Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

E. G. Engel
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Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

Beitrag von E. G. Engel » 02.03.2013, 23:54

Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.


Derzeit laufen hier diverse Diskussionsstränge mehr oder weniger unabhängig voneinander obwohl sie letztendlich alle zusammenhängend sind und genau genommen nicht isoliert betrachtet werden können.

Derzeit liegen in der „Gunst der Schreiber“ Schwarzarbeit in Berlin und Mindestlohn inkl. persönlicher Animositäten vorne.

Ich werde mich bemühen die einzelnen Problemstellungen zusammen zu bringen, respektive zu beleuchten. Darum auch ein neuer Thread.



Die Probleme des Gewerbes sind fast überall gleich, vor allem in den Ballungszentren wie Hamburg, Berlin usw.. Missachtung aller möglichen Gesetze, von Steuergesetzen bis Arbeitsschutzgesetze, sind im Taxengewerbe an der Tagesordnung. Diese Missachtung ist permanenter Teil des Geschäftes und hält den Laden – Personenbeförderung mit Taxen – am Laufen. Wer hier am besten ist, verschafft sich Wettbewerbsvorteile, rekrutiert Fahrer, macht Gewinne, erwirtschaftet Einkommen in einem Geschäft wo nach Adam Riese nichts zu verdienen ist, trotz überlanger Einsatzzeiten und Verzicht auf soziale Standards die jeder gesellschaftlichen Entwicklung eines hoch entwickelten Landes Hohn spotten.



Gleichzeitig, von Hamburg ausgehend, bemühen sich angeblich die zuständigen (Taxen)Behörden angeblich Licht ins Dunkle zu bringen. Mittlerweile gibt es das „Hamburger Modell 1.0, 2.0 und mittlerweile sogar 3.0. (Taxen)Behörden entdecken nach ca. 25 Jahren das FPersG, jetzt sogar ganz fortschrittlich und ganz neu werden Arbeitsschutzgesetze entdeckt. Wahnsinn, einfach Wahnsinn diese Fortschritte. (Taxen)Behörden entdecken nun sogar diverse Vorschriften im PbefG und eigene Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten als Aufsichtsbehörden.





Bevor ich ausschweifend werde zurück zur Überschrift, „Hehler und Stehler“.

Wie in einem anderen Thread zu lesen ist, ist zur Abwechslung das Berliner Taxengewerbe in die Schlagzeilen gekommen, „Steuerhinterziehung“ lautet sie. Als wenn Steuer-und Abgabenhinterziehung ein Problem wären.


Ich stelle hier einmal eine Hypothese auf. „Das Taxengewerbe bundesweit ist eines der am höchsten subventionierten Gewerbezweige“. Ja, richtig gelesen. Das Taxengewerbe ist mit Millionensummen hoch subventioniert und damit ist nicht der ermäßigte USt-Satz gemeint.



Wie wir wissen ist der „ordentliche ÖPNV“ überall mit Millionensummen subventioniert. Anders wäre eine flächendeckende Verfügbarkeit zu zivilen Preisen und in den Ballungszentren rund um die Uhr, auch für weniger Begüterte Bevölkerungsschichten, nicht auf die Beine zu stellen.


Der Traum jedes Kommunalpolitikers, jeden aufsichtsführenden Beamten der Taxenrechtsaufsicht und der neoliberalen Handelskammern ist diese hohe Verfügbarkeit ebenfalls für den Bereich des nicht liniengebundenen ÖPNV, des „Individual-ÖPNV“, sprich dem Taxensektors zu ermöglichen. Ist doch toll. Irgendeine Veranstaltung ist zu Ende, ein Fußballspiel, eine Seminar, eine Messe etc. und auf Zuruf oder schon wartend stehen Mengen an Taxen bereit, frei, wartend und damit genau genommen betriebswirtschaftlich unsinnig und kostentreibend. Das geht nur mit Subventionen, siehe ÖPNV. Aber wo sind sie denn, die Subventionen?




Ein Beispiel an Hamburger Kennziffern ausgerichtet. Hier gibt es ca. 3.500 Taxen, ca. 1.500 bis 2.000 davon dürften sogenannte MWU-Taxen sein, besetzt mit angestellten Fahrern. Mittlerweile dürften 50 bis 70 % der tatsächlichen Umsätze infolge des infolge von sogenannten Plausibilitätsprüfungen („Hamburger Modell 1.0“) seitens der MWU deklariert werden, seitens der EWU mangels Umsatzmasse 80 bis 90 %. Konzentrieren wir uns aber um die Summe der „Subvention“ abzuschätzen am Block der MWU. Bis 2006 war es Standard dass MWU’s ihre Fahrer auf 400.- € Basis anmeldeten welche aber dennoch 300 Std./Monat auf der Taxe rumschruppten. Seit dieser Zeit ist diese Möglichkeit mehr oder weniger zu, zumindest in der Form als Alleinfahrer.

Heute ist dieses System der Steuer- und Abgabenverkürzung verfeinert. Ein Fahrer auf der Taxe ist korrekt angemeldet, der andere auf 400.- € obwohl er auch vollschichtig fährt und der WE-Fahrer wohl ebenso. Bei dem „korrekt“ angemeldeten Fahrer wird allerdings die Verdienstbescheinigung „gebogen“. Ein Teil wird immer noch schwarz sein, der sichtbare Teil wird wiederum z. T. umgewandelt in Essensgeld etc. und steuerfreie Zuschläge.

Dieser Zustand ist der rechtsaufsichtführenden Taxenbehörde bekannt. Tatsache ist, dass hier massiv Steuern und Sozialabgaben, wenn auch in komplizierterer Form wie früher, hinterzogen werden. Dies dürfte einige hundert € pro MWU-Taxe und Monat ausmachen. Der eigentliche Schaden, bzw. die eigentliche Subvention erfolgt aber durch die deutlich nach unten revidierten Verdienstbescheinigungen.


Verdienstbescheinigungen sind ein Dokument. Bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Hart IV usw. bemessen sich nach den Summen die auf den Verdienstbescheinigungen ausgewiesen sind.

Kernsatz: Jeder € um den eine Verdienstbescheinigung nach unten revidiert ist zieht fast automatisch einen € Subvention aus den Sozialkassen nach sich.


Gehen wir von einem doppelschichtig betrieben Fahrzeug aus, ein Fahrer „kleiner“ angemeldet, der andere sowie der WE-Fahrer auf 400.- € oder gar nicht, dann kann und wird auf dieser Ebene die MWU-Taxe schnell mit 1.000.- bis 1.500.- € subventioniert. Zum Verständnis. Der Hartz IV Satz für eine Familie 2 +1 beträgt in Hamburg ca. 1.500.- €. Lautet die Verdienstbescheinigung des „korrekt“ gemeldeten Fahrers 800.- € netto (Standard, tatsächlich ohne Beachtung der Einsatzstunden ca. 1.300.- bis 1.500.- €) dann zieht diese revidierte Verdienstbescheinigung fast automatisch unberechtigte Sozialleistungen in Höhe von 500.- bis 700.- € für diesen Fahrer nach sich. Lebt der (Nacht)Fahrer, auf 400.- € gemeldet oder gar nicht, in einem Hartz IV Haushalt dann ist die Summe nochmal und entsprechend größer.

