Anordnung - Vollzug des FPerG

E. G. Engel
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von E. G. Engel » 04.11.2014, 22:28

Zitat FD:

„Ich weiß zwar nicht, wann und wo ich Dir als Laus über die *** gelaufen bin, aber OBACHT, ich kann nicht nur sarkastisch sondern auch ganz ekelig. Vielleicht solltet Du lieber Deinen Kaffeekonsum am Flieger überdenken. Das die Imbißbude mit den beiden danebenliegenden Gebäuden eventuell ein geschlossenes Kreislaufsystem bildet, wird zumindest in Kollegenkreisen ernsthaft erörtert.“

Da ich die leise Hoffnung hatte das der obige Text lautlos im Nirwana verschwindet habe ich mich bisher zurück gehalten. Bei aller Strittigkeit hier im Forum ist es nicht mein Begehren jemanden vor den Kadi zu zehren. Ich habe hinsichtlich persönlicher Angriffe eine relativ große Toleranzschwelle die ich aus meiner Sicht den Gegebenheiten im Taxengewerbe meine zu schulden.

Bezugs der Hoffnung muss ich aber leider feststellen dass dies nicht so ist, nicht nur hier im Forum. Daraus ergibt sich dass ich bei aller Toleranz und Verständnis für bestimmte Persönlichkeitsstrukturen nicht umhinkomme mich aus Eigenschutz zu wehren.

Ich finde diese haltlose Unterstellung der S.leber, dies impliziert den Vorwurf Alkoholiker zu sein, als Verleumdung und Beschädigung meiner persönlichen Reputation . Da es bekannt und auch naheliegend ist dass sich hier nicht nur ca. 1.000 Leser täglich informieren sondern ebenfalls auch die Hamburger Taxenbehörde muss ich tatsächlich damit rechnen in Zukunft unter entsprechende Vorbehalte, wenn auch unausgesprochen, zu geraten.

Das Perfide an solchen Unterstellungen, Verleumdungen ist, dass man sich nicht dagegen nicht wehren kann da der schlüssige Gegenbeweis, also kein Alkoholiker zu sein, nicht zu erbringen ist. Tatsächlich trinke ich im Jahresverlauf max. die Alkoholäquivalenz eines halben Bierkastens. Schon im normalen Leben wäre die Unterstellung, Verleumdung, einer Anzeige/Klage wert. Da ich aber selbstfahrender Taxiunternehmer bin und für diesen Beruf wesentlich strengere Kriterien gelten, z.B. die null Promille Grenze, ist dies wie DuB schon bemerkte, nicht nur eine Beschädigung der persönlichen sondern auch der beruflichen Reputation.

Der Forumsteilnehmer FD hatte jetzt über 7 Tage Gelegenheit aus eigener Erkenntnis die aufgestellte Behauptung zu revidieren, zurückzunehmen. Auch ohne besondere Aufforderung von mir. Auch die von mir nicht initiierte Problematisierung durch DuB konnte ihn nicht dazu veranlassen.

Ich kann mich drehen und wenden wie ich will, eine entsprechende Reaktion ist unvermeidlich. Anderenfalls würde dies einem Eingeständnis gleichkommen, zumindest aber meine persönliche Reputation so weit beschädigen als dass jeder in Zukunft meint „mit mir Schlitten fahren zu können“. Daran ändert auch nichts dass jetzt nach 7 Tagen die S.leber „ausgesternt“ wurde.

Ich werde am Wochenende eine entsprechende Anzeige nach StGB verfassen. Eine entsprechende Zivilklage im Anschluss an ein Strafverfahren behalte ich mir ausdrücklich vor.

Engel

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 04.11.2014, 22:53

Jetzt wird es aber richtig albern hier.
Wie das Mit der Leber ist, kann ich nicht beurteilen, aber das manche hier beleidigte Leberwurst spielen, sobald man sie in der Ecke stellt, ist mehr als offensichtlich. Davor teilen sie aber hemmungslos aus.

