Arbeitszeitgesetz - Pausen - AfA

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Arbeitszeitgesetz - Pausen - AfA

Beitrag von jr » 19.02.2013, 02:50

Das ursprüngliche Thema lief aus dem Ruder, es ist in der Folge gesperrt. Einen Teil der Beiträge sollte allerdings lesen, wer hier anknüpfen will.
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=8540

Und der Vollständigkeit halber noch eine Ansage: Wer hier weiterpöbelt, darf die hiesige Pausenregelung testen. Den Ort für Diskussionen über Diskussionen entnehmt ihr bitte meiner Signatur.
IK hat geschrieben:Hallo Kollegen

Wie es aussieht, es ist nicht nur so, dass unsere AfA wenig Ressourcen hat, sondern ist dabei, auch diese wenige für wenig sinnvolle Kontrollen zu verbraten. Die allerjüngste Sau, welche durch das Dorf demnächst gejagt werden soll heißt:

Pausenregelung im Taxigewerbe

Dabei stehen zwei unterschiedliche Konzepte auf dem Tisch:

1. Fest vorgegebenen Pausen und
2. Flexible Pausen in einem vorgegebenen Zeitkorridor

Allen Anschein nach, hat man sich schnell von den fest vorgegebenen Pausen verabschiedet. Dafür gibt es gute Gründe. Dazu ein Beispiel:

Fahrer A fängt seine Tagschicht um 06:00 an.
Sein Chef, gequält und gegängelt durch das AfA,
schreibt in den Arbeitsvertrag, dass er um 10:00 seine erste Pause machen muss.
Der Fahrer fährt um 09:00 in den Flughafenspeicher, in der Annahme, das er um 09:45 spätestens einen Fahrgast hat und seine Pause voraussichtlich gegen 10:00 tatsächlich machen kann.

Es stellt sich ab heraus, dass an dem Tag am Flieger wenig los ist. Der Fahrer A steht um 10:05 bei der zweiten Schranke und um 10:30 ist er beim Fahrgast.

Er kann seine Pause erst um 10:45 anfangen. Damit verstößt er aber gegen die AfA-Anweisung. Das AfA prüft den Unternehmer und will von ihm Bußgeld haben. Unternehmer klagt. Die Richter werden sicherlich gegen AfA entscheiden.


Vermeintliche Lösung heißt "Zeitkorridor für die Pause".

Der Fahrer soll nicht stur um 10:00 Pause antreten, sondern zwischen 09:30 und 11:30, nachdem er die erste Tour in diesem Zeitkorridor ausgeführt hat.


Wozu das Ganze?

Durch diese Vorgehensweise verspricht man sich, dass man mehr Arbeitszeit erfassen kann und dadurch die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz besser feststellen kann.

Warum ist das keine gute Idee?

Da die Pausen stur nicht vorgegeben werden können, verläuft das ganze Verfahren im Sande. Nehmen wir an, ein Fahrer hat seine vorletzte Tour um 09:30 beendet und die letzte um 10:15 angefangen.

Er wird sagen können, dass er um 09:05 seine Pause angetreten hat und diese um 10:05 beendet hat. Gegenteil wird man nicht beweisen können ...

Oder doch?

Das geht schon, indem man die Ein- und Ausfahrten am Flieger mit den Pauseneinträgen vergleicht.

Ist das Lösung?

Nein, aus drei Gründen:
1. Ob eine am Flieger eingekeilte Taxe tatsächlich Pause macht oder sich in der Arbeitsbereitschaft befindet, werden unter Umständen Gerichte entscheiden müssen. Ein Taxifahrer darf seine Taxe verlassen, sofern er dafür sorgt, dass aufgezogen wird. Da am Flieger jeder seine Qlique hat, wird immer behauptet werden können, dass die 30-90 Minuten des Wartens in einer Pause verbracht wurden.

2. Ein solcher Abgleich wäre so umfangreich, dass man die Hilfe der Bundeswehr beantragen müsste. Es ist mit zu viel Arbeit verbunden und damit und wegen der mageren Ausbeute als Prüfmittel vollkommen untauglich.