Man könnte versuchen solche Fälle konkretisieren, würde aber letztendlich nur einen Einzelfall, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, beschreiben. Hier geht es lediglich darum Volumina an Subventionen zahlentechnisch zu erfassen um das Problem zu verstehen.

Zu den direkten Subventionen durch ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen kommen dann noch die indirekten Subventionen infolge Steuer- und Sozialabgabenverkürzung etc. pro Fall und Taxe. Es ist also nicht vermessen zu unterstellen das eine MWU-Taxe derzeit in Hamburg zwischen 1.500.- und 2.000.- € pro Monat indirekt subventioniert wird, im Schnitt also mit ca. 1.750.- €.rechnen wir diese Subvention auf das Jahr hoch kommen wir auf 1.750.- € mal 12 Monate mal ca. 1.750 MWU-Taxen

dann ergibt dass für Hamburg die erkleckliche Summe von ca. 36.750.000.- € per anno, also in Worten ca. 37 Mio € an illegaler Eigensubvention mit indirekter Duldung des Hehlers.


Diese Summe lässt sich noch durch den Kleinkram des EWU nach oben anpassen. Man mag nun einwenden dass diese Betrügereien keine Subventionen sind, volkswirtschaftlich gesehen sind sie es aber allemal. Und wenn, wie in Hamburg, der Rechtsaufsicht die Strukturen bekannt sind und die Rahmenbedingungen konstant gehalten werden, im speziellen Tarif und fehlender Konzessionstop, dann handelt es sich um eine indirekte Duldung und spätestens dann wird es zur Subvention.


Für jeden der sich auch nur annähernd mit Volkswirtschaft und Märkten auskennt. Strukturelle Überangebote auf Dauer zeigen immer auf Subventionen hin. Gibt es keine offiziellen Subventionen, dann sind es illegale Subventionen. Das Taxengewerbe kann letztendlich nichts was der ÖPNV, hier der HVV, auch nicht kann. Ein flächendeckendes Angebot rund um die Uhr zu zivilen Preisen ohne Subventionen.



Dazu der verbürgte Satz von Herrn Werner, Leiter der hiesigen Verkehrsgewerbeaufsicht: „Wir gehen nicht sofort in die Exekution von Gesetzen“. Dies scheint ein Grundzug der behördlichen Politik zu sein, aus diesem Grund auch die Anzeige gegen den damals (2006) zuständigen Senator wg. „Strafvereitelung im Amt“. So verhält es sich mit allem was diese Hamburger Rechtsaufsicht in Bezug auf das Hamburger Taxengewerbe anfasst. Die Subventionen dürfen nicht gekappt werden weil sie die flächendeckende Verfügbarkeit von Taxen rund um die Uhr zu zivilen Preisen in Frage stellen würden.


Die Berliner dürfen an dieser Stelle mal querrechnen wie hoch die Subvention des Taxengewerbes für Berlin sein dürften. Wie man mit „68.- € Tagesumsatz“ über die Runden kommt dürfte sich für die Berliner (und andere) indirekt beantwortet haben. Dass die genannten Summen in der „Berliner Zeitung“ nur der Tropfen auf dem heißen Stein sind und eben keine Verunglimpfung des Gewerbes dürfte auch klar sein. Denn auch in Berlin gilt die Mathematik und 7.200 Taxen, die Attraktivität für Unternehmer und Fahrer, muss sich volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und letztendlich rechnerisch begründen lassen.



Kommen wir nun zu den speziellen Hamburger Verhältnissen. Dass das Taxengewerbe, mehr oder weniger, aus mehr oder weniger großen und kleinen „Stehlern“ besteht kann genau genommen nur von Dummköpfen bestritten werden. Durch die permanente Konzessionsvergabe lassen die Zahlen, bsw. Umsatz/Taxe, ob auf Stunden-, Monats- oder Jahresbasis gar nicht viel anderes zu. Bleibt noch die Möglichkeit sich selbst (Stundeneinsatz) auszubeuten. Aber wenn sich jeder „selbst ausbeutet“ was ja so ist, dann werden die erzielbaren Umsätze zum rechtsstaatlichen Wirtschaften auch nicht mehr, sondern lediglich der Zeitaufwand der für die Umsätze trotz „Subventionen“ betrieben werden muss.



Aber schauen wir uns den Hehler und seine rechtsstaatliche Verbundenheit im Zeitverlauf (ich darf mich so als eine Art Zeitzeuge bezeichnen) mal etwas genauer an.

Erinnern wir uns vorweg an die verbürgte Ansage des derzeitigen Leiters der Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht: „Wir gehen nicht in die sofortige Exekution von Gesetzen“.


Im Jahr 2000, ungefähr zeitgleich mit den Osnabrücker Ereignissen gingen der Taxenbehörde und dem Finanzamt Schreiben, Berechnungen, Antrag etc. zu welche die die Situation des Hamburger Taxengewerbes aufzeigten, vor allem in Hinblick „Taxenvermieter“ in Kombination mit sozialem Leistungsbetrug des fahrenden Personals. Unisono wurden diese Darstellungen als nicht gegeben bestritten, im Besonderen von Herrn Dr. Glitza aus der Rechtsabteilung der Verkehrsgewerbeaufsicht. Im Zuge einer Klage gegen FA und Taxenbehörde gibt es schriftliche Unterlagen mit Aktenzeichen zu diesem Vorgang.


Im Verlauf der Osnabrücker Ergebnisse gab es 2001 einen Bericht des Bund-Länder-Fachausschusses Verkehr unter direkter Beteiligung (federführend) eines ranghohen Mitarbeiters der Hamburger BSU. Die Ergebnisse bestätigten inhaltlich in vollem Umfang die Schreiben/Anträge/Klagen an Taxenbehörde/FA.

Der bekannteste Taxenvermieter (MoPo: „Der Taxenpate“) war 2000 im Besitz von ca. 50 Taxen. Bis 2005 brachte er es auf ca. 150 Taxen (zwischenzeitlich sogar ca. 170), alle von der Taxenbehörde konzessioniert und durch den damaligen Betriebsprüfer der Taxenbehörde überprüft. Rechtzeitig vor dem Start des Gutachtens, gegen sich die Taxenbehörde jahrelang wehrte, flog die Steuerfahndung bei dem „Taxenpaten“ ein und zog ihn aus dem Verkehr. Bis dahin sah die Hamburger Taxenbehörde keine Veranlassung rechtsstaatlich exekutiv zu werden.