@ Engel

Dir sollte vor der Öffentlichkeit oder der Behörde nicht peinlich sein, was andere im Scherz über dich sagen, sondern das was du zu unrecht über andere hier abgelassen hast. Immer schön bemüht am Rande des erlaubten zu bleiben, wars du dir nicht zu schade andere in Richtung der kriminellen Ecke zu schieben. Zwar wird mein Posting von dir abprallen, aber ich wollte es trotzdem loswerden.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von alsterblick » 04.11.2014, 23:01

+ 1
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von miamivice » 04.11.2014, 23:12

Donner und Blitz hat geschrieben: Dass ich mich parallel darum bemühe, zur Steigerung des Eigengeschäfts geeignete Software (Taxi-App und mehr) bereitzustellen für die ca. 5% Regeren unter den Taxiunternehmern, darf ich bei den hier Mitlesenden als bekannt voraussetzen (..)
Man darf im Zerredungshickhack nicht das Essentielle aus dem Auge verlieren. "Eigengeschäft" ist nichts anderes als Tourenklau. Tourenklau bedeutet Erhöhung der Leerkilometer und Verarmung.

Wenn man auf Aufhalter fährt und ständig leere Taxis vor einem fahren ist dies eine Form behördlich induzierten Tourenklaus. Das Mindestlohndiktat bewirkt eine weitere Kriminalisierung innerhalb des Gewerbes da keiner Lust hat sein Gewerbe aufgrund einer politischen Schikane ökonomieunkundiger Sozialeiferer aufzugeben.
eichi hat geschrieben:Selbstverständlich will ich für jede Stunde den vereinbarten Stundenlohn bekommen.
Und selbstverständlich auch für die "unproduktiven" Zeiten an der Tankstelle, beim Werkstattbesuch etc. Denn auch das ist Arbeitszeit und somit zu bezahlen. Und selbstverständlich will ich, dass bei gleicher Arbeitsleistung* der Lohn am Monatsende mindestens genau so hoch ist wie vorher.

Es ist ein Armutszeugnis, das dies überhaupt diskutiert werden muss!

*
Der Arbeitserfolg hat mit der geleisteten Arbeit nichts zu tun, er ist von Zufällen
abhängig. Also, auch Bezahlung bei Fehltouren, denn hier hat der Fahrer genauso
gearbeitet, ihn trifft hier ja kein Verschulden. Auch selbstverständlich.
Du hast das Taxigewerbe nicht verstanden. Der Autoverleiher und das sind die meisten Mehrwagentaxiunternehmer ist nicht dazu da Dich freizuhalten. Als Taxifahrer ist man Pfadfinder (und weitestgehend navigationsgeräteunabhängig) und Stratege in angewandter Psychologie. Das ist ein Beruf. Es wäre ehrlos für Werkstattbesuche und Tanken kleinkariert abkassieren zu wollen.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von E. G. Engel » 05.11.2014, 00:01

Zitat I.K.:

"Wie das Mit der Leber ist, kann ich nicht beurteilen, ..."

Danke. Denn genau das ist es. Du kannst es nicht beurteilen, aber die Möglichkeit ist gegeben, ohne weiteren Anlass. Eine Frage die sich vorher niemand ernsthaft gestellt hat. Ist wie mit der stillen Post: Laus über die S.leber gelaufen -> S.leber -> Säu.fer -> Alkoholiker -> schlägt Frau und Kinder -> ................. -> Stigmatisierung. Kommen beide aus Hamburg -> kenne sich -> muss es ja wissen -> war eigentlich schon immer klar. Es geht hier im die direkte und ganz persönliche Aussage/Ansprache und implizierende Behauptung. Schön wenn Du aus mir nicht bekannten (?) Gründen Deinen Klarnamen geändert hast in eine Art Pseudonym und Deine gesamten Äußerungen nicht mehr oder schlechter recherchierbar sind. Ich werde meinen Namen nicht ändern. Warum auch.

