Du wirst wissen, was Du glaubst zu meinen. Mit meiner Aussage hat Dein Beitrag jedoch nichts zu tun.SM hat geschrieben:Quatsch....Dummes Zeug......Der Hansa zahlt doch nicht fuer Fahrauftraege am Flieger!am hat geschrieben:Diese Folge wird es auch nicht geben, da es um Fahraufträge geht, nicht um Zufahrtsberechtigungen.Poorboy hat geschrieben: Durchaus kein Scherz, Flughafen und UKE stehen auf der Senatsliste.
Natürlich war das Gesetz "Wahlkampfgetöse", und diese Folge scheint niemand bedacht zu haben.
Poorboy
Wer geiole, wenn er das taete!!!....
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Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
nach Auskunft eines BWVI Mitarbeiters soll demnächst auch nachgewiesen werden müssen ob die Fahrer die vorgeschriebene max. 48Std Woche einhalten.
Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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um den FT gefördert zu bekommen?!mario hat geschrieben:nach Auskunft eines BWVI Mitarbeiters soll demnächst auch nachgewiesen werden müssen ob die Fahrer die vorgeschriebene max. 48Std Woche einhalten.
Mit Sicherheit nicht, da es diesbzüglich an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
Jaja, die gaaaanz schlauen wieder......nightdancer hat geschrieben:Mit Sicherheit nicht, da es diesbzüglich an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
vielleicht gibt es kein Gesetz, in dem wörtlich steht, " lieber Nightdancer, du musst dich ans Arbeitszeitgesetz halten".
Könnte mir allerdings durchaus vorstellen, daß bei massiven Verstößen gegen selbiges, die "persönliche Zuverlässigkeit" in Frage gestellt wird, soll durchaus die Verlängerung gefährden
Langsam fange ich an zu begreifen, wie einige hier ticken, solange sie in den Gesetzen nicht namentlich angesprochen werden, gelten diese Gesetze für sie natürlich nicht
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Der 24-Wagen-MWU, dem die Verlängerung der Konzessionen unlängst komplett versagt wurden, hat sich, neben anderem, auch nicht um die gesetzliche Höchstarbeitszeiten gekümmert, was ihm final das Geschäft kostete.nightdancer hat geschrieben:Mit Sicherheit nicht, da es diesbzüglich an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.mario hat geschrieben:Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
Die Ansage der Verkehrsgewerbeaufsicht aus dem Dezember 2012, künftig idR den Betrieb eines Taxis mit alleinfahrenden Fahrpersonal als einen nicht plausiblen Betrieb zu betrachten, stützt sich in erster Linie auf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (in der Zeit sind nämlich die Betriebskosten nkl. Lohn nicht zu erwirtschaften, es müsste also länger sprich illegal länger gearbeitet werden).
Eine entsprechender Hinweis aus dem Mai 2011 hat bei der Beörde zu einem Umdenken geführt, dass schon eineinhalb Jahre - für Behörden wirklich eine Rekordzeit, normalerweise dauert so etwas viel länger - später zu oben genannter behördlicher Verschärfung der Plausibilitätsprüfungen geführt hat. Nunmehr wird auch die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen in der konzessionsrechtlichen Plausibilitätsprüfung überprüft.
Auch wenn dem süddeutschen MWU der behördliche Hinweisgeber nicht in den Kram passt.
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Mein Zitat bezog sich auf das Posting über mir, dass die Behörde zukünftig wünscht, dass man den Nachweis erbringen muß, dass man sich an die 48 Stunden hält. Diese Forderung, dass man als AG diesen Nachweis erbringen muß, ist haltlos. Ich habe nicht gesagt, dass man sich nicht ans Arbeistzeitgesetz halten muß. Insofern unterstellst du mir Dinge, welche ich nicht gesagt habe.Equinox hat geschrieben:Jaja, die gaaaanz schlauen wieder......nightdancer hat geschrieben:Mit Sicherheit nicht, da es diesbzüglich an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.Dann ist es hoffentlich nur eine Frage der Zeit, dass man es auch bei der Konz.verlängerung nachweisen muss???
vielleicht gibt es kein Gesetz, in dem wörtlich steht, " lieber Nightdancer, du musst dich ans Arbeitszeitgesetz halten".
1. muß man die 48 Stunden nur im Schnitt der letzten 6 Monate erreichen
2. muß ich als AG lediglich die Überstunden aufzeichnen.
3. ich muß nicht die ganzen Arbeitszeiten aufzeichnen und ich muß auch nicht die Einhaltung des Gestezes nachweisen. Den Nachweis, dass ich mich ordnungswidrig verhalte, hat die Behörde zu leisten!
4. ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist erstmal nur eine Ordnungswidirgkeit
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Anna Chronismus hat geschrieben: Der 24-Wagen-MWU, dem die Verlängerung der Konzessionen unlängst komplett versagt wurden, hat sich, neben anderem, auch nicht um die gesetzliche Höchstarbeitszeiten gekümmert, was ihm final das Geschäft kostete.
