Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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SindSieFrei?
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von SindSieFrei? » 17.07.2014, 20:52

IK hat geschrieben:@ SSF....
Dass du bei diesem Thema keine Ruhe findest, wundert mich sehr. ...
....
Kollege IK, ich hatte bis jetzt Ruhe bei dem Thema, klar, aber heute wurde das wieder neu aufgerollt. Anwälte wollen Geld verdienen, auch das ist klar. Aber...hmmm... ich frage mich...welche Urteile sind bekannt? Die, die wir hier lesen durften? UND sind sie nach den Aussagen auch RELEVANT? Nur mal so gefragt, vorm ins Bett gehen? Unlogisch sind die Aussagen nicht, oder??? Weil im "normalen Leben" läuft es ja bewiesenermaßen so wie obig beschrieben...oder??? :wink:

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IK
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von IK » 17.07.2014, 21:49

@ SSF

Feiertagszuschläge sind immer freiwillig.
SSF hat geschrieben:(Anm.:Jetzt weiss ich auch, warum eine Freundin so gerne Feiertags arbeitet als Krankenschwester, denn da erhält sie 125% zusätzlich für den Tag AUF ihren normalen Grund-/stundenlohn!!!, verdient also an dem Tag mehr als das Doppelte!)
Dann ist das so zwischen ihr und dem AG so vereinbart. Du bekommst die Sonntagszuschläge, nicht weil dein Chef das zahlen muss, sondern weil er es zahlen darf. Dazu ist er aber gesetzlich nicht verpflichtet. Deswegen arbeitest du gerne sonntags.

arne13
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von arne13 » 17.07.2014, 22:03

SindSieFrei? hat geschrieben:Die, die wir hier lesen durften? UND sind sie nach den Aussagen auch RELEVANT?
Wenn du sie denn gelesen hättest! Aber ich bin es leid, als ver.di-Mitglied hättest du alle Möglichkeiten gehabt dich fundiert und kostenlos beraten zu lassen. Darauf hast du offensichtlich verzichtet. IIRC hab ich sogar drum gebeten. Nichts ist passiert, aber die Rechtsberatung in der Taxe ist ausreichend, um irgendwelche Nebelkerzen zu zünden.

Nun gut, ich denke eigentlich gibt es keinen offensichtlichen Grund auf jede Menge Kohle zu verzichten, dies wäre wirklich extremst dumm! Also, schlage bitte den von Poorboy aufgezeigten Weg ein, der als ver.di Mitglied leicht zu beschreiten ist und verklage deinen Unternehmer falls dir ver.di dies empfiehlt. Alles andere wäre jetzt wirklich extremst lächerlich!

Arne

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 18.07.2014, 00:22

Obiges Gesetz:

Paragraf 22, Absatz 6!!!!!!!!!!

Und wer zu blöde ist, Gesetze zu verstehen, muss sich beim Afa kundig machen:

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 27324.html

SSF muss seinen Taxiverleiher also nicht verklagen, sondern schlicht und ergreifend anzeigen!



Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 18.07.2014, 03:05, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von IK » 18.07.2014, 08:04

Arne13 hat geschrieben:Nun gut, ich denke eigentlich gibt es keinen offensichtlichen Grund auf jede Menge Kohle zu verzichten, dies wäre wirklich extremst dumm!
So einfach ist das. Anstatt das zu tun, was logisch wäre, werden wir in ein Paar Monate mit einer Neuauflage des selben Sachverhaltes beglückt.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 18.07.2014, 15:12

IK hat geschrieben:@ SSF
Dein Punkt 4 ist einfach falsch.
Nein, Kollege IK, er ist nicht "einfach" falsch.
Er ist qualifiziert falsch. Denn lediglich (allerdings gravierend) die Aussage "Arbeitet der AN freiwillig oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse dort, ist der volle Feiertagszuschlag ZUSÄTZLICH zu zahlen zum erwirtschafteten Lohn." ist als Allgemeinregel nicht richtig.
Das er "zusätzlich" zu zahlen ist, wenn er denn überhaupt gezahlt wird, dürfte klar sein.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Sonn- und Feiertagen. Arbeitsrechtlich gesehen gibt es die grundsätzliche Arbeitsfreiheit an beiden Tagen.
Lohnfortzahlungsrechtlich gesehen gibt es prinzipiell 1. keinen Lohn für keine Arbeit an diesen Tagen.
Es sei denn das hier 2. prinzipiell gearbeitet hätte werden müssen (wobei es für 15 Sonntage per anno keine Ausnahme gibt).

Einen Ersatz für prinzipiell arbeitsfreie Tage an denen gearbeitet wird sieht der Gesetzgeber vor in Form vom gleichwertigen Freizeitausgleich an
Tagen die Werktage sind und keine Sonn- oder Feiertage. Die Bezahlung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erhält der Arbeitende dafür natürlich
ganz normal. Ob der Arbeitgeber einen Extra-Bonus zahlt für Arbeit an S-u.F-Tagen - ob in Form weiterer Freizeit oder gleichwertiger Bezahlung
ist Sache des Arbeitsvertrages, betrieblicher Abmachungen und/oder eines Tarifvertrages.