Wenn ich nicht zimperlich war und bin geht es um Nonsens in der Sache, um Strukturen des Gewerbes etc. oder auch, wenn es persönlich wird, um Personen in Funktionen die sie selber erstrebt haben und sich damit auch selbst der öffentlichen, nicht zimperlichen inhaltlichen Kritik aussetzen. Aber ich habe meines Wissens nach noch nie jemand in dieser Form diskreditiert.

Natürlich wird Dein Posting ansonsten von mir abprallen, was denn sonst.

Und dem Claqueur kannst Du einen Kaffee spendieren.


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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 05.11.2014, 00:27

IK hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben:- In meinem Fall sind zusätzliche Arbeiten (dazu zähle ich Tourbeschaffung für Vorbestellungen, auch Organisation der Werkstatt-Aufenthalte) immer vergütet worden.
Sicher doch
Darf ich Deine ironische Einlassung so verstehen, dass du dir eine faire, korrekte und gesetzestreue Entlohnung im Taxigewerbe gar nicht vorstellen kannst?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 05.11.2014, 00:36

IK hat geschrieben:Jetzt wird es aber richtig albern hier. Wie das Mit der Leber ist (...) Dir sollte vor der Öffentlichkeit oder der Behörde nicht peinlich sein, was andere im Scherz über dich sagen, (...)
Wenn dir die hier jetzt wiederholt dargestellte Problematik, dass eine solche Unterstellung in einer 0,0-Promille-Branche existenzgefährdend werden könnte, nicht klar und verständlich ist, dann halt einfach zu dem Punkt mal Mund und Finger still. Mit einem "Scherz" hat das nichts mehr zu tun, nicht mal mit einem üblen. Und schlichte Bösartigkeit solltest Du, der hin und wieder den Christenmenschen für sich reklamiert, nicht mal im Ansatz akzeptieren. Die Grenze zwischen Gut und Böse solltest Du auch abseits von Sonntagen klar ziehen können.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 05.11.2014, 01:37

Donner und Blitz hat geschrieben:Darf ich Deine ironische Einlassung so verstehen, dass du dir eine faire, korrekte und gesetzestreue Entlohnung im Taxigewerbe gar nicht vorstellen kannst?
Ja du darfst.
Und du darfst dir jetzt noch dazu einbilden neue Erkenntnisse gewonnen zu haben.

Wichtiger als die Frage, ob du es darfst ist die Frage, ob das was nützt.
Aus meiner Sicht ist das nutzlos.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 05.11.2014, 01:47

DuB hat geschrieben:Wenn dir die hier jetzt wiederholt dargestellte Problematik, dass eine solche Unterstellung in einer 0,0-Promille-Branche existenzgefährdend werden könnte, nicht klar und verständlich ist, dann halt einfach zu dem Punkt mal Mund und Finger still.
Nur eine einzige Existenz ist gefährdet: Die Existenz eines aufgeblasenen Egos, welches in regelmäßigen Abständen platzt und um sich schlägt, weil die geforderte Huldigung nicht bekommt. Auch wenn du tagtäglich deine "politische Korrektheit" hier im Taxiforum zur Schau stellst, wird deine Show nicht glaubwürdiger. Du bist nicht gesetztes treuer als die anderen. Du tust nur so. Und langsam kannst du diese Leier einfach einstellen. Es ist langweilig geworden.
Zuletzt geändert von IK am 05.11.2014, 01:48, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 05.11.2014, 04:25

FD hat geschrieben:Man kann mir vorwerfen, daß ich die perfide Niedertracht, die abgefeimte Arglist und die bösartige Hinterlist weder von Engel noch von Grün erwartet habe.
Man kann dir eine Menge vorwerfen. Da kann man mit "perfider Niedertracht" starten und schnell über "abgefeimte Arglist" zur finalen "bösartigen Hinterlist" gelangen. "Skrupelosigkeit" gehört ebenfalls in den FD-Reigen, "Unkollegialität" sowieso.

