Neue Förderungsrichtlinien für ,Fiskaltaxameter,
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Neue Förderungsrichtlinien für ,Fiskaltaxameter,
Es gibt geänderte Richtlinien für die Förderung. Schreiben der BWVI:
Förderung der sogenannten „Fiskaltaxameter“, Hamburger Mindestlohngesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hamburgische Bürgerschaft hat am 24. April 2013 das „Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetz“ beschlossen. Das Gesetz führt keinen gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Branchen ein; dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Deshalb gibt es auch im Taxengewerbe bis zu einer anderen Entscheidung des Bundes keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Das neu verabschiedete Hamburgische Mindestlohngesetz stellt allerdings bestimmte Pflichten für staatliche Stellen in Zusammenhang mit dem Mindestlohn auf. Nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes darf die Freie und Hansestadt Hamburg in Zukunft Zuwendungen nur noch gewähren, wenn die Empfängerinnen und Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Lohn von 8,50 € pro Stunde zahlen. Dies gilt für Förderungen, deren Bewilligungszeitraum ab dem 1. Juli 2013 beginnt.
Bekanntlich gibt die FHH Zuwendungen im Taxengewerbe: Die erforderliche Ausstattung zur elektronischen Aufzeichnung von Fahrleistungen und Umsätzen im Taxengewerbe -das sog. „Fiskaltaxameter“- wird bis zu einem Betrag von 1500,- € gefördert (wenn auch weitere Voraussetzung von den Taxenunternehmen erfüllt werden).
Demnach findet das Hamburgische Mindestlohngesetz auf solche Taxenunternehmen Anwendung, die
1. Arbeitnehmer beschäftigen,
2. ab dem 1. Juli 2013 die Förderung für die Geräteausstattung zum Fiskaltaxameter neu bewilligt bekommen.
Was ändert sich bei der Förderung des „Fiskaltaxameters“?
Für alle Unternehmen, die bereits eine Förderung der Geräteausstattung bewilligt bekommen haben, ändert sich nichts. Dies gilt für Unternehmen,
• die den Förderungsbetrag bereits ausgezahlt bekommen haben oder
• die einen Zuwendungsbescheid für die Förderung erhalten haben und lediglich auf den Geräteeinbau als Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung warten.
Gibt es bereits eine bewilligte Förderung für den Geräteeinbau in bestimmten Fahrzeugen eines Taxenbetriebs, werden Erweiterungen für zusätzliche Fahrzeuge im Wege eines Nachtrags zu dem bereits erteilten Zuwendungsbescheid bewilligt. Auch wenn dies nach dem 1. Juli 2013 geschieht, führt dies nicht zu einem neuen Zuwendungsverhältnis, so dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Hamburgischen Mindestlohngesetz in diesen Fällen der Erweiterung des Zuwendungsverhältnisses nicht eintritt.
Unternehmen, die die Förderung ab dem 1. Juli 2013 neu bewilligt bekommen, d.h. die von uns den Zuwendungsbescheid erstmalig nach dem 1. Juli 2013 erhalten, werden dagegen eine neue Auflage im Förderbescheid bekommen. Sie sind danach verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn von 8,50 € brutto (ohne Zuschläge) zu bezahlen. Diese Unternehmen haben die Zahlung des Mindestlohns sowohl zum Zeitpunkt der Antragsstellung als auch für die Folgejahre nachzuweisen. Für Taxenunternehmen, die während des gesamten Förderzeitraums von 3 Jahren keine Arbeitnehmer beschäftigen, bleibt diese Auflage natürlich folgenlos.
Wie gesagt: Die Unternehmen, die von uns den Zuwendungsbescheid bereits vor dem 1. Juli 2013 erhalten haben, sind von den Regelungen nicht betroffen. Die Verkehrsgewerbeaufsicht ist darauf vorbereitet, möglichst alle Anträge, die vor Mitte Juni eingehen, bis zum 30. Juni 2013 abzuarbeiten.
Eine kurze Information zum Stand der Förderung: Heute fahren bereits 300 Hamburger Taxen mit Fiskaltaxametern, für weitere 1.500 Taxen ist der Geräteeinbau bereits bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/taxi/3030326/taxa ... erung.html
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ritter
Förderung der sogenannten „Fiskaltaxameter“, Hamburger Mindestlohngesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hamburgische Bürgerschaft hat am 24. April 2013 das „Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetz“ beschlossen. Das Gesetz führt keinen gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Branchen ein; dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Deshalb gibt es auch im Taxengewerbe bis zu einer anderen Entscheidung des Bundes keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Das neu verabschiedete Hamburgische Mindestlohngesetz stellt allerdings bestimmte Pflichten für staatliche Stellen in Zusammenhang mit dem Mindestlohn auf. Nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes darf die Freie und Hansestadt Hamburg in Zukunft Zuwendungen nur noch gewähren, wenn die Empfängerinnen und Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Lohn von 8,50 € pro Stunde zahlen. Dies gilt für Förderungen, deren Bewilligungszeitraum ab dem 1. Juli 2013 beginnt.
