Anordnung - Vollzug des FPerG

KlareWorte
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von KlareWorte » 02.11.2014, 23:58

FD hat geschrieben:
Es werden schlicht soviele Pausenzeiten reingelogen, daß am Ende der ML dabei heraus kommt. !

Kann man ja versuchen. Bei einer Prüfung durch den Zoll und/oder Arbeitsgericht werden diese Pausen zusammengestrichen und als Arbeitszeit gewertet.

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SindSieFrei?
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von SindSieFrei? » 03.11.2014, 00:01

FD hat geschrieben:...
Was die Fahrer wie eichi, ssf und co. wollen, ist eigentlich ganz einfach...
Ja! Bis auf die Verallgemeinerung:
...wird auch mal schnell das GG bemüht...
Habe ich wo geschrieben???
...Sie wollen für jede Stunde den ML und die Provision obendrauf...
Ja! Provision/Umsatzbeteiligung/nenn es wie du willst, gibts nur ab 1.1. nicht mehr, was rechtskonform gehen kann, wurde hinreichend erläutert. Und das wirds auch genauso geben.
...Das das bei den vielen Stunden mit 0 Euro Umsatz garnicht geht, ist denen egal...
Welche STUNDEN meinst du bei mir? :shock: Verallgemeinerungen mag ich nicht. Nö.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von SindSieFrei? » 03.11.2014, 00:10

KlareWorte hat geschrieben:
FD hat geschrieben:
Es werden schlicht soviele Pausenzeiten reingelogen, daß am Ende der ML dabei heraus kommt. !

Kann man ja versuchen. Bei einer Prüfung durch den Zoll und/oder Arbeitsgericht werden diese Pausen zusammengestrichen und als Arbeitszeit gewertet.

Richtig. Das Problem alleine ist der Personalmangel. Alleine durch das Mitlesen in diesem Forum könnte man schon mehrere Grossgraupenbetriebe stilllegen. Was man hier über angebliche Fahrer, die plötzlich Beteiligte des Unternehmens werden sollen, liest da wird einem übel (hat Kollege FD treffend beschrieben!), aber die Mühlen mahlen langsam....

LG
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von eichi » 03.11.2014, 02:09

@ FD
Sie wollen für jede Stunde den ML und die Provision obendrauf.
Selbstverständlich will ich für jede Stunde den vereinbarten Stundenlohn bekommen.
Und selbstverständlich auch für die "unproduktiven" Zeiten an der Tankstelle, beim
Werkstattbesuch etc. Denn auch das ist Arbeitszeit und somit zu bezahlen.
Und selbstverständlich will ich, dass bei gleicher Arbeitsleistung* der Lohn am
Monatsende mindestens genau so hoch ist wie vorher.

Es ist ein Armutszeugnis, das dies überhaupt diskutiert werden muss!

*
Der Arbeitserfolg hat mit der geleisteten Arbeit nichts zu tun, er ist von Zufällen
abhängig. Also, auch Bezahlung bei Fehltouren, denn hier hat der Fahrer genauso
gearbeitet, ihn trifft hier ja kein Verschulden. Auch selbstverständlich.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von eichi » 03.11.2014, 15:09

@ FD
Selbstverständlich.
Für unsere Arbeitnehmerrechte haben unsere Väter und
Gewerkschaften lange gekämpft, meiner auch.
Habe ich etwas gefordert, was mir nicht zustünde?
Du erinnerst mich in deiner schwachen Argumentation an
die Großgrundbesitzer, die der verbotenen Sklaverei nachtrauern.

Unentgeltliche Arbeitsverpflichtung, egal ob durch Provisionslohn
oder Karenzminuten, gehört abgeschafft. :evil:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von KlareWorte » 03.11.2014, 16:30

eichi hat geschrieben: Für unsere Arbeitnehmerrechte haben unsere Väter und
Gewerkschaften lange gekämpft, meiner auch.:
Ja, gegen die Arbeitnehmerbewegung vor 20, 50 und mehr Jahren seid ihr echt armselig. Keiner hatte von euch bisher den Mumm vors Arbeitsgericht zu ziehen. Hauptsache sich selbst nicht schmutzig machen.....

