Für Taxiunternehmer generell geltend ? Das zweifle ich auch sehr an.arne13 hat geschrieben: Zumal dieser auch "gleichwertig" sein muss. Es genügt dabei definitiv nicht, sich neben der E-Klasse privat nen Fiat Panda hinzustellen.
Bei angenommen z.B. EUR 1.500,- brutto/ Monat ein Privatauto auch noch als E-Klasse stehen zu haben / haben zu müssen ?
!!! unplausibel !!!!
!!! ja, plausibel !!!!nightrider hat geschrieben: Warum sollte ich privat auch einen Benz fahren? Es ist den meisten Beamten durchaus klar, dass ein Taxi etwas anders beschaffen sein muss/sollte
Bei anderen Unternehmern z.B. EUR 10.000,- brutto/ /Monat
mag das derzeit vielleicht Praxis sein.
Würde ich bei Bedarf „spasseshalber“ mal vor Gericht gegen klagen.
Warum?
„Ich fahre privat vorbildlicherweise der Umwelt zur Liebe" einen Smart, benötige privat ohnehin kaum ein Auto
und fahre mit dem Auto auch nicht in ferne Urlaube.
Eine "dicke" E-Klasse des Unternehmers wird evtl. auch benötigt, um z.B. auch Geschäftspartner mal mitzunehmen/auszufahren
und auch, um ggf. Dinge zu transportieren (großer Kofferraum).