2005/2006 gab es dann den ersten Zwischenbericht des (bestellten Partei)Gutachtens. Die Ergebnisse waren, trotzdem dass der „Taxenpate“ vorab aus dem Verkehr gezogen wurde, katastrophal.

Ging die Taxenbehörde aufgrund der Feststellungen des Gutachtens in die Exekutive? Nein, selbstverständlich nicht. Nach einem Jahr waren die „anderen Taxenvermieter“ (einer mit ca. 80 Taxen) immer noch da. Erst nach einer medienwirksamen Anzeige gegen den zuständigen Senator wg. Strafvereitlung im Amt ließ die „Exekutive“ tätig werden. Razzien etc. folgten. Taxenbehörde und FA schrieben alle Taxenunternehmer an und verkündeten das „Hamburger Modell 1.0 (Plausibilitätsprüfungen). Danach entspannte sich das erste Mal das Taxengeschäft, die Anzahl der konzessionierten Taxen sank von ca. 3.650 auf ca. 3.350. Zu den Plausibilitätsprüfungen muss gesagt werden dass sie nicht zwingend die Tatsachen erfassen sondern der Sache nach lediglich den break even überprüfen. Also, weniger Umsatz als Kosten geht nicht mehr. Aber wie viel Umsatz tatsächlich ist sekundär.

Derzeit stehen wir wieder bei ca. 3.650 konzessionierten Taxen.




Mittlerweile ist die Zeit nicht stehengeblieben.

Anfang 2012 machte, ausgelöst durch einen angestellten Taxifahrer, das FpersG die Runde und Behörde und Politik „rebellisch“. Im engeren Sinne sachlich zuständig für das FpersG ist das Hamburger Amt für Arbeitsschutz (AfA). Seitdem hat die Hamburger Taxenbehörde eine andere Behörde welche ihr über die Schulter schaut. Das FpersG ist seit 25 Jahren gültig. Auf einer Sitzung mit AfA und Gewerbevertretern fiel dann auch der schon mehrfach angeführte Satz des Leiters der Verkehrsgewerbeaufsicht. Wie auch schon in der Vergangenheit, diesmal mit dem AfA an der Seite, sieht die Taxenbehörde keine Veranlassung konkret tätig zu werden. Das AfA reagiert zwar auf Anzeigen gegen Unternehmer die weiterhin nach Umsatzbeteiligung entlohnen mit Anordnungen, die aber derzeit auf der langen Bank bei Gericht liegen. Ein Schreiben der Taxenbehörde an Taxenunternehmer dass Umsatzentlohnung nicht rechtens und in Zukunft nicht mehr geduldet wird ging zwar hinaus, aber eben keine „Exekution“.


Ende 2012, der konkrete Auslöser ist nicht bekannt, ging wieder ein Schreiben an die Taxenunternehmer hinaus mit der Maßgabe dass zur Plausibilität nun zwei Fahrer pro MWU-Taxe notwendig sind. Die Taxenbehörde schien die Arbeitszeitgesetze entdeckt zu haben. Irgendwer muss sie mit der Nase darauf gestoßen haben. Interessant in diesem Zusammenhang ist dass die vergangenen Musterkalkulationen der Taxenbehörde sowie entsprechende Werte in den Teilgutachten schon eindeutig auf massive Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht hinwiesen. Die Musterkalkulationen auf Basis der Zahlen der Hamburger Taxenbehörde ergaben monatliche Einsatzzeiten des fahrenden Personals von über 300 Std./Monat. Eindeutiger geht es nicht.


Nun wurden also Ende 2012 alle Hamburger Taxenunternehmer wurden angeschrieben und über die neue Sachlage informiert. Arbeitszeitgesetze sind zu befolgen.


Nun gäbe es zwar die einfache Möglichkeit entsprechend den Möglichkeiten des § 54 PbefG in die infrage kommenden Betriebe zu gehen und Einblick in die Bücher zu nehmen. Aber das würde die sofortige „Exekution“ auf Basis geltenden Rechtes bedeuten, nein, jetzt laufen Behördenmitarbeiter über die Taxenposten und fotografieren ziemlich wahllos Tachometer (km-Stände) und Konzessionsauszüge. Zumindest mir erscheint dies der Sache nach rechtlich fragwürdig und gesetzlich in dieser Form nicht gedeckt. Aber sei’s drum. Fakt ist, obwohl die Taxenbehörde nun auch über erhebliche Missstände entsprechend arbeitsgesetzlicher Regelungen informiert ist scheint schon wieder kein Bedarf an „Exekutive“ zu bestehen. Fotografieren wir Tachos, warten wir bis der „Delinquent“ zur Verlängerung erscheint und dann handeln wir. Falls er denn erscheint und nicht vorher den Betrieb aufgibt und mit neuem Geschäftsführer die Konzessionen neu beantragt. Alles wieder auf null. Neue Fotos, aber kein exekutives handeln.



Nun langsam zum Ende. Warum schreibe ich das? Ja, auch wenn es mir selbst als Gewerbetreibender weh tut, das Taxengewerbe ist ein Sumpf. Es gibt kaum ein Gesetz was nicht ad absurdum geführt wird. Ob Steuergesetze, ob Sozialabgabengesetze, ob Arbeitsschutzgesetze, ob Urlaubsgesetze oder Lohnfortzahlungsgesetze, ob Fahrpersonalgesetz oder soziale Leistungsgesetze, oder oder oder.


Aber eines steht auch fest. Alle Probleme haben sich unter den Augen der zuständigen Rechtsaufsicht entwickelt. Selbst ein Gutachten wurde von der Rechtsaufsicht so umgebogen dass der gesetzliche Bezug und die folgende Konsequenz, einen Konzessionstop und damit eine Begrenzung des strukturellen Überangebotes, umgangen wurde. Aus einem Gutachten nach § 13 (4) PbefG wurde ein Parteigutachten dass fast alle wesentlichen Probleme des Gewerbes umschiffte.


Ich habe schon sehr früh, so gegen 2002, in einer Sendung bei HH1, den Begriff der „Zwangskriminalisierung“ eingeführt. Dies ist so. Der Hehler des Vollversorgungsgedanken mit Taxendienstleistung (siehe oben – illegale Subventionen -) macht nicht mehr als er zwingend muss um sich nicht selbst der Strafvereitelung nachweisbar schuldig zu machen. Im Zuge von „Plausibilitätsprüfungen“ werden mit der linken Hand ein paar Konzessionen einbehalten welche dann mit der rechten Hand wieder frei vergeben werden und den Zustand der Zwangskriminalisierung, denn was anderes ist aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen überhaupt nicht möglich, aufrecht erhalten.

