Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Wie überwacht Ihr ob "Eure" Fahrer sich an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten?
Was machst du als Fahrer, gehst du nach 8Std. nach Hause? Die Hinfahrt zu Ablöse, ist es noch Arbeitszeit?
Wer zahlt Strafe beim Verstoß?
Wieso kann man als Fahrer am Funk unbegrenzt Touren erhalten?
Macht sich die Zentrale nicht mitschuldig? ist es Beihilfe zum.....?
Wäre es nicht die einfachste Lösung es per Zwangsabmeldung am Funk zu lösen?
Hat schon eine von Euch auf Druck von Arbeitgeber gegen das ArbZG verstoßen, oder ehe freiwilig, oder aus Versehen?
Was machst du als Fahrer, gehst du nach 8Std. nach Hause? Die Hinfahrt zu Ablöse, ist es noch Arbeitszeit?
Wer zahlt Strafe beim Verstoß?
Wieso kann man als Fahrer am Funk unbegrenzt Touren erhalten?
Macht sich die Zentrale nicht mitschuldig? ist es Beihilfe zum.....?
Wäre es nicht die einfachste Lösung es per Zwangsabmeldung am Funk zu lösen?
Hat schon eine von Euch auf Druck von Arbeitgeber gegen das ArbZG verstoßen, oder ehe freiwilig, oder aus Versehen?
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
So ist es!
Denn auch ich kenne die Verordnung (EG) 561/2006
Und genau deshalb besteht hier zB ein:
fettes Ungleichgewicht,
eine Sittenwidrigkeit, ein wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil...
Verordnung (EG) 561/2006
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 013:DE:PDF
Denn auch ich kenne die Verordnung (EG) 561/2006
Und genau deshalb besteht hier zB ein:
fettes Ungleichgewicht,
eine Sittenwidrigkeit, ein wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil...
Verordnung (EG) 561/2006
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 013:DE:PDF
@ Mario
Ein Taxifahrer darf 10 Stunden in einer Schicht arbeiten
sofern er innerhalb 24 Wochen im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (ArbZG, § 3)
Bei den Nachtfahrern muss dieser Ausgleich innerhalb von 4 Wochen passieren. (ArbZG, § 6, Abs. 2).
Mit Pausen kommt man locker auf 11 Stunden in einer Schicht
Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann,
dass der Fahrer 3 Stunden Pause gemacht hat, darf die Schicht 13 Stunden betragen.
Zwischen zwei Schichten ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden einzuhalten ( ArbZG § 5, Abs. 1).
Eine Taxizentrale ist gut beraten, sich aus diesem Thema rauszuhalten.
Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmer.
Ein Taxifahrer darf 10 Stunden in einer Schicht arbeiten
sofern er innerhalb 24 Wochen im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (ArbZG, § 3)
Bei den Nachtfahrern muss dieser Ausgleich innerhalb von 4 Wochen passieren. (ArbZG, § 6, Abs. 2).
Mit Pausen kommt man locker auf 11 Stunden in einer Schicht
Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann,
dass der Fahrer 3 Stunden Pause gemacht hat, darf die Schicht 13 Stunden betragen.
Zwischen zwei Schichten ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden einzuhalten ( ArbZG § 5, Abs. 1).
Eine Taxizentrale ist gut beraten, sich aus diesem Thema rauszuhalten.
Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmer.
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Klar doch. Fahrer unterschreibt einen Zettel und verpflichtet sich damit, in den 12 Stunden die er über das Taxi verfügt mindestens 4 Stunden Pause zu machen. Und wenn er es dann wagen sollte, tatsächlich nur 8 Stunden zu arbeiten, schafft er den Pflichtumsatz von 200 €uronen natürlich nicht mehr, kriegt einen Tritt in den A:rsch und wird durch den nächsten heissen Jungtaxifahrer ersetzt.I.K. hat geschrieben:Mit Pausen kommt man locker auf 11 Stunden in einer Schicht
Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann,
dass der Fahrer 3 Stunden Pause gemacht hat, darf die Schicht 13 Stunden betragen.
Der Herr vergisst immer wieder gerne zu erwähnen, das aufgrund eines TV, Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit verlängert werden kann.Ivica Krijan hat geschrieben:
Ein Taxifahrer darf 10 Stunden in einer Schicht arbeiten
sofern er innerhalb 24 Wochen im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (ArbZG, § 3)
Diese muss schriftlich und durch Aushang gefasst und einsehbar sein.
Zudem die Bedingung erfüllen, das ihr Arbeitsbereitschaft innewohnt.
Inwiefern es dies tun kann und in welchem Umfang, ist noch mal gar nicht geklärt.
Am Posten stehen und den Funk verfolgen, Aufziehen ect. ist aktive Arbeitszeit und nicht Rufbereitschaft.
Letzten Endes ist alles auch eine Sache der Vereinbarung zwischen AN und AG. Vieles ist möglich, aber nicht alles gut für das Gewerbe.
Auch der bayrische Tarfvertrag enthält eine Schichtzeit von 12 Stunden.
Ich bin mir nicht so sicher ob wir dem nacheifern sollten.
Bayern ist nicht Hamburg.
Um die Arbeitszeit auf 10 Stunden zu erhöhen, sofern 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden, brauchst du gar nichts.Schmidt hat geschrieben:Der Herr vergisst immer wieder gerne zu erwähnen, das aufgrund eines TV, Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit verlängert werden kann.