Bekanntlich gibt die FHH Zuwendungen im Taxengewerbe: Die erforderliche Ausstattung zur elektronischen Aufzeichnung von Fahrleistungen und Umsätzen im Taxengewerbe -das sog. „Fiskaltaxameter“- wird bis zu einem Betrag von 1500,- € gefördert (wenn auch weitere Voraussetzung von den Taxenunternehmen erfüllt werden).
Demnach findet das Hamburgische Mindestlohngesetz auf solche Taxenunternehmen Anwendung, die
1. Arbeitnehmer beschäftigen,
2. ab dem 1. Juli 2013 die Förderung für die Geräteausstattung zum Fiskaltaxameter neu bewilligt bekommen.
Was ändert sich bei der Förderung des „Fiskaltaxameters“?
Für alle Unternehmen, die bereits eine Förderung der Geräteausstattung bewilligt bekommen haben, ändert sich nichts. Dies gilt für Unternehmen,
• die den Förderungsbetrag bereits ausgezahlt bekommen haben oder
• die einen Zuwendungsbescheid für die Förderung erhalten haben und lediglich auf den Geräteeinbau als Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung warten.
Gibt es bereits eine bewilligte Förderung für den Geräteeinbau in bestimmten Fahrzeugen eines Taxenbetriebs, werden Erweiterungen für zusätzliche Fahrzeuge im Wege eines Nachtrags zu dem bereits erteilten Zuwendungsbescheid bewilligt. Auch wenn dies nach dem 1. Juli 2013 geschieht, führt dies nicht zu einem neuen Zuwendungsverhältnis, so dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Hamburgischen Mindestlohngesetz in diesen Fällen der Erweiterung des Zuwendungsverhältnisses nicht eintritt.
Unternehmen, die die Förderung ab dem 1. Juli 2013 neu bewilligt bekommen, d.h. die von uns den Zuwendungsbescheid erstmalig nach dem 1. Juli 2013 erhalten, werden dagegen eine neue Auflage im Förderbescheid bekommen. Sie sind danach verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn von 8,50 € brutto (ohne Zuschläge) zu bezahlen. Diese Unternehmen haben die Zahlung des Mindestlohns sowohl zum Zeitpunkt der Antragsstellung als auch für die Folgejahre nachzuweisen. Für Taxenunternehmen, die während des gesamten Förderzeitraums von 3 Jahren keine Arbeitnehmer beschäftigen, bleibt diese Auflage natürlich folgenlos.
Wie gesagt: Die Unternehmen, die von uns den Zuwendungsbescheid bereits vor dem 1. Juli 2013 erhalten haben, sind von den Regelungen nicht betroffen. Die Verkehrsgewerbeaufsicht ist darauf vorbereitet, möglichst alle Anträge, die vor Mitte Juni eingehen, bis zum 30. Juni 2013 abzuarbeiten.
Eine kurze Information zum Stand der Förderung: Heute fahren bereits 300 Hamburger Taxen mit Fiskaltaxametern, für weitere 1.500 Taxen ist der Geräteeinbau bereits bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/taxi/3030326/taxa ... erung.html
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ritter
Alexander Lux
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Durch die Brust ins Auge. Danke für die überaus interessante Information, Alexander, deren Durchführungsbestimmung allerdings nur konsequent logisch ist!
In diesem Punkt ist der juristisch absolut richtige Kausalzusammenhang, den die Behörde formuliert, ein Punktgewinn für mehr Steuer-/Entlohnungsehrlichkeit und der gleichzeitige Beginn eines Restarts im Gewerbe, an dessen weiterführenden Ansprüchen sich auch die Behörde bei z.B. Tarifanträgen, weiter mehrfach verschärften Plausibilitätskontrollen, Personalaufstockung, etc. wird messen lassen müssen! Von Nichts kann nichts kommen!
LG
In diesem Punkt ist der juristisch absolut richtige Kausalzusammenhang, den die Behörde formuliert, ein Punktgewinn für mehr Steuer-/Entlohnungsehrlichkeit und der gleichzeitige Beginn eines Restarts im Gewerbe, an dessen weiterführenden Ansprüchen sich auch die Behörde bei z.B. Tarifanträgen, weiter mehrfach verschärften Plausibilitätskontrollen, Personalaufstockung, etc. wird messen lassen müssen! Von Nichts kann nichts kommen!
LG
Dura lex, sed lex.
Nö,
wer noch diesen Monat den Bescheid bekommt, kann auch ungestraft weiter die Fahrer ausplündern und seinen Enddarm über allen Arbeitnehmerschutzgesetzen entleeren.
