Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

KlareWorte
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von KlareWorte » 19.07.2014, 09:54

SindSieFrei? hat geschrieben: Ich werde nach meinem kommenden Urlaub um einen Termin beim AfA ersuchen, um das allgemeinverbindlich für uns klären zu können,
LG

Zu dumm nur, dass die AFA dies nicht allgemeinverbindlich klären kann. Sie kann nur den ordnungsrechtlichen Teil klären. Also den verwaltungsrechtlichen Teil. Den zivilrechtlichen Teil (wofür die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist) eben nicht.

Genauso wie diese krude Pausenregelung auf eurem Flughafenspreicher - die AFA mag das nicht sanktionieren sofern man sich an deren Vorgaben hält( wobei die Behörde sich das Schluploch einer nachträglichen Prüfung offen hält), sprich primär von ihrem verwaltungsrechtlichen Opportunitätsprinzip gebrauch macht. Blöde dabei ist, dass dies zvilirechtlich für die Arbeitsgerichte NICHT bindend ist. Sprich jeder Arbeitnehmer kann im Nachhinhein versuchen vor dem Arbeitsgericht(diese wenden die Pausendefinition des Bundesarbeitsgerichtes an) die Pausenzeiten als Arbeitszeit vergüte zu bekommen...... Aber das wusstest du ja schon, oder?! Bist ja Mitglied in einem Fachverband, oder?!

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oldstrolch
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von oldstrolch » 19.07.2014, 11:15

Poorboy hat geschrieben:Das geht völlig ohne Anwalt!

Ohne Tarif oder Betriebsvereinbarung gilt das nackte Gesetz!

Poorboy
jr hat geschrieben:Du nervst. Wir warten auf Inhalte statt Phrasen.
werden die nervenden nicht moderiert??.... sorry jr .... aber der müsste sein.... ;)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

Guter_Kollege
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 19.07.2014, 15:46

Nur die die es besonders dolle treiben so wie Du.
Und ich gleich wegen dem hier :lol: ....

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jr
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von jr » 19.07.2014, 16:05

oldstrolch hat geschrieben:werden die nervenden nicht moderiert??.... sorry jr .... aber der müsste sein....
Dein oberes Zitat ist ein paar Seiten zu kurz ausgefallen. Aber sonst liegst du richtig.

Da wir hier aber nicht über Diskussionen diskutieren wollen sondern über Taxithemen: Zurück zum Ursprung, und der heißt Arbeitszeitgesetz.

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Jim Bo
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Jim Bo » 19.07.2014, 16:29

Guter_Kollege hat geschrieben:Nur die die es besonders dolle treiben so wie Du.
Und ich gleich wegen dem hier :lol: ....
Like.

Man kann es auch so machen wie ich: Freundlich darum bitten immer moderiert zu werden. Dann kann man eigentlich nie was falsch machen.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von jr » 19.07.2014, 19:33

Doch: Vom Thema abweichen.

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mario
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von mario » 25.09.2014, 12:24

Errinerung :

Die Arbeitszeitaufzeichnungen + Dokumentation der Pausen werden ab 01.01.2015 wichtiger den je.
D.h. Aufzeichnung : genaue Uhrzeit von Schichtbegin + Schichtende = Schichtdauer (Brutto-Arbeitszeit)

Aufzeichnung jeder Pause. genaue Uhrzeit Pausen-Beginn + Pausen-Ende (min 15min)

Auf dem Schichtzettel muss dann Netto-Arbeitszeit (Brutto-Arbeitszet miuns Pausen) stehen mal 8,50 +evtl. Zuschläge

Für jede Std. muss dann der Unternehmer 8,50 bezahlen. Sollte der Fahrer die Aufzeichnungen erst mal vernachlässigen wird der Unternehmer auch die Pausen bezahlen müssen

Fragen:

Wie soll das bei den Graupenfahrer, oder Fahrer die unter 20-22€/std Umsatz schafen, funktionieren? werden sie nach jeder Tour ihre Wartezeit als Pause dokumentieren? Werden in so einem Fall die Behörden 10 Pausen pro Schicht akzeptieren?
Oder werden Graupen-Fahrer wie Herr Jörn N. die ca.100,-€ Umsatz pro Tag machen arbeitslos? Wie viele angestellte Graupenfahrer gibts in HH? wie viele werden arbeitslos?
Zuletzt geändert von mario am 25.09.2014, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Jim Bo » 25.09.2014, 13:51

Viel wichtiger ist doch die Frage, ob die Freiheiten bleiben?

Wird man uns zwingen punktgenau die Schicht anzufangen?