3. Der Unternehmer kann seine Fahrer anweisen, nach zwei oder drei Flieger-Touren eine Nicht-Flieger-Tour zu fahren. Damit hat er die Möglichkeit un-nachweisbar die Wartezeit auf einem Taxistand als Pause zu deklarieren.


Meine Empfehlung

Sofern man etwas mit den verfügbaren Kräften bewegen möchte, sollte man diese Idee sofort begraben. Finger weg von der Pausenregelung. Das ist ein Zeitgrab. Wenn man in diesem Gewerbe etwas ändern möchte, hat nur eine einzige Wahl:

Die Palusibilitätsprüfung 3.0

Diese ist sehr gut angelaufen und man kann diese noch effektiver machen, indem man mehr Leute auf diese Art der Prüfung ansetzt.

IK
Vertragen sich - längere Zeit vorab - geplante Pausen mit unseren speziellen gewerblichen Pflichten? Mir kommt da ein Urteil aus München in den Sinn, in dem es um das Ablehnen einer längeren Fahrt (im Pflichtfahrgebiet) ging. Der Fahrer lehnte mit der Begründung ab, er habe eine halbe Stunde später eine Bestellfahrt. Damit lief er auf und kassierte ein Bußgeld. Sind die Hamburger künftig von solchen Pflichten befreit, damit es möglich ist, dem Pausenzwang nachzukommen? Und wie sieht es bei richtig weiten Fahrten aus - dürfen die überhaupt noch ausgeführt werden, ohne einen zweiten Fahrer mitzunehmen? Auch die Kindersitzgeschichte spricht die gleiche Sprache: Um ein paar Fahrten im Jahr gesetzeskonform im Sinne der Behörde durchführen zu können, muß man eine deutlich größere Menge an Fahrten mit Koffern ablehnen. Ich habe den Eindruck, da verrennt sich gerade jemand.

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 19.02.2013, 09:54

Wie es aussieht, es ist nicht nur so, dass unsere AfA wenig Ressourcen hat, sondern ist dabei, auch diese wenige für wenig sinnvolle Kontrollen zu verbraten. Die allerjüngste Sau, welche durch das Dorf demnächst gejagt werden soll heißt:

Pausenregelung im Taxigewerbe
Als Nicht-HH wäre es freundlich zu erfahren, wie es zu der Annahme kommt, dass diese Sau durchs Dorf getrieben werden soll und welche Regelung die Behörde für korerkt erachtet. Ansonsten ist es schwierig sich dazu sachlich zu äußern.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.02.2013, 14:41

@Nightdancer,
ich finde, man kann trotzdem eine Meinung dazu haben ....

Ein Argument hier lautete eine "Pause" sei dadurch zu belegen, das Kollegen behaupten könnten, der anvisierte Kollege hätte seine Zeit ausserhalb des Taxis aber in der Nähe selbiges durch Kollegen beaufsichtigt, verbracht.

Die Beaufsichtigung des Taxis spielt bei der Fragestellung null die Rolle.
Das Taxi und sein Fahrpersonal befinden sich auf dem Taxiposten in Fahrbereitschaft. Das ist u.a. auch ableitend von einem Urteil belegt welches ich hier kürzlich mal gepostet hatte. In welchem das Gericht ausführte, das auch bei einer Verkäuferin die nur auf Kunden wartet und ansonsten "nichts zu tun hat" die verbrachte Zeit Arbeitszeit ist.