Für den Rest ändert sich auch nichts, sofern sie das FT selber bezahlen. Diese € 1.500,- müssen sie eben zusätzlich aus den Fahrern rausquetschen, mit Werkzeuggeld und so...
Poorboy
wer noch diesen Monat den Bescheid bekommt, kann auch ungestraft weiter die Fahrer ausplündern und seinen Enddarm über allen Arbeitnehmerschutzgesetzen entleeren.
Für den Rest ändert sich auch nichts, sofern sie das FT selber bezahlen. Diese € 1.500,- müssen sie eben zusätzlich aus den Fahrern rausquetschen, mit Werkzeuggeld und so...
Poorboy
Das politische Fiskaltaxameter
Wahrscheinlich werden einige Unternehmer einfach nur abwinken, mit der Folge, dass die Einführung des FT nur im Schneckentempo vorangehen wird. Dann sollen eben die SPD-Wähler unter den Unternehmern das politische Fiskaltaksameter sich einbauen lassen und das politische Projekt, Hamburger ML (betrifft um die 300 Menschen) retten. Leider beweist die heutige SPD noch einmal, dass sie nicht in der Lage ist die politische Verantwortung für Deutschland zu tragen, da sie nicht in der Lage ist eine Kosten-Nutzen-Analyse zu machen. Ich sage heutige SPD, denn Schröders SPD damals schaffte das Unmögliche und sicherte der BDR gute Zukunft.
Letzte Wählerumfrage:
CDU/CSU 42%
SPD 26 %
Grüne 14 %
Linke 6 %
FDP 4 %
________________
Schwarz gelb 46 %
Rot Grün 40 %
Was ist die Folge dieser Entscheidung?SSF hat geschrieben:Durch die Brust ins Auge.
Wahrscheinlich werden einige Unternehmer einfach nur abwinken, mit der Folge, dass die Einführung des FT nur im Schneckentempo vorangehen wird. Dann sollen eben die SPD-Wähler unter den Unternehmern das politische Fiskaltaksameter sich einbauen lassen und das politische Projekt, Hamburger ML (betrifft um die 300 Menschen) retten. Leider beweist die heutige SPD noch einmal, dass sie nicht in der Lage ist die politische Verantwortung für Deutschland zu tragen, da sie nicht in der Lage ist eine Kosten-Nutzen-Analyse zu machen. Ich sage heutige SPD, denn Schröders SPD damals schaffte das Unmögliche und sicherte der BDR gute Zukunft.
Letzte Wählerumfrage:
CDU/CSU 42%
SPD 26 %
Grüne 14 %
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Was ist denn, wenn eine Behörde ein Taxi bestellt??? Eine Auftragsvergabe oder eine halbschlüssige (nach dem Schwellenwert §100 GWB) anzugreifende Auftragsvergabe? Womit wir und viele andere Unternehmen/AN wieder die Gearschten wären? Und spätestens das wäre dann für mich ein Grund, der Behörde zu unterstellen, das sie wiederum nicht konsequent handelt!am hat geschrieben:IK hat geschrieben:,,, (betrifft um die 300 Menschen)...
OFF TOPIC
Betrifft alle für die Stadt Hamburg tätigen Firmen
Gute Nacht.
Dura lex, sed lex.
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- am
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Mit dem Mindestlohngesetz geht eine Änderung des Vergabegesetzes einher. Das hat zur Folge, dass u.a. Betriebe, die von der Stadt Hamburg beauftragt werden, garantieren müssen, dass deren Beschäftigte mindestens den im Mindestlohngesetz der Stadt Hamburg fretgeschriebenen Mindestlohn erhalten müssen.IK hat geschrieben:@ am
Wie meinst du das?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
@ am
Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Fahrgast im Auto gehabt zu haben, welcher auf Stadtkosten Taxi fuhr. Und wenn ich da was übersehen habe, dann überlasse ich diese Touren gerne an die Betriebe, welche HHML bezahlen.
Ich vergnüge mich dann weiterhin mit den Geschäftsleuten, Partygängern, Omas und Opas usw.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Fahrgast im Auto gehabt zu haben, welcher auf Stadtkosten Taxi fuhr. Und wenn ich da was übersehen habe, dann überlasse ich diese Touren gerne an die Betriebe, welche HHML bezahlen.
Ich vergnüge mich dann weiterhin mit den Geschäftsleuten, Partygängern, Omas und Opas usw.
@ PS-Taxi
Ich weiß, dass die Agenda unterschiedlich bewertet wird. Für mich gilt als erwiesen, dass BDR heute wirtschaftlich nur deswegen so gut da steht, weil Schröder Mut hatte, das Notwendige zu tun.
Bist du der Meinung, dass man HHFT an das HHML-Gesätz koppeln soll?