Dies ist mir nicht entgangen. Letztlich kennen Sie den Sachgründe nicht, welche zur Versagung der Verlängerung geführt haben. Vielleicht wurden die Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht?! Wer weiß, was noch alles relevant war. Einfach länger arbeiten zu lassen, wird jedenfalls nicht alleine dazu führen können, die Konzessionsverlängerung zu versagen.
Der Punkt ist jedoch der, dass die Behörde den Nachweis erbringen muß, dass ich mich falsch verhalte und nicht andersrum. Ausserdem kann die Behörde nicht fordern die Arbeistzeiten komplett aufzuzeichen oder dies gar elektronisch zu erledigen. Dafür fehlt es jeweils an den gesetzlichen Grundlagen. Sollten Sie eigentlich wissen.
@ nightdancernightdancer hat geschrieben:Anna Chronismus hat geschrieben: Der 24-Wagen-MWU, dem die Verlängerung der Konzessionen unlängst komplett versagt wurden, hat sich, neben anderem, auch nicht um die gesetzliche Höchstarbeitszeiten gekümmert, was ihm final das Geschäft kostete.
Dies ist mir nicht entgangen. Letztlich kennen Sie den Sachgründe letztlich nicht. Vielelicht wurden die Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht?! Wer weiß, was noch alles relevant war. Einfach länger arbeiten zu lassen wird jedenfalls nicht alleine dazu führen können, die Konzession zu versagen.
Der Punkt ist jedoch der, dass die Behörde den Nachweis erbringen muß, dass ich mich falsch verhalte und nicht andersrum. Ausserdem kann die Behörde nicht fordern die Arbeistzeiten komplett aufzuzeichen oder dies gar elektronisch. Dafür fehlt es jeweils an den gesetzlichen Grundlagen. Sollten Sie eigentlich wissen.
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Natürlich hat sie das. Gegenteiliges habe ich nicht gesagt! Sie kann nur nicht alles fordern, was sie meint haben zu müssen.Poorboy hat geschrieben:Lustiger Typ, die Aufsichtsbehörde hat also keine Rechtsgrundlage, ihn zu beaufsichtigen!
Im Verdrehen meiner Aussagen biste aber schlechter als Herr Anna. Dein Problem ist es eben, das Geschriebene auch richtig im Kopf zu verarbeiten.
MWU der immer noch "über den Wolken" lebt,Poorboy hat geschrieben:Lustiger Typ, die Aufsichtsbehörde hat also keine Rechtsgrundlage, ihn zu beaufsichtigen!
Aber für EWU fordert er die Einhaltung von Gesetzen, die es nicht gibt!
Poorboy
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Nein, nightdancer, du forderst gar nichts ein. Da gebe ich dir recht.nightdancer hat geschrieben:Was habe ich denn deiner Meinung nach eingefordert?!Poorboy hat geschrieben:
Aber für EWU fordert er die Einhaltung von Gesetzen, die es nicht gibt!
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Du bist mit den derzeit gültigen Bestimmungen vollauf zufrieden
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ich habe auch gesagt, wie man es erreichen kann - also was ist für dich deshalb bla, bla bla?hermann hat geschrieben:ja, ja, ich würde gern höhere Löhne zahlen, usw ......, bla, bla, blanightdancer hat geschrieben:Bin ich nicht, habe ich mehrfach schon gesagt.hermann hat geschrieben:
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Natürlich kann sie das. Und zwar mit dem dezenten Hinweis, ansonsten gleich die Stellen zu benachrichtigen, die das können, wenn der Unternehmer nicjt mitspielt.nightdancer hat geschrieben:Natürlich hat sie das. Gegenteiliges habe ich nicht gesagt! Sie kann nur nicht alles fordern, was sie meint haben zu müssen.Poorboy hat geschrieben:Lustiger Typ, die Aufsichtsbehörde hat also keine Rechtsgrundlage, ihn zu beaufsichtigen!
Im Verdrehen meiner Aussagen biste aber schlechter als Herr Anna. Dein Problem ist es eben, das Geschriebene auch richtig im Kopf zu verarbeiten.
Sanften Zwang zur Freiwilligkeit nennt man das wohl.
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Ihr Hang zur Ferndiagnose steht umgekehrt proportional zu Ihrer Trefferquote. Für Ihre Angestellten kann man nur hoffen, dass sie ein besserer Taxiunternehmer sind als ein gewerbepolitischer Diagnostiker. (Und nein: Was ich vertraulich erfahre, breite ich weder hier noch sonstwo öffentlich aus. Sie brauchen also gar nicht erst zu betteln.)nightdancer hat geschrieben:Letztlich kennen Sie den Sachgründe nicht, welche zur Versagung der Verlängerung geführt haben.
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