Diese muss schriftlich und durch Aushang gefasst und einsehbar sein.
Kannst einfach machen und keiner kann dir was.
In einer Schicht, in der man um 6 Uhr morgens anfängt und
um 19 Uhr aufhört und
zwischen 12 und 15 Uhr nachweislich nicht gearbeitet wurde
braucht man keine Sondergenehmigung,
da nur 10 Stunden gearbeitet wurde und
bis 6 Uhr am nächsten Tag 11 Stunde Ruhezeit möglich sind.
Ivica
Zitat Schmidt:
Am Posten stehen und den Funk verfolgen, Aufziehen ect. ist aktive Arbeitszeit und nicht Rufbereitschaft.
... ist Arbeitsbereitschaft. Und wenn die in einem Umfang > 30% anfällt, rechnet die ein Gericht u.U. nicht voll zur Arbeitszeit.
Am Posten stehen und den Funk verfolgen, Aufziehen ect. ist aktive Arbeitszeit und nicht Rufbereitschaft.
... ist Arbeitsbereitschaft. Und wenn die in einem Umfang > 30% anfällt, rechnet die ein Gericht u.U. nicht voll zur Arbeitszeit.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
Ja, Arbeitsbereitschaft, meinte ich auch. Sind deren Begriffe so viele ....
Aber auch die wollen wir vergütet haben, entweder in Zeit oder in Geld.
@ Krijan, man sieht wieder mal, Du gehörst zu den Lückensuchern, typisch.
Wir reden hier von geregelter Arbeitszeit und nicht solcher nach Gusto.
Über kurz oder lang werden sich geregelte Arbeitszeiten durchsetzen, bis hin zu einem Tarifvertrag.
Du kannst dann ja mal versuchen Deine Vorschläge (wie oben) einzubringen, und sehen ob sich Deine Vorstellungen der Arbeitszeitgestaltung durchsetzen.
Aber auch die wollen wir vergütet haben, entweder in Zeit oder in Geld.
@ Krijan, man sieht wieder mal, Du gehörst zu den Lückensuchern, typisch.
Wir reden hier von geregelter Arbeitszeit und nicht solcher nach Gusto.
Über kurz oder lang werden sich geregelte Arbeitszeiten durchsetzen, bis hin zu einem Tarifvertrag.
Du kannst dann ja mal versuchen Deine Vorschläge (wie oben) einzubringen, und sehen ob sich Deine Vorstellungen der Arbeitszeitgestaltung durchsetzen.
- SindSieFrei?
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Ich habe zur Zeit (Saison) keine Arbeitsbereitschaft. Ich habe permanente Arbeitszeit, gehe ne halbe Stunde Mittag essen und stelle die Dose nach 8,5-9 Std. hin! Danach fühle ich mich nämlich weder weiter personenbeförderungsfähig (wir befördern Menschen!) noch verkehrssicher! Länger als max. 10 Stunden mit einer vernünftigen Pause sollte kein verantwortungsbewußter Fahrer auf der Straße sein! Die, die immer bei uns die Dosen schrotten, sind just die, die sich eben NICHT daran halten. Aber damit ist ja nun bald endlich Schluß!
LG
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- SindSieFrei?
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Wieso? Ich könnte auch schreiben, die jungen, wilden, heißen Fahrer. Natürlich machen auch andere Unfälle. Alles jetzt ist das Schnee von gestern! Bisher geduldet und kaum kontrolliert! Sogar der Großunternehmer S. hats kapiert! Aber die Relation zwischen überlangen Schichten und Unfallrisiko dürfte wohl sowieso allgemein bekannt sein.
LG
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Poorboy, in jedem Hamburger Taxenbetrieb wurden bisher Schichtzeiten überdehnt und überzogen. Das ist bekannt. Mit bisher meist mangelhaften Kontrollen geduldet. Das hat ein Ende und das ist gut so! Bisher hat die Branche gemacht, was sie wollte. Egal, ob Fahrer oder Unternehmer in trauter Einigkeit. Jetzt ist Punkt Null, egal ob in meinem Laden oder in Hunderten anderen. Die dazu relevante Post haben ALLE bekommen, siehe deine Info zu S. . Jetzt ist nach vorne sehen angesagt. Wie können alle gemeinsam das Gewerbe endlich auf gesetzeskonforme Beine stellen? Das ist die Aufgabe meiner Meinung nach. Das die Behörde dazu (leider erst jetzt) scharf und wirksam durchgreift, ist sehr positiv!
LG und gute Nacht.
LG und gute Nacht.
Naja, Poorboy, wenn Du Dir mal den Leserbrief von Peter Z., den Jörn grade im Forum gepostet hat durchliest, dann weisst Du was Sache und normal ist beim Hansa.
Aber natürlich nicht nur da.
So wie dessen Ansprache klingt, sind die meisten Unternehmerkollegen (wohl nicht nur die) völlig schmerzfrei was Umsatzentlohnung und Arbeitszeiten angeht.
Aber natürlich nicht nur da.
So wie dessen Ansprache klingt, sind die meisten Unternehmerkollegen (wohl nicht nur die) völlig schmerzfrei was Umsatzentlohnung und Arbeitszeiten angeht.
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