Pausen in, an, um auf oder unter dem Taxi sind durch nichts anderes zu belegen/beweisen, als mindestens durch schriftliche (fragwürdige) Aufzeichnungen, besser durch Abmeldung von der Funkauftragsannahme, noch besser oder gleichwertig durch klare arbeitsvertragliche, schriftliche Regelung, am allerbesten durch digitales Kontrollgerät.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 19.02.2013, 20:45

Schmidt hat geschrieben:Die Beaufsichtigung des Taxis spielt bei der Fragestellung null die Rolle.
Unfassbar, wie leichtfertig Du solchen Unsinn hier verbreitest.
Schmidt hat geschrieben:Das Taxi und sein Fahrpersonal befinden sich auf dem Taxiposten in Fahrbereitschaft. Das ist u.a. auch ableitend von einem Urteil belegt welches ich hier kürzlich mal gepostet hatte. In welchem das Gericht ausführte, das auch bei einer Verkäuferin die nur auf Kunden wartet und ansonsten "nichts zu tun hat" die verbrachte Zeit Arbeitszeit ist.
Wenn die Verkäuferin das Geschäft zwecks Pausierens verlässt ohne dienstlichen Auftrag, handelt es sich ohne Zweifel um eine Pause im arbeitsrechtlichen Sinn.

Jetzt nur noch "Taxi" mit "Geschäft" vergleichen, dann kommst auch Du darauf, wie es sich im Taxengewerbe verhält.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.02.2013, 21:14

Dazu bräuchte sie aber prinzipiell die Erlaubnis des Arbeitgebers und diese Abwesenheitszeit müsste sich auch dokumentieren lassen.
Wo findet diese Kontrolle im Freiraum des Arbeitsalltags des Taxifahrers denn statt? Sie findet NICHT statt!
Die Kollegen bezeugen, das der Kollege tatsächlich Pause gemacht hat, grade eben erst. AfA: "Ach so, na dann, entschuldigen Sie bitte die Störung"

Vielleicht hätte ich zum besseren Verständnis extra für einen professionellen Textversteher Dich betonen sollen "die Beaufsichtigung durch die Kollegen".

Klügere Leute wie ich, nämlich z.B. ein Amtsrichter haben diesen Vergleich mit Taxifahrer und Verkäufer getroffen. Ich finde das Urteil grade nicht. Aber auch SSF hatte das noch mal hier im Forum zitiert.

Gut gezielt und geschossen, "Eisenhower", leider nur mit Platzpatrone.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 19.02.2013, 21:22

Schmidt hat geschrieben:Dazu bräuchte sie aber prinzipiell die Erlaubnis des Arbeitgebers (...)
Die Verkäuferin braucht eine Erlaubnis, während Ihrer Pausenzeit den Laden zu verlassen? Merkst Du eigentlich, was Du da tippst, oder läuft das bei Dir ganz mechanisch und ohne Sinn und Verstand ab?

Rückt Deine Kenntnis von Arbeitsrecht in ein ganz neues Licht ...


Edith: Wollen mal gucken gehen, ob Arsenal es doch noch mal schafft, Bayern ein Bein zu stellen. Freuen würd' es mich ... (Also bis später/morgen)
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.02.2013, 21:34

... die Erlaubnis, die pauschal und/oder fest durch die gegebenen von mir vorher genannten Massnahmen gegeben wurde.
Ich dachte du verstehst Textzusammenhänge?

Aber lassen wir das. Das Thema ist zu bedeutsam und wichtig, als das Du es auch hier durch Deine persönliche Fehde beschädigst.
Gucken wir also Fußball .... ich tippe Auf FC Arsenal. Und Podolski macht den Bayern Aua.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 19.02.2013, 23:37

Wer an einem Taxistand steht (Zeichen 229), hält sich bereit.

Das gilt auch für Nachrücktaxistände.

Ein Pause ist da rechtlich gar nicht zulässig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von IK » 20.02.2013, 00:08

am hat geschrieben:Wer an einem Taxistand steht (Zeichen 229), hält sich bereit.
Das gilt auch für Nachrücktaxistände.
Ein Pause ist da rechtlich gar nicht zulässig.
Ist das wirklich der springende Punkt?

OK, es ist verboten an einem Taxistand eine Pause zu machen.
Aber stell dir vor, ich stehe als Graupe am Posten Jungfernstieg in HH.
Es ist 12 Uhr. Voraussichtliche Wartezeit beträgt 3/4 Stunden.