Und ist das für das Gewerbe gut oder schlecht?
@ Mario
Wenn man die Hartz-IV-Empfänger durch die Gegend fährt, dann handelt es sich bei diesen Aufträgen nicht um die Aufträge im Sinne des HH-Mindelstlohngesetzes.
Ich hatte in meinem Taxileben drei Gefängnistouren und Null Gerichtsvollzieher!
Ich weiß, dass die Agenda unterschiedlich bewertet wird. Für mich gilt als erwiesen, dass BDR heute wirtschaftlich nur deswegen so gut da steht, weil Schröder Mut hatte, das Notwendige zu tun.
Bist du der Meinung, dass man HHFT an das HHML-Gesätz koppeln soll?
Und ist das für das Gewerbe gut oder schlecht?
@ Mario
Wenn man die Hartz-IV-Empfänger durch die Gegend fährt, dann handelt es sich bei diesen Aufträgen nicht um die Aufträge im Sinne des HH-Mindelstlohngesetzes.
Ich hatte in meinem Taxileben drei Gefängnistouren und Null Gerichtsvollzieher!
Dann braucht Hamburg ab dem 01.06.13 entsprechend weitere Gutachten die
die Auswirkungen der Fiskaltaxameterfoerderung in Verbindung mit der Stundenloehneaenderung beruecksichtigen.
Eines fuer die Foerderung von 1500,00 Euro und Stundenloehnen unter 8,50Euro
Und
Ein weiteres fuer die Foerderung von 1500,00 Euro und die Verpflichtung zu Stundenloehnen von min.8,50 Euro.
Und
Ein weiteres fuer Kollegen ohne Foerderung....
....rechtliche Gleichbehandlung sollte wohl von den Verbandsfuzzies erst mal
fuer ihre unterschiedlichen Mitglieder geklaert werden...
die Auswirkungen der Fiskaltaxameterfoerderung in Verbindung mit der Stundenloehneaenderung beruecksichtigen.
Eines fuer die Foerderung von 1500,00 Euro und Stundenloehnen unter 8,50Euro
Und
Ein weiteres fuer die Foerderung von 1500,00 Euro und die Verpflichtung zu Stundenloehnen von min.8,50 Euro.
Und
Ein weiteres fuer Kollegen ohne Foerderung....
....rechtliche Gleichbehandlung sollte wohl von den Verbandsfuzzies erst mal
fuer ihre unterschiedlichen Mitglieder geklaert werden...
- Anna Chronismus
- Vielschreiber
- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Weil Du nicht für 441011 fährst. Da gibt es Blöcke für u.a. Volksvertreter.IK hat geschrieben:Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Fahrgast im Auto gehabt zu haben, welcher auf Stadtkosten Taxi fuhr.
EDIT: Ich weiß von mindestens einem Amt im Bezirk Wandsbek, dass mit 211211 Fahrten erledigt und abrechnet.
Action speaks louder than words
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Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
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Und von einem gesponsertem Fiskaltaxameter und dem Wille 8,50 Euro Mindestlohn zu zahlen werden die Einnahmen höher. Ja ja und Morgen kommt der Weihnachtsmann. Bessere Umsatzzahlen erreicht man nur durch färe Bedingungen fürs Gewerbe und eine angepasste Wagenzahl die dem Fahrgastaufkommen gerecht wird.IK hat geschrieben:@ PS-Taxi
Ich weiß, dass die Agenda unterschiedlich bewertet wird. Für mich gilt als erwiesen, dass BDR heute wirtschaftlich nur deswegen so gut da steht, weil Schröder Mut hatte, das Notwendige zu tun.
Bist du der Meinung, dass man HHFT an das HHML-Gesätz koppeln soll?
Und ist das für das Gewerbe gut oder schlecht?
@PS-Taxi
Es sind individuelle Lösungsansätze erforderlich, die zum gleichen Ziel führen können. Hamburg geht seinen eigenen Weg, wenn du erwartest, dass es eins zu eins auch auf Berlin oder andere Genehmigungsgemeinden passt, dann bist du weit weg von der Realität. In Berlin kann es jeden treffen, wenn Veränderungen kommen, in Hamburg, bin ich mir ziemlich sicher, weiß man schon, wer davon profitiert und wer wahrscheinlich ins Gras beißt.
Es sind individuelle Lösungsansätze erforderlich, die zum gleichen Ziel führen können. Hamburg geht seinen eigenen Weg, wenn du erwartest, dass es eins zu eins auch auf Berlin oder andere Genehmigungsgemeinden passt, dann bist du weit weg von der Realität. In Berlin kann es jeden treffen, wenn Veränderungen kommen, in Hamburg, bin ich mir ziemlich sicher, weiß man schon, wer davon profitiert und wer wahrscheinlich ins Gras beißt.