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 03.11.2014, 21:35

eichi hat geschrieben:Für unsere Arbeitnehmerrechte haben unsere Väter und
Gewerkschaften lange gekämpft, meiner auch.
Du bist in die Fußstapfen deiner Vorfahren getreten:

Du bekommst einen variablen Geundlohn, der direkt von deinem Umsatz abhängig ist.
Du bekommst Zuschläge auf die Art und Weise, wie du es hier verteufelst.
Du bekommst Mehrverpflegungsaufwand sichrlich nicht on top.

Herzlichen Hlückwunsch!!!


Dein Verbands-Vorstands-Kollege sucht nachts nach MyTaxi Vorbestellungen.
Zahlt sein Cheff diese Arbeit? Ist es nicht Cheffs-Aufgabe seinen AN mit Touren zu versorgen?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.11.2014, 22:57

FD hat geschrieben:...Sklaverei gab es in Deutschland NIE...
Das ist so nicht richtig.
Sklaverei war bis zum Ende der Karolingischen Zeit in ganz Europa (auch bei den Sachsen, Goten, Franken und anderen keltischen- und germanischen Stämmen) normal.
Erst durch die Christianisierung unter Karl dem Großen wurde sie durch die (nicht wirklich bessere) Leibeigenschaft abgelöst.
Wobei Karl keine Probleme hatte Gefangene als Sklaven nach Spanien zu verkaufen.
Das Verbot bezog sich außerdem ausschließlich auf Christen als Sklaven, Andersgläubige konnten also weiter z.B. als Haussklaven "gehalten" oder gehandelt werden.
Erst im Preußischen Reich änderte sich dies.
1854 klagte ein von einem Deutschen in Brasilien gekaufter und nach Preußen gebrachter Sklave erfolgreich seine Freilassung ein. Folge war das preußische Gesetz v. 9.3.1857: "Sklaven werden von dem Augenblick an, wo sie preußisches Gebiet betreten, frei."
Dies legt eine reales Sklaventum bis zu diesem Zeitpunkt nahe.
Auch in den Kolonien waren Sklaven bis zuletzt Realität.
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 04.11.2014, 00:43

IK hat geschrieben:Dein Verbands-Vorstands-Kollege sucht nachts nach MyTaxi Vorbestellungen. Zahlt sein Cheff diese Arbeit? Ist es nicht Cheffs-Aufgabe seinen AN mit Touren zu versorgen?
Erst ist das Verbot des umsatzabhängigen Lohns falsch, dann ist der Mindestlohn falsch, und jetzt sind sogar engagierte Mitarbeiter falsch. Oder läuft da nur im Kopf einzelner Taxiunternehmer was falsch?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 04.11.2014, 00:58

Donner und Blitz hat geschrieben:Gegen einen Umsatzbeteiligungs-Lohn auf Monatsbasis, der nach unten die Absicherung EUR 8,50/Stunde aufweist und ansonsten jene fleißigen und plietschen Taxifahrer mit einem Lohn oberhalb des Mindestlohns vergütet (es gibt nämlich auch für Taxifahrer keinen gesetzlichen Höchstlohn), ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden.
Scheint für einige extrem schwer begreifen zu sein. :roll:

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.11.2014, 01:19

FD hat geschrieben:@TMB

Danke für den kleinen Exkurs. Das bedeutet folglich, daß Du mit mir beim Rest einer Meinung bist. :?
Nein, durchaus nicht.
Bismarck hat die Sozialgesetze schließlich nicht aus reiner Menschenliebe erlassen, sondern um die Autorität des Kaiserreiches (einer Ständeordnung per exelance) gegenüber dem (von ihm so genannten) Proletariat zu sichern.
Letztendlich war es lediglich ein Instrument um der erstarkten SAPD (ab 1890 SPD) den Nährboden zu entziehen.
Wenn wir tatsächlich in diesem Sinne weitergemacht hätten wäre die Leibeigenschaft (wenn auch schön verbrämt) immer noch aktuell.
Ohne die Gewerkschaften gäbe es auch heute noch keine arbeitsrechtlichen Regelungen.
Kranke Arbeitnehmer würden zwar ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können, würden aber u.U. nachher ohne Arbeit da stehen und könnten zu sehen wie sie sich und ihre Familien ernähren sollen.
Darüber zu streiten was die Gewerkschaften gebracht haben ist müßig, zu viele Faktoren sind für unsere heutige Situation verantwortlich.
Ohne die Gewerkschaften hätten wir genau sowenig erreicht wie ohne die französische Revolution, Bismarck oder die Novemberrevolution (diese Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Wer nun was verursacht hat ist ähnlich übersichtlich wie die Photosynthese in der Natur.
Was den FDGB angeht enthalte ich mich jeder Meinungsäußerung, das ist nicht meine Baustelle....das müssen andere entscheiden.
Das unser Gewerbe bisher wenig davon profitiert hat liegt einzig an dem Unwillen der Fahrer sich zu organisieren, dann gäbe es auch nicht diese humorvollen Versuche sich noch kurz vor Toresschluß auf einen Tarifvertrag einigen zu müssen.
Den hätten wir schon längst haben können, mit allen Vorteilen für beide Seiten.....incl. eines bundesweiten Unternehmerverbandes welcher deutlich mehr Einfluss auf die Tarifgestaltung der Städte und Kommunen nehmen könnte um den Unternehmensgewinn zu optimieren, ohne auf halbseidene (der Ausdruck stammt aus dem Linne&Krause Gutachten) Aktivitäten zurückgreifen zu müssen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.11.2014, 01:29, insgesamt 3-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 04.11.2014, 02:05

@ Donner und Blitz
Donner und Blitz hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Dein Verbands-Vorstands-Kollege sucht nachts nach MyTaxi Vorbestellungen. Zahlt sein Cheff diese Arbeit? Ist es nicht Cheffs-Aufgabe seinen AN mit Touren zu versorgen?
... und jetzt sind sogar engagierte Mitarbeiter falsch. ...
Ok. Du bist ein engagierter Mitarbeiter. So so!
Deswegen fährst du alleine dein Auto.
Dein Cheff fährt nicht.

Er beutet dich aus.
Du suchst abends Mytaxi Vorbestellungen.
Was bekommst du pro Stunde für diese Suche?
Ist das dann noch Arbeitszeit oder schon Freizeit?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 04.11.2014, 03:33

@ FD
FD hat geschrieben:Glitza deutete es doch schon an, daß das Gesetz nicht für Taxen gilt.
Glitza hat uns die Sache eingebrockt.
Weiß du das nicht?

Den DuB würde ich nicht abwerten wollen. Er versucht vieles. Erfolg hin oder her.
Die Rede welche DuB bei der Demo gegen Wundercar gehalten hat, fand ich echt gut.
Mir sind die Leute lieber, welche etwas bewegen wollen, aber....

Dieses Rumhacken an einem vermeintlichen Gegner ist mir einfach zu viel.
Es ist nicht nötig, verdirbt die Stimmung und macht das Gewerbe noch zerstrittener, als es ist.
Zuletzt geändert von IK am 04.11.2014, 03:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 04.11.2014, 08:32

IK hat geschrieben:Ok. Du bist ein engagierter Mitarbeiter. So so! Deswegen fährst du alleine dein Auto.
Wenn deine Zeilen den Eindruck erwecken sollten, ich sei Alleinfahrer, dann ist dieser Eindruck falsch. Der Wagen ist mit zwei Vollzeitfahrern (einer davon ich) nebst einer Aushilfe besetzt.

Dass der einstige vollzeitfahrende Unternehmer seit ca. zwei Jahren selbst nicht mehr Taxi fährt, ist dem Umstand geschuldet, dass er einen besser dotierten Vollzeitjob angeboten bekam und angenommen hat. Ich wüsste nicht, was daran falsch oder ehrenrührig sein sollte. Der Leasingvertrag des auch von mir gefahrenen Tourans läuft in Bälde aus, und in Bälde wird mit dem letzten Wagen dieser Taxibetrieb eingestellt. Da ich - bedingt durch fortschreitende App-Tätigkeiten - schon in Kürze meine Schichten reduzieren werde und damit der Vollzeit-Nachtfahrer als Hauptumsatzträger auf dem Wagen wegfällt, ist das Auslaufen des Taxibetriebes auch leicht nachvollziehbar. Dazu trägt auch der IK bekannte Umstand bei, dass es kein ausreichendes Angebot an Nachtfahrern gibt, also ein Ersatz nicht in Sicht ist.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 04.11.2014, 08:40