FD hat geschrieben:Nun wird mir jedoch klar, daß er das offensichtlich in Deinem Auftrag tat.
Jeder, der halbwegs bei Verstand ist und die letzten Auseinandersetzungen zwischen Engel und mir hier im Forum verfolgte, ahnt, wie abseitig solch eine Unterstellung ist, ich hätte mit Engel gekungelt, er hätte gar die Macht, mir Aufträge zu erteilen. FD, der sich gerade noch über die vermeintliche "abgefeimte Arglist und die bösartige Hinterlist" anderer beschwert, erweist sich hier als ordinärer und skrupeloser Unwahrheiten-Erfinder.

FD hat geschrieben:Die Tatsache, daß Du OHNE Anlaß meinst darauf hinweisen zu müssen, daß die Problematisierung angeblich nicht von Dir initiiert sei, ist eigentlich der Beweis des Gegenteils!
"Eigentlich" oder wirklich? "Beweis" oder Annahme? Ist das jetzt nur einfach doof oder richtig blöd? Warum kommt mir bei solchen stümperhaften Äußerungen immer wieder Karl Kraus in den Sinn? Genau, wegen diesem ihm zugeschriebenen Zitat: "Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." Als hätte KK den FD vorausgeahnt.

FD hat geschrieben:Ich halte mal fest: Ich habe Dir garnix unterstellt!
Nur eine "Säuferlebe_r", die aber auch gar nichts mit stetem Alkoholmissbrauch zu tun haben könnte.

FD hat geschrieben:Das SCHÖNE daran wird sein, daß am Ende DU eventuell mit einer Vorstrafe und heruntergelassenen Hosen dastehen wirst!
Mal nachschauen .... doch, der § 186 ist im Strafgesetzbuch noch enthalten. Dürfte Mr. Omnipotent eher von betroffen sein als derjenige, der sich gegen die Üble Nachrede zur Wehr setzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Nutzung des Klarnamens und der allgemeine Bekanntheitsgrad von Engel diesen zweifelsohne direkt identifizierbar macht bei der implizierten Unterstellung, dieser Taxikollege betreibe seit langer Zeit den Alkoholmissbrauch.

FD hat geschrieben:Das Erste was ich machen werden, ist Dich wegen falscher Verdächtigung anzuzeigen.
Vermutlich schlottern Engel schon die Knie, während sein feuchtgeweintes Kissen gar nicht mehr zum Trocknen kommt. Wenn Engel jetzt noch des Nächtens einnässt ob deiner harten Drohung, solltest du dich aber schämen.

FD hat geschrieben:Du wußtest und weißt sehr wohl, daß ich Dir nix unterstellt habe und das man meine Äußerung auch nicht so verstehen kann.
Nein, superklar, war ja sowas von humorvoll und lupenrein ironisch formuliert, dass da höchstens ein paar humorlose Richter etwas Verwerfliches daraus drehen könnten. Aber solche Richter-*** erledigst du juristisches Superhirn mit links, das steht jetzt schon hundertpro fest.

FD hat geschrieben:Es könnte sogar sein, daß die Staatsanwaltschaft nur auf die Gelegenheit wartet, Dich endlich mit Deiner haltlosen Anzeigerei zur Strecke zu bringen.
Es könnte natürlich auch sein, dass morgen der Himmel runterfällt. Alles möglich.

FD hat geschrieben:Die haben sicher nicht vergessen, daß Du den Hamburger Senator Michael Freytag vorsätzlich wider besseren Wissens falsch Verdächtigt hast. Diesmal kommst Du nicht davon. Falsche Verdächtigung ist ein OFFIZIALDELIKT und wir angesichts Deiner vorbelasteten Vergangenheit dazu führen, daß man Deinem kriminellen Treiben endgültig ein Ende setzt!
Und weil das ein "OFFIZIALDELIKT" ist, hingen doch jahrelang, nach der "vorsätzlich wider besseren Wissens" gemachten Anzeige gegen diesen CDU-Dingensbummens, die Fahndungsfotos von Engel quasi an jeder Hauswand. Eigentlich merkwürdig, dass sie ihn damals nicht zu fassen kriegten.