Nun trage ich in mein Pausen-Büchlein ein, dass ich meine Pause um 12 Uhr angefangen habe und diese um 12:30 beendet habe. Um 12:45 bekomme ich meinen Fahrgast.

Wer soll jetzt nachweisen, dass ich an einem Taxistand gestanden habe?
Dieser Nachweis müsste AfA aber schon führen, wenn es die deklarierte Pause verwerfen möchte.

Aus diesem Grund bin ich dagegen, dass AfA Pausen im Taxigewerbe prüft.
Das ist einfach eine ganz schlechte Idee, geeignet nur die Ressourcen, welche man nicht hat, zu verheizen.

Gruß

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 20.02.2013, 00:13

Ob und wie man das nachweist, ist mir erstmal wurscht. Mir ging es um das Beispiel Taxispeicher mit Pausenzeugen. Kann es da gar nicht geben.

Ich bin der Auffassung, dass es ausreichend ist, die Einhaltung der maximalen Wochenarbeitszeit zu überwachen. Das Thema Pausen sollte man in diesem Gewerbe nicht so hoch hängen. Es wird sich kaum jemand freiwillig täglich eine halbe Stunde auf einem unbequemen Tankstellenhocker den Hintern wund sitzen, wenn er bequem in seinem Auto relaxen kann.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von IK » 20.02.2013, 00:24

@ am

Ja gut, dann war mein Beispiel mit dem Flieger etwas misslungen.
Aber ich habe auch andere Möglichkeiten in die Erwägung gezogen.
Posten Jungfernstieg ist nur ein Beispiel, da es da keine Zugangskontrollen gibt.

Wer fälschen will, hat freie Fahrt.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3964
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Beitrag von eichi » 20.02.2013, 01:27

Ivo fragte:
Wer soll jetzt nachweisen, dass ich an einem Taxistand gestanden habe?
Ist doch leicht, Ivo, entweder das Funk-Bewegungsprotokoll oder aber die GPS-Daten aus einem
Smartphone, war da nicht auch was mit Tomtom-Navis, aus denen man Verkehrs relevante
GPS-Daten gewonnen hat?

Irgendwo im Forum (hier oder drüben, um diese Zeit keine Lust zu suchen) hatte mal einer von
einem Owi-Verfahren (Beh. Ordnungsdienst) berichtet (unerlaubte Bereitstelllung?), zuerst
erfolgreich gewehrt, dann wurde ihm nachgewiesen, er hätte woanders zu einer bestimmten
Zeit gestanden und dann aufgrund dieser Daten neuerlich belangt.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 20.02.2013, 02:44

IK hat geschrieben:

Nun trage ich in mein Pausen-Büchlein ein, dass ich meine Pause um 12 Uhr angefangen habe und diese um 12:30 beendet habe. Um 12:45 bekomme ich meinen Fahrgast.

Wer soll jetzt nachweisen, dass ich an einem Taxistand gestanden habe?
Dieser Nachweis müsste AfA aber schon führen, wenn es die deklarierte Pause verwerfen möchte.

Aus diesem Grund bin ich dagegen, dass AfA Pausen im Taxigewerbe prüft.
Das ist einfach eine ganz schlechte Idee, geeignet nur die Ressourcen, welche man nicht hat, zu verheizen.

Gruß
Ich wäre eher dafür, das dem AfA die technischen Möglickeiten gegeben werden - und in Taxis die Voraussetzung dafür geschaffen - dass der hieb- und stichfeste Nachweis gelingt.
Wenn schummeln nicht mehr möglich ist, erspart das dem Afa automatisch noch viel mehr Ressourcen.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 20.02.2013, 03:06

Schmidt hat geschrieben:Ich wäre eher dafür, das dem AfA die technischen Möglickeiten gegeben werden - und in Taxis die Voraussetzung dafür geschaffen - dass der hieb- und stichfeste Nachweis gelingt.
Rechtsgrundlage für die Totalüberwachung? (Da hat er erst mal was zu googlen, ist beschäftigt und kann keine dummen Sachen anstellen.)