Im Prinzip machen die Hamburger (und anderswo) Taxenunternehmer und Taxenfahrer genau das was man von ihnen erwartet, sie „subventionieren“ sich selbst.



Der Hehler der Vollversorgung mit Taxendienstleistung, welche in den vorgegebenen Strukturen des Hehlers ohne Illegalität nicht möglich ist, ist der eigentliche Kriminelle. Nicht die hunderte und tausende zählende kleine Stehler (für ganz Deutschland: zehntausende). Um das zu verschleiern umgibt sich der Hehler mit Scheinaktivitäten wie Briefe an Unternehmer schreiben, Tachos fotografieren, unorganisierte Zufallskontrollen, Parteigutachten erstellen lassen, Plausibilitätsprüfungen. Hauptsache man hat bei der nächsten bürgerschaftlichen Anfrage Statistiken die Aktivitäten belegen. Die Bösen sind natürlich die Stehler.


Und als kleiner Nachschlag. Wer glaubt, eine Arge könnte in diesem Interessengeflecht etwas verhandeln, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Die Verbände sind Teil des Spiels. Was denn sonst?



Hamburger Modell 1.0 (Plausibilitätsprüfungen). Hamburger Modell 2.0 (Fahrpersonalgesetz). Hamburger Modell 3.0 (Arbeitszeitgesetze). Alles nur Show für’s Publikum. Aber jetzt kommt ja bald das Hamburger Modell 4.0, der Mindestlohn. Mal schauen. Gibt es wieder Briefe an die Unternehmer?

Nichts von dem was die Taxenbehörde macht hat sie als Teil des Rechtsstaates gemacht. Zu allem wurde sie hingetreten von Umständen oder engagierten Menschen. Zum Kotzen.



Engel


Gerade gelesen. Du hast recht rea, so können wir nicht weitermachen. Bloß, wie macht man den Leuten klar dass sie nicht durch die Gegend reisen sondern in einem definierten Gehege mit dem Ring durch die Nase herumgezogen werden.

odelgunde
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Beitrag von odelgunde » 03.03.2013, 00:07

Respekt!!! hervorragende Analyse und Lagebeschreibung.

Filou
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Beitrag von Filou » 03.03.2013, 01:05

Schön mal etwas mehr zu lesen, als "geht nicht", "kann ich nicht", "find ich doof" ...

Zu solchen Gedanken müssen wir hin, bis wir auch den letzten Politiker und Behördenmitarbeiter an den Eiern haben. Wer diese Aufgabe aus den Augen verliert, gibt sich selbst auf. Aus der Nummer kommt ihr psychologisch euer Leben nicht mehr raus. Dazu noch die schlechte Altersabsicherung und ihr könnt nur noch verdrängen und hoffen, dass es bald vorbei ist. Nur der größte Betrüger kann sich in diesem System frei kaufen.

Persönlich erwarte ich aber im Gegensatz zu E. G. Engel, dass wir die größtmögliche Verfügbarkeit mit legalen Mittel herstellen müssen und damit den Beweis des Unmöglichen oder Möglichen antreten. Anderenfalls werden die illegalen Subventionen niemals zu Legalen werden. Ich möchte gerne ein Teil unserer modernen Gesellschaft sein, was ist mit euch?

p.s.
Danke Engel, auch wenn dich einige wieder auseinanderpflücken werden.

roter stern
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Beitrag von roter stern » 03.03.2013, 01:59

Kollegen
Steuerhinterziehung ist eine Straftat.Logisch.

Aber auch Gehirn abschalten und alle Augen zumachen als Amt und
Würdenträger kann eine Straftat sein.

Strafvorschriften der Abgabenordnung (AO)

§ 370 Steuerhinterziehung

Absatz 3 Satz 2
Absatz 3 Satz 3

beschäftigt sich mit Amtsträgern (Beamten/Steuergeldsubventionierten)
und droht empfindliche Strafen an.

Zuständig die Staatsanwaltschaft.

Muß ich jetzt das Taxenamt anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg,
weil sie von den unhaltbaren Zuständen in Hamburg seit dem Jahr 2000
dokumentiert unterrichtet sind ?

Und § 71 der Abgabenordnung geht auf die Haftung einer Steuerschuld ein.
Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers.(Taxenbehörde?)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.

Wer als Amt und Würdenträger des Taxenamtes Hamburg über Jahre Abs. 4 § 13 des Personenbeförderungsrecht nicht beachtet lebt also finanziell auf genauso dünnem Eis wie der steuerehrliche Taxenunternehmer in Hamburg.
Neukonzen werden zur Zeit auf ein Jahr bechränkt.
Danach hat der Untenehmer 5 Jahre Zeit Graugeld zu machen und dann
Offenbahrungseid - Nix money - money out of Area - out of Planet.
Wie schön für diese, dass die Raten für die Taxen über schwipp, schwapp
Schwuder weiterlaufen können.
Und wenn nicht - dann ja eigentlich auch egal.
Ich glaube an die deutsche Bank - denn die zahlt aus in bar.
Liebling laß uns Tanzen
man oh man
roter stern
PS: Danke Erzengel Eberhard für deinen Beitrag.
Bei mir sind es leider immer nur spontane Vulkanausbrüche

Schmidt-Taxi

Re: Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

Beitrag von Schmidt-Taxi » 03.03.2013, 05:17

E. G. Engel hat geschrieben: Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.
.......
.......
.......
Und als kleiner Nachschlag. Wer glaubt, eine Arge könnte in diesem Interessengeflecht etwas verhandeln, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Die Verbände sind Teil des Spiels. Was denn sonst?
Engel
Von diesem Nachtisch hatte ich ziemlich viel!
Und weil das so ist, bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass der nicht wirklich satt macht und ungesund ist.

Ergo, die Lösung kommt von ganz aussen, wird aufgezwungen sozusagen, oder sie kommt von innen, aber aus einer anderen Richtung.

Die Arbeitnehmer des Gewerbes haben immer noch nicht ihre wahre Macht entdeckt, das Gewerbe aufzumischen und ihren Teil zu Veränderungen beizutragen.
Wie ich es im November 2011 in etwa als Intro zum Text "BWVI und Taxiunternehmer mißachten Fahrpersonalgesetz" schrieb.

Vielleicht gibts auch eine konzertierte Aktion aus beiden Richtungen?
Was hat die Hamburger Taxiarge dagegen zu bieten?
Ausser dass die einzelnen Teilnehmer dieser weiter lediglich Klientelpolitik betreiben, haben sie in opportuner Weise und ohne ein Mandat dafür zu haben die Sozialgesetze für sich entdeckt und markieren einen auf sozial engagiert. Glauben sie wären auf einmal in der Position etwas fordern zu können.
Leider haben sie sich hierbei für das falsche Thema entschieden.
Der Prüfstein hierfür könnten kommende Verhandlungen um einen ML oder BG-ähnlichen Lohn sein. FPerG hin oder her. Das könnte wie ein Bumerang zurückkommen und den Unternehmerverbänden um die Ohren fliegen.

