den Vorsatz auch infrage, weil der Fahrer innerhalb der Situation reagiert hatte. Es kann durchaus so sein, dass dieser Fahrer schon während der Nacht gearbeitet hatte und damit seine Konzentration und seine psychische Belastbarkeit Einfluss genommen haben. Müdigkeit, schlechtes und langsames Fahren durch Glatteis, ein paar Fehltouren, ein paar nervige Kunden und dann auch noch eine Kurztour mit langer Anfahrt und anschließender langer Rückfahrt in eine attraktivere Region. Dies alles sind Faktoren, die man auch als berufstypisch auslegen kann, den Aspekt des Vorsatzes einschränken bzw. Rechtsmittel gegen den Betrieb und somit aus meiner Sicht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche einbinden könnten. Genaueres müssten dann sogenannte Experten klären.

Eine Frage noch zur privaten Insolvenz. Hast Du nicht die Möglichkeit auf Deine Forderungen weiter zu beharren oder sind diese automatisch durch die Ankündigung des Beklagten insolvent zu sein erloschen?

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Beitrag von N-scho-schi » 05.01.2011, 17:17

taurus hat geschrieben: Das Einzige, was ich indes bedaure, ist auf den Anwalts-und Verfahrenskosten sitzen zu bleiben und somit letztendlich im "Minus" zu sein, anstatt finanziell auf Null. Da beteiligt man sich am Rechtsstaat und am Wohlergehen der Gesellschaft und zahlt dann auch noch drauf ;) :D
Wieso muß du die Anwaltskosten zahlen, wenn doch der Schuldige verurteilt wurde?
Höre alles, glaube nix!

Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...

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Beitrag von taurus » 05.01.2011, 18:13

Ich bin mir durchaus dessen bewusst, dass der Fahrer allein schon wegen des Wetters, der Uhrzeit etc. genervt war, immerhin kam er schon mit merklich schlechter Laune bei mir an. Ob er mit einer überhöhten Preisforderung nervige Kunden oder Kurzfahrten kompensieren wollte, kann ich nur vermuten. Rechtlich hat das aber für den Vorsatz keine Relevanz, wenn der Täter mit Wissen und Wollen bezüglich der Verwirklichung des Straftatbestandes. Dass er die Körperverletzung bewusst wollte und damit zumindest die Sachbeschädigung billigend in Kauf nahm, ist unbestritten.

Was die Privatinsolvenz angeht, kommt man als Schuldner nach Eröffnung der Privatinsolvenz in die Wohlverhaltensphase. Nach Ablauf dieser sechs Jahre tritt die Restschuldbefreiung ein- allerdings nicht für Forderungen aus vorsätzlichen Delikten. So müsste ich dann etwa sieben Jahre warten und dann hoffen, dass er nach Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase einen Job findet, dessen Gehalt über der Pfandfreigrenze (knapp 950€) liegt, sodass er die Strafe zahlen kann. Äußerst unwahrscheinlich.

Die Kosten des Verfahrens hat der Täter zu tragen, also hat er auch die Kosten für den Anwalt zu erstatten, den ich natürlich für seine Arbeit bezahlt habe. Kein Geld-keine Erstattung.

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Beitrag von Taxihasi » 05.01.2011, 18:33

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Beitrag von am » 05.01.2011, 22:16

Tja, da stellt sich dann die Sinnfrage nach eine Rechtschutzversicherung.

Und um auf den Clown einzugehen, auch ich habe mich schon häufiger gefragt, wie es eigentlich rechtlich ist, wenn mir während der Ausübung meiner beruflichen Tättigkeit etwas passiert, oder ich etwas anstelle, was zumindest als fahrlässig ausgelegt werden könnte.

Aber dafür gibt es ja eigentlich Anwälte, die einen dahingehend bersten sollten, wer denn der rechte Klageadressat ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Taxihasi » 05.01.2011, 22:23

"Tja, da stellt sich dann die Sinnfrage nach eine Rechtschutzversicherung."