Wird man uns zwingen punktgenau nach 8 Stunden Feierabend zu machen?

Wird uns nur eine Pause von maximal 45 Minuten gewährt?

Wird das Warten in der Werkstatt als Pause gewertet?

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von alsterblick » 25.09.2014, 14:19

mario hat geschrieben:Oder werden Graupen-Fahrer wie Herr Jörn N. die ca.100,-€ Umsatz pro Tag machen arbeitslos?
arbeitslos (werden) :?:
Ich meine, wo ist da noch der große Unterschied :?: :mrgreen:
Dürfte er eigentlich auch als Rentner_Spaziergänger auf den Flughafenacker rauf :?:
So bissle "shake hands", oder fahren die paar Taxen dort ab 1 Jan dann schon mit Tempo 50 (an ihm vorbei) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 26.09.2014, 16:58

Jim Bo hat geschrieben: Wird man uns zwingen punktgenau die Schicht anzufangen?

Wird man uns zwingen punktgenau nach 8 Stunden Feierabend zu machen?

Wird uns nur eine Pause von maximal 45 Minuten gewährt?

Wird das Warten in der Werkstatt als Pause gewertet?
1) Wieso nicht? Wo ist das Problem?

2) Geh mal davon aus, das ein Arbeitsvertrag auch die Leistung von Überstunden und Mehrleistung enthält.

3) Das sind die gesetzlichen Mindestruhezeiten. Willst Du mehr, engagiere Dich in der Gewerkschaft dafür oder in Deinem Betrieb.

4) Sofern das zufällig oder geplant in die gesetzlichen Ruhezeiten fällt, selbstverständlich.
Wenn nicht, gibt es evtl. noch die Möglichkeit von Arbeitsbereitschaft.
Allerdings hat der Arbeitnehmer lt. Vertrag das Recht auf Arbeit. Und betriebsbedingte Arbeitsausfälle gehen
i.d. Regel aufs Konto des Arbeitgebers, denn der Arbeitnehmer bietet seine Leistung ja an.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Berni » 27.09.2014, 23:32

Und was ist mit der Wartezeit am Taxistand?
Solange diese mangels gesetzlicher Regelung beliebig interpretiert werden, wird der gesetzliche Mindestlohn sowieso nur ein Papiertiger bleiben.
Ich glaube, Ihr könnt Euch entspannen. Für den Gesetzgeber ist der Mindestlohn eh nur politische Kosmetik, die mit dem Erlass einer neuen Vorschrift endet. Er sieht das Thema längst nicht so ernst wie Ihr und wird den Mindestlohn genauso wenig durchsetzen wie das Rauchverbot in Taxis.
Wollen wir wetten?

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 28.09.2014, 00:59

Hier soll man noch immer "flexibel" zwölf Stunden auf dem Bock sitzen:

http://www.ok-taxi.de/taxischein-faq.html

:mrgreen:

Bemerkenswert, weil kürzlich einem Unternehmer mit drei Wagen wohl wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz behördlich eine knapp zweijährige Auszeit verordnet wurde!

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 28.09.2014, 03:36, insgesamt 1-mal geändert.

KlareWorte
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von KlareWorte » 28.09.2014, 09:32

Berni hat geschrieben:Und was ist mit der Wartezeit am Taxistand?
Solange diese mangels gesetzlicher Regelung beliebig interpretiert werden, wird der gesetzliche Mindestlohn sowieso nur ein Papiertiger bleiben.

Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Diese gibt es schon. Ist man sich nicht einig, ist zur Klärung die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Es gibt ne klare Definition des Bundesarbeitsgerichtes zB was eine Pause ist und wird so von den Untergerichten auch angewendet.Die kreative Pausenregelung des Amtes für Arbeitsschutz in HH ist selbstredend für die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht bindend. Was wiederum zeigt welch mangelnde Fachkompetenz die HH Verbände haben oder habe diese ihre angeschlossenen AG darauf hingewiesen?!

Die Gesetzgebung ist völlig ausreichend, man muß eben nur vor Gericht ziehen, wenn man meint als An falsch behandelt zu werden. Und ja das machen An regelmäßig! Als AG muß man sich immer klar sein, AN sind im Arbeitsrecht eher Opfer und werden geschützt und wenn einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass man den AN über den Tisch zieht, so wird dies ein Arbeitsgereicht auch so sehen und rückwirkend den Zustand abändern und das kostet dann meistens viel Geld. DAs wird im Taxigewerbe auch noch ankommen und dem ein oder anderen MWU in Großstädten schmerzlich bewußt werden!