Ich nehme ausdrücklich hier den HTV mal ein bißchen davon aus (nicht ganz), denn der hat sich etwas zwischen die Stühle gesetzt.
(bitte keine persönlichen Diskussionen, ich kritisiere Institutionen, keine Menschen)

Poorboy
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Re: Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

Beitrag von Poorboy » 03.03.2013, 06:13

E. G. Engel hat geschrieben:

Also, weniger Umsatz als Kosten geht nicht mehr. Aber wie viel Umsatz tatsächlich ist sekundär.






Sachlich falsch. Umsatz pro Kilometer ist das Maß aller Dinge. Darum jubeln ja auch öffentlich zwei Hansa-Unternehmer, dass sie eine Betriebsprüfung mit € 1,03 auf den Kilometer überstanden haben, obwohl ihre Fahrer € 1,24 auf den Kilometer bringen müssen!!!!

Die Ansage der Behörde ist, durch die Blume klipp und klar:

Staatsknete wird abgeführt, im Gegenzug könnt ihr euch am Lumpenprekariat/Fahrer schadlos halten.

@ roter Stern:

Staatsanwalt ist Beamter und "weisungsgebunden", Beamte, die öffentlich erklären, Gesetze würden sie nicht "exekutieren" haben von ihren "Beamten-Kumpels" bei der Staatsanwaltschaft nun gar nichts zu befürchten.

Poorboy

Wattwurm
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Re: Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

Beitrag von Wattwurm » 03.03.2013, 09:51

Ein Fahrer auf der Taxe ist korrekt angemeldet, der andere auf 400.- € obwohl er auch vollschichtig fährt und der WE-Fahrer wohl ebenso. Bei dem „korrekt“ angemeldeten Fahrer wird allerdings dieVerdienstbescheinigung „gebogen“.
Zur Kentnisnahme: Seit dem 1.1.13 = 450 Euro!

Ein Teil wird immer noch schwarz sein, der sichtbare Teil wird wiederum z. T. umgewandelt in Essensgeld etc. und steuerfreie Zuschläge.

Diese steuer-und abgabenfreien Zuschläge sind mit Ausnahme von Zuschlägen für Arbeit an Sonn-und Feiertagen und Nachtarbeit auf maximal 44 Euro im Monat begrenzt! Nun male mal hier nicht gleich den Deibel an die Wand!

Es gibt eine Ausnahme und die betrifft den steuer-und abgabenfreien Zuschuß für die Kinderbetreuungskosten noch nicht schulpflichtiger Kinder in unbegrenzter Höhe! Als AG kann ich also die Kosten für eine Tagesmutter oder die Kitagebühren komplett steuer-und abgabenfrei übernehmen! Kommt in einer Stadt wie Hamburg, in der es mehr Hunde als Babys gibt, eher selten vor! Babys machen Bäuerchen aber geben kein Pfötchen!

Diese Freigrenze in Höhe von 44 Euro im Monat wird in Hamburg von fast jedem Arbeitgeber in Form von Jobticktes der HVV genutzt! Das macht Schwarzkopf so, Airbus in Finkenwerder, die Affenerie, das machen alle...! Nenne mir einen trifftigen Grund warum ich das als Taxiunternehmer nicht auch machen sollte, ohne das man mich als vaterlandslosen Lumpen beschimpft!?

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mario
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Beitrag von mario » 03.03.2013, 10:10

Wir bekommen auch Subvention, aber erst wenn wir alt sind ->Hartz4 oder Mindesrente (nicht nur Fahrer auch Unternehmer) obwohl ganzes Leben gearbeitet, Traurig, traurig, Quo Vadis Deutschland?
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

Pittlepuk
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Beitrag von Pittlepuk » 03.03.2013, 10:57

Danke und schönen Sonntag wünsche ich Dir lieber Eberhard!

Ist Dir gut gelungen, die Abrechnung mit den öffentlichen Stellen herauszuarbeiten. Schön, dass Du das mal angesprochen hast!

N. m. A. ist die Poliik für die Aufsicht und Ausfùhrung der bereits seit langem vorhandenen Gesetze zuständig, obwohl das ja eigentlich die ausführenden Stellen seien sollten. "AFA und BVWI entdecken gemeinsam das FPersG in Anfang 2012", obwohl es schon 40 Jahre existierte, würde es sonst nicht geben.

Angefangen von ganz oben, so ist das ja auch richtig was Poorboy schrieb, dass selbst Staatsanwälte weisungsgebunden sind, aber auch nur nach Recht und Gesetz handeln "sollten". Bei den ausführenden Organen, im besonderen unserer Behörde, ist das wohl, ja wer sonst, die Behördenleitung, die wiederum von der Politkaste Bescheid kriegt, welche Opportunitäten unter Missachtung anderer Vorschriften gefälligst Priorität hat und welche nicht, respektive zum Wohle der Masse ignoriert werden soll. Mon und Springer als Medien arbeiten ja fleissig mit, damit das gefälligst so bleibt und wir als Taxengewerbe regelmäßig so oder so dumm bei rauskommen. So kommt es halt auch zu solchen unverblümt ausgesagten, im übrigen mehrmals wiederholten und bisher nicht sanktionierten Statements:"Wir gehen nicht sofort in die Exekutive von bestehenden Gesetzen". ... und es funktioniert!

Was sollte nun so eine kleine Beamtenmaus sehenden Augen auch machen, ich würde sagen am Ende dieser Nomenklatur. Hat zwar in seiner Ausbildung viele Gesetze gelernt, wurde auch auf Remonstrationspflichten hingewiesen, bleibt aber trotz aller vorgetragenen Missstände in der tatsächlichen Praxis nur das Opportunitätsprinzip über. So viele Taxen wie möglich in Betrieb zu halten, damit die Bevölkerung 24/7 an jedem Hamburger Aussenbezirk kurzfristig ein Taxi zur Verfügung hat.

Der Preis der Aufrechterhaltung der Fahrbereitschaft und als Teil einer solchen begreif ich mich, wäre die von Eberhard angesprochene indirekte Subvention inform eines ganzen Bündels an Massnahmen über die sich die Behörde, wie auch die jenigen aktiven Teilnehmer geschäftsmäßig ausschweigen. Die Kunst teile und herrsche oder hier besser zutreffend: Anwenden und Ignorieren von bestehenden Gesetzen, zugunsten letztendlich zur möglicherweise Erschleichung von Wählerstimmen? Könnte das Priorität haben?