Läuft auf eine Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung hinaus. Kollidiert irgendwie mit der Rechtsnorm "Verhältnismäßigkeit"... (Gleich glüht Schmidts Leitung zu Google ...)
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 20.02.2013, 03:38

Vielleicht sollte doch besser die Behörde die Taxen betreiben.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 20.02.2013, 12:40

jr hat geschrieben:Vielleicht sollte doch besser die Behörde die Taxen betreiben.
Die Kundschaft denkt ja vielfach, dass das so sei.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
mario
Vielschreiber
Beiträge: 356
Registriert: 08.06.2012, 10:37
Wohnort: Hamburg

Beitrag von mario » 20.02.2013, 13:24

die würden viel schneller Pleite sein, als wir es langsam sind
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 20.02.2013, 16:25

Anna Chronismus hat geschrieben:
Schmidt hat geschrieben:Ich wäre eher dafür, das dem AfA die technischen Möglickeiten gegeben werden - und in Taxis die Voraussetzung dafür geschaffen - dass der hieb- und stichfeste Nachweis gelingt.
Rechtsgrundlage für die Totalüberwachung? (Da hat er erst mal was zu googlen, ist beschäftigt und kann keine dummen Sachen anstellen.)

Läuft auf eine Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung hinaus. Kollidiert irgendwie mit der Rechtsnorm "Verhältnismäßigkeit"... (Gleich glüht Schmidts Leitung zu Google ...)
Fängst Du schon Dir selbst zu wirdesprechen, nur weil Du zwanghaft was gegen meine Meinung schreiben musst, weil sie halt ---- von mir kommt?
Du merkst auch langsam gar nichts mehr. Zumal: was hat beispielsweise ein Digitales Kontrollgerät mit Totalüberwachung zu tun? Verfolgungswahn? Gute Besserung!
______________________________________
Zur geneigten Kenntnisnahme ...

https://dl.dropbox.com/u/17109084/AWBlo ... 2.2001.pdf

"Dies ergibt sich zum einen aus den vom Kläger selbst zur Begründung der Klage gemachten Angaben, wonach in den von dem Zeugen S... gegenüber der Beklagten bescheinigten zwanzig Wochenarbeitsstunden Zeiten unbezahlter Arbeitspausen enthalten sind, in denen der Kläger lediglich für den Fall, dass er angefunkt wurde, um einen Fahrgast zu übernehmen, erreichbar sein musste. Dessen Annahme, diese Zeiten seien der der Beschäftigung zuzuordnenden Wochen-Arbeitszeit nicht hinzuzurechnen, geht allerdings fehl. Genauso wenig, wie bei einem Gastwirt die Zeiten, die er auf den Kunden wartend in der Gaststätte verbringt, ohne tatsächlich tätig zu werden, von dessen Arbeitszeit als Selbstständiger in Abzug gebracht werden können (vgl. BSG, SozR 4100 § 102 NR. 7), können die Zeiten, die ein Taxifahrer in der Nähe seines Fahrzeugs verbringt, um für einen evtl. per Funk oder mittels Handy durchgegeben Fahrauftrag bereit zu sein, bei der Ermittlung der Wochenarbeitszeit außer Betracht bleiben. Derartige Zeiten sind in vielen Bereichen des Dienstleistungsgewerbes üblich
und führen nicht dazu, dass z. B. eine in Vollzeit beschäftigte Verkäuferin aufgrund mangelnder Kunden zu einer geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerin wird. Für Taxifahrer in Rufbereitschaft kann - auch wenn sie sich während der Wartezeit mit privaten Dingen beschäftigen können - nichts anderes gelten."

der Clown
Vielschreiber
Beiträge: 1534
Registriert: 05.09.2005, 02:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von der Clown » 20.02.2013, 17:59

Wozu überhaupt Kontrollgeräte? Der Arbeitnehmer kann doch klagen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden.
Bild

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 20.02.2013, 18:41

Wozu überhaupt Kontrollen? Seit 60 Jahren Anarchie, und der Branche gehts doch hervorragend, oder? :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

Antworten