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 28.09.2014, 13:48

Die Arbeitsbereitschaft an sich ist ausreichend definiert. Ihr entgeltlicher Charakter findet bis dato im Taxigewerbe allerdings noch keinen Niederschlag, mangels arbeitsvertraglicher, betrieblicher oder tariflicher Regelungen.

Was die Möglichkeit der Deklaration von Wartezeit in Pausen betrifft, so orientiert sich das AfA in Hamburg an der Definition der Taxenbehörde/BWVI.
Dies gilt explizit für Taxenstände die NICHT dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, also auf Privatgrundstücken, wie hier dem Taxenspeicher auf dem Hamburger Flughafengelände.
Keinesfalls für gewöhnliche Taxistände, gekennzeichnet durch Zeichen 229. Was nach der Norm "zur sofortigen Abfahrt bereit" und "zum Zwecke der Fahrgastaufnahme" auch gar nicht ginge. Denn das stünde im Widerspruch zur Norm des ArbZG einer ununterbrochenen Pause von mind. 15 Minuten, die zudem zur freien Verfügung des Arbeitnehmers steht, an welcher er sich auch nicht am Arbeitsort aufhalten müßte.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.09.2014, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Wikinger » 28.09.2014, 18:51

Ist schon lustig, jetzt werden schon die Gänge zum Arbeitsgericht geplant.

Kein Wunder, dass immer mehr ihre Wagen rausziehen, und ALLEINE fahren. Denn ob ich mit 10 oder mit einem zum Arbeitsgericht ginge, da hätte ich dann so oder so keine Lust mehr.

Wie hohl müssen langsam alle hier sein? Aber das wird sich dann bald erledigen, denn wenn fast alle kein Auto mehr bekommen, dann können sie sich ja selbst verklagen :shock:

Was für eine Arroganz einige hier an den Tag legen, da werden sich aber viele noch wundern.

Diese Superstars werden sich dann wohl bald mit einem eigenen Fahrzeug selbständig machen, und können sich dann selbst wegen Selbstausbeutung verklagen... :mrgreen:

Obwohl... ich bezweifle, dass diese Besserwisser die Intelligenz an den Tag legen werden, um die Unternehmerprüfung zu bestehen. Wenn ich hier die Rechenweltmeister so sehe, habe ich da arge Bedenken. Hoffe aber das Beste, denn dann werden einige hier die Welt mit anderen Augen sehen :roll:

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von SindSieFrei? » 28.09.2014, 19:00

Bis jetzt gibt es meines Wissens nach, keine nennenswerten Zuwächse an selbständigen EWU. Woher beziehst du deine Erkenntnisse, Kollege Wikinger? Die betriebswirtschaftlich jetzt schon gut aufgestellten Firmen werden nach wie vor GUTES Personal benötigen und das betrifft mit Sicherheit bei Weitem nicht nur den Hansa!!! Die Firmen, die auf Masse statt Klasse und Auslastung und unsauberem Geschäftsmodell bisher gefahren wurden, werden existentielle Probleme bekommen. Und das ist gut so!

LG
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von alsterblick » 28.09.2014, 19:09

Wikinger hat geschrieben:Hoffe aber das Beste, denn dann werden einige hier die Welt mit anderen Augen sehen :roll:
Versuche mir gerade vorzustellen, was Du so meinen könntest. :roll:
Den einklagbaren gut bezahlten Jahresurlaub auf Kosten der Refinanierung des Taxiunternehmers :?:
Jo....., komm ich dann zurück , sitze ich auf dem Bock und Tankkarte gesperrt. :shock:
Besser hätte es der Fernreise_Airline passieren sollen, dann wäre ich wenigstens noch auf der Sonnenseite (im Urlaub). :mrgreen:
Zuletzt geändert von alsterblick am 28.09.2014, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 28.09.2014, 20:50

Laß man, Kollege Wikinger hat was in'n falschen Hals gekriegt.
Der hat nur "Arbeitsgericht" gelesen und dreht gleich am Rad :mrgreen:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.09.2014, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Wikinger » 29.09.2014, 00:36

Ich habe schon vor 10 Jahren in diesem Forum geäussert, das nur Lug und Betrug herrscht!!!

Nun sind alle wach geworden, und wollen jetzt mit dem Hammer die Veränderungen herbeiführen.

