http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=8540
Und der Vollständigkeit halber noch eine Ansage: Wer hier weiterpöbelt, darf die hiesige Pausenregelung testen. Den Ort für Diskussionen über Diskussionen entnehmt ihr bitte meiner Signatur.
Vertragen sich - längere Zeit vorab - geplante Pausen mit unseren speziellen gewerblichen Pflichten? Mir kommt da ein Urteil aus München in den Sinn, in dem es um das Ablehnen einer längeren Fahrt (im Pflichtfahrgebiet) ging. Der Fahrer lehnte mit der Begründung ab, er habe eine halbe Stunde später eine Bestellfahrt. Damit lief er auf und kassierte ein Bußgeld. Sind die Hamburger künftig von solchen Pflichten befreit, damit es möglich ist, dem Pausenzwang nachzukommen? Und wie sieht es bei richtig weiten Fahrten aus - dürfen die überhaupt noch ausgeführt werden, ohne einen zweiten Fahrer mitzunehmen? Auch die Kindersitzgeschichte spricht die gleiche Sprache: Um ein paar Fahrten im Jahr gesetzeskonform im Sinne der Behörde durchführen zu können, muß man eine deutlich größere Menge an Fahrten mit Koffern ablehnen. Ich habe den Eindruck, da verrennt sich gerade jemand.IK hat geschrieben:Hallo Kollegen
Wie es aussieht, es ist nicht nur so, dass unsere AfA wenig Ressourcen hat, sondern ist dabei, auch diese wenige für wenig sinnvolle Kontrollen zu verbraten. Die allerjüngste Sau, welche durch das Dorf demnächst gejagt werden soll heißt:
Pausenregelung im Taxigewerbe
Dabei stehen zwei unterschiedliche Konzepte auf dem Tisch:
1. Fest vorgegebenen Pausen und
2. Flexible Pausen in einem vorgegebenen Zeitkorridor
Allen Anschein nach, hat man sich schnell von den fest vorgegebenen Pausen verabschiedet. Dafür gibt es gute Gründe. Dazu ein Beispiel:
Fahrer A fängt seine Tagschicht um 06:00 an.
Sein Chef, gequält und gegängelt durch das AfA,
schreibt in den Arbeitsvertrag, dass er um 10:00 seine erste Pause machen muss.
Der Fahrer fährt um 09:00 in den Flughafenspeicher, in der Annahme, das er um 09:45 spätestens einen Fahrgast hat und seine Pause voraussichtlich gegen 10:00 tatsächlich machen kann.
Es stellt sich ab heraus, dass an dem Tag am Flieger wenig los ist. Der Fahrer A steht um 10:05 bei der zweiten Schranke und um 10:30 ist er beim Fahrgast.
Er kann seine Pause erst um 10:45 anfangen. Damit verstößt er aber gegen die AfA-Anweisung. Das AfA prüft den Unternehmer und will von ihm Bußgeld haben. Unternehmer klagt. Die Richter werden sicherlich gegen AfA entscheiden.
Vermeintliche Lösung heißt "Zeitkorridor für die Pause".
Der Fahrer soll nicht stur um 10:00 Pause antreten, sondern zwischen 09:30 und 11:30, nachdem er die erste Tour in diesem Zeitkorridor ausgeführt hat.
Wozu das Ganze?
Durch diese Vorgehensweise verspricht man sich, dass man mehr Arbeitszeit erfassen kann und dadurch die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz besser feststellen kann.
Warum ist das keine gute Idee?
Da die Pausen stur nicht vorgegeben werden können, verläuft das ganze Verfahren im Sande. Nehmen wir an, ein Fahrer hat seine vorletzte Tour um 09:30 beendet und die letzte um 10:15 angefangen.
Er wird sagen können, dass er um 09:05 seine Pause angetreten hat und diese um 10:05 beendet hat. Gegenteil wird man nicht beweisen können ...
Oder doch?
Das geht schon, indem man die Ein- und Ausfahrten am Flieger mit den Pauseneinträgen vergleicht.
Ist das Lösung?
Nein, aus drei Gründen:
1. Ob eine am Flieger eingekeilte Taxe tatsächlich Pause macht oder sich in der Arbeitsbereitschaft befindet, werden unter Umständen Gerichte entscheiden müssen. Ein Taxifahrer darf seine Taxe verlassen, sofern er dafür sorgt, dass aufgezogen wird. Da am Flieger jeder seine Qlique hat, wird immer behauptet werden können, dass die 30-90 Minuten des Wartens in einer Pause verbracht wurden.
2. Ein solcher Abgleich wäre so umfangreich, dass man die Hilfe der Bundeswehr beantragen müsste. Es ist mit zu viel Arbeit verbunden und damit und wegen der mageren Ausbeute als Prüfmittel vollkommen untauglich.
3. Der Unternehmer kann seine Fahrer anweisen, nach zwei oder drei Flieger-Touren eine Nicht-Flieger-Tour zu fahren. Damit hat er die Möglichkeit un-nachweisbar die Wartezeit auf einem Taxistand als Pause zu deklarieren.
Meine Empfehlung
Sofern man etwas mit den verfügbaren Kräften bewegen möchte, sollte man diese Idee sofort begraben. Finger weg von der Pausenregelung. Das ist ein Zeitgrab. Wenn man in diesem Gewerbe etwas ändern möchte, hat nur eine einzige Wahl:
Die Palusibilitätsprüfung 3.0
Diese ist sehr gut angelaufen und man kann diese noch effektiver machen, indem man mehr Leute auf diese Art der Prüfung ansetzt.
IK