Was ist letztlich von dem Tatbestand zu halten, dass der übrige ÖPNV in HH nur zu 60% von Fahrpreiserträgen wirtschaftlich funktioniert, der Rest, 40% wird, wie alles andere auch hoheitlich auf Pump zugeschustert, aber Taxenverkehr bis auf die begünstigte MwSt. eigenwirtschaftlich betrieben werden soll. Irgendwie scheint es dennoch zu funzen. Aber eigentlich meinen viele, müsste der Taxenverkehr auch verstaatlicht werden.

Poorboy schrieb so ungefähr: Unternehmer geht mit €1,03/km durch die Prüfung, obwohl Teilnehmer beim Funkmarktführer.

Gerüchte? Tappen im Dunkeln, wie weit kann man gehen? Mein Gott, ist das alles ungerecht? Der gemeine Beamte sagt mir schließlich, wo bleibt dein unternehmerisches Risiko?

Letztlich als Dienstleister der öffentlichen Daseinsvorsorge Abteilung Verkehr ein ziemlich hartes Stück Brot zu schlucken.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 03.03.2013, 10:57

Lieber Eberhard, Du unterstellst den meisten MWU das Verbiegen von Verdienstbescheinigungen! Dafür hast Du keine Beweise, Du unterstellt aber ein derartiges Handeln! Damit begibst Du Dich auf das Terrain von Jörn Napp! Der stochert auch nur ständig im Nebel und arbeitet mit Vermutungen und Unterstellungen!

Wenn ich einen Fahrer auf 800 Euro-Brutto-Basis im Monat anmelde, der aber 3000 Euro Umsatz im Monat macht, dann habe ich als Unternehmer ein Problem! Legalerweise steht hinter einem Bruttolohn in Höhe von 800 Euro im Monat ein fiktiver Umsatz in Höhe von 2000 Euro Brutto! Das heißt ich muß 1000 Euro Umsatz im Monat "verschwinden" lassen um den Bruttolohn von 800 Euro plausibel zu machen! Auf das Jahr gerechnet müssen 12.000 Euro "verschwinden"! Und das nur bei einem einzigen festangestellten Fahrer! Habe ich zwei festangestellte Fahrer verdoppelt sich diese Summe die "irgendwie weg" muß!

Selbst wenn meine Fahrer ihre Schichtzettel allesamt fälschen, ich den einen oder anderen Tankbeleg wegschmeiße, und ich sämtliche Ölwechsel-oder Zahnriemenzettel aus dem Motorraum entferne, ich darauf bestehe das auf Werkstattrechungen keine Kilometerangabe erfolgt, ich meine Pedalgummis ständig wechsel, die Abnutzungsspuren meines Lenkrades laufend beseitige.....nützt mir das alles herzlich wenig! Die Mühe kann ich mir sparen!

In der Motorsteuerung aller modernen Fahrzeuge liegt die Warheit! Moderne Motorsteuerungen werden mit einem 32 Bit- Microcontrollerchip von Infenion ( Tri Core ) ausgestattet! Und diese Chips können mit Diagnosegeräten ausgelesen werden! Mit Datum und Uhrzeit werden dort die Einsatzzeiten, die Geschwindigkeiten und die Drehzahlen des Motors exakt aufgezeichnet und für 2 Jahre gespeichert, bevor der Chip überschrieben wird! Und sogar überschriebene Daten soll man auslesenn können! Die sind ja nicht weg sondern nur überschrieben! Und nur authorisierte Personen die sich mit PIN und TAN am Diagnosegerät anmelden müssen, dürfen diesen Speicher auslesen! Meine gesamte kriminelle Phantasie, in der ich soviel Arbeit, Blut und Schweiß investiert habe wird von so einen dämlichen 32 Bit-Microchip in der Motorsteuerung ad absurdum geführt! Das was sich unter der Motorhaube in der Motorsteuerung verbirgt, ist schon fast ein Fiskaltaxameter Light....!

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 03.03.2013, 11:01

Im übrigen: Selbst Tachojustierungen sind damit witzlos geworden! Der Chip in der Motorsteuerung läßt sich nicht justieren! Über den weggeschmissenen Tankzettel kann sich jeder Betriebsprüfer nur noch amüsieren! Das Abfotografieren der Tachostände ist ebenfalls eine Lachnummer! Die Behörden müssen an den Chip ran in der Motorsteuerung! Einmal im Jahr müssen diese Daten in der Werkstatt von authorisierten Personen ausgelesen werden und der Behörde vorgelegt werden!

Wundert mich ehrlich gesagt, das darauf noch keiner gekommen ist! Die Autohersteller selbst waren es, die diese Chips verbaut haben um sich vor ungerechtfertigten Garantieansprüchen zu schützen und um den Tachojustieren Paroli zu bieten! Selbst Kroaten, die ja für die ganze Schlechtigkeit auf dieser Welt ihren Kopf hinhalten müssen, ist es noch nicht gelungen diesen Chip auszutricksen... :mrgreen:

Filou
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Beitrag von Filou » 03.03.2013, 11:15

Du träumst Watti, die Realität sieht leider anders aus. Es geht nicht darum, was man könnte, sondern was man macht. Von allen Seiten.

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mario
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Beitrag von mario » 03.03.2013, 11:15

Danke Wattwurm,

für die Feststellung, ich weiß es auch nicht wer heutzutage noch so Dumm und dreist ist und noch da was bastelt, kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Trotzdem werden wir Unternehmer hier in Forum alle mit einem Kamm geschert, und das von Leuten vom Fach. Umso weniger wundert mich dann wenn man von dem Behördenmitarbeiter auch sofort mit dem Sumpf verglichen wird.
Kann auch hier keine Begreifen, dass es auch ehrlich Arbeitende Betriebe gibt ? Die werden, wenn es so weiter geht, zuerst Aussterben. Es bleibt nur der Sumpf. Herzlichen Glückwunsch an die Behörde schon jetzt zu diesem „ Erfolg“.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Beitrag von Wattwurm » 03.03.2013, 11:50

Für die Rahmenbedingungen ist die Politik zuständig! Ein Konzessionsstop in Hamburg bei Beibehaltung der verschärften Plausibilitätsprüfungen, würde für Entlastung sorgen! Wir benötigen vernünftige Rahmenbedingungen! Davon ist man in Hamburg Lichtjahre entfernt! Nach 4-5 Jahren Konzessionstop unter Beibehaltung der Plausibilitätsprüfungen, so meine Prognose, wäre man in Hamburg runter auf 2500 Taxen! Damit könnte man wieder wirtschaftlich vernünftig arbeiten, anständige Löhne zahlen können und auf Steuerverkürzungen verzichten! Die Funktionsfähigkeit des Hamburgischen Taxengewerbes im Sinne des § 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes ist eindeutig gestört, auch wenn sich die Gutachten von Linne+Krause vor dieser Feststellung drücken!