Was der Kollege SSF in seinem Beispiel darstellte ist halt eines aus der Arbeitswelt gegriffen, das durchaus verbreitet ist.
Im Taxigewerbe aber höchstens eine extrem seltene Ausnahme darstellen dürfte.
Alles klar?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.07.2014, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von oldstrolch » 18.07.2014, 16:30

ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von SindSieFrei? » 18.07.2014, 17:12

Richtig GK, danke für die ergänzenden Hinweise! Ein Anwalt hat mir seine Sicht der Dinge geschildert. Der Typ vertritt normalerweise Unternehmer vor Gericht! Ich habe SEINE Sicht geschildert, kommentiert und mit Beispielen versehen. Warum hier deswegen gleich mit Anzeigen, Klagen und dem MEK gedroht werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine fundierte Analyse und zusammenfassende Aufklärung tut not und keine Ableitung aus Urteilen, die aus Tarifverträgen herrühren.

ABER: Ich will dieses Thema vom Tisch! Ich werde nach meinem kommenden Urlaub um einen Termin beim AfA ersuchen, um das allgemeinverbindlich für uns klären zu können, desweiteren könnte jemand anders mal die ÖRA zeitgleich befragen (Tipp des Anwaltes). Der ver.di, lieber Arne, traue ich viel zu, aber wenig in der Beurteilung solcher komplizierteren Fragen, sorry, aber die meisten DGB-Junganwälte entbehren einer gewissen Erfahrung und haben meist nur eine unzureichende Kompetenz bei komplizierterer Materie, was sie perfekt können sind Kündigungsschutzklagen, das wars (aus eigener Erfahrung gesagt).

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 18.07.2014, 17:46

Und dann?? Die schriftliche Rechtsbelehrung haben alle Unternehmer und die 305 Taxiverleiher bekommen!
Gewährt deshalb einer die neun bezahlten freien Tage???

Nö, meinen glatt es besser zu wissen als promovierte Verwaltungsjuristen, die die Aufsichtsbehörde leiten :!: Grossen Kino :mrgreen:

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von IK » 18.07.2014, 19:04

@ SSF
SSF hat geschrieben:Warum hier deswegen gleich mit Anzeigen, Klagen und dem MEK gedroht werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis.
Keiner hat hier mit MEK gedroht.

Lediglich wurde auf die Tatsache hingewiesen, dass dein Handeln nicht konsequent ist. Ich muss annehmen, dass du weiterhin nach Prozenten bezahlt wirst, dass du auf einen Prozentlohn Sonntags- und Feiertagszuschläge bekommst und dass dein Lohn mit Mehrverpflegungsaufwand und Fehlgeldentschädigung aufgepimpt wird. Obendrauf verlangst du von deinem AG keine bezahlte freie Tage, wenn du mal feiertags arbeitest, oder wenn du nicht arbeiten möchtest, weil Feiertag.

Und jetzt sollen wir warten, bis dir AfA sagt, was du tun sollst?

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 18.07.2014, 19:25

Für ganz schlichte Gemüter hier in einfachsten Worten:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.w ... eitgesetz/

Wer "beharrlich" und "wiederholt" agiert, kann in den Knast gehen!

Poorboy

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 18.07.2014, 20:30

IK hat geschrieben:Obendrauf verlangst du von deinem AG keine bezahlte freie Tage, wenn du mal feiertags arbeitest, oder wenn du nicht arbeiten möchtest, weil Feiertag.
So langsam verhedderst Du Dich aber, Kollege IK.
Warum sollte Kollege SSF bezahlte, freie Arbeitstage verlangen für Nicht-Arbeit an Feiertagen? :roll:
Vielleicht höchstens wenn es sich zum Deppen machen möchte.
Da kann er ja gleich Lohn fürs Zuhause Bleiben verlangen.
Immerhin schont er ja die Betriebsmittel.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von tatutata » 18.07.2014, 21:13

Lalalangweilg

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 18.07.2014, 22:25

tatutata hat geschrieben:Lalalangweilg
Für Leute, die nicht wissen, was "Normadressat" bedeutet, sicher :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von am » 18.07.2014, 22:27

Ach poor boy ...
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von arne13 » 18.07.2014, 22:59

SindSieFrei? hat geschrieben:Eine fundierte Analyse und zusammenfassende Aufklärung tut not und keine Ableitung aus Urteilen, die aus Tarifverträgen herrühren.
Unfug, in den Urteilen wird sehr wohl auch die gesetzliche Lage und deren Konsequenzen erörtert. Das können auch DBG-Junganwälte lesen, denn ........ Aber nun gut, dann wollen wir mal hoffen, dass du es diesmal auch tatsächlich machst.

P.S.
Ich hatte letztes Jahr schon beim AfA nachgefragt! 8)

tatutata

Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von tatutata » 18.07.2014, 23:42

Oh armer junge stolz auf gelernte Fremdwörter? Ist doch schön SSF hat mit einen bekannten Anwald entspannt bei einer längeren Fahrt geredet. Da herrscht doch jetzt rechtsicherheit nun muss es nur noch durchgesetzt werden.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Guter_Kollege » 19.07.2014, 00:59

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Denn alles recht haben nutzt nichts wenn man es nicht kriegt.
Und fürs kriegen ist der Anwalt verantwortlich. Wenn der lustlos und unengagiert ist dann gehst Du auch
mit Anwalt baden. Egal beim DGB oder privat, mit und ohne Rechtsschutzversicherung.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 19.07.2014, 02:40

Das geht völlig ohne Anwalt!

Ohne Tarif oder Betriebsvereinbarung gilt das nackte Gesetz!

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von jr » 19.07.2014, 05:07

Du nervst. Wir warten auf Inhalte statt Phrasen.

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