Hallo Kollegen
Das Warten hat ein Ende. Die AfA hat die angekündigten Bescheide verschickt. Sicherlich fragen sich viele, was da drinnen steckt.
Die Antwort darauf könnt ihr hier lesen.
Für die Lese-Faule eine kurze Zusammenfassung:
- AfA stellt fest, dass die Umsatzbezahlung eine Art Akkordlohn ist und dass dieser nach FPerG für das Fahrpersonal nicht zulässig ist.
- AfA fordert auf, die Entlohnung gemäß § 3 FPersG rechts konform umzustellen. Sie fordert bis 09.11.2012 Nachweis dieser Umstellung.
- Es gibt keinen Bußgeldbescheid. Es werden lediglich Bearbeitungsgebühren in einem gesondertem Schreiben in Rechnung gestellt.
- Die Betroffenen können gegen diese Anordnung innerhalb eines Monats nach Zustellung einen Widerspruch erheben.
Das Schreiben der AfA entspricht genau meinen Erwartungen. AfA hat sich entschieden eine Klärung des Sachverhaltes vor einem Gericht herbeizuführen. Weil das FPersG nie und nirgendwo in Deutschland für Taxibranche angewendet wurde, hat sich AfA auf eine Anordnung beschränkt.
Gegen diese Anordnung können die betroffenen Unternehmer einen Widerspruch erheben und wenn dieser abgelehnt werden sollte, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eine Unternehmergruppe wird auf keinen Fall die Anordnung widerspruchslos hinnehmen. Dieses bedeutet unter Umständen, dass man klagen wird.
Diese Anordnung gibt fast allen Seiten etwas, ohne sie ganz zu befriedigen. Ganz frustriert werden jene Scharfmacher werden, welche horrende Bußgelder auf die Unternehmer kommen sahen. Die gemäßigten werden sich freuen, dass die Behörde ihre Meinung teilt. Die betroffenen Unternehmer können auch durch atmen, den die angedrohte Existenzvernichtung ausgeblieben ist.
Damit ist jetzt Startschuss für die zweite Runde abgefeuert. Die Fortsetzung dürfte in etwas sachlicheren Rahmen ablaufen. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte die Anordnung für unwirksam erklären werden, weil das FPersG in Taxigewerbe nicht anwendbar und nicht kontrollierbar ist. Wenn eine Behörde keine Möglichkeit hat zu prüfen, ob jemand gegen dieses Gesetz verstößt, dann ist mit dem Gesetz und den Verordnungen etwas nicht in Ordnung. Außerdem hat der Gesetzgeber bei der Gesetzesverabschiedung explizit die Umsatzbeteiligung der Miet-Und Taxifahrer von der Wirkung des Gesetzes ausgeschlossen.
Die Anwendung des FPerG an das Taxigewerbe würde mehr Schaden als Nutzen bringen:
Die ehrlichen Unternehmer, welche ihre Geschäftsvorfälle (Touren, Umsatz, Arbeitszeiten usw) lückenlos aufzeichnen,
würde man bestrafen
und die Gauner würde man zu Vorzeige-Unternehmern ausrufen.
Das darf nicht geschehen.
MkG
Ivica Krijan