Übrigens, FD: Ist eine schlechte Strategie, den Vorwurf der Üblen Nachrede ("Säuferlebe_r") mit einer Üblen Nachrede kontern zu wollen ("Dein kriminelles Treiben")

FD hat geschrieben:Aller Guten Dinge sind DREI. Du bist der DRITTE! Zweimal hatte ich schon das Vergnügen, solche charakterlosen Menschen wie Dich auf diese Art zur Strecke zu bringen.
"Charakterlos" ist ein interessanter Vorwurf aus dem Munde resp. der Tastatur eines Charakterlosen. Anständige Menschen hätten sich für die infame Unterstellung einer "Säuferlebe_r" entschuldigt. Unanständige Menschen wie FD drohen stattdessen in einer peinlich-pubertären Art mit gnadenloser Vernichtung, sollte sich das Opfer einer Üblen Nachrede zur Wehr setzen.


Im Übrigen erscheint mir das ganze amokmäßige Schreiben des FD wie ein mustergültiger Lehrtext dafür, was § 240 StGB unter Strafe stellt.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 05.11.2014, 04:44

IK hat geschrieben:Auch wenn du tagtäglich deine "politische Korrektheit" hier im Taxiforum zur Schau stellst, (...)
Also muss man sich über die hier kritisierte Äußerung des FD gar nicht so aufregen, weil das 8. Gebot nur sonntags in deiner Kirche gilt? Dagegen darf der FD hier von montags bis samstags ungestraft 'falsch gegen seinen Nächsten aussagen'? Ist das so in etwa dein Verständnis, IK?
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 05.11.2014, 04:45, insgesamt 2-mal geändert.

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jr
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von jr » 05.11.2014, 06:26

jr schrieb gestern:
Ein langer und wichtiger Thread. Ihr macht ihn dennoch platt, indem ihr hier mal wieder eure destruktive Spielwiese aufmacht. Aufräumen kommt. Bis dahin ist Schluß. Und ausnahmsweise mal öffentlich: DuB und FD bekommen ab sofort einen Vorleser. Anders ist es offenbar nicht möglich, euren Amoklauf zu stoppen. Und plärrt mir nicht wieder die Ohren voll mit Zensur-Bla-Bla.
Nachtrag:

Ich habe hier und in anderen Threads 29 Beiträge gelöscht oder um persönliche Streitigkeiten bereinigt. Sachliche Zusammenhänge sollten dabei weitestgehend erhalten geblieben sein.

Weiter im Thema.
Zuletzt geändert von jr am 06.11.2014, 03:57, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 07.11.2014, 23:33

Das Einzige was uns in der Frage weiterbringt scheint, dass sich die höhere Rechtsprechung mit dem Thema beschäftigt.

KlareWorte
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von KlareWorte » 08.11.2014, 19:28

Donner und Blitz hat geschrieben:Da die Auskunft von den beiden zuständigen Behörden kommt, ist auch eine Verurteilung eines Taxifahrers ausgeschlossen, da sich Bürger auf die Richtigkeit von behördlichen Auskünften verlassen dürfen (vergleiche auch "Verbotsirrtum" und den dort enhaltenen Hinweis: "In gleicher Weise ist die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht gefasst (§ 11 Abs. 2 OWiG).")

Weshalb sollte ein Taxifahrer denn verurteilt werden?! Mal wieder ein Absatz ohne jegliche Relevanz zum Thema und vor allem ohne Bezug auf mein Posting. Bzw. der Absatz geht an der Thematik wie so oft vorbei.

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