Die Behörde ist zu dem Schluß gekommen, das 3500 Taxen auch wenn sie die Steuer-und Sozialabgaben verkürzen, immer noch mehr Knete ablaschen als 2500 Taxen die ehrlich arbeiten ohne Steuerverkürzung und ohne Sozialabgabenbetrug! Ergo kein Konzessionstop! Aus der Sicht der Behörde eine verständliche Reaktion, für uns Betroffene eine Katastrofe! Im Umkehrschluß bedeutet das: Wir bescheissen immer noch zu wenig....! Erst wenn gar keiner mehr Steuern bezahlt oder bezahlen kann, dürfte sich die Behörde in die von uns gewünschte Richtung bewegen! Ist das nicht abartig?

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Re: Hehler und Stehler, Ausbeutung, Mindestlohn usw.

Beitrag von Lotterliese » 03.03.2013, 12:01

E. G. Engel hat geschrieben:Ich habe schon sehr früh, so gegen 2002, in einer Sendung bei HH1, den Begriff der „Zwangskriminalisierung“ eingeführt. Dies ist so. Der Hehler des Vollversorgungsgedanken mit Taxendienstleistung (siehe oben – illegale Subventionen -) macht nicht mehr als er zwingend muss um sich nicht selbst der Strafvereitelung nachweisbar schuldig zu machen. Im Zuge von „Plausibilitätsprüfungen“ werden mit der linken Hand ein paar Konzessionen einbehalten welche dann mit der rechten Hand wieder frei vergeben werden und den Zustand der Zwangskriminalisierung, denn was anderes ist aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen überhaupt nicht möglich, aufrecht erhalten.

Im Prinzip machen die Hamburger (und anderswo) Taxenunternehmer und Taxenfahrer genau das was man von ihnen erwartet, sie „subventionieren“ sich selbst.
Richtig.


Du hast das Subventionssystem bis hier her gut beschrieben. Ich darf (stark verkürzt) zusammenfassen:

In den Anfängen: Alleinfahrer auf 400-€-Basis
Nach Druck seitens der Behörden: ein Fahrer 800€ und zwei mit 400 bzw. neuerdings 450 €

Wo geht die Entwicklung hin? Und warum?

Nach derzeitigem Stand der Dinge gibt es drei Arbeitnehmer auf einer Taxe in abhängiger Beschäftigung. Damit ist das Potential unserer Branche aber nicht erschöpft. Wird mehr Druck ausgeübt, und zwar von zwei Seiten, zum einen mit Tachokontrollen u.ä. Spielchen, zum anderen mit ungebremster Konzessionsvergabe und damit weiter sinkenden Umsätzen, dann hat das folgende Effekte:

Keiner der jetzt drei AN kann von seiner Arbeit leben, so viele Stunden hat der Tag nicht (das Arbeitszeitgesetz stünde dem auch entgegen). Aber das soll er auch gar nicht können. Wenn’s zum Leben nicht reicht, gibt’s vom Staat großzügig Transferleistungen.

Das System ist behördlicherseits in unserer Branche ausbaufähig. Statt nur drei AN teilen sich bspw. fünf AN eine Taxe. Damit schlägt man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe.
a) Die Arbeitslosenstatistik wird entlastet,
b) man "züchtet" noch mehr transferabhängige AN, die, so die berechtigte Hoffnung, nach der Maxime "wes Brot ich ess, des Lied ich pfeif" denken und leben,
c) die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes ist mehr als nur sichergestellt, da man unbegrenzt Konzessionen ausgeben kann,
d) es besteht keine Notwendigkeit den Tarif zu erhöhen (und damit das Wahlvolk zu verärgern), da die Höhe des Umsatzes nur eine untergeordnete Rolle spielt (es reicht die reinen Betriebskosten zu decken, die Lohnkosten übernimmt mehr und mehr der Staat)
e) man hat steuer- und abgabenehrliche Betriebe bei gleichzeitig hoher Zahl von prekären Arbeitsverhältnissen

Preisfrage für die Behörden ist: Wie gelingt es die Quote "Arbeitnehmer pro Taxe" möglichst effektiv zu erhöhen. Da gibt es mehrere Wege.
a) der Einstieg in den Beruf wird stark erleichtert (wiederum zum Teil mit Steuergeldern) indem die Ausbildungskosten vom Staat übernommen werden und private Arbeitsvermittler eine Prämie erhalten, wenn sie weiteres Personal in unserer Branche unterbringen. Damit gibt es immer weniger offene Stellen als Taxifahrer -> man kann weitere Konzessionen ausgeben, da es ja einen scheinbaren Bedarf gibt
b) mit lancierten Presseartikeln und Scheinaktivitäten seitens der Behörden wird Druck aufgebaut. So viel Druck, dass AG und AN unisono einsehen, dass eine Vollzeitbeschäftigung auf der Taxe Harakiri ist. Harakiri für den Unternehmer, weil die Umsätze nicht ausreichen, um ohne kreative Buchführung überleben und einen konkurrenzfähigen Lohn zahlen zu können. Harakiri für den Arbeitnehmer, weil 200+ Stunden im Monat und trotzdem die Familie nicht ernähren können auf Dauer nicht gesund sein können.

Gleitzone + Transfer ist das Modell der Zukunft. Reicht der Druck durch Tachokontrollen nicht aus, lässt man hier und da bei einem Unternehmer die Kavallerie einreiten, sprich Hausdurchsuchung in Mannschaftsstärke in Anwesenheit der Kinder.

Das Vorgehen erinnert an Rommels Kriegsführung. Der hat trotz teils siebenfacher Überlegenheit des Gegners Schlachten gewonnen, da er den Gegner erfolgreich über seine wahre Stärke getäuscht hat (u.a. indem er Zweige an seine Panzer gebunden und so in der Wüste jede Menge Staub aufgewirbelt hat).
Mehr als Staub aufwirbeln machen unsere Behörden auch nicht.

E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 03.03.2013, 12:09

Einigen wir uns darauf dass es bis zum 31.12.2012 400.- € waren. Aber es ist ja auch nicht raus ob die Pappenheimer wirklich auf 400.- € gemeldet sind. 259.- € tun’s ja auch. 400.- € ist nur die Grenze (jetzt 450.- €). Aber mit der Meldung nach dem 400.- € Gesetz (für Puppser gerne 450.- €) ist der „Schwarzarbeiter“ und möglicherweise unberechtigte Hartz IV Aufstocker sowie sein Chef nicht sofort als Betrüger zu identifizieren. Das 400.- € (450.- €) Gesetz wird eben allzu gerne als Tarnung für Schwarzarbeit missbraucht. Ein gesetzlicher ML wird dies wesentlich erschweren. Im Übrigen sind von den 259.- € (400.- €, 450.- €) nach meinem Wissen 160.- € bei Hartz IV verrechnungsfrei.


So weit dazu.




Wie verhält es sich mit den Zuschlägen?


Bei der gängigen Umrechnung einer Umsatzbeteiligung in einen Stundenlohn um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, genau genommen zu hinterziehen, Unternehmer- wie Fahrerseits, gibt es einige Paradoxen.