Laß Dir den Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung errechnen, beachte, daß oft erst ab Klage eine RS-Vers. in Kraft tritt! Anwaltliche Beratungskosten werden oft nicht gedeckt. Oft wird vor einer Klage zur Schlichtung geraten. Dann überlege, wie oft brauchst Du eine RS-Vers.?!

Lege lieber das Geld zurück und zahle es dann, wenn Du einen Anwalt brauchst, bzw. Klage auf Armenrecht, das ist heutzutage keine Schande, das steht Dir zu!
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Beitrag von am » 05.01.2011, 22:30

Taxihasi hat geschrieben:"Tja, da stellt sich dann die Sinnfrage nach eine Rechtschutzversicherung."

Laß Dir den Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung errechnen, beachte, daß oft erst ab Klage eine RS-Vers. in Kraft tritt! Anwaltliche Beratungskosten werden oft nicht gedeckt. Oft wird vor einer Klage zur Schlichtung geraten. Dann überlege, wie oft brauchst Du eine RS-Vers.?!

Lege lieber das Geld zurück und zahle es dann, wenn Du einen Anwalt brauchst, bzw. Klage auf Armenrecht, das ist heutzutage keine Schande, das steht Dir zu!
Als Single, und wenn man irgendwann alles beackert hat und die Kinder flügge sind, kann man sicher drauf verzichten. Bis dahin ist das Geld für die Prämie leichter gezahlt, als zur Seite gelegt. Es kann schließlich der friedlichste nicht in Frieden leben, wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Als Taxifahrer sollte man aber zumindest über eine Verkehrsrechtschutz verfügen. Spätestens im Falle eines abgewendeten Fahrverbotes hat sie sich bezahlt gemacht.
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Beitrag von Taxihasi » 05.01.2011, 22:35

André hat geschrieben:[Als Taxifahrer sollte man aber zumindest über eine Verkehrsrechtschutz verfügen. Spätestens im Falle eines abgewendeten Fahrverbotes hat sie sich bezahlt gemacht.
Da hast Du wohl Recht!

Was mich wieder über eine erneute Frage nachdenken läßt: wenn der AG eine V-RS hat, die auch das Führen seiner Fahrzeuge beinhaltet, bin ich nicht dadurch mitversichert? Das ich sozusagen Rückendeckung durch meinen Chef habe?
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Beitrag von reasoner » 05.01.2011, 22:45

taurus hat geschrieben:Was die Privatinsolvenz angeht, kommt man als Schuldner nach Eröffnung der Privatinsolvenz in die Wohlverhaltensphase. Nach Ablauf dieser sechs Jahre tritt die Restschuldbefreiung ein- allerdings nicht für Forderungen aus vorsätzlichen Delikten. So müsste ich dann etwa sieben Jahre warten und dann hoffen, dass er nach Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase einen Job findet, dessen Gehalt über der Pfandfreigrenze (knapp 950€) liegt, sodass er die Strafe zahlen kann. Äußerst unwahrscheinlich.
Lass man, taurus. So eine Privatinso ist auch nicht nur lustig. Der Prügelknabe muss immer schön artig bleiben, und darf nicht einmal etwas auf Raten kaufen.

Alles Gute!

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Beitrag von Taxihasi » 05.01.2011, 22:59

Habe nochmal in meinen alten Unterlagen der Vers. geblättert (über 2 Jahre her), danach müßte man mitversichert sein, wenn der AG eine Verkehrs-RS hat: denn mitversichert sind: Alle berechtigten Fahrer der zugelassenen Fahrzeuge und die Insassen. Erkl.: berechtigter Fahrer ist derjenige, der vom Fahrzeughalter den Schlüssel überreicht bekommt.

Auszug: "Versichert ist meistens u. a. Verwaltungsrechtsschutz: Bei Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wegen Verletzung verkehrsrechtlicher Strafvorschriften."

Quelle: Angebot f. RS-Vers. der Allianz-Versicherung von 2007.
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Beitrag von reasoner » 05.01.2011, 23:11

Das war ein Zivilprozess.

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