FD hat geschrieben:Das Jahr war bislang voller schwerer Rückschläge für ihn. Die Umstellung bei mytaxi OHNE das er vorher informiert worden wäre, wo er doch der Chefberater war. Diverse Hausverbote, Bedeutungslosigkeit, Erfolglosigkeit, eine groß angekündigte app wird nimmer fertig, eine verpatzte Demo, das Hickhack um den Flughafenacker als Pausenposten (sein Vorschlag) endete mit einer scharfen Zurechtweisung durch die Behörde und nun macht sich eventuell ein Hamburger Verwaltungsrichter daran, seine von Schmiddel geklaute Fahrpersonalgesetzsache zu hinterfragen und ebenfalls über den Haufen zu werfen.
Beim sachlichen Fehler fünf der Aufzählung habe ich aufgehört zu zählen. Dass Du von dem Anruf von Nic Mewes bei mir in Quartal 4 in 2013 und das ca. halbstündige Telefonat nichts weißt - geschenkt (ich habe dringend abgeraten, das Bezahlmodell zu ändern). Du weißt vieles nicht, hast aber immerhin eine Meinung, die du hier gleichermaßen geschwätzig wie ahnungslos ausbreitest.

Hoffentlich fährst du nicht so halsbrecherisch Taxi, wie du hier argumentierst - man müsste um die Fahrgäste besorgt sein. (Aber natürlich bist du, Mr. Omnipotent, ohne den geringsten Zweifel auch da der Beste.)
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 04.11.2014, 08:47, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 04.11.2014, 12:07

@ Donner und Blitz

Du wechselst bald in ein anderes Betrieb?
Herzlichen Glückwunsch!

Dein Unternehmer fährt sein Taxi nicht, sondern macht was anderes.
Damit versorgt er dich nicht mit Touren. Das muss du und deine Kollegen selcher machen.
Solche Arbeitsverhältnisse bei Anderen sind dir ein Dorn im Auge.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 04.11.2014, 15:16

IK hat geschrieben:Dein Unternehmer fährt sein Taxi nicht, sondern macht was anderes. Damit versorgt er dich nicht mit Touren. Das muss du und deine Kollegen selcher machen. Solche Arbeitsverhältnisse bei Anderen sind dir ein Dorn im Auge.
Werter IK, du bringst ein paar Sachen durcheinander. Ich will dir gerne beim Sortieren helfen:


- Es gibt eine Reihe von Taxiunternehmern, die nicht selber fahren und trotzdem für Touren sorgen. Manche machen das dadurch, dass sie ihre Taxen bei einem Tourenvermittler mit ordentlicher Vermittlungsmenge anmelden. Andere, z.B. auf dem Lande, betreiben gar selbst eine Taxizentrale für ihren Fuihrpark gar selber. Ohne selbst Taxi zu fahren. Da staunst du?

- Wenn du "Arbeitsaufgaben" meinst, musst du nicht "Arbeitsverhältnisse" schreiben. Zwei Worte, zwei unterschiedliche Bedeutungen. Ich bin gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse. Ich bin nichts gegen eine Betriebsorganisation, bei der angestellte Fahrer zusätzliche Aufgaben übernehmen und dafür Geld bekommen, z.B. Organisation von Werkstattaufenthalten oder Tourbeschaffung. Der gemeinte Unternehmer zahlt nachweislich seit Jahren seinen bei ihm angestellten Fahrern für die Stunden, in denen der Wagen z.B. für eine Inspektion in der Werkstatt ist. Es ist dir sicherlich bekannt, dass das durchaus nicht üblich ist im Hamburger Taxigewerbe.

- In meinem Fall sind zusätzliche Arbeiten (dazu zähle ich Tourbeschaffung für Vorbestellungen, auch Organisation der Werkstatt-Aufenthalte) immer vergütet worden.