Einfach mal angenommen, alle Unternehmer stellen fest, dass sie egal wie einfach nicht klarkommen. Die "Schwachen" werden es nicht schaffen. Sie können es einfach nicht. Vielleicht fehlt der Riecher, vielleicht sind sie einfach Pechvögel. Die konnten bislang mitschwimmen, werden aber in Zukunft am "Cut" scheitern, oder werden selbst Zugeständnisse machen, die dann wieder an allem vorbeigehen, was eigentlich gefordert wird. Ist das sozial?
Dann gibt es die "Superstars", die glauben, sie wären es. Nackte Zahlen zeigen aber etwas anderes. Die werden an ihrem eigenen Anspruch scheitern, auch hier wird der Unternehmer auf Dauer nicht klar kommen. Diese Besserwisser kennen alle ihre vermeintlichen Rechte, und werden die Kalkulation in den Abgrund treiben. Diese werden letztlich von ihrem eigenen Anspruch mit in diesen Abgrund gerissen.
Einige wenige werden klar kommen, weil sie den Cut warum auch immer dauerhaft schaffen, es wird für den Unternehmer trotzdem ein Balanceakt, und auch hier wird der eine oder andere kippen.

Es werden ein poorboy oder ein Wattwurm über bleiben, aber auch für die wird die Freude nur von kurzer Dauer sein. Es gibt eine Bereitstellungspflicht, und wenn diese nicht gewährleistet ist, darf der "Stundenplan" von Amts wegen verordnet werden. Viel Spass schon jetzt, wenn plötzlich die notorischen Tagfahrer auch Nachts fahren müssen. Oder an Weihnachten und Silvester, und und und...

Dann wird unser Gewerbe von Änderungen erfasst, über deren Dimensionen sich noch keiner klar ist. Die Kunden verpassen den Bestrahlungstermin, die Dialyse, den Flieger, den Zug, und was sonst noch. Es sind einfach zu wenig Autos auf der Strasse.

Und auch der Hochbetrieb kann mich nicht retten, ich schaffe tagsüber mit KleinKlein in der Stadt in 8 Stunden keine 250 Euro, oder ich fahre wie der Henker und bin meinen Lappen bald los.

Ich wette jetzt schon um ne Kiste Schampus, dass mindestens die Hälfte der jetzigen Besserwisser zum Jahreswechsel 2016 nicht mehr an Bord ist.

Eines scheinen diese Herrschaften immer noch nicht geschnallt zu haben: Wenn ich mir einen Fahrer nicht mehr leisten kann, warum soll ich ihn dann noch beschäftigen? Wer will mich dazu zwingen? In den letzten 7 Wochen haben sich inzwischen über 20 Fahrer vorgestellt, die schon auf der Strasse stehen. Sogar ehemalige Fahrer. Das kann ich gerne sogar beweisen! Es bewegt sich also etwas. Und so langsam scheinen Unternehmer zu begreifen. Hier wird dann noch von Arbeitsgericht gelabert. Da fall ich nur noch um. Bei uns heisst sowas: Sabbelhannes. Geh zu Gericht. Bekomme Recht. Was kannste dir dafür kaufen? Stress! Und irgendwann garantiert keinen Unternehmer mehr, der dich einstellt! Und wenn du 500 in 8 Stunden schaffst. Du kostest einfach zuviel Nerven und Geld!!!

Nicht die Unternehmer haben es nicht begriffen. Die Fahrer haben es nicht, leider. Und das laute Pfeifen im Wald ist eben nur Show, in der Hoffnung, mal wieder durchzukommen.

Natürlich wird es auch in Zukunft Fahrer geben, aber das wird die Ausnahme werden. Klar können jetzt alle über mich herfallen, aber das geschieht immer mit denen, die die Wahrheit sagen. Ein Jahr! Das geht schnell vorbei. Nur ein Jahr!

Poorboy
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 29.09.2014, 01:37

Das wissen wir doch schon von IK &Co, Wiki!

Hat zwar mit dem Threadthema nichts zu tun, aber musste mal wieder raus, was? :mrgreen:

Millionen an Steuern und Sozialabgaben mussten und müssen hinterzogen werden, das Fahrpersonal unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln bis auf die Knochen ausgepresst werden.

Nur aus grenzenloser sozialer Verantwortung gegenüber Dialyse-Oma, eine Verantwortung, die Dir zwar niemand übertragen hat, aber so ist das eben bei Menschen mit sozialer Verantwortung! :mrgreen:

Aus welchem Grunde auch sonst, setzt man sich permanent dem Risiko der Strafverfolgung aus?? Nur wegen Dialyse-Oma!

Dass bei dieser Art Betrieb einer größeren Wagenanzahl ein Vermögen abgeschöpft wurde, ist ein Kollateralschaden, das konnte doch niemand ahnen, gelle :mrgreen: ?

Undank ist der Welten Lohn :mrgreen: !

Poorboy

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