Das schönste finden wir im Forum von einem MWU der sich mit Händen und Füssen gegen einen Stundenlohn (auch gegen Fest-/Fixlohn bei vereinbarter Stundenzahl) für seine Angestellten wehrt. Dieser Spaßunternehmer klagt sogar gegen die Anordnung des AfA seine Angestellten auf Stunden-/Fest-/Fixlohn zu entlohnen (im Zuge der Umsetzung des FpersG). Gleichzeitig rechnet er uns aber vor wie er für seine Angestellten und für sich (mal seine Angestellten) mehr netto vom brutto herausschlägt. Dies geschieht indem der von Monat zu Monat unterschiedliche Lohn (Umsatzbeteiligung, x% vom eingefahrenen Umsatz) IM NACHHINEIN (am Monatsende) FIKTIV in einen fiktiven Stundenlohn umgerechnet wird. Dieser FIKTIVE Stundenlohn wird dann um x% heruntergerechnet um anschließend wieder mit steuer- und sozialabgabenfreien Zuschlägen wie Nacht- und Sonntagszuschläge, Essensgeldzuschlägen oder Stauzulagen wieder auf die vereinbarte Umsatzbeteiligung von x% aufgefüllt zu werden.

In Arbeitsverhältnissen muss der Lohn für die zu leistende Arbeit aber schon vor der geleisteten Arbeit feststehen. Nicht nur am Monatsanfang sondern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dies kann Stundenlohn, Fixum oder auch (noch?) Umsatzbeteiligung sein. Am 1. Eines jeden Monats gilt also die Umsatzbeteiligung als vereinbart. Dann aber am letzten eines Monats FIKTIVE Stunden zu rechnen, aus dem brutto netto zu machen, ist nichts anderes als eine Umgehung von Steuer- und Sozialabgabengesetze mit dem Ziel der Steuer- und Abgabenverkürzung.

Auch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Unternehmer und Angestelltem kann nicht wirksam sein weil sie gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt. Schmiddel weiß dazu sicher mehr wie ich.


Aber halten wir fest. Wir haben MWU’s (speziell hier im Forum) die sich gegen Stundenlohn (auch Fix oder Festlohn) mit Händen und Füssen wehren, erst recht gegen einen gesetzlichen ML (da kann man nix mehr runterrechnen), und was finden wir in den Büchern dieser Unternehmer? Ja was wohl? Stundenlöhne natürlich. Jawohl. Stundenlöhne mit steuer- und abgabenfreien Zuschlägen versehen. Auch Essensgeld pro Stunde. Lustig, ja?


Aber weil es so schön ist. Wir werden nicht nur Stundenlöhne finden, nein wir werden immer exakt gleiche Werte finden, für alle Fahrer. Allenfalls wird es „Sommer- und Winterstundenlöhne“ geben (wegen der Glaubwürdigkeit). Und abseits von Sommer und Winter stehen immer die gleichen Zahlen in den Büchern (und auf den Lohnabrechnungen). Dabei dürfte doch kein Monat dem anderen gleichen, kein Fahrer dem anderen. Zumindestens nicht mit Umsatzbeteiligung als Lohn.


Es ist also für jede Behörde, ob FA oder Taxenbehörde nach § 54 PbefG ein leichtes Unplausibilitäten aufzudecken. Dafür braucht man nicht mit Kameras öffentlichkeitswirksam über die Posten zu laufen und Tachos zu fotografieren. Ein Blick, ohne nachrechnen, in die Lohnkonten reicht. Schon zwei identische Summen, erst recht bei verschiedenen Fahrern reichen für den begründeten Verdacht der Manipulation.


Engel



PS.

Und am Rande noch ein kleines Paradoxon. Obwohl ich selbst über Jahre das Taxengewerbe „verunglimpft“ habe. Mein Ziel war immer vom Zustand (Sachverhalt) auf den Nutznießer/Verursacher zu kommen. Zwangsläufig muss dafür der Sachverhalt öffentlichkeitswirksam publik gemacht werden. Anders ausgedrückt. Ja, das Taxengewerbe ist ein Sumpf, zwangskriminalisiert innerhalb behördlich vorgegebener Strukturen. Ich habe mich immer geärgert wenn mal das Gewerbe mal wieder in den Medien verrissen wurde, auch weil ich selbst Gewerbetreibender bin, und die zuständige Behörde sich als „weißer Ritter“ (Retter) inszeniert. Der Hehler als Retter. Der Verursacher als Lösung des Problems. Aber ohne dass wir die Probleme ungeschminkt einräumen kommen wir nicht an den Hehler heran.


PPS.

Pittlepuk. Du hast recht. Es sind nicht die kleinen Mäuse die mit Kameras über die Posten laufen. Es kommt von oben und über die heimliche Dauerregierung von Hamburg, der Handelskammer.

Armin65
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Beitrag von Armin65 » 03.03.2013, 12:13

odelgunde hat geschrieben:Respekt!!! hervorragende Analyse und Lagebeschreibung.
Dem schliesse ich mich auch an!
Toller Beitrag Engel :D

Pirat
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Beitrag von Pirat » 03.03.2013, 12:50

Wirklich kluge Veranschaulichung komplexer Zusammenhänge.

Ich begreife mich schon lange als Spielball verschiedener Interessen/Gruppen.
Mir fehlt auch der Glaube, dass dieses Desaster die Folge von Fehlentwicklung oder Fahrlässigkeit/Fehlleistungen von Politikern oder Beamten ist.
Es scheint gewollt und wird schon jemanden nutzen, nur ich bin nicht dabei.
Ein Beweis das Eberhards Darstellung richtig ist, zeigt sich doch im Schwarmverhalten der Taxifahrer.
Auch ohne Kenntnis von Zusammenhängen passen sie sich den aufgezwungenen Gegebenheiten an, um wirtschaftlich überleben zu können.
Es gibt sie doch die Schwarmintelligenz!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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mario
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Beitrag von mario » 03.03.2013, 14:26

Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 03.03.2013, 14:30

Pittlepuk hat geschrieben: Die Kunst teile und herrsche oder hier besser zutreffend: Anwenden und Ignorieren von bestehenden Gesetzen, zugunsten letztendlich zur möglicherweise Erschleichung von Wählerstimmen? Könnte das Priorität haben?
Werd mal deutlich wen Du damit meinst, wer sich hier Wählerstimmen erschleichen will durch die Anwendund resp. Ignorierung von Gesetzen.
"Lass uns das Taxigewerbe so richtig auf Zinne bringen, dann haben wir deren Stimmen". Und das seit X Jahren als Politik einer Partei?
(zuletzt hattest Du von der Behörde gesprochen, war wohl ein Formulierungsfehler, Behörden werden nicht gewählt)

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