Bin gespannt, ob dein Taxibetrieb personell auch so breit und so professionell aufgestellt ist wie der meines AGs.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von KlareWorte » 04.11.2014, 16:02

FD hat geschrieben:das Hickhack um den Flughafenacker als Pausenposten (sein Vorschlag) endete mit einer scharfen Zurechtweisung durch die Behörde u
Als Nicht-HH habe ich nur mitbekommen, dass soweit mein Gedächtnis mich nicht trübt, die Behörde Pause im Flughafenspeicher unter bestimmten Bedingungen für möglich hält (bedingt durch den Konjunktiv behält sich das Amt die Einzelfallprüfung vor und somit kein Freifahrtschein für alle), andererseits hat das die ARGE und/oder der HTV und/oder Herr Grün mit ausgeklüngelt.

Ist meine Sichtweise der Geschehnisse falsch? Falls zutreffend haftet der HTV dann freiwillig, wenn es vor den Arbeitsgerichten diese obskure Pausenregelung in die Binsen geht?

Jedenfalls erlaube ich mir wiederholt darauf hinzuweisen, dass das die Arbeitsgerichte und/oder der Zoll imho anders sehen könnten. Mithin regelt die Behörde nur den ordnungsrechtlichen Teil, wird gerne vergessen. Wie auch das beim FPersG immer vergessen wird.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 04.11.2014, 17:22

KlareWorte hat geschrieben:
FD hat geschrieben:das Hickhack um den Flughafenacker als Pausenposten (sein Vorschlag) endete mit einer scharfen Zurechtweisung durch die Behörde u
Als Nicht-HH habe ich nur mitbekommen, dass soweit mein Gedächtnis mich nicht trübt, die Behörde Pause im Flughafenspeicher unter bestimmten Bedingungen für möglich hält (bedingt durch den Konjunktiv behält sich das Amt die Einzelfallprüfung vor und somit kein Freifahrtschein für alle), andererseits hat das die ARGE und/oder der HTV und/oder Herr Grün mit ausgeklüngelt.
*** FD arbeitet mit der unzutreffenden Bezeichnungen "die Behörde", das Bedarf einer Korrektur.

Es gab Gespräche zwischen meiner Wenigkeit und der Taxenstelle in der BWVI über die Möglichkeit, sowohl am HBF (Hachmannplatz) als auch am Flughafen tatsächlichen Pausen auch als solche ausweisen zu können (vorausgesetzt, jemand ist von der Tourvermittlung abgemeldet usw.). Sowohl die Bereitstellungsfläche am Airport als auch am HBF (Hachmannplatz) weisen keine Beschilderung als Taxiposten auf, und beiden sind Parallelspuren gemein mit der Möglichkeit eines längeren Nicht-Vorrückens.

Die Taxenstelle hat Rücksprache mit dem "Amt für Arbeitsschutz" gehalten (deswegen auch nicht "die Behörde", etwas richtiger wäre "die Behörden"). Herausgekommen ist: So wie vorgeschlagen ist es machbar für die Bereitstellungfläche am Airport und nicht machbar für den Hachmannplatz. Bei letzterem werden manchmal auch Wagen aus der Mitte von der Kundschaft genommen (Großraumwagen), und andere müssen zumindest anprechbar bleiben zum Bilden einer Gasse. Das ist am Flughafen-"Speicher" nicht der Fall, hier gibt es keine Kundenkontakte. Außerdem gibt es am Airport durch die Durchfahrtsschranken und die damit erzeugten LOGs eine Kontrollmöglichkeit für die Behörden in Bezug auf möglichen Missbrauch, welche am HBF nicht gegeben sind. Ich habe mich bezüglich dieser Differenzierung gerne belehren lassen und finde die gefundene Regelung richtig. Da die Auskunft von den beiden zuständigen Behörden kommt, ist auch eine Verurteilung eines Taxifahrers ausgeschlossen, da sich Bürger auf die Richtigkeit von behördlichen Auskünften verlassen dürfen (vergleiche auch "Verbotsirrtum" und den dort enhaltenen Hinweis: "In gleicher Weise ist die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht gefasst (§ 11 Abs. 2 OWiG).")

---
*** von jr - persönliche Ansprache entfernt
Zuletzt geändert von jr am 06.11.2014, 03:39, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 04.11.2014, 17:34

Donner und Blitz hat geschrieben:- In meinem Fall sind zusätzliche Arbeiten (dazu zähle ich Tourbeschaffung für Vorbestellungen, auch Organisation der Werkstatt-Aufenthalte) immer vergütet worden.
Sicher doch :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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